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Die bevölkerungsrepräsentative Querschnittsstudie SHIP wurde von Oktober 1997 bis Mai 2001 in Vorpommern mit 4310 Probanden durchgeführt, wobei Daten von Probanden im Alter von 25-74 Jahren (n= 2520 für den OK und n= 1936 für den UK) im Hinblick auf die Lückengebisssituation und der prothetischen Versorgung ausgewertet wurden. Es erfolgte eine Einteilung der Lückengebisse auf Kieferebene in 5 Gruppen, um die prothetische Versorgung in Beziehung zur Anzahl und zur Verteilung der vorhandenen Zähne zu bringen und um die Qualität und Quantität der Versorgung zu beurteilen. Basierend auf einem anerkannten epidemiologischen Konzept wurde innerhalb der Gruppeneinteilung die Zielvariable "unzureichend versorgt" definiert und unter Einbeziehung verschiedener Variablen aus der Zahnmedizin, der Medizin, der Psychologie und Soziologie ein epidemiologisches Modell entwickelt, welches anhand logistischer Regression unter Verwendung von Wechselwirkungen Faktoren der Fallgruppe überprüft wurde. Es lässt sich feststellen, dass die Wahl der prothetischen Versorgung vor allem von der Topographie und der Anzahl der vorhandenen Zähne abhängt. Der Grad der prothetischen Versorgung ist nur in Wechselwirkung mit anderen Faktoren altersabhängig. Das Alter allein nimmt keinen Einfluss, jedoch sind soziodemographische und psychosoziale Variablen (Einkommen, Schulbildung, Freundesanzahl, Depressionen, Alkoholkonsum, BMI) signifikant assoziiert mit der Qualität und Quantität des Zahnersatzes.
Vergleichende klinische Untersuchung der elektronischen Registriersysteme GAMMA-CADIAX® und JMA®
(2003)
In dieser Arbeit wurde versucht, methodisch sinnvolle Ansätze für eine klinische Vergleichbarkeit der Registriersysteme GAMMA-CADIAX® und ZEBRIS-JMA® zu finden. Verglichen wurden die Reproduzierbarkeit der einzelnen Geräte sowie die horizontale Kondylenbahnneigung (HKN) und der Bennettwinkel beider Registriersysteme untereinander. Unter anderem wurde eine Messung mit beiden Systemen gleichzeitig am Kopf montiert durchgeführt. Die HKN kann mit beiden Registriersystemen reproduzierbar gemessen werden. Der Bennettwinkel war mit dem JMA® besser reproduzierbar. Der Vergleich der beiden Registriersysteme untereinander zeigte für die HKN eine gute bis sehr gute Vergleichbarkeit und für den Bennettwinkel eine gute Vergleichbarkeit nur bei simultaner Messung. Die beste Übereinstimmung wurde bei gleichzeitiger Montage der Messsysteme gefunden. Die vorliegende Untersuchung hat gezeigt, dass die Messanordnung und das Messsystem einen Einfluss auf das Messergebnis haben. Durch das geringe Gewicht und die einfache Montage des JMA® war es erstmalig möglich, zwei Registriersysteme gleichzeitig am Probanden zu montieren und klinisch zwei Messungen synchron durchzuführen.
Mit der Virtuellen Realität lassen sich komplexe Sachverhalte und Zusammenhänge in vielen Fällen besser beschreiben und erfassen. Mit dem Virtuellen Artikulator „DentCAM“ wurde eine Software entwickelt, die die Berechnung der statischen und dynamischen Okklusion ermöglichen und visualisieren kann. Untersucht wurde die Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit des Virtuellen Artikulators bei seinem Einsatz in der Funktionsdiagnostik.
