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Die Händedesinfektion als keimzahlreduzierendes Verfahren wird im medizinischen Bereich von einer großen Personenezahl genutzt, um die Übertragung von nosokomialen Infektionen per Handkontakt zu minimieren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern bei der Durchführung der alkoholischen Händesdesinfektion die Möglichkeit einer dermalen Resorption der Wirkstoffe besteht, und ob bei einer Permeation durch die Haut ein gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Da bisher nur wenige realitätsnahe in-vivo Untersuchungen zur Resorption der Wirkstoffe aus alkoholischen Desinfektionsmitteln durchgeführt worden sind, haben wir in einer Studie mit 12 Probanden und fünf verschiedenen Desinfektionsmitteln die Bedingungen der hygieneischen und der chirurgischen Händedesinfektion simuliert, um anschließend mit geeigneten Blutuntersuchungen die Resorption und den Metabolismus der Alkohole Ethanol, Propan-1-ol und Propan-2-ol darzustellen. Bei jedem Probanden und für alle fünf Präparate ist die Resoprtion der Wirkstoffe reproduzierbar gezeigt worden. Die median erreichten Ethanolkonzentrationen liegen für die hygienische Händedesinfektion je nach verwendetem Präparat zwischen 6,9 mg/l und 20,9 mg/l und für die chirurgische Händedesinfektion zwischen 8,8 mg/l und 30,1 mg/l. Propan-1-ol erreicht bei der hygienischen Händedesinfektion Medianwerte von 6,5 mg/l bzw. 9,2 mg/l. Bei der chirurgischen Händedesinfektion erreicht Propan-1-ol mediane Konzentrationen von 3,2 mg/l bzw. 18,0 mg/l. Die medianen Propan-2-ol-Konzentrationen erreichen bei der hygienischen Händedesinfektion 4,9 mg/l bzw. 5,3 mg/l und bei der chirurgischen Händedesinfektion 5,8 mg/l bzw. 10,0 mg/l. Dabei ist anteilig inkeinem der Fälle mehr als ¼ der auf die Haut aufgetragenen Alkoholmenge resorbiert worden. Im Ergebnis eines Risk Assessment läßt sich schlußfolgern, dass bei bedachtem Einsatz alkoholischer Händedesinfektionsmittel zu keinem Zeitpunkt eine toxische Gefährdung besteht und die Gefahr gesundheitlicher Schäden bei vorschriftsmäßiger anwendung durch den gesunden Nutzer gerin ist.
Die chirurgische Händedesinfektion stellt eine der am meisten akzeptierten hygienischen Maßnahmen im Gesundheitswesen dar. Die regelmäßige Anwendung von Händedesinfektionsmitteln birgt jedoch die Gefahr, die Haut der Hände nachhaltig zu schädigen. Zur persönlichen Schutzausrüstung eines Chirurgen sollte demzufolge die regelmäßige Anwendung von Hautschutz- und Hautpflegepräparaten gehören, um die Haut zu schützen und zu pflegen. Ziel der online durchgeführten Fragebogenerhebung war die Ermittlung repräsentativer Angaben zur Compliance von Hautschutz und Hautpflege im Alltag des deutschen Chirurgen. 1433 Datensätze wurden in die Auswertung einbezogen. 57 % der antwortenden Chirurgen gaben an, dass Ihnen der Unterschied zwischen Hautschutz- und Hautpflegecreme bekannt sei. 5,2% wenden zu Arbeitsbeginn ein Hautschutzpräparat und 13,7% eine Hautpflegecreme an. 77,8% setzen keines der beiden Produkte zu Arbeitsbeginn ein. Als Gründe für eine Nichtanwendung wurde in 23,9% der Arbeitsstress, in 27,6% unangenehmes Gefühl und in 10,2% Zweifel an der Nichtbeeinträchtigung der Wirksamkeit der chirurgischen Händedesinfektion genannt. 46 % der Chirurgen gaben an, unter mindestens einer Hautveränderung zu leiden. Aus dieser Datenerhebung ergibt sich die Notwendigkeit, chirurgisches Personal zur Anwendung von Hautschutz- und Hautpflegepräparaten zu motivieren und aufzuklären. Da der Einfluss von Hautschutz- und Hautpflegepräparaten auf die chirurgische Händedesinfektion bisher nicht praxisrelevant untersucht wurde, nahmen wir die bestehenden Zweifel der Befragten zum Anlass, diese Fragestellung in einer Anwendungsstudie zu überprüfen. An der Studie nahmen 26 freiwillige Teilnehmer teil. Sie fand über einen Zeitraum von 18 d im cross-over Verfahren statt. Die Wirksamkeitsprüfung der chirurgischen Händedesinfektion ergab keinen signifikanten Unterschied zwischen der Gruppe, die Hautschutz- und Hautpflegepräparate anwendete und der Gruppe, die auf diese Produkte verzichtete. Erwartungsgemäß war die Hautfeuchte nach der Pflegephase signifikant höher als in der Phase ohne Anwendung von Hautschutz und Hautpflege. Die Ergebnisse zeigen, dass Hautschutz und Hautpflege wie in der hier gewählten Prüfkonstellation auch während des Arbeitsalltags des Chirurgen ohne Beeinträchtigung der Händedesinfektionswirkung möglich ist.
