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In der Zeit von Oktober 1997 bis Mai 2001 wurde im Rahmen der epidemiologischen Querschnittsstudie „Study of Health in Pomerania“ (SHIP-0) der Gesundheitszustand von 4310 freiwilligen Probanden untersucht. Bei 508 (11.8 %) Studienteilnehmern wurde während der zahnärztlichen Diagnostik eine Mundschleimhautveränderung festgestellt. Diese Probanden erhielten bei entsprechender Notwendigkeit eine mündliche Beratung und in der Regel zusätzlich ein Empfehlungsschreiben, zur Abklärung des Befundes einen Zahnarzt aufzusuchen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, wie viele der Probanden mit auffälligem Mundschleimhautbefund dieser Empfehlung gefolgt sind und in welchem Zeitrahmen sie dies taten. In uni- und multivariaten Analysen wird ergründet, von welchen Faktoren die Inanspruchnahme eines Zahnarztes in dieser Konstellation abhängig war. Ferner wird analysiert, ob die konsultierten Zahnärzte den SHIP-0-Befund bestätigten und welche Therapie den Probanden zuteil wurde. Methodisch wurden die selektierten Probanden zunächst gebeten, für die behandelnden Zahnärzte Schweigepflichtentbindungen auszustellen. Den jeweiligen Zahnärzten wiederum wurde neben einer Kopie der erteilten Schweigepflichtentbindung ein standardisierter Fragebogen übersandt, welcher das Vorstellungsdatum des Probanden, die vom Zahnarzt registrierten Mundschleimhautveränderungen sowie die ergriffenen Therapiemaßnahmen erfragte. Die so erhobenen Daten wurden unter Berücksichtigung ausgewählter Daten aus den in SHIP-0 durchgeführten Untersuchungen und Interviews statistisch ausgewertet. Insgesamt wurden 415 Probanden (81.7 %) in die Auswertung einbezogen. 110 Probanden (26.5 %) verweigerten die Befragung ihres behandelnden Zahnarztes. Von den 305 Probanden (73.5 %) mit erteilter Schweigepflichtentbindung waren insgesamt 285 Probanden (93.4 %) nach der Untersuchung in der Basisstudie bei einem Zahnarzt vorstellig. Insgesamt 129 behandelnde Hauszahnärzte beteiligten sich an dieser Untersuchung (Response 100 %). 55.1 % (N=168) der Probanden mit erteilter Schweigepflichtentbindung suchten den Hauszahnarzt innerhalb von sechs Monaten nach der SHIP-0-Untersuchung auf. Das Alter der Probanden hatte in der vorliegenden Studie einen statistisch signifikanten Einfluss auf das Inanspruchnahmeverhalten. Die außerdem betrachteten Risikofaktoren Geschlecht, Familienstand und Sozialschicht ließen den Trend erkennen, dass mit einem Partner zusammen lebende (43.9 %, N=118) und der oberen Sozialschicht angehörende Individuen (53.4 %, N=39) eher den Mundschleimhautbefund bei ihrem Zahnarzt kontrollieren ließen als allein lebende und den unteren Sozialschichten angehörende Personen. Es zeichnete sich ein deutlicher Trend dahingehend ab, dass je gesünder die Lebensführung und je besser das allgemeine Vorsorgeverhalten ausgeprägt war, umso eher die zahnärztliche Kontrolle der Mundschleimhautveränderungen in Anspruch genommen wurde. Ein gut ausgeprägtes Zahngesundheitswissen und –verhalten (44.2 %, N=146) korrelierte statistisch signifikant mit einer Zahnarztkonsultation innerhalb von sechs Monaten nach dem SHIP-0-Survey. Der objektive, in der Basisstudie zahnärztlich ermittelte Behandlungsbedarf wich stark von der subjektiv eingeschätzten Ernsthaftigkeit der diagnostizierten Mundschleimhautveränderung ab. Je dringlicher die Behandlungspriorität, desto zurückhaltender nahmen die Probanden die empfohlene, zahnmedizinische Kontrolluntersuchung innerhalb von sechs Monaten in Anspruch. Etwa ein Drittel aller in der Basisstudie erhobenen, spezifischen Mundschleimhautbefunde (30.4 %, N=91) wurde von den Zahnärzten bestätigt. Mit 65.9 % (N=197) wurde die Mehrzahl der SHIP-0-Diagnosen nicht bestätigt, elf Befunde (3.7 %) wurden teilweise bestätigt. Insgesamt neun fehlende Diagnoseübereinstimmungen (3 %) erscheinen nicht plausibel, ein nicht bestätigter SHIP-0-Befund (0.3 %) erscheint teilweise plausibel. Suchte der Proband den Zahnarzt innerhalb von sechs Monaten auf, stimmte ein größerer Anteil der Befunde überein (37.4 %, N=58) als zum Zeitpunkt einer späteren Zahnarztkonsultation (14.7 %, N=16). Bezogen auf die SHIP-0-Diagnose war die Therapie der Zahnärzte in 72.9 % adäquat, 5 % der SHIP-0-Diagnosen wurden als teilweise adäquat und 21.1 % als nicht adäquat therapiert bewertet. Je Proband betrachtet wurden 73.1 % adäquat, 5.7 % teilweise adäquat und 21.2 % nicht adäquat behandelt. Trotz moderner und sich ständig weiter entwickelnder Diagnostik- und Therapieverfahren, konnten die Inzidenz und die Mortalität sowie die Prognose von Patienten mit Mundhöhlenkarzinomen und deren Vorstadien in den letzten Jahren weltweit nicht wesentlich verbessert werden. Bevölkerungsbezogenen Aufklärungskampagnen über Risikofaktoren sowie Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen kommen deshalb derzeit die größte Bedeutung zu.