Das Ziel dieser Studie war, das maschinelle Aufbereitungssystem (n=30), im Vergleich mit der Handaufbereitung (n=15), auf seine klinische Tauglichkeit zu überprüfen. Hierfür kam ein spezielles Muffelsystem zur Anwendung, sodass die Kanalmorphologie der extrahierten Zähne zu jedem Zeitpunkt der Aufbereitung ausgewertet werden konnte. Verwendet wurden nur mesiale Kanäle von UK-Molaren Untersucht wurden die Veränderungen der Wurzelkanalkrümmung anhand von Röntgenbildern, die Veränderungen des Wurzelkanalquerschnittes anhand von Querschnittsfotografien, die Reinigungswirkung unter dem REM, die Arbeitssicherheit und die Aufbereitungszeit. In einer weiteren Untersuchungsreihe wurde die integrierte Längenmessfunktion überprüft (n=35). Die maschinelle und manuelle Aufbereitung der Wurzelkanäle führten zu geringen Begradigungen der Wurzelkanalkrümmungen. Die Querschnittsformen ergaben überwiegend akzeptable Ergebnisse. Die Ergebnisse der Reinigungswirkung sind für beide Systeme als unzureichend einzustufen, wobei die manuelle Aufbereitung bezüglich des Debris im mittleren Drittel überlegen war. Bezüglich der Arbeitssicherheit, der Begradigung und der Querschnittsuntersuchungen ergaben sich keine statistisch signifikanten Unterschiede. Hinsichtlich der Aufbereitungszeit ist das Tri Auto ZX der Handaufbereitung deutlich überlegen. Die Längenmessfunktion ergab in 88,6 % klinisch akzeptable Ergebnisse und stellt eine sinnvolle Ergänzung zur röntgenologischen Längenbestimmung dar.
Ziel dieser Studie war es den Massenverlust und die damit verbundene Ionenabgabe bei gelöteten und lasergefügten Dentallegierungen zu bestimmen. Verwendet wurden 2 hochgoldhaltige Legierungen (Orplid H und Orplid Keramik 4), eine NiCr-Legierung (Remanium CS) und eine CoCr-Legierung (Remanium 2000). Von jeder Legierung wurden 21 Probekörper angefertigt, wobei 7 unbehandelt waren (Kontrollgruppe), 7 wurden gelötet und 7 lasergefügt. Diese wurden jeweils für 7 Tage bei 37°C in Kunstspeichel gelagert. Dieser wurde mittels Atomabsorptionsspektroskopie bzw. mittels induktiv verbundener Plasmaemissionsspektroskopie untersucht. Bei allen Legierungen zeigte die Kontrollgruppe die besten Ergebnisse. Die lasergefügten Probekörper von Orplid H und REM CS verdoppelten ihre Korrosionsrate, Orplid Keramik 4 und REM 2000 verloren den 8-fachen Wert. Die gelöteten Legierungen zeigten die schlechtesten Ergebnisse. Obwohl bereits die hochgoldhaltigen Legierungen einen 10-fachen Massenverlust erreichten, steigerte REM CS sein Korrosionsrate um das 37-fache, dicht gefolgt von REM 2000. Die Kunstspeichelanalyse ergab, dass nur die Nichtedelmetalle in Lösung gingen. Die Hauptbestandteile der NEM-Legierungen (Ni und CO), sowie die Nebenbestandteile der EM-Legierungen (Cu- Zn) waren die Haupttriebkraft für die Korrosion. Die höchsten Ionenkonzentrationen konnten bei den gelöteten Proben gemessen werden, den Spitzenwert erzielte REM CS. Aufgrund der geringen Korrosionsrate ist die Biokompatibilität bei den lasergefügten Proben gesteigert. Durch die punktförmige Erhitzung beim Laserfügen kann das feinkörnige Metallgefüge erhalten bleiben und somit eine gute Zugfestigkeit ermöglichen.
