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In den Jahren 1990 bis 2000 kam es im Einzugsbereich des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Greifswald zu einer hohen Anzahl von Tötungsdelikten in Verbindung mit Fußtritten. Das führte zu der Frage, ob sich der Fußtritt in seiner Gefährlichkeit für Leben und Gesundheit des Opfers objektivieren läßt. In der vorliegenden Arbeit ist daraufhin eine Versuchsreihe von 56 Fußtritten gegen den Kopf und den Thorax eines am Boden liegenden Crashtestdummys durchgeführt worden. Die dabei auf den Dummy einwirkenden Beschleunigungskräfte, Halskräfte, Halsdrehmomente und Brustintrusionen wurden gemessen. Es zeigt sich, dass in vielen Fällen die Belastbarkeitsgrenzen für die einzelnen Körperregionen überschritten werden und Beschleunigungskräfte auf den Dummy einwirken, wie sie aus der Verkehrssicherheitstechnik bei PKW-Crashversuchen mit 50 km/h bekannt sind. Hohe Messergebnisse erreichten nicht nur die Probanden mit schwerem Schuhwerk (Arbeitsschuhe), sondern auch die mit leichten Schuhen (Straßenschuhe).
Die Unfallmechanismen auf Sportbooten wurden durch eine retrospektive Unfallanalyse untersucht um Möglichkeiten für eine Prophylaxe zu erarbeiten. Von 1960 bis 1999 wurden im Institut für Rechtsmedizin der Universität Greifswald 191 Opfer von 148 Sportbootunfällen obduziert. Die Unfälle traten vorwiegend in den Sommermonaten auf Binnengewässern und den küstennahen Bodden- und Haffgewässern auf. Die häufigsten Unfallmechanismen waren Kenterungen und MOB-Fälle (Mann über Bord) auf kleinen Angel-, Segel- und Motorbooten. Die Unfallopfer waren junge, gesunde Männer zwischen 17 und 35 Jahren. Es handelte sich überwiegend um Ertrinkungsfälle. 63% der Unfallopfer hatten Alkohol konsumiert. Bei fast der Hälfte der Unfallopfer lag die Blutalkoholkonzentration (BAK) über 0,8‰, bei mehr als einem Viertel über 2‰. Opfer von MOB-Fällen und Crewmitglieder von Angel- und Motorbooten waren häufiger alkoholisiert als die Unfallopfer bei Kenterungen und von Segel- und Paddelbooten. Die verschiedenen Unfallursachen und der Einfluss von Krankheiten und Bewusstseinsstörungen auf das Unfallgeschehen werden ausführlich diskutiert. Die eigenen Ergebnisse entsprachen denen anderer Untersuchungen tödlicher Sportbootunfälle im In- und Ausland sowie der Auswertung von 382 Unfällen aus 31 Jahrgängen der Zeitschrift „Yacht“. Der Vergleich mit den Unfällen ohne Todesfolge zeigte, dass zwar insgesamt Kollisionen und Strandungen am häufigsten waren, Kenterungen und MOB-Fälle aber die höchste Mortalität aufwiesen. Die ganzjährig niedrigen Wassertemperaturen stellen den Hautrisikofaktor bei diesen Unfallmechanismen dar. Schon weit vor dem Einsetzen einer hypothermiebedingten Handlungsunfähigkeit können Todesfälle durch Reflexmechanismen („Kälteschock“/Badetod) oder ein Schwimmversagen auftreten. Eine Unfallprophylaxe muss darauf abzielen, den Aufenthalt im Wasser zu vermeiden. Neben der Primärprophylaxe sollte über die Ausbildung der Sportbootführer das Bewusstsein für die Gefahren im Wassersport geweckt werden, um so eine erhöhte Akzeptanz von Lifebelts und Rettungswesten zu erreichen. Begrenzungen der zulässigen BAK sollten nicht nur für den Bootsführer, sondern auch für Gäste an Bord gelten.
