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Zusammenfassung: In der Studie werden die Positionen des Unterkiefers zum Oberkiefer nach zwei sehr unterschiedlichen Methoden der zentrischen Registrierung 1. eines handkontrollierten Registrates nach der modifizierten Lauritzentechnik 2. eines elektronischen Stützstiftregistrates = Intraoral Prozess Registration (IPR , Dental Balance GmbH, Potsdam, Deutschland) untereinander und mit der Position verglichen, die 15 gesunde Probanden gewohnheitsmäßig im Schlussbiss einnehmen. Weiterhin sollte überprüft werden, wie groß die Abweichungen der Unterkiefermodellpositionen sind, wenn mit den gleichen Methoden die Registrierungen wiederholt werden (Reliabilität). Die Unterkiefermodelle wurden nach scharnierachsbezüglichem Einbau der Oberkiefermodelle mit den Registraten zugeordnet und im elektronischen Condylen-Positions-Messinstrument (eCPM ) vermessen und mit der habituellen Interkuspidationsposition verglichen. Die statistische Auswertung erfolgte mit SPSS 21 für Windows (SPSS Inc., Chicago, Illinois, USA). Zur Auswertung der Reliabilität und für den Vergleich beider Methoden wurde die Intraklassen Korrelation (ICC) gewählt. An beiden Messtagen wurden bei den Hand- bzw. der IPR -Vermessungen keine Übereinstimmung mit der habituellen Interkuspidationsposition (Nullpunkt) ermittelt. Die Registrate streuten bei beiden Methoden in allen Raumrichtungen um den Nullpunkt. Am 1. Messtag betrugen die Mittelwerte ± Standardabweichung der Differenzen zwischen zentrischer und Interkuspidationsposition beim Handregistrat 0,11 ± 0,7 mm rechts bzw. -0,01 ± 0,57 mm links in der Sagittalen, -0,13 ± 0,29 mm in der Transversalen und -0,29 ± 0,5 mm rechts bzw. -0,15 ± 0,65 mm links in der Vertikalen. Die Mittelwerte ± Standardabweichung der Differenzen zwischen zentrischer Position und Interkuspidationsposition beim IPR -Registrat betrugen 0,36 ± 0,74 mm rechts bzw. 0 ± 0,4 mm links in der Sagittalen, 0,17 ± 0,37 mm in der Transversalen und -0,19 ± 0,48 mm rechts bzw. -0,07 ± 0,38 mm links in der Vertikalen. Am 2. Messtag war die Streuung der Messwerte geringer als am 1. Messtag, was möglicherweise auf einen Trainingseffekt der Probanden zurückgeführt werden kann. Die ICC bei der Handregistrierung zeigte eine mäßige Übereinstimmung zwischen 1. und 2. Messung für den rechten Kondylus in allen drei Raumrichtungen (ICC=0,537 sagittal, 0,523 horizontal, 0,533 vertikal). Beim linken Kondylus war die Übereinstimmung vertikal gering (0,295), horizontal mäßig (0,523) und sagittal sehr gut (0,845). Die Reliabilität der Ergebnisse bei der IPR -Vermessung ist an beiden Messtagen für beide Seiten in den drei Raumrichtungen als gering einzuschätzen (0,232 links sagittal, 0,396 links/rechts horizontal, 0,236 links vertikal und 0,251 rechts sagittal). Allein der rechte Kondylus zeigt in vertikaler Richtung eine gute Übereinstimmung (0,653). Im Vergleich beider Registrierverfahren miteinander wurde am 1. Tag der Registrierung beim linken Kondylus sagittal (0,366) und horizontal (0,329) eine geringe und vertikal (-0,225) keine Übereinstimmung ermittelt. Der rechte Kondylus zeigt sagittal (-0,223) keine, horizontal (0,329) eine geringe und vertikal (0,539) eine mäßige Übereinstimmung. Am 2. Messtag gab es in horizontaler (-0,037) und vertikaler Richtung (links -0,055 und rechts -0,149) für beide Seiten keine Übereinstimmung. Der linke Scharnierachspunkt zeigt sagittal (0,295) eine geringe und der rechte eine sehr geringe Übereinstimmung (0,183). In dieser Studie wird die neue Qualität der IPR -Vermessung im Gegensatz zu vorherigen Softwareversionen und Handhabungen deutlich. Noch bei THEDERAN (2000) gibt es eine deutliche ventrocaudale Verlagerungstendenz bei der IPR - Vermessung im Gegensatz zum Checkbiss-Registrat, Letzteres ähnelt in der Ausführung unserem Handregistrat (Abb. 37). THEDERAN hat seinerzeit den IPR -V erschlüsselungspunkt mit der Softwareversion 1.81 über einen mathematischen Algorithmus bestimmt, wohingegen in dieser Studie mit der Softwareversion 6.0 allein der Behandler den IPR -Punkt individuell festlegt. Eine Verlagerungstendenz in eine bestimmte Richtung ist hier nicht mehr nachweisbar. Beide Methoden scheinen für den täglichen Einsatz in der Praxis geeignet. Vorteile des handkontrollierten Registrates sind der geringe apparative Aufwand, der geringe Zeitaufwand und die geringeren Kosten im Vergleich zum IPR -Registrat. Die Vorteile einer IPR -Vermessung liegen in den visuellen Kontrollmöglichkeiten, die der Behandler während der Registrierung in Echtzeit hat. Nachträgliches Auswerten, Vergrößerungen der aufgezeichneten Bewegungsbahnen, Speichermöglichkeiten und objektive Vergleichsmöglichkeiten mit anderen IPR -Messungen sind ebenfalls vorteilhaft.