Zielsetzung: Die Schädelbasis steht sowohl mit dem Oberkiefer, als auch mit dem Unterkiefer in Verbindung. Daher liegt die Vermutung nahe, dass diese eine wichtige Rolle bei Klasse III Anomalien spielt. Die vorliegende Studie hatte zum Ziel zur Klärung der widersprüchlichen Literaturangaben die Schädelbasiskonfiguration bei Patienten mit skelettaler Klasse III zu untersuchen. Material und Methode: Von 54 Patienten mit skelettaler Klasse III und 54 Kontrollpatienten (Klasse I, II/1, II/2) im Alter von 14 bis 24 Jahren wurden retrospektiv die Anfangsfernröntgenseitenbilder anhand von 21 zephalometrischen basikranialen Parametern sowie die Kieferlängen in Bezug zur vorderen Schädelbasislänge untersucht. Ergebnis: Im Gegensatz zur Gesamtschädelbasislänge zeigte sich beim anterioren Abschnitt (S-N) und beim posterioren Abschnitt (S-Ba, S-Ar) keine signifikante Verkleinerung bei Klasse III Patienten. Die signifikant spitzeren Winkel (Ca-S-Ba und Se-S-Ba) spiegeln eine vergrößerte Schädelbasisknickung wider. Die konsekutive Kondylenverlagerung nach anterior konnte durch eine signifikante Verminderung von Se-S-Cd und Ar-Ca gezeigt werden. Die relative Mandibulalänge war signifikant vergrößert. Schlussfolgerung: Eine Minderung der Schädelbasisknickung bei Patienten mit skelettaler Klasse III konnte eindeutig bestätigt werden. Die Gesamtverkürzung der Schädelbasis ist offenbar das Ergebnis verschiedener kleinerer Veränderungen. Die Ergebnisse decken sich mit der Hypothese der „defizitären Orthozephalisation“ bei der Klasse III Morphgenese. Die basikranial-maxilläre Relation bei skelettaler Klasse III bleibt unklar.
Im 19. Jahrhundert nahmen die Therapiemöglichkeiten der Zahnärzte zu. Der technische Fortschritt ermöglichte eine verstärkte Zuwendung zur restaurativen, konservierenden Zahnheilkunde. Gleichzeitig wuchsen in Deutschland die Anforderungen an die Ausbildung der Zahnärzte. Obwohl es in Mecklenburg-Strelitz keine zahnärztliche Ausbildung gab, waren die gesetzlichen Anforderungen für eine Zulassung zur zahnärztlichen Tätigkeit höher als in anderen deutschen Staaten - bis zur Einführung der Gewerbeordnung 1869. Etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts erhöhte sich auch der wissenschaftliche Erkenntnisstand in der Bakteriologie und der Hygiene. Das schlug sich zunächst in der ärztlichen, später auch in der zahnärztlichen Tätigkeit nieder. Allerdings verzögerte die Gewerbefreiheit, die eine Ausübung der Zahnbehandlung durch medizinische Laien erlaubte, die verbindliche Umsetzung dieser Erkenntnisse um mehrere Jahrzehnte. Auf der einen Seite kam es zu einer immer vollkommeneren Ausbildung in der Zahnmedizin an Universitäten, auf der anderen Seite entwickelte sich die handwerklich und zahntechnisch ausgerichtete Ausbildung der Dentisten. Erst nach etwa 80 Jahren wurde ein einheitlicher Berufsstand der mit der zahnmedizinischen Behandlung befassten Personen erreicht. Die Gesetzgebung zum Schutz vor Seuchen war zu diesem Zeitpunkt auf dem Gebiet der allgemeinen Medizin schon relativ umfassend. Eine verbindliche Richtlinie oder Verordnung, die den Besonderheiten der zahnärztlichen Behandlung Rechnung trug, wurde nicht erlassen, obgleich die Gesetzgebung in beiden deutschen Staaten zum Schutz der Allgemeinheit Regelungsbedarf für die Gesundheitseinrichtungen insgesamt sah. So kam es, dass Richtlinien, die Erkenntnisse und Fortschritte auf dem Gebiet der Hygiene für die zahnmedizinischen Einrichtungen einführten, erst wesentlich später erlassen wurden. Zu einem entscheidenden Zeitpunkt ihrer Entwicklung war die Zahnmedizin durch den Gesetzgeber von der Entwicklung der Medizin und der Hygiene abgekoppelt worden. Es dauerte einige Jahrzehnte, bis die Hygiene den Stellenwert in der Zahnmedizin einnehmen konnte, den sie in der allgemeinen Medizin schon lange hatte. Dieser Rückstand wird nun durch eine ständige Überarbeitung der Hygienerichtlinien und die Anpassung an den medizinisch-technischen Fortschritt aufgeholt.
