Doctoral Thesis
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Einleitung: Vorhofflimmern (VHF) ist eine Herzrhythmusstörung, die mit einem 5-fach erhöhten Risiko thromboembolischer SchlaganfĂ€lle und einen 1,5-fach erhöhten Risiko eines tödlichen Schlaganfalls einhergeht. Internationale und eine nationale Auswertung von Routinedaten zeigen, dass ein hoher Anteil (>50%) der Patienten mit VHF keine ausreichende orale Antikoagulation (OAK) erhĂ€lt. Fragestellung: PrimĂ€res Ziel der Studie ist es, die VerordnungsqualitĂ€t/LeitlinienadhĂ€renz der Verordnung von OAK bei Patienten mit VHF zu untersuchen und Routinedaten der kassenĂ€rztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) mit direkt in der Praxis erhoben Daten zu vergleichen. SekundĂ€res Ziel ist die Erfassung von GrĂŒnden fĂŒr Nichtverordnung einer OAK. Untersuchungshypothese: Die Nutzung von QualitĂ€tsindikatoren auf Basis von Routinedaten fĂŒhrt zu einer systematischen UnterschĂ€tzung der LeitlinienadhĂ€renz bei VHF. Methode: FĂŒr eine Querschnittstudie wurden mit der Praxissoftware Patienten mit VHF (ICD I48.-) in 29 aus 182 angeschriebenen Hausarztpraxen in Vorpommern (Teilnahmerate 16%) identifiziert. Daten zur Demographie, Medikation und KomorbiditĂ€t im Zeitraum von 7/2011-6/2012 wurden aus der Dokumentation extrahiert und anhand eines strukturierten Fragebogens mit dem Arzt ergĂ€nzt. Es wurde eine rohe und eine adjustierte OAK-Verordnungsrate unter BerĂŒcksichtigung bestehender Kontraindikationen und weiterer Indikatoren leitliniengerechter Versorgung ermittelt. Ergebnisse: Anhand der Praxisdaten wurden 927 Patienten (54% MĂ€nner) und auf Basis der Routinedaten 1247 Patienten (52% MĂ€nner) mit VHF identifiziert. FĂŒr beide Patientengruppen betrug das Durchschnittsalter 75 Jahre (SD=10). HĂ€ufigste KomorbiditĂ€ten in beiden Patientengruppen waren arterielle Hypertonie, GefĂ€Ăerkrankungen, Diabetes mellitus und Herzinsuffizienz. Eine leitliniengestĂŒtzte Indikation zur OAK lag anhand der Praxisdaten bei 93% und auf Basis der Routinedaten bei 91% der Patienten vor. Ein erhöhtes Blutungsrisiko entsprechend eines HAS-BLED-Scores â„ 3 lag anhand der Praxisdaten bei 440 Patienten (47%) und auf Basis der Routinedaten bei 30 Patienten vor (2%). 69% der Patienten erhielten anhand der Praxisdaten eine OAK mit Phenprocoumon. 5% der Patienten erhielten ein nOAK und 32% Thrombozytenaggregationshemmer oder Heparin. Die rohe Gesamt-OAK-Verordnungsrate betrug 69%. Die rohe mittlere Behandlungsrate fĂŒr eine OAK mit Phenprocoumon pro Arztpraxis betrug 71% (SD=16,6). Nach BerĂŒcksichtigung von Diagnosesicherheit, leitliniengestĂŒtzter Indikation zur OAK, individueller Kontraindikationen einschlieĂlich eines erhöhten Blutungsrisikos sowie alternativer leitliniengerechter medikamentöser Therapien lag eine adjustierte Gesamt-OAK-Verordnungsrate von 90% vor. Die mittlere adjustierte Gesamt-OAK-Verordnungsrate pro Arztpraxis betrug 91% (SD=8,3). Auf Basis der Routinedaten lag eine rohe Gesamt-OAK-Verordnungsrate von 61% vor. Die mittlere rohe