@phdthesis{Wendler2021, author = {Nora Wendler}, title = {Pr{\"a}valenz von Blutalkoholkontrollen nach Einf{\"u}hrung des Alkoholverbotes bei Fahranf{\"a}ngern (\S 24c StVG)}, journal = {Prevalence of blood alcohol controls post introduction of the prohibition of alcohol for novice drivers (\S 24c StVG)}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:9-opus-57551}, pages = {84}, year = {2021}, abstract = {Zu viele Unf{\"a}lle, oft im Zusammenhang mit Sach- und/oder Personenschaden, geschehen in Deutschland im {\"o}ffentlichen Stra{\"s}enverkehr aufgrund von alkoholisierten Kraftfahrzeugf{\"u}hrern. [5] Um diese zumindest etwas zu minimieren, wurde 2007 der \S24c StVG eingef{\"u}hrt, welcher den Fahranf{\"a}ngern das alkoholisierte F{\"u}hren eines Kraftfahrzeuges im {\"o}ffentlichen Stra{\"s}enverkehr verbietet. Gerade in dieser Gruppe von Fahrzeugf{\"u}hrern kommt es laut Statistischem Bundesamt h{\"a}ufiger zu Verkehrsunf{\"a}llen, da Fahranf{\"a}nger meist noch nicht routiniert im F{\"u}hren eines Kraftfahrzeuges sind [13]. Unter Alkoholeinfluss wird die Fahrweise noch zus{\"a}tzlich negativ beeintr{\"a}chtigt. Aufgabe dieser Arbeit war es zu pr{\"u}fen, ob die Einf{\"u}hrung des \S24c StVG zu einer {\"A}nderung im Trinkverhalten der Fahranf{\"a}nger im Untersuchungsmaterial des Instituts f{\"u}r Rechtsmedizin der Universit{\"a}tsmedizin Greifswald gef{\"u}hrt hat. Dazu wurden insgesamt 24.814 Protokolle zur Feststellung der Alkoholkonzentration im Blut (von denen 12.706 mit in die Statistik eingingen) in einem Untersuchungszeitraum von zehn Jahren (2004 bis 2013) bearbeitet und mit Hilfe eines Access-Programmes ausgewertet. Mittels Chi-Quadrat-Homogenit{\"a}tstestes konnte als Ergebnis eine signifikante Minimierung der alkoholisierten Fahranf{\"a}nger, die ein Kraftfahrzeug im {\"o}ffentlichen Stra{\"s}enverkehr f{\"u}hrten, nachgewiesen werden, so dass sich einsch{\"a}tzen l{\"a}sst, dass \S 24c StVG, zumindest in der untersuchten Region, einen positiven Einfluss auf die Fahranf{\"a}nger gehabt haben durfte. Es wurden, verglichen mit den Nicht-Fahranf{\"a}ngern, weniger Fahranf{\"a}nger nach der Einf{\"u}hrung des neuen Gesetzes durch Alkohol am Steuer auff{\"a}llig. W{\"a}hrend 2004 noch 13,2\% der protokollierten Delinquenten Fahranf{\"a}nger waren, wurden es nach 2007 stetig weniger und 2013 waren es nur noch 3,9\%. Sowohl bei den Fahranf{\"a}ngern als auch bei den Nicht-Fahranf{\"a}ngern gibt es wesentlich mehr m{\"a}nnliche als weibliche Delinquenten. Unf{\"a}lle mit Sach- und/oder Personensch{\"a}den werden anteilsm{\"a}{\"s}ig h{\"a}ufiger durch alkoholisierte Fahranf{\"a}nger verursacht. Die BAK-Werte liegen bei den Nicht-Fahranf{\"a}ngern im Durchschnitt ca. 0,3 bis 0,4‰ h{\"o}her als bei den Fahranf{\"a}ngern. Da sich das neue Fahranf{\"a}ngergesetz offensichtlich bew{\"a}hrt hat, liegt es nahe {\"u}ber ein generelles Alkoholverbot am Steuer f{\"u}r alle Fahrzeugf{\"u}hrer nachzudenken. Allerdings ist die Einf{\"u}hrung eines solchen Gesetzes rechtlich schwierig, aufwendig und teilweise umstritten.}, language = {de} }