In einer prospektiven, randomisierten, verblindeten, monozentrischen, offen kontrollierten Studie wurde die unter Anwendung einer CHD-haltigen Mundspüllösung auftretende Konzentrationsänderung von CHD im Speichel untersucht, die mit zunehmender Anwendungsdauer unmittelbar nach Spülung einen kontinuierlichen Konzentrationsanstieg von CHD zeigte. Im Verlauf von 12 Stunden nach Spülung wurde die Aufrechterhaltung konstanter Konzentrationen nachgewiesen. Es konnte statistisch signifikant der Nachweis erbracht werden, dass mit der Anwendung der Mundspüllösung in allgemein üblicher Dosierung auch messbare Konzentrationen und damit eine Belastung mit dem kanzerogenen p-CA, nicht aber mit p-CNB, im Speichel auftrat. Eine Resorption von CHD, p-CA oder p-CNB mit Nachweis in Serum und Urin konnte dagegen nicht nachgewiesen werden.
In der präventiven Gesundheitsvorsorge bei Vorschulkindern stellt der Zahnärztliche Kinderpass in Mecklenburg-Vorpommern nach der Einführung im Jahr 2004 eine Möglichkeit zu einer lückenlosen Dokumentation der Zahnkarriere und dadurch zur Verbesserung der Mundzahngesundheit bei den Kleinstpatienten dar. In einer Querstudie wurden im Februar 2009 alle Zahnärzte in MV anhand eines Fragebogens zu diesem Sachverhalt befragt. Ein Anteil von 17,86% aller angeschriebenen Praxen ließ sich zur Teilnahme bewegen. Der Analyse der Umfrageergebnisse lagen Daten mit hoher Aussagequalität zugrunde, denn darin waren nahezu alle Zahnärzte mit der Fachrichtung oder dem Schwerpunkt „Kinderheilkunde“ erfasst. Durch hohe Repräsentativität der Umfrageergebnisse für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern konnten in der Promotionsarbeit Lösungsvorschläge zielorientiert erarbeiten werden. Die Studie offenbarte insgesamt eine positive Resonanz bei der betroffenen Patientengruppe. Die Eltern, die insgesamt ein gutes Mitführungsverhalten aufweisen (57,7% bringen in zu mehr als 75% der Arztbesuche mit), messen dem Zahnärztlichen Kinderpass eine hohe Bedeutung bei (86,5% stufen ihn als wichtig bis hilfreich ein). Diese Umfragewerte sind sehr wichtig für die präventive Vorsorge. Nahezu jeder dritte Behandler (72,1%) gibt an, dass sich die Mitarbeit der Kleinpatienten durch den Kinderpasseinsatz verbessert hat und 61,4% sehen einen erkennbaren Fortschritt bei der Mundgesundheit. Auch das Konsultationsverhalten hat sich verbessert (57,2%). 81,4% der Zahnärzte setzen das Gesundheitsheft bei jeder Kleinkindbehandlung oder zumindest häufig ein und nutzen dabei den bereitgestellten Befunddokumentationsteil (90,3%). 92,2% der behandelnden Zahnärzte werten den Zahnärztlichen Kinderpass als eine sinnvolle Methode zur präventiven Vorsorge. Sowohl Zahnärzte als auch ihre Patienten sind vom Nutzen des eingeführten Zahnärztlichen Kinderpasses überzeugt sind und bescheinigen eine erkennbare Verbesserung der Mundgesundheit bei Kleinkindern durch seine Verwendung. Diese positiven Effekte begrenzen sich leider nur auf die Gruppe der Eltern und Zahnärzte, die den Kinderpass auch tatsächlich mitführen und nutzen. Der gegenwärtig niedrige Nutzungsgrad des Zahnärztlichen Kinderpasses ist nicht konzeptionell verursacht, sondern vielmehr durch die Strukturschwäche des Gesundheitssystems auf dem Gebiet der Prävention sowie einer starken Interessensgruppenbildung bedingt. Bei einem Nutzungsgrad von etwas mehr als 20% kann eine optimale Versorgung des Milchgebisses nicht gewährleistet werden. Das kann durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden. Z.B. eine zielgerichtete Informationspolitik der Zahnärztekammer zum Thema Zahnärztlicher Kinderpass. Grundsätzlich ist auch eine generelle Zuordnung der Kinderzahnbehandlung zu einer festgelegten Behandlergruppe nach dem Vorbild der Kieferorthopädie oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie denkbar. Ein weiteres Verbesserungspotential bietet die interdisziplinäre Nutzung und die Verteilung des Zahnärztlichen Kinderpasses. 