In einem experimentellen Studienteil wurden Validität und Reproduzierbarkeit der elektronischen Farbmessung mittels eines Spektralphotometers überprüft. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass eine untersucherunabhängige Zahnfarbbestimmung möglich ist. Weiterhin konnte eine gute bis sehr gute Übereinstimmung zwischen den Untersuchern festgestellt werden. Aufgrund der erreichten Ergebnisse wurde das verwendete Farbmessgerät als geeignet eingestuft, um mögliche partielle Zahnfarbänderungen an Patienten mit einer Multibrackettherapie zu untersuchen. Dazu wurden Farbbestimmungen zu drei verschiedenen Messzeitpunkten vorgenommen. Die Zahnfarbe der Zähne 14 bis 24 wurde für das gingivale (S1) und mittlere Zahnsegment (S2) elektronisch mit dem Spektralphotometer bestimmt. Das Zahnsegment S2 umfasste die Klebeverbindung, im Zahnsegment S1 erfolgte keine Intervention. Als Messzeitpunkte wurden der Therapiebeginn, Entfernung des Multibracketes (T1) sowie drei Monate nach Multibracketentfernung (T2) definiert. Die Mulitbrackettherapie zeigte einen signifikanten Einfluss auf die untersuchten Zahnfarbparameter.Außerdem wurde klinisch die Übereinstimmung zwischen der visuellen und elektronischen Farbbestimmung geprüft. Beiden Messmethoden wurden zuvor unabhängig voneinander in einem experimentellen Studienteil geprüft und die Ergebnisse zeigen, dass die elektronische und die visuelle Farbbestimmung jeweils durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden.
Eine korrekte Bestimmung der Zahnfarbe ist eine wesentliche Voraussetzung für ästhetisch ansprechende Zahnrestaurationen. In der vorliegenden Arbeit wird ein Überblick über die verschiedenen Zahnverfärbungen, ihre Ursachen und Behandlungsmethoden gegeben. Weiterhin wurden zwei grundsätzlich verschiedene Methoden, die visuelle und die elektronische Messung, zur Bestimmung der Zahnfarbe einander gegenüber gestellt. Die Reproduzierbarkeit sowie die Übereinstimmung der elektronischen Zahnfarbbestimmung wurden mit der visuellen Zahnfarbbestimmung unter klinischen Bedingungen anhand einer Bleichtherapie beurteilt. Ein weiteres Ziel der Studie bestand darin, die Farbveränderungen nach einer Bleichtherapie zu dokumentieren. Die Bestimmung der Zahnfarbe kann visuell mittels Farbringen oder elektronisch mit Hilfe von Farbmessgeräten erfolgen. In der vorliegenden Studie wurde die Zahnfarbe bei 35 freiwilligen Probanden ab dem 18. Lebensjahr, welche sich einer Bleachingtherapie unterzogen, an den Zähnen 14 bis 24 bestimmt. Die elektronischen (2D- und 3D-System) und visuellen (2D- und 3D-System) Messungen, erfolgten je zweimal vor dem Bleichen, zweimal 14 Tage und zweimal sechs Monate nach dem Bleichen. Als elektronisches Messgerät wurde das Spektrophotometer Shade Inspector®, welches lichtunabhängig nach dem Spektralphotometerprinzip arbeitet, verwendet, visuell kamen der Vitapan Classical® Farbring und der Vitapan 3D-Master® Farbring zum Einsatz. Die Ergebnisse zeigten, dass die Reproduzierbarkeit für das 3D-System bei der elektronischen Messung höher war, als bei der visuellen Methode (Intraclass correlation der Farbhelligkeit: 0,77 [95% Konfidenzintervall: 0,74-0,79] bzw. 0,52 [95% Konfidenzintervall: 0,47-0,57]; Kappa-Wert des Farbtons: 0,45 [95%- Konfidenzintervall: 