Hintergrund: Das in Händedesinfektionsmitteln enthaltende Ethanol wird während der Anwendung dermal und pulmonal resorbiert. Obwohl sich hieraus keine Gesundheitsgefährdung ableiten lässt, kann eine sich durch die Resorption ergebende grenzwertüberschreitende Konzentration von Ethylglucuronid (EtG) (>100 ng/ml) im Rahmen der gutachterlichen Beurteilung der Einhaltung der Abstinenz rechtlich schwerwiegende Folgen haben. Methode: 33 freiwillige Teilnehmer aus Klinik und Labor führten in einer Arbeitsschicht wiederholt praxisübliche Händedesinfektionen (HD) bei zusätzlicher Alkoholabstinenz (Studienphase 1) und bei erlaubtem Alkoholkonsum (Studienphase 2) durch. Der bei jedem natürlichen Toilettengang gewonnene Urin wurde auf EtG mittels Immunoassay und Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung (LC-MS/MS) sowie auf Ethanol und Acetaldehyd mittels Gaschromatographie (GC-FID) untersucht. Ergebnisse: Während der ersten Studienphase lag die Maximalkonzentration für EtG bei 958 ng/ml (MW 281,4 ng/ml), für Ethanol bei 9,2 mg/l (MW 1,7 mg/l) und für Acetaldehyd bei 0,81 mg/l (MW 0,16 mg/l). Drei Teilnehmer überschritten noch am folgenden Morgen den EtG-Grenzwert mit 149 ng/ml, 131 ng/ml und 120 ng/ml. In Studienphase 2 erreichte die Maximalkonzentration für EtG einen Wert von 5043,0 ng/ml (MW 2.328,8 ng/ml), für Ethanol von 1.020,1 mg/l (MW 110,4 mg/l) und für Acetaldehyd von 1,83 mg/l (MW 0,33 mg/l). Schlussfolgerung: In der Praxis durchgeführte ethanolische HD können grenzwertüberschreitende EtG-Konzentrationen im Urin verursachen, die u. U. noch nach 24 h nachweisbar sind. Daher müssen die Ergebnisse einer positiven EtG-Testung bei Teilnahme an einem Abstinenzprogramm stets im individuellen Kontext betrachtet und die HD ggf. auf ein Propanol basiertes Händedesinfektionsmittel umgestellt werden. Verglichen mit der als gesundheitlich verträglich geltenden oralen Aufnahme von 20 bzw. 10 g Ethanol/d für das männliche bzw. weibliche Geschlecht ist die Aufnahme von Ethanol durch wiederholte HD als unbedenklich zu bewerten.
