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Im Klinikalltag sind das Auftreten neuer Antibiotikaresistenzen und die steigende Anzahl an chronisch infizierten Wunden ein Problem. Um dem zu begegnen, stehen derzeit die Entwicklung neuer antimikrobieller Chemotherapeutika sowie die kalkulierte, auf Antibiogrammen begründete Antibiotikatherapie im Fokus. Auch die kombinierte Anwendung von systemisch wirksamen Antibiotika und lokal wirksamen Antiseptika auf chronisch infizierten Wunden ist bereits gängige Praxis im Klinikalltag. Untersuchungen, die Kombinationen aus Antibiotika und Antiseptika auf Wechselwirkungen bzw. Interaktionspotenziale prüfen, sind trotz ihrer häufigen Anwendung bisher aber kaum durchgeführt worden. In der vorliegenden Arbeit wurde deshalb das Interaktionsverhalten von AB/AS-Kombinationen untersucht. Getestet wurden die Antibiotika Ciprofloxacin, Gentamicin, Amikacin, Vancomycin, Mupirocin und Linezolid in Kombination mit den Antiseptika Octenidindihydrochlorid, Chlorhexidindigluconat und Polihexanid. Die Auswahl der Bakterien orientierte sich an den in chronisch infizierten Wunden häufig nachzuweisenden Erregern Staphylokokken, Enterokokken, Pseudomonaden und E. coli [17][15]. An Nährmedien kamen Isosensitest-, Müller-Hinton-, CSA- und Blut-Agar zum Einsatz. Dem Blut-Agar wurde in Hinblick auf die Problematik im Klinikalltag die größte Bedeutung bezüglich der Ergebnisinterpretation beigemessen. In Vorversuchen wurden die für die in den Hauptversuchen notwendigen MHK’s der Antiseptika mittels Mikroagardilutionsmethode bestimmt. In den Hauptversuchen wurde mit Hilfe des Agardiffusions-Dilutions-Kombitests ermittelt, wie sich die Hemmhofdurchmesser der AB/AS-Kombinationen im Vergleich zu denen der Kontrollversuche (reiner Agardiffusionstest mit Antibiotika) verändern. Anhand des Änderungsverhaltens im Hemmhofdurchmesser konnte entweder „additives/synergistisches“, „antagonistisches“ oder „indifferentes“ Interaktionsverhalten nachgewiesen werden. Aus insgesamt 372 getesteten Kombinationen (aus Antibiotika, Antiseptika, Erreger und Agar) konnten 65 als (über-)additiv und 20 als antagonistisch bewertet werden. Die hohe Anzahl sich indifferent verhaltender AB/AS- Kombinationen begründet sich in der Größe des geschätzten Standardfehlers. Additives/synergistisches Interaktionsverhalten zeigte sich am häufigsten bei der Testung gegen Staphylokokken, gefolgt von Pseudomonaden. 68 Antagonistisches Interaktionsverhalten trat weder bei Staphylokokken noch bei Enterokokken auf. Gegen Pseudomonaden zeigten die Kombinationen CIP 5/Octenidin, CIP 5/Chlorhexidin und AK 30/Chlorhexidin ein hohes Interaktionspotenzial. Die Kombination CIP 5/Octenidin wirkte maßgeblich antagonistisch, CIP 5/ Chlorhexidin und AK 30/Chlorhexidin dagegen rein additiv/synergistisch. Bei der Testung gegen Enterokokken und E. coli traten kaum Interaktionen auf. Auf Blut-Agar fielen insbesondere die AB/AS-Kombinationen CIP 5/ Chlorhexidin, LZD 30/Chlorhexidin, LZD 30/Octenidin, LZD 30/Polihexanid und VA 30/Chlorhexidin auf. Alle fünf Kombinationen zeigten bei Staphylokokken ein additives/synergistisches Interaktionsverhalten. Kann ihr Interaktionsverhalten in größeren Studien bestätigt werden, könnten diese Kombinationen als neue Therapieoptionen in der Behandlung chronisch infizierter Wunden an Bedeutung erlangen. Antagonismus wurde nur durch eine sehr geringe Anzahl an AB/AS-Kombinationen auf Blut-Agar hervorgerufen. Das stärkste Potenzial wies CIP 5 in Verbindung mit Octenidin bei Pseudomonaden auf. Der Einsatz dieser Kombination sollte daher im Klinikalltag möglichst vermieden werden. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Interaktionen nicht allein von der AB/AS-Kombination, sondern auch von der Art des Agars und Erregers abhängen. Dennoch sind sie richtungsweisend und sollten Anlass dazu geben, weitere Untersuchungen in der AB/AS-Kombinationstestung durchzuführen, um Fortschritte erzielen zu können.
