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Die Händedesinfektion als keimzahlreduzierendes Verfahren wird im medizinischen Bereich von einer großen Personenezahl genutzt, um die Übertragung von nosokomialen Infektionen per Handkontakt zu minimieren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern bei der Durchführung der alkoholischen Händesdesinfektion die Möglichkeit einer dermalen Resorption der Wirkstoffe besteht, und ob bei einer Permeation durch die Haut ein gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Da bisher nur wenige realitätsnahe in-vivo Untersuchungen zur Resorption der Wirkstoffe aus alkoholischen Desinfektionsmitteln durchgeführt worden sind, haben wir in einer Studie mit 12 Probanden und fünf verschiedenen Desinfektionsmitteln die Bedingungen der hygieneischen und der chirurgischen Händedesinfektion simuliert, um anschließend mit geeigneten Blutuntersuchungen die Resorption und den Metabolismus der Alkohole Ethanol, Propan-1-ol und Propan-2-ol darzustellen. Bei jedem Probanden und für alle fünf Präparate ist die Resoprtion der Wirkstoffe reproduzierbar gezeigt worden. Die median erreichten Ethanolkonzentrationen liegen für die hygienische Händedesinfektion je nach verwendetem Präparat zwischen 6,9 mg/l und 20,9 mg/l und für die chirurgische Händedesinfektion zwischen 8,8 mg/l und 30,1 mg/l. Propan-1-ol erreicht bei der hygienischen Händedesinfektion Medianwerte von 6,5 mg/l bzw. 9,2 mg/l. Bei der chirurgischen Händedesinfektion erreicht Propan-1-ol mediane Konzentrationen von 3,2 mg/l bzw. 18,0 mg/l. Die medianen Propan-2-ol-Konzentrationen erreichen bei der hygienischen Händedesinfektion 4,9 mg/l bzw. 5,3 mg/l und bei der chirurgischen Händedesinfektion 5,8 mg/l bzw. 10,0 mg/l. Dabei ist anteilig inkeinem der Fälle mehr als ¼ der auf die Haut aufgetragenen Alkoholmenge resorbiert worden. Im Ergebnis eines Risk Assessment läßt sich schlußfolgern, dass bei bedachtem Einsatz alkoholischer Händedesinfektionsmittel zu keinem Zeitpunkt eine toxische Gefährdung besteht und die Gefahr gesundheitlicher Schäden bei vorschriftsmäßiger anwendung durch den gesunden Nutzer gerin ist.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts im Bereich der Odermündung wurde ein Pflanzentest für aquatische Verunreinigungen gesucht. Der Test wurde nach einem Testprotokoll von Everiss (1979) etabliert. Als Endpunkte gingen die Frischmasse und die Gesamtsprossen ein. Die Testlösungen wurden aus einer konzentrierten Mischung von 7 Schwermetallen und Arsen (As, Hg, Cd, Cr, Cu, Ni, Pb, Zn) und als Einzelsubstanzlösungen hergestellt. Die Auswertungen erfolgten in Prozent bezogen auf die Kontrolle sowie varianzanalytisch nach OECD (2002). In 100facher NKO (NKO = mittlere Konzentration Oderwasser Oberhalb der Nachweisgrenze) wurde eine schwere Schädigung durch alle Gemische verursacht. Das Gemisch ohne Cr schädigte am stärksten. In 10facher NKO konnte eine Wachstumshemmung nachgewiesen werden. Bei 1facher NKO zeigte sich eine geringe Beeinflussung. Als Einzelstoff war Cu in 100facher NKO am stärksten toxisch, gefolgt von Zn, Ni und Cd. As, Pb, Hg und Cr wirkten nicht eindeutig wachstumshemmend. In 10facher NKO war bei Cd, Cu und Zn noch Schädigung vorhanden. Kupfer wirkte auch in der 1fachen NKO noch schädigend. Bei Cd zeigte sich noch eine Reduktion des Sprosswachstums, aber keine Frischmassereduktion. Der L. minor - Test ist sensitiv und eignet sich als Screeningtest für unbekannte Gewässerproben. Er stellt eine gute Ergänzung zu anderen Biotestverfahren dar. Für eine umwelttoxikologische Einschätzung wird anhand der erzielten Ergebnisse ein Schädigungsmodell vorgeschlagen.
Ausgehend von der historischen Entwicklung der Händedesinfektion und der Händedesinfektionsmittelprüfung wurden drei Methoden der chirurgischen Händedesinfektion (waschen und desinfizieren, nur desinfizieren und desinfizieren und einbürsten des Desinfektionsmittels in den Nagelpfalz) und drei Mittel (Ethanol 79%, Propan-1-ol 60%, Propan-2-ol 60%) untersucht. Es erfolgte eine Bestimmung der Keimzahlreduktion im Sofort- und Langzeitwert sowie eine Analyse des Handschuhsaftes. Zum Vergleich wurde die undesinfizierte Hand geprüft. Des weiteren wurde das Vorkommen aerober Sporenbildner registriert und die Wirksamkeit der Waschung zur Sporenlastreduktion untersucht. In Vorversuchen wurden die Kolonisationsdichte auf dem Fingerendglied bestimmt, verschiedene nichtalkoholische Antiseptika charakterisiert und Faktoren, die mit der Händedesinfektion in Wechselwirken treten können, diskutiert. Die reine Alkoholanwendung und die reine Alkoholanwendung mit Einbürsten zeigten sich als mindestens genauso effektiv wie die Standardmethode bzw. waren ihr teilweise signifikant überlegen. Für die Desinfektionsmittel ergab sich, dass das bei der geprüften Konzentration von 60Vol% gering wirksame Propan-2-ol, aber auch der in seiner Wirksamkeit mit Propan-1-ol vergleichbare 79%ige Ethanol durch die Auslassung der Waschung und dem Einbürsten besonders gewannen. Bei den desinfizierten Händen fanden sich häufiger Sporenbildner als bei den undesinfizierten Händen. Die Alkoholkonzentration im Handschuhsaft war nach Desinfektion und 3 h Tragen 12fach höher als bei der undesinfizierten Hand. Mit der Waschung ließ sich an der artifiziell kontaminieren Hand eine signifikante Sporenlastreduktion erzielen. Als Resultat der Untersuchungen wird eine Veränderung der Standardmethode empfohlen. Waschung und Desinfektion sollten zeitlich und räumlich getrennt und bei hochaseptischen Eingriffen das Desinfektionsmittel in die Nagelfalze eingebürstet werden. Auf diese Weise soll die sporenlastsenkende Wirkung der Waschung mit der verbesserten Keimreduktion der Desinfektion ohne unmittelbar vorher durchgeführte Waschung verbunden werden. Unter der Annahme der Störung der Integrität der Epidermis unter dem Okklusionseffekt des Handschuhes und der gefundenen Alkoholkonzentration wird auf die Bedeutung der sorgfältigen Trocknung der Hand nach der Desinfektion hingewiesen.
Auf der Intensivstation der Abteilung für Neonatologie der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Greifswald wurde eine prospektive Studie auf Grund einer vermutlich erhöhten Rate neonatater Sepsisfälle durchgeführt. Von Juli bis Dezember 2000 wurden regelmäßig von der Umgebung der Frühgeborenen Abstriche genommen und mikrobiologisch untersucht. Gleichzeitig wurden die Krankenakten der Neonaten aufgearbeitet und relevante Daten wie Geburtsgewicht, Gestationsalter, intravenöse Zugänge, Atemhilfen, Antibiose, Art der Nahrung, Sepsisbeginn und CrP- Wert in ein Protokoll eingetragen. Zusammenhänge zwischen den aufgenommenen Parametern und Sepsishäufigkeit wurden mittels statistischer Berechnungen untersucht. Es stellte sich heraus, dass die Sepsishäufigkeit entscheidend von dem Gestationsalter abhängig ist. Neonaten, die vor der 30. Schwangerschaftswoche geboren wurden, hatten in 94,1 % der Fälle eine Sepsis. Frühgeborene, die nach der 32. SSW geboren wurden, hatten hingegen nur eine Rate von 17,4 %. Von den Kindern, die zwischen der 30. und 32. SSW geboren wurden, hatten 58,3 % eine Sepsis. Bei Neugeborenen mit einem Gestationsalter < 30. SSW ist das Immunsystem noch so stark unterentwickelt, dass bei ihnen schon physiologische Hautkeime eine Infektion auslösen können. Deshalb müssen Neugeborene unter der 30. SSW streng aseptisch gepflegt werden. Die häufigsten Erreger, die bei den Abstrichen isoliert wurden, waren KNS, Klebsiella spp. und Candida spp. Bei 82 % der Patienten wurden KNS, bei 75 % der Kinder Klebsiella spp, nachgewiesen. Candida spp. wurde bei 12 von 28 Patienten isoliert. Dies spricht für eine Verbreitung dieser Erreger auf der Intensivstation, die bei Unterlassung von Distanzierungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch das Personal von Kind zu Kind übertragen werden können.
Angesichts der zu beachtenden Risiken bei der Anwendung von Chlorhexidin ist die Erprobung weiterer Mundhöhlenantiseptika als notwendig anzusehen. Chlorhexidin wirkt u. a. mutagen, indiziert für experimentell nach 14 d reversible prämaligne Alterationen. In der vorliegenden Studie wurde eine 0,12%ige Polihexamid (Lavasept®)- Mundspüllösung mit einem Placebo, einer 0,12%igen Chlorhexidin-Mundspüllösung sowie mit der kommerziellen Mundspüllung Listerine® verglichen. Der in vivo antibakterielle Effekt wurde durch Aufnahme der Bakterienmenge von der Zahnoberfläche (Zahn 36) und der Mukosa 4 h nach der ersten Mundspülung und 5 d später, d.h. 12 h nach der letzten Mundspülung. Für die Untersuchung wurden 16 freiwillige gesunde Versuchspersonen rekrutiert. Die ermittelten Daten wurden anhand von ANOVA mit Bonferroni-Korrekturen für multiple Vergleiche analysiert (Signifikanzniveau a = 0,05). Lavasept war in der Plaquehemmung signifikant wirksamer als Placebo. Es gab keinen signifikanten Unterschied zu Chlorhexidin und Listerine. In der Bakterienreduktion auf der Mukosa war Lavasept nach 4 h und 5 d signifikant wirksamer als Listerine und Placebo. Chlorhidin war hier allen 3 anderen Mundspülungen überlegen. Auf der Zahnoberfläche zeigte Lavasept in der Kurzzeitwirkung tendenziell die antiseptische Wirksamkeit von Chlorhexidin. Lavasept war nach 4 h und 5 d auf der Zahnoberfläche signifikant wirksamer in der Bakterienreduktion als Listerine und Placebo. Übereinstimmend mit vorherigen Studien (Rosin et al. 2001) konnte gezeigt werden, dass Lavasept die Bakterienrekolonisation behindert und die orale Bakterienmenge reduziert. Die vorliegenden Ergebnisse lassen es aussichtsreich erscheinen, den Einfluss von Polihexamid (Lavasept®) als Mundspülung in der Prävention plaque-assoziierter Erkrankungen auch bei bereits etablierter Plaque zu untersuchen.
Problemstellung Nach dem Einzug in ein Verwaltungsgebäude traten nach ca. 8 Wochen in rekonstruierten Räumen sowie in Räumen der neugebauten Gebäudeteile Geruchsbelästigungen auf. Die Angestellten klagten über Befindlichkeitsstörungen, insbesondere über Schleimhautreizungen, Hautrötungen, Kopfschmerzen und Atembeschwerden. Auf Grund dieser Beschwerden wurden Raumluftmessungen veranlasst. Die Bewertung der Belastungen mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in der Raumluft bereitet Schwierigkeiten, da es sich hier um eine Vielzahl chemisch zum Teil unterschiedlicher Verbindungen handelt und bis heute hinsichtlich der Belastung mit VOC's verschiedene Empfehlungen herausgegeben wurden, aber keine rechtsverbindlichen Grenzwerte existieren. Für die Beurteilung der Meßergebnisse wurde das Richtwertkonzept der ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des UBA (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft oberer Landesgesundheitsbehörde (AOLG) zu Grunde gelegt. Methodik Zur Klärung der Frage, ob zwischen der Raumluftbelastung in den Arbeitsräumen des Verwaltungsgebäudes und den bei den Angestellten aufgetretenen Befindlichkeitsstörungen und gesundheitlichen Beschwerden ein Zusammenhang besteht, wurden standardisierte Befragungen mittels eines Fragebogens der Raumnutzer und im Vergleich mit einer Kontrollgruppe durchgeführt. Um die Inimissionssituation in den Arbeitsräumen beurteilen zu können, wurden qualitative und quantitative Messungen der Innenraumluft vorgenommen. Ergebnisse 2 Monate nach Bezug des Gebäudes wurden VOC-Gesamtkonzentrationen von 1700 nachgewiesen, nach 42 Monaten war die Belastung durch verschiedene Sanierungsmaßnahmen und intensives Lüften auf ca. 700 \i/m3 zurückgegangen. Bei der Betrachtung der Raumluftergebnisse konnte festgestellt werden, dass die Emission der Schadstoffe in dem Zeitraum von 3,5 Jahren nur langsam abnahm und sich das Schadstoffprofil (Aldehyderhöhung) zwischenzeitlich veränderte. Die Ergebnisse der umweltmedizinischen Befragungen korrellieren mit den Messergebnissen der umwelthygienischen Untersuchungen. Schlußfolgerungen Aufgrund der anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden, die sich in Einzelbefunden und bei den Fragebogenaktionen zeigten, ist es erforderlich, durch geeignete Maßnahmen die Innenraumluft zu verbessern und den Gesundheitszustand der Betroffenen weiter zu kontrollieren. Insbesondere sind weiterführende Untersuchungen der Personen auf allergische Reaktionen und Entwicklung eines Belastungsasthmas notwendig. Für eine erfolgreiche Sanierung muss eine gezielte Materialauswahl und eine Bewertung deren Prüfzertifikate und - berichte erfolgen.