Eine gesunde intakte Haut ist nicht nur Voraussetzung zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit, sondern auch für die effektive Händedesinfektion. Um der Entstehung einer Irritationsdermatitis entgegen zu wirken, werden im klinischen Bereich Hautschutzprodukte eingesetzt. Das Ziel dieser Studie war es, den Einfluss einer Hautschutzcreme auf die Wirksamkeit der hygienischen Händedesinfektion mit einem Präparat auf Basis von Propan-2-ol 70 %, dem Referenzstandard zur Prüfung der hygienischen Händedesinfektion, zu untersuchen. In allen Versuchsanordnungen dieser Studie, die typische Situationen im Stationsalltag der Klinik darstellen, war kein negativer Einfluss der Anwendung der Hautschutzcreme auf die Wirksamkeit der nachfolgenden Händedesinfektion feststellbar.
Einfluss der Händehygiene in Verwaltungen auf das Infektionsgeschehen und ökonomische Auswirkungen
(2008)
Ziel der Arbeit war den Einfluss der Händedesinfektion auf die Erkrankungsrate und die Fehlzeiten von Erwerbspersonen in einem Setting außerhalb von Gesundheitseinrichtungen zu untersuchen. In Vorversuchen konnte bestätigt werden, dass Papier neben Kundenkontakt ein wichtiger Risikofaktor für die Übertragung pathogener Erreger ist. Es konnte sowohl die Rückgewinnung von Erregern von experimentell inokuliertem Papier als auch die Übertragung von Hand zu Papier zu Hand nachgewiesen werden. Die Datenerhebung erfolgte im Rahmen einer einjährigen prospektiven, kontrollierten, randomisierten Machbarkeitsstudie, an der 134 Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung teilnahmen. Die Testgruppe führte als Intervention mehrmals täglich die hygienische Händedesinfektion am Arbeitsplatz durch. Anhand monatlicher Befragungen wurden die durch Erkältungs- und Durchfallerkrankungen bedingten Symptomtage und Fehlzeiten erfasst. In der Testgruppe trat eine signifikante Reduktion sowohl bei den jährlichen Gesamtsymptomtagen (p = 0,01) als auch bei den Einzelsymptomen Schnupfen (p = 0,008), Fieber (p = 0,037) und Husten (p = 0,0024) ein. Der größte Einfluss der Händedesinfektion ergab sich in den Monaten mit der höchsten saisonalen Inzidenz Dezember, Januar, Februar, März. Es konnte ebenfalls ein Reduktion der Krankheitsepisoden (odds ratioGesamt_res = 1,28; odds ratioSchnupfen = 1,73; odds ratioHalsschmerzen = 1,13; odds ratioFieber = 1,31; odds ratioHusten = 1,30; odds ratioDurchfall = 4,01) belegt werden. In den Randomisierungsgruppen wurde die stärkste Reduktion der Krankheitsepisoden bei den respiratorischen Symptomen in der Gruppe mit seltenem Kundenkontakt und täglichem Umgang mit Archivgut (odds ratioGesamt_res(3,1) = 14,34) beobachtet, bei den gastrointestinalen Symptomen in der Gruppe mit häufigen Kundenkontakt und täglichem Umgang mit Archivgut (odds ratioDurchfall(1,1) = 14,63). Ökonomische Auswirkungen ergaben sich in erster Hinsicht aus dem Einfluss auf die Leistungsminderung beim Weiterarbeiten trotz vorhandener Krankheitssymptome und den damit einher gehenden „on-the-job“-Produktivitätsverlust. Durch die Studie wurde das Bewusstsein der Probanden für die Bedeutung der Händehygiene gestärkt. Sie stellt einen einfach umzusetzenden Ansatz für eine kosteneffiziente betriebliche Gesundheitsförderung dar.
Zusammenfassung
Zielsetzung: Im Ergebnis einer Literaturrecherche konnten keine Studien zur Ermittlung der Anzahl notwendiger Indikationen der HD auf Nicht-Risiko-Stationen ermittelt werden. Daher sollte die Anzahl erforderlicher Händedesinfektionen auf zwei peripheren Nicht-Risiko-Stationen ermittelt werden, um auf dieser Grundlage die Compliance anhand von Verbräuchen abschätzen zu können. Bisher wird in der UMG der Verbrauch an Händedesinfektionsmitteln der unterschiedlichen Stationen nur über Abgabedaten der Apotheke ermittelt.