In dieser Arbeit wurde die Organisationsform der dezentralen Bettenaufbereitung am Beispiel des Universitätsklinikum Greifswald vor allem unter hygienischen Gesichtspunkten analysiert. Zusätzlich sollte ermittelt werden, ob die gewählte Organisationsform der zentralen Aufbereitung vorzuziehen, gleichwertig oder unterlegen ist. Es wurden zwei Erfassungen durchgeführt. Die erste Erfassung beinhaltete einen Fragebogen zur Durchführung der Bettenaufbereitung, der an das Personal (Pflegedienst, Hol- und Bringedienst) gerichtet war, kombiniert mit einer Bestandserfassung (z. B. Ausstattung der Betten mit Encasings). Die zweite Erfassung sollte die Aufbereitung der Betten bei unterschiedlicher Infektionsgefährdung analysieren und die Aufteilung der Tätigkeiten zwischen Pflegepersonal sowie Hol- und Bringedienst ermitteln. Die Auswertung der ersten Erfassung ergab, dass von 947 untersuchten Betten 906 mit einem erregerdichten, flüssigkeitsundurchlässigen aber wasserdampfpermeablen Teil- oder Ganzbezug versehen waren. Zusätzlich zeigte sich, dass die Bettenaufbereitung nach keiner einheitlich verbindlichen Arbeitsanweisung (SAA) durchgeführt wird. Die zweite Erfassung war wegen mangelhafter Kooperation der Befragten nur bedingt auswertbar. Als wesentliches Ergebnis der Arbeit wurde eine Standardarbeitsanweisung (SAA) zur Bettenaufbereitung bei unterschiedlicher Infektionsgefährdung erarbeitet. Sie gliedert sich in: 1. eine Vorschrift zur Bettenaufbereitung für Entlassungsbetten (fünf Risikokategorien) und 2. eine Vorschrift zur Bettenaufbereitung während des stationären Aufenthalts (vier Kategorien). Die SAA ist bereits für verbindlich erklärt und ins Intranet des Universitätsklinikums Greifswald eingestellt. Zusätzlich wurde die dezentrale Bettenaufbereitung im Vergleich zur zentralen Organisationsform unter Kostengesichtspunkten betrachtet, um eine orientierende Vorstellung über Vor- und Nachteile zu erhalten. Zusammenfassend kann im Ergebnis der Analysen festgestellt werden, dass die dezentrale der zentralen Aufbereitung sowohl unter hygienischen als auch unter ökonomischen Aspekten überlegen und daher vorzuziehen ist. Kosteneinsparpotentiale ergeben sich vor allem durch komplette Übertragung der Aufbereitung auf den Hol- und Bringedienst, aber auch durch die stringente Umsetzung der SAA, weil der Aufwand der Aufbereitung dem Infektionsrisiko angepasst wird, anstatt nicht selektiv jeweils eine Maximalform zu wählen.
Die Zahl von Parodontitispatienten steigt jährlich an. Außerdem wurden vermehrt Implantate insertiert, die analog zur Parodontitis von Periimplantitis betroffen sind. Ursächlich für beide Erkrankungen sind Biofilme. Es gibt keine befriedigenden Methoden zur Biofilmentfernung, die außerdem eine wundheilungsfördernde Oberfläche erzeugen. Daher werden neue Behandlungsmethoden benötigt. In dieser Arbeit wurde drei Biofilmmodelle mit C. albicans, S. mutans und Speichelmikroorganismen mit drei verschiedenen Plasmaquellen (kINPen09, Hohlelektroden-DBD, Volumen-DBD) sowie zwei verschiedenen Gasmischungen (Argon und Argon+1% O2) jeweils 1, 2, 5 und 10 min mit Plasma behandelt. Als Positivkontrolle wurde Chlorhexidin mitgeführt. Außerdem wurden verschiedene Titanbearbeitungsformen (maschiniert, diamantbearbeitet, pulverbestrahlt sowie geätzt und gestrahlt) mit Argon+1%O2-Plasma mittels kINPen09 behandelt. Anschließend wurden die Elementzusammensetzung, der Kontaktwinkel sowie die Ausbreitung von osteoblastenartigen Zellen MG-63 auf diesen Oberflächen bestimmt. SLactive􀂓 wurde hierbei als Positivkontrolle verwendet. Um eine potentielle Anwendung in der Parodontologie zu prüfen, wurden diese Untersuchungen auch auf Dentin durchgeführt. Alle Plasmaquellen und –parameter wirkten antimikrobiell. Die Zerstörung der Zellen wurde im Rasterelektronenmikroskop deutlich. Hierbei reduzierte die Volumen-DBD die Koloniebildenden Einheiten um circa 5 log-Stufen und wies damit die höchste antimikrobielle Wirksamkeit auf. Sauerstoffzumischung führte nur bei der Hohlelektroden-DBD zu einer erhöhten antimikrobiellen Wirksamkeit. Die Plasmabehandlung reduzierte die Kontaktwinkel auf allen Oberflächen teilweise bis in den superhydrophilen Bereich. EDX-Analysen zeigten eine Reduktion der Masseprozent von Kohlenstoff sowie eine Erhöhung des Sauerstoffgehalts aller Oberflächen nach Plasmabehandlung. Die Ausbreitung der Osteoblasten war auf den plasmabehandelten Oberflächen signifikant höher als auf den unbehandelten Oberflächen und konnte sogar die Werte der hydrophilen SLactive􀂓-Oberfläche übersteigen. Diese Effekte konnten sowohl auf Titan als auch auf Dentin nachgewiesen werden. Da Plasma antimikrobiell wirkt und, wie in weiterführenden Versuchen gezeigt werden konnte, auch Biofilm entfernt, eignet es sich zur Therapie der Periimplantitis und Parodontitis. Außerdem wird die Oberfläche biokompatibler, wodurch die Wundheilung gefördert werden könnte. Da Plasma weitere wundheilungsstimulierende Faktoren beinhaltet, stellt es in Zukunft eine Erfolg versprechende Therapieoption für die Behandlung von Parodontitis und Periimplantits dar.