In dieser Studie wurden 67 Plattenepithelkarzinome der Kopf- und Halsregion (head and neck squamous cell Carcinoma - HNSCC) und 40 Metastasen mit Single- und Multiplex-PCR und Sequenzierung auf das Auftreten der mitochondrialen 4977 Deletion sowie Alterationen in vier Regionen der mitochondrialen DNA, auf Mikrosatelliteninstabilität in drei Mono- und fünf Dinukleotidmarkern, sowie auf Veränderungen in neun STRs des nuklearen Genoms hin untersucht und deren statistische Korrelation untereinander geprüft. Es fanden sich in 35 % aller Tumore eine 4977 Deletion, in 40 % mitochondriale Mikrosatelliteninstabilität (mtMSI) und in 19% aller Tumore Punktmutationen der mitochondrialen DNA. Es war eine generelle Instabilität des mitochondrialen Genoms in den Tumoren zu beobachten. Frameshiftmutationen in Mononukleotidrepeats des Kerngenoms wurden in 19% nachgewiesen, Aberrationen in nuklearen Dinukleotidrepeats in 63 % und Veränderungen in Tetranukleotidrepeats (STR - Short tandem repeats) des Kerngenoms in 43 % aller Tumore. Besonders in den Dinukleotidrepeats und den STRs waren die Metastasen deutlich häufiger von Aberrationen betroffen. In den STRs des Kerngenoms konnten in 16% aller Tumore ein vollständiger Allelverlust und in 9 % eine Allelverschiebung nachgewiesen werden. In Abstammungsgutachten könnte dies zu falschen Resultaten führen. Ein kompletter Allelverlust bewirkt eine unechte Homozygotie und kann genauso wie eine Allelverschiebung zu einem falschen Ausschluss führen. Die Ergebnisse dieser Studie machen deutlich, dass Gewebe aus HNSCCs sich kaum für Abstammungsbegutachtungen oder Identifikationen eignet.
Diese Studie befasst sich mit den molekulargenetischen Veränderungen von pleomorphen Adenomen und Karzinomen der Speicheldrüse. Bei 31 pleomorphen Adenome und 14 Speicheldrüsenkarzinomen (darunter drei Karzinome im pleomorphen Adenom), bei denen eine Unterscheidung von epithelialen und mesenchymalen Anteilen möglich war, wurden mitochondriale (Marker D310), und zum Vergleich auch genomische (Mononukleotidmarker hMSH3, hMSH6 und IGFIIR) Mikrosatelliteninstabilität, die mitochondriale A4977bp Deletion und Heterozygotieverluste in den Regionen 6q, 8q, 9p, 12q und 17p untersucht. Die A4977bp Deletion der mtDNA wurde in 31,58% der klassischen pleomorphen Adenome (bei der Hälfte davon zeigten sich diese Veränderungen sowohl im epithelialen, als auch im mesenchymalen Anteil), in 14,29% der dominant mesenchymalen Adenome und 60% der dominant epithelialen Adenome nachgewiesen. Die gefundenen Werte bei den Adenomen liegen ähnlich hoch wie die Werte für mtMSI bei Plattenepithelkarzinomen der Kopf-Hals-Region. Bei den Speicheldrüsenkarzinomen fand sich mtMSI in 35,72% aller untersuchten Tumoren. Die insgesamt häufigsten molekulargenetischen Veränderungen waren Heterozygotieverluste. Bei den Adenomen waren bevorzugt die Chromosomen 8 (32,26%) und 12 (32,26%), bei den Karzinomen die Chromosomen 6 (42,86%), 8 (57,14%) und 12 (42,86) betroffen. Insbesondere in 8q13-22.1 und 12q23-24.1 können nach diesen Ergebnissen Tumorsuppressorgene mit Bedeutung für die Pathogenese des pleomorphen Adenoms (PA) vermutet werden. Bei den klassischen pleomorphen Adenomen wurde in 36,8% ein Allelverlust auf dem Chromosom 8 gefunden, in mehr als 70% der Fälle nicht nur in den Epithelzellen, sondern auch im Stroma. Das deutet darauf hin, dass LOH in 8q möglicherweise ein frühes Ergebnis in der Pathogenese des Pleomorphen Adenoms ist. Im Gegensatz dazu gab es zwar in 31,6% der Fälle Verluste auf 12q, aber nur in einem Drittel dieser Fälle war auch das Stroma betroffen. Möglicherweise haben pleomorphe Adenome mit Alterationen in 12q ein höheres Risiko zur malignen Transformation als die mit LOH in 8q, da nach bisherigen Erkenntnissen vorwiegend die Epithelzellen an der Karzinogenese beteiligt sind. Auch die drei in dieser Studie untersuchten Karzinome im pleomorphen Adenom wiesen Allelverluste in 12q auf. Diese Studie zeigt, dass die Epithelzellen eine entscheidende Rolle bei der Pathogenese des pleomorphen Adenoms spielen, und dass Alterationen in 12q frühe Ereignisse bei der Transformation eines pleomorphen Adenoms in ein Karzinom im pleomorphen Adenom darstellen.
Mit dieser Arbeit wird eine populationsgenetische Studie für die Y-STR-Systeme DYS 19, DYS385, DYS390, DYS391, DYS392, DYS393, DYS389I, DYS389II und YCAII in der Region Vorpommern vorgelegt. In den 208 Proben aus dem Einzugsgebiet des Greifswalder Institutes für Rechtsmedizin fanden sich im extended haplotype 193 verschiedene Haplotypen. Davon kamen 181 singulär vor, 12 Haplotypen konnten bei mehr als einer Person (bis zu vier) nachgewiesen werden. Im minimal haplotype dagegen wurden 183 verschiedene Haplotypen gefunden, wovon 15 bei mehr als einer Person (bis zu vier) auftraten. Die ermittelte PD (Power of Discrimination) der Haplotypen des minimal haplotype betrug 0,993, die des extended haplotype 0,994. Die PD-Werte der einzelnen STRs betrugen 0,66 in DYS19, 0,73 in DYS390, 0,51 in DYS391, 0,57 in DYS392, 0,33 in DYS393, 0,80 in DYS385, 0,59 in DYS389I, 0,76 in DYS389II, 0,83 in DYS389I/II und 0,74 in YCAII. Diese Ergebnisse zeigen eine weitgehende Übereinstimmung der vorpommernschen Daten mit den Daten anderer mitteleuropäischer Studien.
Die zehn polymorphen STR-Systeme DXS6807, DXS8378, ARA, DXS9898, DXS101, DXS7424, DXS7133, HPRTB, DXS8377, und DXS10011 wurden in dieser Arbeit zu zwei Pentaplexansätzen zusammengefasst und als Routinemethode etabliert. Zur Schaffung einer Datengrundlage wurden anschließend die Blutproben von 100 weiblichen und 105 männlichen, in Vorpommern geborenen und lebenden, Probanden untersucht. Zusätzlich wurden 78 männliche und 45 weibliche Proben aus einer lettischen Population untersucht. Die Populationsdaten in Vorpommern unterschieden sich in den Markern DXS6807, DXS8378, ARA, DXS9898, DXS101, DXS7424, DXS7133, HPRTB und DXS10011 nicht signifikant von einer gepoolten deutschen Vergleichspopulaton. Ausschließlich in DXS8377, einem allelreichem Marker, zeigte sich in Allel 53 ein signifikanter Unterschied zur deutschen Vergleichspopulation. Die erhobenen Populationsdaten wurden in die Webseite http://www.chrx-str.org/ (Szibor et al., 2005a) integriert und dienen als statistische Datengrundlage in der Rechtsmedizin sowie in Abstammungsbegutachtungen. In der rechtsmedizinischen Praxis werden X-chromosomale STRs im Wesentlichen bei komplexen Abstammungsgutachten mit weiblichen Kindern, z.B. mit verstorbenem Putatiwater eingesetzt. Aber auch bei fraglichen Triofällen mit Mädchen, bei denen nicht die gewünschte Vaterschaftswahrscheinlichkeit erreicht wird oder bei denen nur sehr wenige Ausschlüsse zwischen Putatiwater und Kind vorliegen, können X-STRs wertvolle Hinweise geben. Letztendlich können sie auch zur Klärung der Abstammung von Söhnen in der weiblichen Linie beitragen.
Innerhalb einer Schulstudie, die an 4 Gymnasien in Vorpommern mit Hilfe eines speziell erarbeiteten anonymen Fragebogen zu Konsumgewohnheiten von legalen und illegalen Drogen und zum diesbezüglichen Problembewusstsein im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr durchgeführt wurde, erfolgte die Befragung von 205 SchülerInnen der 9. und 12. Jahrgangsstufe. 80 % der teilnehmenden SchülerInnen stellten zusätzlich Urinproben zur Verfügung. Bei den 15 Jahre alten SchülerInnen ist der Anteil der Raucher unter den Jugendlichen so groß wie bei den 18-Jährigen, nämlich fast 50 %. Darunter befindet sich der größte Anteil bei den weiblichen Raucherinnen. Das Problembewusstsein wird durch das Rauchverbot in der Schule fast überhaupt nicht angesprochen, da 86 % aller SchülerInnen der 9. Klasse auch in der Schule rauchen. Durchschnittlich 88 % der befragten Jugendlichen trinken in ihrer Freizeit Alkohol. Besonders beliebt sind alkoholische Mixgetränke, die überwiegend am Wochenende, auf Partys und Diskotheken oder anderen Feierlichkeiten getrunken werden. Bestimmte Verhaltensmuster im Straßenverkehr wurden besonders durch Fragen zum Fahr- bzw. Mitfahrverhalten bei Alkoholkonsum geprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Konsum von relativ geringen Mengen Alkohol (1-2 Gläser Bier) zwar beim Selbstfahren für 71 % der Befragten einen Hinderungsgrund für das Benutzen des Autos darstellen würde, dass man aber bei anderen, gleich stark alkoholisierten Personen durchaus bereit ist mitzufahren, u.a. auch wenn man den Fahrer für fahrtauglich hält oder nicht mehr anders nach Hause kommt. Erst bei einem größeren Alkoholkonsum (3-5 Gläser Bier) des potentiellen Fahrers würden 81 % der Jugendlichen nicht mehr ins Auto steigen. Die Ergebnisse beinhalten auch die Auswertung der Fragen nach den Erfahrungen und Erlebnissen jugendlicher Gymnasiasten mit illegalen Drogen. Bei den 15-jährigen Jugendlichen hatten bereits 40,2 % und bei den 18-Jährigen bereits 32,6 % Erfahrungen mit Cannabisprodukten. Zusätzlich zeigte sich, dass sich inzwischen auch das Einstiegsalter nicht nur für Zigaretten und Alkohol sondern auch für Drogen stark nach vorn verlagert hat. Die befragten 15-jährigen SchülerInnen waren mit 12-13 Jahren etwa 2 Jahre jünger bei erstem Drogenkontakt als die 18-jährigen Jugendlichen. Überwiegend konnten Cannabinoide - aber auch Amphetamine - in 10 % der Urinproben nachgewiesen werden. Andere Konsumdrogen waren in der Befragung z.B. Pilze, Leim, Kokain oder Lachgas. Hier zeigten sich auffällige Unterschiede bei den SchülerInnen von Schule zu Schule, so dass man vermuten darf, dass es bereits schulspezifische Konsummuster gibt. Die meisten SchülerInnen sind aus Neugier zum Drogenkonsum gekommen, sie wollten es einfach mal ausprobieren oder Freunde haben sie dazu verleitet. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr würde die überwiegende Mehrzahl der Jugendlichen weder ein Fahrzeug selbst unter Drogeneinfluss führen noch bei einem Drogenkonsumenten ins Auto einsteigen. Trotzdem würden 12 % der SchülerInnen selbst noch nach dem Konsum von Drogen ein Auto fahren und 34 % würden sogar zu einem Dogenkonsumenten als Beifahrer ins Auto einsteigen und mitfahren. Bei der Frage nach dem „Warum“ spielte auf der einen Seite die Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit bzw. die des Fahrers eine Rolle, auf der anderen Seite steht gerade bei den jüngeren SchülerInnen die Frage, wie man sonst nach Hause kommen soll, im Vordergrund .