Methode: Auf einer neurologischen und einer chirurgischen Bettenstation der UMG wurden jeweils zehn Pflegekräfte und zehn Ärzt*innen hinsichtlich des Verhaltens der Händedesinfektion nach Training des Beobachtenden zur Datenerhebung durch eine Hygienefachkraft während der gesamten Schicht begleitet. Die Beobachtung je eines Mitglieds des Stationsteams wurde an allen sieben Wochentagen sowie zu allen Schichten (Früh-/Spät-/Nachtschicht) durchgeführt. Als Grundlage zur Ermittlung der Indikationsstellungen wurde das Modell der Five Moments der WHO gewählt. Mit Hilfe der Fulkerson-Skala wurden die Five Moments in 15 Ränge, abgestuft von „sauber“ bis „schmutzig“, aufgegliedert, um ableiten zu können, ob das durch den Kontakt gegebene unterschiedliche Kontaminationsrisiko einen Einfluss auf die Compliance hat.
Ergebnisse: Auf der neurologischen Bettenstation wurden für die Pflegekräfte 101,5 Indikationen/PT, für das ärztliche Personal 2,2 Indikationen/PT, auf der chirurgischen Bettenstation für die Pflegekräfte 146,8 und für das ärztliche Personal 4,7 Indikationen/PT ermittelt. Der Unterschied zwischen Pflegenden und ärztlichem Personal war signifikant (p=0,0001). Im Arbeitsalltag ergaben sich für Moment 3 (nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material) und Moment 5 (nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung) die meisten Indikationen. Anhand der Anzahl der Indikationen ergab sich ein höherer Soll-Verbrauch an HDM mit 311 ml/PT für die neurologische bzw. 455 ml/PT für die chirurgische Station als der für Deutschland kalkulierte Richtwert von 120 ml HDM/PT.
Die Compliance betrug im Mittel aller Schichten und beider Berufsgruppen auf der neurologischen Station 50,7%, auf der chirurgischen Station 59,6 % (p=0,27). Die höchsten Compliance Raten zeigten sich in Moment 4 sowie auf den hohen Fulkerson-Rängen.
Diskussion: Ursache für die geringere Anzahl an Indikationen der HD bei Ärzt*innen im Vergleich zu Pflegekräften ist der seltenere Patientenkontakt des ärztlichen Personals auf peripheren Stationen. Die Anzahl der Indikationen für die HD waren beim Pflegepersonal ähnlich hoch wie von Scheithauer et al. (2009) auf einer internistischen Intensivstation beobachtet.
Die beobachtete Compliance ist auf beiden Stationen unbefriedigend, obwohl analoge Daten aus der Literatur bekannt sind (Pittet et al. 1999). Das zeigt auf, dass auch in Nichtrisikobereichen intensive Anstrengungen zur Verbesserung der Compliance unternommen werden müssen. Anhand der ermittelten Indikationen ist es künftig auf den analysierten Stationen möglich, anhand der von der Apotheke ermittelten Verbrauchsdaten die Compliance abzuschätzen und Interventionsprogramme zur Verbesserung der Compliance umzusetzen. Die unterschiedliche Anzahl sich ergebender Indikationen für die fünf Momente bietet die Möglichkeit, in zukünftigen Interventionsprogrammen verstärkt auf Schwachstellen einzugehen.