Wachsende ökonomische Zwänge im Gesundheitswesen haben in den letzten Jahren auch vor den Krankenhäusern nicht halt gemacht. Unter der Zielsetzung, das Qualitätsmanagement auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene und damit Einsparpotentiale aufzuzeigen, erfolgte die Analyse des Ist-Zustandes ausgewählter Hygienekosten am Beispiel des Universitätsklinikums Greifswald. Es konnten Einsparmöglichkeiten in den Bereichen Reinigung, Verbrauch von Antibiotika, Gebrauch von Einmalwindeln, Müllentsorgung - insbesondere C-Müll, Verwendung von Entsorgungsboxen, OP-Socken und Schutzmänteln aufgezeigt werden. Das mit Zahlen unterlegte Einsparpotential des Universitätsklinikums für 1025 Betten betrug etwa 380 TDM im Jahr 1996.
Der Gesetzgeber verlangt aus Gründen der Arzneimittelsicherheit für nasal anwendbare Arzneimittel und Medizinprodukte (Nasalia) in Mehrdosisbehältnissen den Zusatz von geeigneten Konservierungsmitteln in angemessener Konzentration (Eu. Pharm. 2001). Diese dienen dem Schutz des Inhalts vor Keimen aus der Umgebung nach Anbruch (mikrobiologische Anbruchstabilität). Es gibt kein Konservierungsmittel, das alle Anforderungen erfüllt und universell für alle Formulierungen einsetzbar ist. Da Konservierungsmittel per Definition Keime abtöten bzw. ihre Vermehrung verhindern muss, ist zwangsläufig eine gewisse Zytotoxizität gegeben. Da die meisten Nasalia immer noch konserviert sind, lässt sich die Forderung des Arzneibuchs nach Zubereitungen zur nasalen Applikation, die nicht reizend sind und keine unerwünschten Wirkungen auf die Funktion der mukoziliaren Clearance ausüben, in diesem Fall nur bedingt erfüllen. Der Kompromiss zwischen Verträglichkeit und mikrobiologischer Sicherheit geht bei den konservierten Präparaten auf Kosten der Verträglichkeit. Dabei addieren sich die zytotoxischen Eigenschaften der arzneilich wirksamen Substanz mit der Zytotoxizität des Konservierungsmittels. Grundsätzlich ist daher der Einsatz von Konservierungsmitteln in der heutigen Zeit zu hinterfragen. Mit Hilfe dieser Substanzen werden nur die Folgen einer mikrobiologischen Kontamination bekämpft, anstatt die Ursachen auszuschließen. Moderne Pumpsysteme machen es möglich, konservierungsmittelfreie Nasensprays herzustellen und so den umstrittenen Zusatz des am häufigsten eingesetzten Konservierungsmittels Benzalkoniumchlorid zu vermeiden. Im Rahmen dieser Arbeit wurden folgende Ergebnisse erzielt: - In der größten und am häufigsten eingesetzten Gruppe der Vasokonstriktiva (Xylometazolin, Oxymetazolin, Tetryzolin, Tramazolin) wurde durch den Verzicht auf Benzalkoniumchlorid ein signifikanter Anstieg der Verträglichkeit registriert. Da diese Kombination von Wirkstoff und Konservierungsmittel besonders zellschädigend ist, ist es empfehlenswert auf konservierte Formulierungen zu verzichten. In der Gruppe der Antiallergika wurden mit Ausnahme von Cromo-ratiopharm analoge Ergebnisse erzielt. Die schlechte Verträglichkeit (Zellwachstum nur 1,1%) der unkonservierten Formulierung ist auf die Matrix (hypoton) zurückzuführen. In der Gruppe der Kortikosteroide sind alle Formulierungen konserviert und schlecht verträglich. Neue Entwicklungspräparate (ölige Matrix, unkonserviert, ohne Hilfsstoffe) sind dagegen gut verträglich. Hier bietet sich eine Möglichkeit, preiswerte und gut verträgliche Präparate herzustellen, vor allem für die Patientengruppen, die über Brennen, Trockenheit oder Irritationen nach Benutzung