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Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als Instrument des strategischen Krankenhausmanagements
(2021)
Die Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB oder NUB-Leistungen) nach § 6 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bilden in Deutschland denjenigen Vergütungsbereich der stationären Krankenhausleistungen ab, der aufgrund seiner Neu-artigkeit monetär nicht durch die Fallpauschalenvergütung des Diagnosis-Related-Groups (G-DRG)-Systems abgedeckt ist. Eine Vergütung durch die Gesetzliche Kran-kenversicherungen (GKV) erhalten Krankenhäuser nur für NUB-Leistungen im Status 1, NUB-Leistungen im Status 2–4 werden dagegen üblicherweise nicht vergütet. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) legt jährlich fest, welchen Status eine NUB-Leistung erhält. Es ist bisher nicht bekannt, nach welchen Kriterien das InEK vorgeht. Durch diese Intransparenz entstehen Krankenhäusern Unsicherheiten in der Leistungsplanung, die zu monetären Risiken führen. NUB-Leistungen stellen weitge-hend Leistungen dar, welche neu zugelassen wurden. Es ist den NUB-Leistungen nicht ohne Weiteres zu entnehmen, ob neu auch bedeutet, dass sie besser als die bisherige Therapie sind. Außerdem ist den NUB-Leistungen nicht ohne medizinische Fachkennt-nisse zu entnehmen, ob durch die Neuartigkeit auch eine wesentliche Änderung in der Leistungsplanung eines Krankenhauses zu erwarten ist. Das erste Ziel dieser Untersu-chung ist es, Kriterien zu finden, um die Entscheidungen des InEK bei der Festlegung des NUB-Status vorhersagbar zu machen. Zweitens soll eine Methode vorgestellt wer-den, um den Innovationsgrad von NUB-Arzneimitteln bestimmen zu können. Drittens sollen Werkzeuge beschrieben werden, um Informationen rund um NUB-Leistungen im strategischen Krankenhausmanagement für die Leistungsplanung nutzbar zu machen.
Als Ergebnis konnte anhand diverser Kriterien nicht das Verhalten des InEK bei der Festlegung des NUB-Status nachvollzogen werden. Lediglich die Zulassung eines Arz-neimittels durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) scheint eine zwingende Voraussetzung zur Vergabe eines Status 1 zu sein. Damit ist eine generelle Vorhersage des NUB-Status weiterhin nicht möglich, die monetären Risken bei der Planung der Krankenhausbudgets verbleiben auf Seiten der Krankenhäuser. Der Innovationsgrad konnte für die meisten NUB-Arzneimitteln anhand einer Skala von 0–5 quantitativ ein-geteilt werden, alternativ bietet die Visualisierung des Innovationsgrades mit fünf Ster-nen einen raschen ersten Überblick. Der graduelle Unterschied gegenüber der bisherigen Therapie kann damit ohne viel Aufwand bewertet werden. Damit können auch medizi-nische Laien im Bereich des Krankenhausmanagements die klinische Relevanz der neu-esten Arzneimittel einschätzen. Anhand diverser Werkzeuge und Methoden konnte eine Nutzung der NUB-Leistungen zugunsten des strategischen Managements aufgezeigt werden. Eine krankenhausindividuelle, praxistaugliche Anwendung zugunsten der Leis-tungsplanung wäre jedoch nur mit einer Datenbank und geeigneter Software umsetzbar. Über eine gezielte Analyse der vorhandenen NUB-Leistungen könnte die durch Kran-kenhäuser vorsorgliche massenhafte Beantragung von NUB-Leistungen unterbleiben, sodass Personalressourcen eingespart werden können.