Zusammenfassung Im Institut für Rechtsmedizin der Universität Greifswald wurden in den Jahren 1993-1998 insgesamt 1800 Obduktionen durchgeführt. Unter diesen befanden sich 36 Fälle, bei denen ein Unterkühlungstod aufgrund relevanter Leichenbefunde, teilweise auch unter Berücksichtigung der besonderen äußeren Umstände, besonders in den Wintermonaten, diagnostiziert wurde. Die Untersuchung erfolgte nach Erhebung von Ein- und Ausschlusskriterien an 20 Fällen. Am häufigsten verstarben die Betroffenen (12 Personen) im Freien an der Unterkühlung (60 %) und (8 Personen) in zumeist unbeheizten Räumen. Davon war bei 13 Personen (etwa 65 %) offensichtlich deren Alkoholisierung (Blutalkoholkonzentrationen zwischen 0,89 0/00 und 3,47 0/00) und bei einer Person zusätzlich eine apoplektische Hirnblutung ursächlich für das Zustandekommen des Unterkühlungstodes. Bei den anderen 7 Todesfällen wurde für das Zustandekommen der Unterkühlung eine den Witterungsbedingungen unangepasste Bekleidung sowie auch eine Unterernährung bzw. geistige Hilflosigkeit der Bertoffenen in Betracht gezogen. Die systematische Auswertung der 20 Unterkühlungstodesfälle erfolgte hinsichtlich der aus der Literatur bekannten, kälteassoziierten morphologischen Befunde unter besonderer Berücksichtigung ihrer Wertigkeit für die Diagnose des Unterkühlungstodes. Ziel der Arbeit war es das Kollektiv der Unterkühlungstodesfälle erstmals hinsichtlich eines empirisch erhobenen Befundes „den inneren Kniegelenksveränderungen“ und die Wertigkeit dieser Befunde für die Diagnose der „allgemeinen Unterkühlung“ zu untersuchen. Zu diesen Befunden gehören neben einer hauptsächlich im Recessus superior lokalisierten Hyperämie der Membrana synovialis noch synoviale Einblutungen sowie gelbrötlich bis blutige Verfärbungen der Synovialflüssigkeit (Synovia). In der Kontrollgruppe wurden 20 Obduktionsfälle mit anderen Todesursachen in die Untersuchung mit einbezogen. Die Untersuchung der Kniegelenke erfolgte wie in der Befundgruppe nach Erhebung von Ein- und Ausschlusskriterien. Von den in der rechtsmedizinischen Praxis seit langem bekannten, kälteassoziierten morphologischen Obduktionsbefunden wurden bei den in diese Untersuchung einbezogenen 20 Unterkühlungstodesfällen am häufigsten von den äußeren Leichenbefunden die rötlichen Kälteflecke über den Kniegelenken (17 Fälle, 85 %) sowie die hellroten Totenflecke (14 Fälle, 70 %) und von den inneren Befunden die als charakteristisch zu bezeichnenden Wischnewski-Flecke des Magens (17 Fälle, 85 %) neben der keineswegs als kältespezifisch anzusehenden Ischämie der Milz (18 Fälle, 90 %) sowie die Lungenveränderungen (13 Fälle, 65%) angetroffen. Auch die im Rahmen der Kältediurese auftretende Ausweitung und Prallfüllung der Harnblase war bei 11 Unterkühlungsfällen überhäufig und signifikant festzustellen. Die prädisponierenden Faktoren welche zum Unterkühlungstod führen können, einmal die Unterernährung bei 9 Personen sowie die unvollständige Bekleidung bei 10 Personen, waren in unserer Studie signifikant. Das „innere Kniezeichen“ wurde signifikant bei insgesamt 18 von 20 Unterkühlungstodesfällen (90 %), angetroffen. Am häufigsten ließ sich dabei eine synoviale Hyperämie (18 Fälle, 90 %), überwiegend auch beiderseits, feststellen, während sowohl die synovialen Einblutungen (9 Fälle, 45 %) als auch die damit im Zusammenhang stehenden Verfärbungen der Synoviaflüssigkeit (12 Fälle, 60%) deutlich geringer ausgeprägt waren. Auffällig und auch signifikant ist das hämolytisch aussehende Subcutangewebe der Kniegelenke bei 10 Unterkühlungstodesfällen (50 %). An den 20 Unterkühlungstodesfällen sowie an den 20 Fällen der Kontrollgruppe wurden jeweils histologische Untersuchungen der Membrana synovialis (40 Präparate) durchgeführt und dabei in allen Unterkühlungstodesfällen eine mehr oder weniger deutlich ausgeprägte Hyperämie festgestellt. Es zeigte sich, dass dieser Befund als signifikant einzuschätzen ist und somit den makroskopischen Befund bestätigen konnte. Demgegenüber stellten auch die histologisch nachweisbaren synovialen subintimalen Einblutungen, die ebenfalls bei allen Unterkühlungstodesfällen, zumeist als petechiale (17) aber auch als konfluierende (11) und diffuse (12) Einblutungen, überwiegend beidseitig zu registrieren waren, einen signifikanten Befund dar. Im Ergebnis dieser Arbeit konnte nachgewiesen werden, dass sich allein anhand der Befunddokumentation „äußerer Kniebefund“, „inneres Kniezeichen“ und „Wischnewski-Flecke“ der Unterkühlungstod zuverlässig und – nach der Diskriminanzanalyse - mit einer Sicherheit von 90 % diagnostizieren lässt.
Zusammenfassung „Rechtsmedizin in der Weimarer Republik“ In dem hier thematisch eingegrenzten Zeitraum der Arbeit, der Weimarer Republik von 1918-1933, vermochte sich die Gerichtliche Medizin gegen äußere Angriffe (von Vertretern anderer Disziplinen) und innere Widerstände (Konflikte innerhalb der eigenen Ärzteschaft zur Definition des Faches) als eigenständiges Fach, insbesondere gegenüber der Pathologie, durchzusetzen. Bei der Betrachtung der Gerichtlichen Medizin innerhalb der deutschen Universitäten lässt sich sagen, dass an einigen der Universitäten schon früh gerichtsmedizinische Vorlesungen nachgewiesen werden können. Eine kontinuierliche Lehrtätigkeit dagegen fand kaum statt. Häufig wurde das Fach nur im Nebenamt und zumeist auch nur von Klinikern anderer Fachdisziplinen vertreten. Erst mit Aufkommen der Staatsarzneikunde war diese Aufgabe fast ausschließlich den bestallten Vertretern zugefallen und hatte so 1833 zum ersten deutschen Institut für Gerichtliche Medizin in Berlin, der „Unterrichtsanstalt für Staatsarzneikunde“, geführt. Nach dem Zerfall der Staatsarzneikunde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Gerichtsmedizin ein um seine Anerkennung ringendes Fach in Deutschland. Die Notwendigkeit der Gerichtlichen Medizin wurde zwar von vielen Universitätsprofessoren anerkannt, jedoch sollte sie durch Ordinarien der verschiedenen Fachgebiete vertreten werden. Die unterschiedliche Auffassung der einzelnen Fachvertreter über die Definition und die Grenzen des Faches war ebenfalls nicht förderlich für die Entwicklung der Gerichtsmedizin. Trotz unterschiedlicher Ansichten und der teilweise noch nicht vollzogenen Abgrenzung zu Nachbardisziplinen hat sich die Gerichtsmedizin dann in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts als eigenständiges medizinisches Fach durchsetzen können. Nach dem 1. Weltkrieg kam in den 20-er Jahren eine Phase des Aufschwungs. Es folgten weitere Institutsgründungen, Extraordinariate wurden in persönliche Ordinariate umgewandelt, und