der herkömmlichen Nasalia klagen. In der Gruppe der Heil- und Pflegemittel mit arzneilichen Zusätzen sind alle un-konservierte Präparate gut verträglich. Der Verzicht auf Benzalkoniumchlorid erhöht die Verträglichkeit. Die getesteten Öle sind ebenfalls gut verträglich. In Bereich der Hormone scheint die Faustregel der besseren Verträglichkeit nach Verzicht auf Benzalkoniumchlorid nicht immer zu gelten. Die wachstumsfördernde Wirkung des Hormons Calcitonin scheint einen Einfluss auf die Ergebnisse der Zytotoxizitätstest zu haben. In der Gruppe saliner Lösungen sind alle Nasensprays konservierungsmittelfrei und gut verträglich. Der Zusatz von Dexpanthenol hat einen positiven Einfluss auf die Verträglichkeit. Der Zusatz von Aloe vera hat keinen keinen Einfluss auf die Verträglichkeit. Die Gruppe der Analgetika besteht vorwiegend aus Entwicklungspräparaten. Der Zusatz von Hyaluronsäure hat einen positiven Einfluss auf die Verträglichkeit, die bis auf Werte im Bereich saliner Lösungen liegen. Hier eröffnet sich eine zukünftige Möglichkeit, gut verträgliche Analgetika herzustellen. Die Reaktion des Gesetzgebers auf die in der Literatur reichlich beschriebenen Nebenwirkungen von Benzalkoniumchlorid lässt hoffen, dass vor allem die neu zugelassenen Nasensprays konservierungsmittelfrei und somit besser verträglich werden.
Der antiseptischen, antiphlogistischen und kariesprotektiven Wirkung von Mundspüllösungen wird in der heutigen Zeit zunehmende Bedeutung beigemessen, da eine mechanische Plaquereduktion nicht ausreichend ist. Zahlreiche Studien konnten bisher eine prophylaktische und therapeutische Wirkung nachweisen. Dagegen gibt es keine systematischen Untersuchungen zur Verträglichkeit dieser Präparate. Da diese häufig jahrelang angewendet werden, wird die Kenntnis der Gewebeverträglichkeit für wichtig erachtet. In der vorliegenden Studie wurde daher die Gewebeverträglichkeit folgender häufig eingesetzter Mundspülungen untersucht: Chlorhexamed Fluid 0,1%, Listerine,Colgate total und Meridol. Damit sollte zugleich überprüft werden, ob der Explantattest als Semi- in- vivo- Verfahren geeignet ist, die Gewebetoxizität von Mundspüllösungen differenziert zuermitteln. Mit Hilfe des Explantattests wurden Zellwachstumsraten an frisch entnommenen Gewebeexplantaten von 21-24 Explantaten je Versuchsreihe untersucht. Untersucht wurde die Zellschädigungsrate der verwendeten Mundspüllösungen in der Anwendungskonzentration sowie in Verdünnungen von 10%, 1% und 0,1% mit einer Einwirkzeit von 1 min, 10 min und 30 min. Im Intervergleich der unverdünnten Lösungen unter realistischen Einwirkzeiten weisen Chlorhexamed und Colgate signifikant höhere Zellschädigungen auf als Meridol. Die Wirkung der Mundspüllösungen Chlorhexamed und Listerine ist zeitabhängig. Bei längeren Einwirkzeiten zeigt sich eine deutlich höhere Gewebetoxizität. Colgate ist in seiner Wirkung sowohl zeit- als auch konzentrationsabhängig. Die Anwendungskonzentration weist gegenüber der Verdünnung eine signifikant höhere Toxizität auf. Als einzige Mundspüllösung weist Meridol neben der Zeit- und Konzentrationsabhängigkeit auch eine Abhängigkeit von der Wechselwirkung Zeit/Konzentration auf. Diese Mundspüllösung erscheint besonders geeignet, da sie bei hoher Substantivität keine späten Zellschäden verursacht. Der Explantationstest hat sich als geeignetes sensitives Screeningmodell zur quantifizierbaren Beurteilung der lokalen Gewebeverträglichkeit erwiesen.