66,5% der Befragten erkennen noch keine besondere Bedeutung des zahnärztlichen Kinderpasses für Gynäkologen, Pädiatern oder Hebammen. Sie gehören aufgrund des intensiven Kontakts zu den Eltern in der Initialphase der Kleinstkindbehandlung zu der prädestinierten Aufklärungs- und Verteilungsquellen. Durch geeignete Motivationsmaßnahmen (z.B. Boni- oder Budgeterweiterung) kann die Verbreitung des Zahnärztlichen Kinderpasses an dieser Stelle sehr schnell gesteigert werden. Die Einbeziehung der Hausärzte in den Aufklärungs- und Verteilungsprozess verspricht eine weitere Optimierung. Durch solche Maßnahmen wäre die benötigte interdisziplinäre Arbeit verschiedener Fachärzte ermöglicht, die für die optimale Versorgung des Milchgebisses notwendig ist. Ein weiterer Ansatzpunkt liegt in der Motivationssteigerung und Aufklärung der Patienten. Hier wäre die Verwendung klassischer Bonusmodelle bei den Krankenkassen und ein fachübergreifender Kinder-Gesundheitspass, das die Vielzahl existierender Gesundheitshefte vereint, denkbar. Dies würde zum einen zur Entwirrung bei der Verwendung einer Vielzahl existierender Gesundheitspässe in Deutschland sowohl bei Patienten als auch bei Ärzten führen und darüber hinaus zum besseren Informationsaustausch unter verschiedenen Fachgebieten beitragen. Der Zahnärztliche Kinderpass ist in seiner Struktur ein hervorragendes Instrument für die Verbesserung der Mundgesundheit bei Kleinstkindern. Das nächste Ziel soll eine deutliche Erhöhung des Nutzungsgrades sein.
Despite a plethora of therapeutic approaches, the injection of local anaesthetics itself remains one of the most painful and dreadful procedures among children. Stimulation of acupoint LI4 is associated with analgesic effects in dentistry. Goal of the study To investigate whether stimulation of LI4, added to standard therapy (ST), reduces pain and distress during injection of local anaesthetic (LA) in comparison with ST alone. Materials and Methods Children, scheduled for dental treatment in local anaesthesia on 2 separate days were enrolled in this trial, approved by local ethics commission. On one day each child received bilateral acupuncture of LI4 point, using indwelling fixed “New Pyonex” needles (0.2 x 1.5 mm; Seirin, Japan). The parents of the children were asked to stimulate the needles by massage. Standardized injection of LA was performed 5 min following acupuncture. The needles were withdrawn at the end of dental treatment. On the other day of treatment children received LA injection without acupuncture. The order of treatment days (acupuncture first or vice versa) was randomised. Primary endpoint was the pain intensity during LA injection reported by children on Visual Rating Scale from 0=no pain to 10=maximal pain imaginable (VRS-11). Secondary endpoints were parent- and dentist-assessed pain intensity (measured on Numeric Rating Scale 1-10), patients’ heart rate before and during dental treatment and satisfaction with received therapy (measured on Numerical Rating Scale 1-5.) Side effects of LI4 stimulation were also recorded. Results and Discussion The data of 49 children (22 females; age 10 ± 4 yrs; mean ± SD), who completed both visits, were analysed. Children reported less pain with than without acupuncture: 2.2 ± 2.5 vs. 3.9 ± 2.7; mean ± SD, p<0.001. Heart rate decreased after LI4 stimulation compared to ST alone throughout the dental treatment (p<0.05). LI4 stimulation was safe and raised better satisfaction with the treatment among children and parents, than ST alone (p<0.05). Other secondary endpoints were comparable between both sessions. Conclusion Stimulation of acupuncture point LI4 reduces pain and autonomous stress during injection of local anaesthetics in paediatric dentistry.