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Demokratische Legitimation (Art. 20 Abs. 2 GG) und Wissenschaftsförderung (Art. 91b GG)

  • Die Dissertation untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) und der gemeinsamen Wissenschaftsförderung von Bund und Ländern (Art. 91b GG). Ausgangspunkt ist das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte „organisatorisch-formale“ Modell demokratischer Legitimation. Dieses wird in seinen theoretischen Grundlagen kritisch analysiert und durch eine eigene „Normative Theorie demokratischer Repräsentation“ ergänzt. Anschließend wird die demokratische Legitimation ausgewählter Bund-Länder-Programme (u. a. das Programm zur „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ sowie weitere wettbewerblich organisierte Förderprogramme) untersucht, wobei die demokratische Legitimation von (privaten) Projektträgern und (ministerialen) Auswahlgremien im Mittelpunkt steht. Die Arbeit zeigt, dass die aktuelle Förderpraxis von Bund und Ländern vielfach Defizite aufweist, die durch eine vom Bundestag ausgehende Steuerung (unter Wahrung bestimmter Voraussetzungen) den Anforderungen des Demokratieprinzips genügen kann.

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Metadaten
Author: Jan Oster
URN:urn:nbn:de:gbv:9-opus-137287
Title Additional (German):Democratic Legitimacy (Article 20 paragraph 2 Basic Law) and the Promotion of Science (Article 91b Basic Law)
Referee:Prof. Dr. Joachim Lege, Prof. Dr. Claus Dieter Classen
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Year of Completion:2025
Date of first Publication:2025/09/08
Granting Institution:Universität Greifswald, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Date of final exam:2025/02/12
Release Date:2025/09/08
Tag:Bund-Länder-Programm; FDGO; Repräsentation; Sperrkausel; Staatsvolk; Tenure-Track; Verfassungsablösung; Volkssouveränität; demokratische Legitimation; verfassunggebende Gewalt
GND Keyword:Legitimation; Volkssouveränität; Wissenschaftsförderung; Demokratie
Page Number:175
Faculties:Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät / Rechtswissenschaften
DDC class:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht