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In Form einer kasuistischen Darstellung wird die Entwicklung von 5 Patienten vor dem Hintergrund der individuellen Voraussetzungen im Verlauf eines Jahres beschrieben. Berücksichtigt werden dabei auch retrospektive Informationen, um ein genaues Patientenprofil zu erstellen. Während dieser Zeit nahmen die Patienten und Angehörige an einem im Rahmen der medizinischen Versorgung von Schizophreniepatienten poststationären Nachbetreuungsprogramm teil, welches sich an den aktuellen Leitlinien orientierte. Die therapeutischen Interventionen beinhalteten eine psychoedukative Familienintervention, kognitive Verhaltenstherapie in Form von Einzelgesprächen und eine Betreuung durch den Sozialarbeiter. Im Verlauf wurde die Entwicklung der einzelnen Patienten in Form einer kasuistischen Darstellung beschrieben. Neben der subjektiven Beobachtung wurden unterstützend etablierte Selbst- und Fremdratings durchgeführt, um Daten bezüglich der Psychopathologie, Lebensqualität, Compliance und des Wissenszuwachses zu erheben. Ein weiterer Schwerpunkt stellte die Entwicklung der Hospitalisierungsrate bei den einzelnen Patienten dar. Die Erhebung der Daten erfolgte vor Beginn, intermittierend und im Anschluss der Intervention. Als Messinstrumente wurden u.a. die „Positive and Negative Symptom Scale“ (PANSS), der „WHO-Quality of life-Bogen“ (WHO-QOL-BREF), der Fragebogen zur Erfassung des „Subjektiven Wohlbefindens unter Neuroleptika“ (SWN) sowie die Einschätzung der Compliance nach Kemp eingesetzt. In einem Interview erfolgte die Analyse der Zeiträume und individuellen Lebenssituation vor einem stationären Aufenthalt, um eventuelle Stressfaktoren herauszustellen, welche zu einer Verschlechterung der Symptomatik beigetragen haben könnten. Die Datenauswertung erfolgte dabei bewusst qualitativ-deskriptiv mit der schwerpunktmäßigen Beobachtung der einzelnen Gruppenteilnehmer. Ergebnisse: Die Entwicklung der einzelnen Patienten während des Beobachtungszeitraumes war sehr geprägt von den individuellen Voraussetzungen. Dabei bestimmten der Erkrankungsstatus, das soziale Umfeld und die jeweiligen Lebensumstände sowie die kognitive Leistungsfähigkeit entscheidend den Verlauf des Einzelnen. Die Auswertung der Gesamtstatistiken steht aufgrund der insgesamt sehr kleinen Patientengruppe und der damit verbundenen geringen Aussagekraft im Hintergrund. Das Rekrutieren der Patienten und Angehörigen sowie das Aufrechterhalten des Behandlungsverhältnisses waren vermutlich wegen der unterschiedlichen Bewertung der Intervention hinsichtlich des persönlichen Gewinns und Nutzens mit großem Aufwand verbunden. Insgesamt zeigte sich bei dem überwiegenden Teil der Patienten eine geringe Verbesserung der Psychopathologie. Die Lebensqualität wurde von den einzelnen Individuen im Beobachtungszeitraum sehr unterschiedlich bewertet. Eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität ist insgesamt nicht zu erkennen. Die Anzahl der Krankenhausaufenthalte veränderte sich nicht, jedoch verringerte sich die durchschnittliche Krankenhausverweildauer und Rate der davon betroffenen Patienten. Das Krankheitswissen, welches mit Hilfe der verschieden Fragebögen erfasst wurde, war vom Bildungsstand und der aktuellen Symptomatik des Patienten abhängig. In den Interviews ließen sich bei allen Patienten bestimmte Stressfaktoren finden, die als negative Verstärker des Krankheitsverlaufes gewertet werden könnten.
Hintergrund: Bei dem dieser Arbeit zugrunde liegenden Forschungsprojekt handelt es sich um ein Projekt zur internen Qualitätssicherung am Krankenhaus Bethanien der Johanna-Odebrecht-Stiftung Greifswald. Seit dem 01. Juli 2004 erfolgt dort ein Qualitätsmonitoring von Patienten mit der Diagnose F20.x Schizophrenie bei Aufnahme und Entlassung sowie katamnestisch ein und zwei Jahre nach ihrer Entlassung. Ziele: In der Arbeit sollen die medikamentöse Schizophreniebehandlung an einem psychiatrischen Fachkrankenhaus erfasst und spezielle Verordnungsmuster aufgedeckt werden. Evaluiert werden sollen dabei Verordnungshäufigkeiten, Häufigkeiten und Zusammensetzungen der Applikationsformen und von Kombinationstherapien. In einem zweiten Schritt werden mit Hilfe dieser Ergebnisse exemplarische Medikamentengruppen gebildet. In einem hypothesengenerierenden Ansatz werden diese mit einem breiten Spektrum an Parametern miteinander inferenzstatistisch verglichen, um „ihre typische“ Patientengruppe zu charakterisieren. Methode: Die Verordnungen aller Neuroleptika werden zu den Erhebungszeitpunkten „Aufnahme“ (N=91), „Entlassung“(N=222) und „1-Jahres-Katamnese“( N=98) erfasst. Die Neuroleptika werden zunächst mit den Variablen BPRS, GAF, CGI und SWN gegenüber gestellt. Außerdem werden sie nach ihren Häufigkeiten, Applikationsformen und Verordnung in Kombination dargestellt. Aus diesen Ergebnissen werden einerseits Risperidon, andererseits die zusammengefassten Typika bei Entlassung als exemplarische Pharmaka herausgegriffen. Diese werden - getrennt nach Applikationsformen und zusammengefasst - mit einer Reihe Variablen aus den Domänen „Psychopathologie“, „subjektive Lebensqualität“, „Krankheitseinsicht“, „Chronifizierung und Rehospitalisierung“ sowie „Soziodemographie“ inferenzstatistisch verglichen. Durch den Vergleich der Entlassungsmedikation mit der Aufnahmesymptomatik wird das Verordnungsverhalten in Hinblick auf eine bestimmte Zielsymptomatik bestimmt. Durch die Beurteilung der Ergebnisse bei Entlassung und ein Jahr danach werden diese Verordnungen schließlich in ihrem Outcome verglichen. Ergebnisse: An den Medikamentenverordnungen haben die atypischen Neuroleptika zu allen Erhebungszeitpunkten den größten Anteil, die Verabreichung in Kombination mit weiteren Neuroleptika (zwischen 24 % und 28% zu den verschiedenen Zeitpunkten) ist dabei aber sehr hoch. Auch bei der Untersuchung der Applikationsform zeigt sich ein großer Anteil von Oral-/ Depotkombinationen (zwischen 10 % und 15%). Risperidon ist dabei zu allen Erhebungszeitpunkten häufigstes Neuroleptikum, gefolgt von der Sammelgruppe „Typika“. Patienten mit Risperidonmedikation haben im Mittel eine deutlich kürzere Krankengeschichte als Typika-Patienten (6.73 vs. 15.99 Jahre, p= 0.00). Auch orale Formulierungen werden im Vergleich zu Depot-Formen an Patienten mit signifikant kürzerer Krankheitsdauer verabreicht (8.02 vs. 13.75 Jahre, p= 0.01). Die Anzahl der Behandlungstage und der Rückfälle in den zwei Jahren vor untersuchtem Aufenthalt zeigt ein entgegen gesetztes Bild: Risperidon-Patienten haben mehr Rückfälle (1.06 vs. 0.52 Rückfälle, p= 0.12) und mehr Behandlungstage (76.3 vs. 49.5 Behandlungstage, p= 0.18) als Typika-Patienten. Auch im Vergleich der Applikationsformen gehen häufige Rückfälle und viele Behandlungstage mit kurzer Krankheitsdauer einher (0.92 bei oral vs. 0.75 Rückfälle bei Depot, p= 0.375, 70.2 bei oral vs. 60.07 Behandlungstage bei Depot p= 0.435). Für die Variablen BPRS und GAF ergeben sich signifikante Unterschiede nur im Vergleich der Applikationsformen von Risperdal (BPRS 39 vs. 44, p= 0.03, GAF 43.4 vs.33.72, p= 0.006). Diese psychopathologischen Ergebnisse entwickeln sich bei allen Gruppen positiv und nähern sich im Verlauf der Behandlung einander an. Signifikante Unterschiede zum Entlassungs- und Katamnesezeitpunkt bestehen keine mehr. Unterschiede zwischen den Gruppen finden sich nur in der Variablen „berufliche Situation“. Schlüsse: In der Verordnungspraxis gibt es eine starke Tendenz zur Polypharmazie: Innerhalb von Substanzklassen, aber auch darüber hinaus, mit der Vermischung von Typika und Atypika sowie der gleichzeitigen Anwendung verschiedener Applikationsformen. Diese Tendenz steht im Widerspruch zu den zurückhaltenden Empfehlungen der Leitlinie. Dies kann als Versuch verstanden werden, die „Stärken“ der Neuroleptika für verschiedene Zielsymptome zu addieren. Schwer zu behandelnde Bereiche wie v. a. Negativsymptomatik sollen damit erreicht werden. In speziellen Krankheitsphasen werden bestimmte Medikamente bevorzugt: Risperidon und orale Applikationsformen in frühen, intensiven Phasen, Typika und Depot-Applikationsformen in späteren, von weniger und kürzeren Aufenthalten geprägten. Eine weitere Charakterisierung dieser Gruppen erscheint angesichts einer damit besser möglichen Behandlung der Bedürfnisse dieser Gruppen wünschenswert.