0,39-0,50] bzw. 0,01 [95%-Konfidenzintervall: - 0,08-0,10]). Für die Variable “Farbintensität“ ergab sich sowohl für die elektronische als auch für die visuelle Messung eine Reproduzierbarkeit von mindestens 0,65 (Intraclass correlation coefficient, ICC). Für das 2D-System ergaben sich hinsichtlich der Variablen “Farbhelligkeit“ Intraclass-correlations von mindestens 0,75 elektronisch und visuell. Für die Variable “Farbton“ ergaben sich schwache Übereinstimmungen (Kappa < 0,40). Die schwache Reproduzierbarkeit für den “Farbton“ kann als ungenauere Farbbestimmung beim 2D-System im Vergleich zum 3D-System interpretiert werden. Außerdem konnte gezeigt werden, dass die Übereinstimmung zwischen elektronischer und visueller Farbmessung befriedigend bis nicht vorhanden war. Bezüglich der Farbveränderungen nach der Bleichtherapie konnten wir nachweisen, dass sich im Beobachtungszeitraum zwischen 14 Tagen und sechs Monaten nach der Therapie keine bzw. nur unwesentliche Farbveränderungen in der Farbhelligkeit, der Farbintensität und des Farbtons ergaben (elektronische Messung, 3D-System). Insgesamt stellen wir fest, dass die Zahnfarbbestimmung sehr komplex ist. Aufgrund des fehlenden Goldstandards können die Messergebnisse nicht überprüft werden. Die visuelle Farbmessung sollte am besten mit dem Vitapan 3D-Master® durchgeführt werden, da hier eine höhere Treffsicherheit im Gegensatz zum Vitapan Classical® Farbring gewährleistet ist. Die digitale Farbmessung ist eine sinnvolle Unterstützung zur Dokumentation der visuellen Farbbestimmung. Sie ist aber unseren Ergebnissen zu Folge zur alleinigen Farbnahme nicht geeignet, dazu wäre eine technische Weiterentwicklung notwendig.
Ziel dieser Studie war der Vergleich eines Ultraschallpachymeters (Bio&Pachymeter Tomey AL-2000) mit einem Laser-Interferenz-Pachymeter (OLCR-Pachymeter Haag-Streit). Insbesondere sollte die Reliabilität der Geräte unter klinischen Bedingungen untersucht werden. Material und Methoden: In die vorliegende Studie wurden 86 Patienten (Glaukom, Glaukomverdacht) eingeschlossen, bei denen während des Projektes dreimal (Erstuntersuchung, Zwischenuntersuchung, Abschlussuntersuchung) die zentrale Hornhautdicke in beiden Augen mit dem Ultraschallpachymeter und dem Laser-Interferenz-Pachymeter bestimmt wurde. Ergebnisse: Mit dem Laser-Interferenz-Pachymeter wurde zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung eine mittlere zentrale Hornhautdicke von 554,83 ± 34,26 µm gemessen. Zur Zwischenuntersuchung wurden 551,96 ± 33,79 µm und zur Abschlussuntersuchung 551,37 ± 34,78 µm ermittelt. Mit dem Ultraschallpachymeter wurden mittlere Hornhautdicken von 554,56 ± 36,52 µm, 550,33 ± 35,17 µm und 550,17 ± 35,57 µm gemessen. Zwischen den 3 Messreihen existiert jeweils eine strenge Korrelation. Die Messwerte des Laser-Interferenz-Pachymeters zeigen eine geringere mittlere Standardabweichung (mittlere Standardabweichung Laser-Interferenz-Pachymetrie 3,83 µm, Ultraschallpachymetrie 5,5 µm). Eine ergänzende Untersuchung zur Reliabilität ergab eine signifikant geringere Standardabweichung bei Wiederholungsmessungen mit dem Laser-Interferenz-Pachymeter. Schlussfolgerung: Das Laser-Interferenz-Pachymeter zeigt eine höhere Reproduzierbarkeit als das Ultraschallpachymeter.