Korrekte Händehygiene ist ein maßgeblicher Faktor im medizinischen Pflegealltag zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen. Dabei ist nicht nur die richtige Technik nach der EN1500 maßgeblich, sondern vor allem die Compliance des Pflegepersonals, die je nach Fachrichtung sowie einer Reihe von anderen Faktoren zwischen 5-96 % schwankt. Als ein maßgeblicher Grund für mangelnde Compliance wird im Pflegealltag die erforderliche Zeit für die Händedesinfektion angegeben, d.h. die vorgeschriebene Einwirkzeit von 30 s wird im normalen Pflegealltag als zu lange empfunden bzw. auf Grund von zu wenig Zeit werden die Hände zu wenig desinfiziert. In dieser Studie wurde geprüft, ob die minimale Einwirkzeit von 30 s auf 15 s bei gleichbleibender Effizienz herabgesetzt werden kann und ob sich die verkürzte Einwirkzeit auf die Compliance des Pflegepersonals auswirkt. Die Studie wurde als Cross-Over-Anwendungsbeobachtung an 14 Probanden auf einer gynäkologischen Bettenstation durchgeführt. Die Probanden wurde jeweils über eine 8 h Schicht begleitet; dabei wurden die Anzahl ihrer durchgeführten Händedesinfektionen und die Indikationen dazu an Hand der "5 Moments" (WHO-Guideline 2009) erfasst. Bei den Probanden wurde am Anfang ihrer Schicht sowie danach stündlich die Kontaminationsrate der Hände mittels Auskneten der Fingerkuppen in CSL-Lösung sowie Ausstreichen auf Blutagarplatten in verschiedenen Verdünnungsreihen bestimmt. Danach erfolgte eine Händedesinfektion mit entweder 15 s oder 30 s Einwirkungszeit und die eine weitere Bestimmung der mikrobiellen Last in CSL-Lösung mit Desinfektionshemmstoff nach demselben Muster. Die kurz vor der Probeentnahme zuletzt durchgeführten Tätigkeiten wurden an Hand der Fulkerson-Skala klassifiziert. Im Ergebnis der Studie konnte sowohl die Gleichwertigkeit der Effektivität der verkürzten Einwirkzeit der Händedesinfektion bei gleicher mikrobieller Belastung zwischen beiden Versuchsreihen nachgewiesen werden, d.h. im laufenden Pflegealltag besteht kein Unterschied innerhalb der mikrobiellen Reduktionsleistung zwischen 15 s und 30 s Einwirkzeit. Zugleich wurde festgestellt, dass sich die Compliance innerhalb der verkürzten Einwirkzeit von 15 s gegenüber der von 30 s um 15 % signifikant steigerte. Die verkürzte Einwirkzeit ist folglich nicht nur als gleichwertig gegenüber der bisherigen Einwirkzeit von 30s anzusehen, sondern sie erwies sich als sinnvoll zur Verbesserung der Compliance des Pflegeteams auf der untersuchten Station.
Zusammenfassung Vor kurzem wurde bekannt, dass ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel mit einer Anwendungszeit von nur 1,5 min zum ersten Mal den Anforderungen des europäischen Standards EN 12791 nicht nur entsprach, sondern diese sogar signifikant übertraf. Allerdings wurde der Effekt einer vorangehenden 1-minütigen Händewaschung und der sich anschließenden 1-minütigen Trocknungszeit des Alkohols nach der Anwendung bezüglich der Wirksamkeit der Desinfektion noch nicht untersucht. Um dieser Frage nachzugehen, wurden drei verschiedene Verfahren zur chirurgischen Händedesinfektion getestet: Verfahren A: 1 min Waschung + 1,5 min Desinfektion mit Sterillium®; Verfahren B: 1,5 min Desinfektion mit Sterillium® und Verfahren C: 1,5 min Desinfektion mit Sterillium® + 1 min Abtrocknungszeit. Diese wurden mit dem in der prEN 12791 festgelegten Referenzverfahren (1 min Händewaschung und 3 min Desinfektion mit Propan-1-ol) verglichen. Vor, direkt nach und 3 h nach der jeweiligen Anwendung eines Verfahrens wurde die Bestimmung der Koloniezahl an den Händen vorgenommen. Nach Bebrütung und Auszählung erfolgte aus diesen Werten die Berechnung der Sofort- und der Langzeitreduktion. Die Ergebnisse zeigten, dass alle drei aufgeführten Verfahren die Anforderungen der prEN 12791 für die chirurgische Händedesinfektion erfüllten bzw. zum Teil signifikant besser waren. Die Verfahren, in denen die Hände vor der Desinfektion gewaschen wurden, zeigten geringere Reduktionen der Koloniezahlen. Das Verfahren, dem sich nach der Desinfektion eine 1-minütige Trocknungszeit der Hände anschloss, zeigte eine signifikant bessere Effektivität in der Sofortwirkung. Die Reduktionsfaktoren in der Langzeitwirkung waren zwar auch absolut betrachtet höher als bei allen anderen Verfahren, jedoch war dieser Unterschied nicht signifikant. Somit lässt sich nach diesen Untersuchungen feststellen, dass die präoperative Händewaschung die Effektivität der alkoholischen Händedesinfektion nicht verbessert, sondern aufgrund eines Verdünnungseffekts des applizierten Alkohols durch den erhöhten Wassergehalt der Haut nach Seifenwaschung die Wirksamkeit sogar herabgesetzt wird. Durch eine 1-minütige Abtrocknungszeit kann hingegen die Effektivität der chirurgischen Händedesinfektion wegen der längeren Einwirkdauer verbessert werden, was der Realität entspricht. Allerdings wird in der prEN 12791 gefordert, die noch nasse Hand sofort nach der Desinfektion für die Probennahme zu verwenden. Daraus kann abgeleitet werden, dass die Wirkung der chirurgischen Händedesinfektion mit Alkoholen in der Realität besser ist, als in der Testung gemäß prEN 12791 suggeriert wird.