bestehende Institute wurden sowohl personell als auch technisch besser ausgestattet und das Fach wurde 1924 Prüfungsfach im medizinischen Staatsexamen. Konfliktbeladen blieb über viele Jahre die Frage nach der Zugehörigkeit der Forensischen Psychiatrie, der forensischen Toxikologie und der wissenschaftlichen Kriminalistik zum Fach. Insbesondere letztere sollte nach Auffassung mancher Fachvertreter die „Verwissenschaftlichung“ der Sachverständigentätigkeit fördern, da es den wissenschaftlich vorgebildeten Sachverständigen in der Form noch nicht gab. Und nicht nur an den Universitäten kämpften die Gerichtsmediziner um Anerkennung. Parallel dazu forderten sowohl Kreisärzte als auch Gerichtsärzte, die kreisärztliche Tätigkeit vollständig von der gerichtsärztlichen Tätigkeit zu trennen. In den 20-er Jahren bildeten sich verschiedene Subdisziplinen weiter aus (forensische Psychiatrie, forensische Toxikologie), und mit der Weiterentwicklung der diagnostischen Methoden (z.B. Blutgruppenserologie, Blutalkoholbestimmung nach Widmark) und der Integration von Sozialer Medizin und Kriminalistik festigte sich trotz der damit einhergehenden Konflikte und Auseinandersetzungen der Status der Gerichtlichen Medizin als eigenständiges Fach.
Zielsetzung: Analyse der Tötungsdelikte einer bestimmten Region Mecklenburg-Vorpommerns mit dem Ziel, sich mit den pauschalen Auffassungen auseinanderzusetzen, die Zahl dieser Vorfälle habe nach der politischen Wende im Jahre 1989 zugenommen, und es sei „eine Brutalisierung“ eingetreten. Methodik: Der vorliegenden Arbeit wurden vollendete, vorsätzliche Tötungsdelikte aus dem Einzugsgebiet des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Greifswald für den Zeitraum 1970 bis 2007 zu Grunde gelegt. Dazu wurden 11852 Sektionsprotokolle durchgesehen und die Tötungsdelikte herausgesucht. Es handelt sich um eine retrospektive Analyse. Ergebnisse. Es wurden 470 Fälle, in denen die Opfer vorsätzlich getötet worden waren, registriert. In den Jahren von 1970 bis 1999 war, das Einzugsgebiet des Instituts für Rechtsmedizin Greifswald betreffend, eine Zunahme der vorsätzlichen Tötungsdelikte zu beobachten, wobei in den ersten zehn Jahren nach der politischen Wende die meisten Tötungsdelikte der untersuchten vier Jahrzehnte verübt wurden. Die stumpfe Gewalt war die häufigste zum Tode führende Gewalteinwirkung. Die Opfer vorsätzlicher Tötungsdelikte waren zumeist Männer, ihr Anteil war nach der politischen Wende signifikant erhöht. Während vor der politischen Wende etwa 1/3 der Opfer unter Alkohol standen, betraf dies nach der politischen Wende etwa die Hälfte der Opfer. Die Täter waren überwiegend männliche Einzeltäter. Die Häufigkeit stumpfer Gewalt, begangen von zwei und mehr Tätern, nahm über die Jahrzehnte zu. Kindstötungen wurden zu 74,3% vor der politischen Wende begangen. Nach der politischen Wende wurden mehr Säuglinge getötet, kein Opfer verstarb aufgrund von Vernachlässigung. 64,3% der Tötungsdelikte mit Suizid/ Suizidversuch des Täters ereigneten sich vor der politischen Wende. Schlussfolgerung: Die Untersuchung ergab, dass es in den 90-er Jahren zu einer signifikanten Zunahme der vorsätzlichen Tötungsdelikte im Einzugsgebiet der Rechtsmedizin Greifswald gekommen ist. Ebenso war ein „Brutalisierung“ in der Nachwende zu verzeichnen.