Behandlungsrate fĂŒr eine OAK mit Phenprocoumon pro Arztpraxis betrug 66% (SD=15,4). Nach BerĂŒcksichtigung der leitliniengestĂŒtzten Indikation zur OAK und der Kontraindikation eines erhöhten Blutungsrisikos waren auf Basis der Routinedaten 63% der Patienten mit einer OAK versorgt. Dies entsprach einer mittleren Behandlungsrate fĂŒr eine OAK pro Arztpraxis von 67% (SD=15,2). HĂ€ufigste GrĂŒnde fĂŒr die Nichtverordnung einer OAK waren SturzgefĂ€hrdung, Demenz und ein erhöhtes Blutungsrisiko. Diskussion: Ein hoher Anteil der Patienten mit VHF wird leitliniengerecht antikoaguliert. Es liegt eine deutliche Diskrepanz zwischen roher und adjustierter OAK-Verordnungsrate vor. Diese ist insbesondere auf eine ungenĂŒgende Abbildung individueller Kontraindikationen und KomorbiditĂ€ten zurĂŒckzufĂŒhren. Aufgrund dieser Limitation fĂŒhren QualitĂ€tsindikatoren auf Basis von rohen Praxis- oder Routinedaten zu einer systematischen UnterschĂ€tzung der LeitlinienadhĂ€renz. Eine mögliche Ăberversorgung im Bereich eines niedrigen Schlaganfallrisikos ist nicht auszuschlieĂen. Anhand dieser Studie wĂ€re ein OAK-Verordnungsrate auf Basis der Routinedaten pro Praxis zwischen 60% und 70% ein sinnvoller Zielbereich fĂŒr einen QualitĂ€tsindikator, um die VersorgungsqualitĂ€t in Bezug auf die LeitlinienadhĂ€renz gut abzubilden.
Retinale GefĂ€ĂverschlĂŒsse sind nach der Diabetischen Retinopathie die zweithĂ€ufigste GefĂ€Ăerkrankung des Auges. Seit der Erstbeschreibung eines Zentralvenenverschlusses im Jahr 1855 durch Liebreich sind zahlreiche Therapien erprobt worden, von denen sich aber nur wenige in der klinischen Routine etablieren konnten. In dieser Arbeit werden niedermolekulare Heparine und unfraktioniertes Heparin bezĂŒglich des Effektes auf die Visusentwicklung und auf das Auftreten neovaskulĂ€rer Komplikationen verglichen. Hierzu wurden retrospektiv die Krankenakten von 63 Patienten, die in den Jahren 2006 bis 2008 aufgrund eines retinalen Venenverschlusses stationĂ€r behandelt wurden, ausgewertet. Eine Rubeosis iridis (14,3% vs. 55,6%) und ein SekundĂ€rglaukom (9,5% vs. 55,6%) traten bei ZentralvenenverschlĂŒssen in der mit niedermolekularem Heparin behandelten Gruppe signifikant seltener auf. Somit konnte fĂŒr diese Patientengruppe eine Ăberlegenheit der niedermolekularen Heparine gegenĂŒber unfraktioniertem Heparin gezeigt werden. Die Visusentwicklung verlief hingegen in der mit unfraktioniertem Heparin behandelten Patientengruppe vorteilhafter, allerdings ohne statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Therapiegruppen hervorzubringen. Ob dies Ausdruck einer Ăberlegenheit des unfraktionierten Heparins ist, lieĂe sich mit einer Studie mit gröĂerem Stichprobenumfang klĂ€ren. Um aber eine Therapieempfehlung fĂŒr eine der Substanzen aussprechen zu können sind randomisierte placebokontrollierte Studien notwendig. Damit hierbei auch eventuelle negative Effekte der Antikoagulation erfasst werden können, sollte in solchen Studien Wert auf die Quantifizierung von retinalen HĂ€morrhagien gelegt werden.