Ausgehend von der Hypothese, dass die präoperative Vorbereitung der Unterarme der Hautantiseptik an den Oberarmen durch die vergleichbare Beschaffenheit der Haut deutlich ähnlicher ist als der Desinfektion der Hände, werden diese beiden Areale mit einem modifizierten Verfahren nach standardisierten Prüfmethoden miteinander verglichen. Es soll untersucht werden, ob es möglich ist, unter Reduktion der Applikationszeit an den Unterarmen entsprechend der Richtlinien der Antiseptik die gleiche Wirkstärke wie zur Vorbereitung vor Injektionen am Oberarm zu erreichen. Diese Wirkstärke wird als zur präoperativen Vorbereitung an den Unterarmen ausreichend postuliert. Zur Prüfung wird ein sowohl für die chirurgische Händedesinfektion als auch für die Hautantiseptik zertifiziertes Präparat auf Ethanolbasis ausgewählt. Das Prüfpräparat wird auf seine Koloniezahlreduktion am Unterarm nach 2,5 min, 30 min und. 3 h, bzw. am Oberarm nach 15 s, 2,5 min und 30 min Einwirkzeit in Anlehnung an die DIN 12791 und die Richtlinien zur Prüfmethodik des VAH für die Hautantiseptik geprüft, um durch den Vergleich der Wirkstärke auf beiden Arealen ein schlüssiges Konzept für die chirurgische Händedesinfektion ableiten zu können. Im Folgeversuch beschränken wir uns im Rahmen einer Pilotstudie auf den Vergleich der Wirkung am Unterarm nach 2,5 min mit der am Oberarm nach 15 s an 12 Probanden. Im Ergebnis ist eine der zertifizierten Wirkung am Oberarm entsprechende Wirkung am Unterarm durch 2 x 5 s andauerndes Benetzen erreichbar. In der ergänzenden Pilotstudie wird am Unterarm nach nur 5 s Applikationszeit im Nachwert nach 2,5 min eine entsprechende Keimzahlreduktion erreicht. Diese bedarf allerdings durch Erhöhung der Stichprobenzahl der Verifizierung. Die Behaarung zeigt keinen Einfluss auf die Desinfizierbarkeit am Unterarm. Als Resultat der Untersuchungen kann eine Änderung der Durchführung der chirurgischen Händedesinfektion empfohlen werden. Die von der DGHM vorgeschriebenen 1,5 min für die Desinfektion der Hände sind an den Unterarmen nicht notwendig. Hier scheint durch 5 s andauerndes Benetzen bereits eine ausreichende Desinfektionswirkung erreichbar. Damit ist eine deutliche Vereinfachung und sichere Standardisierung im Ablauf der chirurgischen Händedesinfektion möglich.
