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Die qualitätsgesicherte Aufbereitung von Medizinprodukten dient der Vorbeugung Health-care-assoziierter Infektionen (HAI) und ist von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung der Patientensicherheit. Nicht nur in Deutschland belegen Studien dass trotz Durchführung des Aufbereitungsprozesses Restkontaminationen und schwere Infektionen bei Patienten festzustellen waren. Um geeignete Lösungsansätze zu entwickeln wurde die bestehende Situation in Deutschland und in ausgewählten Staaten Europas analysiert. Als Bestandteil dieser Analyse wurden in 27 Arztpraxen und 14 Krankenhäusern der Regelversorgung mittels Fragebogen, Checkliste und einer Vor-Ort-Besichtigung die realen Bedingungen der Aufbereitung ermittelt. In der Auswertung der Ergebnisse und der strukturierten Recherche der europäischen Situation werden mögliche Alternativen zur Aufbereitung in der eigenen Gesundheitseinrichtung aufgezeigt. Die Analyse in den überprüften Gesundheitseinrichtungen im Süden Hessens (Deutschland) hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des Aufbereitungsprozesses nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die vorgefundenen Defizite decken sich weitgehend mit anderen Berichten aus Deutschland und Europa. Die Analyse der erhobenen Daten lässt auf verschiedene Ursachen für die Mängel schließen. Die drei Hauptursachen sind die hohen Kosten bei ordnungsgemäßer Durchführung der Aufbereitung, der Stellenwert der Aufbereitungs-Abteilung innerhalb der Gesundheitseinrichtung und Defizite bei der behördlichen Überwachung. Während für die Durchführung des Aufbereitungsprozesses europaweit ähnliche rechtliche Bestimmungen bestehen, sind die Rahmenbedingungen, die Strukturen der Gesundheitssysteme und die behördliche Überwachung unterschiedlich. Sowohl verschiedene Bundesländer in Deutschland, als auch die ausgewählten europäischen Staaten diskutieren verstärkt die Problematik der qualitätsgesicherten Durchführung des Aufbereitungsprozesses. Beispielsweise sollte für die Überprüfung von Aufbereitungs¬einheiten in Krankenhäusern und in Arztpraxen derselbe Überwachungsstandard vorliegen. Drei Alternativen zur Aufbereitung in der eigenen Praxis werden näher betrachtet, der Einsatz von Einmal-Medizinprodukten, das Outsourcen des Aufbereitungsprozesses und die Kooperation von Gesundheitseinrichtungen. Abschließend werden für den Einsatz sicherer Medizinprodukte für chirurgische Eingriffe unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Aspekten Möglichkeiten empfohlen, die einen hohen Standard der Patientensicherheit garantiere
Zusammenfassung Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Überprüfung des dermatologischen Nutzens der Einführung eines Hautschutzplans in der Chirurgie. Methode: Die durchgeführten Untersuchungen dienten der prospektiven Beobachtung der Hautbarrierefunktion unter Einfluss von Hautschutz- sowie Hautpflegeprodukten. Dementsprechend wurden mittels hautphysiologischer Messverfahren die Hautparameter Hautfeuchtigkeit, Hautlipidgehalt, TEWL sowie AOP vor und nach der Umsetzung der Standardarbeitsanweisung (SAA) gemessen. Die ersten Messungen vor der Umsetzung der SAA erfolgten über einen Messzeitraum von zwei Wochen. Im Anschluss erfolgten nacheinander zwei weitere Messreihen. In der zweiten Messreihe wurden das Hautschutzprodukt A und das Hautpflegepräparat B verwendet; in der dritten Messphase das Hautschutzmittel A und das Hautpflegeprodukt C, weil das Hautpflegemittel B aufgrund ungenügender Qualität während des Eincremens (krümelige Konsistenzveränderungen) sowie von Hautirritationen bei einem Probanden durch das Hautpflegeprodukt C ersetzt werden musste. Die Messparameter Hautlipidgehalt, TEWL und AOP haben sich als zuverlässige Größen für die Evaluation der Hautveränderungen unter dem Einfluss von Hautschutz- und pflegeprodukten erwiesen. Ergebnisse: Beim TEWL gab es in Messreihe 2 eine signifikante Verbesserung im Vergleich zu den Vorwerten. Es zeigte sich, dass die Hautparameter während der Nutzung des Hautpflegemittels C in der Kombination mit dem Hautschutzprodukt A (Messreihe 3) trotz des zusätzlichen Einsatzes von Irritanzien (aggressiveres Hautdesinfektionsmittel – Manorapid® synergy) nahezu gleichbleibend waren (TEWL) bzw. nur sehr geringfügig abfielen (Hautfeuchtigkeitsgehalt). Die Messwerte der Hautfeuchtigkeit waren auch in Messreihe 2 nicht signifikant verbessert. Zeitgleich lassen die Messwerte (im Mittel zwischen 30 - 40) die Interpretation „trockene Haut“ für den gesamten Verlauf und die gesamte Studienpopulation, d. h. während aller Messreihen zu (Heinrich et al. 2003). Die Messwerte für AOP waren signifikant höher im Vergleich zu den Messergebnissen ohne den Einsatz von Hautschutz- und Hautpflegeprodukten. Das AOP erfuhr in Messereihe 3 im Vergleich zu Messreihe 2 erneut eine signifikante Verbesserung. Beim Hautlipidgehalt wurde in Messreihe 2 keine signifikante Verbesserung nachgewiesen. In Messreihe 3 hingegen konnte eine signifikante Verbesserung für den Hautlipidgehalt gezeigt werden. Schlussfolgerungen: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umsetzung eines Hautschutzplans mit regelmäßiger Anwendung von Hautschutz und Hautpflege chirurgischen Disziplinen empfohlen werden kann. Auf Grund der hohen Hautbelastung der Chirurgenhand und möglicherweise auch auf Grund der vergleichsweise kurzen Anwendungsdauer blieb allerdings das Merkmal „trockene Haut“ unbeeinflusst. Im Vergleich der Hautpflegepräparate war Produkt C dem Produkt B überlegen.
Korrekte Händehygiene ist ein maßgeblicher Faktor im medizinischen Pflegealltag zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen. Dabei ist nicht nur die richtige Technik nach der EN1500 maßgeblich, sondern vor allem die Compliance des Pflegepersonals, die je nach Fachrichtung sowie einer Reihe von anderen Faktoren zwischen 5-96 % schwankt. Als ein maßgeblicher Grund für mangelnde Compliance wird im Pflegealltag die erforderliche Zeit für die Händedesinfektion angegeben, d.h. die vorgeschriebene Einwirkzeit von 30 s wird im normalen Pflegealltag als zu lange empfunden bzw. auf Grund von zu wenig Zeit werden die Hände zu wenig desinfiziert. In dieser Studie wurde geprüft, ob die minimale Einwirkzeit von 30 s auf 15 s bei gleichbleibender Effizienz herabgesetzt werden kann und ob sich die verkürzte Einwirkzeit auf die Compliance des Pflegepersonals auswirkt. Die Studie wurde als Cross-Over-Anwendungsbeobachtung an 14 Probanden auf einer gynäkologischen Bettenstation durchgeführt. Die Probanden wurde jeweils über eine 8 h Schicht begleitet; dabei wurden die Anzahl ihrer durchgeführten Händedesinfektionen und die Indikationen dazu an Hand der "5 Moments" (WHO-Guideline 2009) erfasst. Bei den Probanden wurde am Anfang ihrer Schicht sowie danach stündlich die Kontaminationsrate der Hände mittels Auskneten der Fingerkuppen in CSL-Lösung sowie Ausstreichen auf Blutagarplatten in verschiedenen Verdünnungsreihen bestimmt. Danach erfolgte eine Händedesinfektion mit entweder 15 s oder 30 s Einwirkungszeit und die eine weitere Bestimmung der mikrobiellen Last in CSL-Lösung mit Desinfektionshemmstoff nach demselben Muster. Die kurz vor der Probeentnahme zuletzt durchgeführten Tätigkeiten wurden an Hand der Fulkerson-Skala klassifiziert. Im Ergebnis der Studie konnte sowohl die Gleichwertigkeit der Effektivität der verkürzten Einwirkzeit der Händedesinfektion bei gleicher mikrobieller Belastung zwischen beiden Versuchsreihen nachgewiesen werden, d.h. im laufenden Pflegealltag besteht kein Unterschied innerhalb der mikrobiellen Reduktionsleistung zwischen 15 s und 30 s Einwirkzeit. Zugleich wurde festgestellt, dass sich die Compliance innerhalb der verkürzten Einwirkzeit von 15 s gegenüber der von 30 s um 15 % signifikant steigerte. Die verkürzte Einwirkzeit ist folglich nicht nur als gleichwertig gegenüber der bisherigen Einwirkzeit von 30s anzusehen, sondern sie erwies sich als sinnvoll zur Verbesserung der Compliance des Pflegeteams auf der untersuchten Station.