Derzeit wird bei der hygienischen Händedesinfektion eine Einreibedauer von 30 s empfohlen, welche in der Praxis oft nicht eingehalten werden kann. Zwar sorgt der alkoholische Anteil des Desinfektionsmittels allein schon für eine antimikrobielle Wirkung, dennoch spielt auch die Verteilung des Desinfektionsmittels und damit die Benetzung der Hautoberfläche eine wichtige Rolle um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Die Benetzung kann durch eine Verlängerung der Einwirkzeit gesteigert und durch die Zusammensetzung des Desinfektionsmittels beeinflusst werden. Ziel der vorliegenden Arbeit war es herauszufinden, ob bei einer Anwendungsdauer der hygienischen Händedesinfektion von 15 s ein ebenso hoher Benetzungsgrad wie nach 30 s Einreibezeit erreichbar ist, und welchen Einfluss das Training auf den Benetzungsgrad hat. Dazu wurden 20 Probanden ausgewählt, die in einer randomisierten, gekreuzten Laborstudie an insgesamt vier Versuchstagen die hygienische Händedesinfektion mit einem UV-reaktivem Händedesinfektionsmittel durchführten. An den ersten beiden Versuchstagen galten die Probanden als untrainiert und hatten entweder 15 oder 30 s Zeit für die Durchführung der Händedesinfektion. An den letzten beiden Versuchstagen wurde das Standardeinreibeverfahren trainiert und ebenfalls für 15 bzw. 30 s angewendet. Die Vorder- und Rückseiten der benetzten Hände wurden unter UV-Licht fotografiert und die Fotos mit Hilfe einer Software ausgewertet, die benetzte von unbenetzten Arealen unterschied. Die Ergebnisse erlauben folgende Schlussfolgerungen. Die Einreibezeit allein hat keinen Einfluss auf den Benetzungsgrad der Hand. Nach 30 s wurden durchschnittlich 86,4 % der Handoberfläche benetzt, nach 15 s waren es 82,0 %. Die Differenz von 4,4 % war statistisch nicht signifikant. Auch bei einer verkürzten Anwendung der hygienischen Händedesinfektion ist demnach ein ähnlich hoher Benetzungsgrad zu erreichen wie nach den empfohlenen 30 s. Es gibt keinen Unterschied hinsichtlich der benetzten Fläche, wenn man sie lediglich in Hinblick auf die Einreibedauer vergleicht. Jedoch gibt es einen unterschied in der Benetzung zwischen trainierten und untrainierten Probanden unabhängig davon ob sie 15 oder 30s Zeit zur Händedesinfektion hatten (p<0,05). Trainierte Probanden erreichten einen Benetzungsgrad von 88,8 %, der damit um 9,2 % höher war als ohne Training. Trainierte Probanden, die 15 s Zeit hatten, die Schritte des Standardeinreibeverfahrens durchzuführen, benetzen eine größere Fläche als Probanden, die zwar 30 s Zeit hatten, aber untrainiert waren. Das verdeutlicht, welchen Stellenwert die Schulung des medizinischen Personals in der Vermeidung nosokomialer Infektionen hat. Ein besonderes Augenmerk bei der Durchführung der Einreibeschritte sollte auf die Benetzung des Handrückens, vor allem der rechten Seite, gelegt werden, da diese auch nach entsprechendem Training nur zu 83,1 % benetzt wurde. Als Fazit ergibt sich, dass es möglich ist, auch nach einer Einreibedauer von 15 s die Hand zufriedenstellend zu benetzen, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Anwender trainiert ist. Das unterstreicht die Wichtigkeit konsequenter Schulungen und regelmäßiger Supervisionen zur Durchführung der Händedesinfektion. Eine Methode ist dabei die Verwendung von fluoreszierendem Desinfektionsmittel und die Kontrolle der Hand unter UV-Licht. Die Ergebnisse stellen quasi eine Legitimation der derzeitigen Praxis dar, verweisen aber zugleich auf die Wichtigkeit des Trainings der Händedesinfektion. Da man von gleicher bakteriozider Wirksamkeit des Desinfektionsmittels nach 15 und 30 s ausgeht, bleibt zu diskutieren, ob generell ein Herabsetzen der Einreibedauer für trainierte Anwender möglich ist.