Im heutigen Klinikalltag werden zur Behandlung chronischer Wunden Antiseptika und Antibiotika häufig kombiniert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt diese Kombinationen, da sie oft ohne Wissen möglicher Wechselwirkungen verabreicht werden. Wir haben das Interaktionspotential der drei Antiseptika Octenidindihydrochlorid, Polihexanid und Chlorhexidindigluconat mit folgenden ß-Lactam-Antibiotika untersucht: Oxacillin, Ampicillin, Piperacillin + Tazobactam, Imipenem und Ceftazidim. In der Auswahl der Erreger haben wir uns auf die konzentriert, die statistisch besonders häufig in chronischen Wunden nachgewiesen werden: zwei S. aureus Stämme, ein MRSA-Stamm, zwei Enterococcus-, vier Pseudomonaden- und zwei E. coli-Stämme. In Vorversuchen haben wir mit der Mikroagardilutionsmethode die MHK’s der Erreger der verschiedenen Antiseptika auf den verschiedenen Agarsorten (Müller-Hinton-, Isosensitest-, CSA- und Blutagar) bestimmt. Orientierend an diesen Werten haben wir in den Hauptversuchen mittels Agardiffusions-Dilutions-Combitest das Interaktionspotential der oben genannten Antiinfektiva untersucht. Dazu haben wir Platten mit den Konzentrationen MHK, 1/8 MHK und 1/16 MHK gegossen. Bei der Auswertung wird deutlich, dass nicht alle Kombinationen bedenkenlos zusammengestellt werden sollten. In unseren Versuchen schneidet OCT am besten ab, hier vor allem die Kombination mit IMP 10. Auch PHMB weist gute Ergebnisse auf und nimmt eine Position zwischen OCT und CHX ein. CHX schneidet bei unseren Versuchen am schlechtesten ab und sollte sehr kritisch eingesetzt werden. Die Ergebnisse machen aber auch deutlich, dass es klare Unterschiede bezüglich der Erreger gibt.
Diese Studie untersuchte die Effektivität des Acti-Des-blue-Verfahrens zur Sanierung des kontaminierten Wasserreservoirs von Zahnarztstühlen. Untersucht wurden 6 Behandlungseinheiten über einen Zeitraum von 6 Monaten. Mikrobiologisch wurden die entnommenen Wasserproben untersucht auf Gesamtkoloniezahl, Schimmelpilzvorkommen, Pseudomonas aeruginosa- Vorkommen, Legionella pneumophila- Vorkommen, Redox- und pH-Wert. Als Fazit ließ sich ableiten, dass das Acti-Des-blue-Verfahren bei starker Biofilmbelastung der Dentaleinheiten nicht in der Lage ist, die mikrobielle Belastung so weit zu reduzieren, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.
In einer offenen, kontrollierten, randomisierten, monozentrischen klinischen Studie an 241 Patienten mit geplanter Katarakt-OP wurde untersucht, ob es beim Einsatz von PVP-I-Lösung in der präoperativen Augenantiseptik zu einer Resorption von Iod kommt. Dazu wurden Konjunktiva und/oder periorbitale Haut mit 10 %igem bzw. 1,25 %igem PVP-Iod oder einem iodfreien Mittel behandelt und die Veränderung der Iodausscheidung bestimmt. Von der aufgetragenen verfügbaren Iodmenge wurden zwischen 0,24 und 1,77 % resorbiert. Es konnte gezeigt werden, dass es sowohl bei konjunktivaler als auch bei periorbitaler Applikation einer 10 %igen PVP-I-Lösung zu einer signifikanten Änderung der Iodausscheidung kommt. Bei Verwendung 1,25 %iger PVP-I-Lösung war keine signifikante Änderung der Iodausscheidung festzustellen, allerdings erhöhte sich die Anzahl der Patienten, deren Iodausscheidung im Bereich einer Iodkontamination (>300 µg/g Kreatinin) lag. Aufgrund dieser Ergebnisse ist der Einsatz einer 10 %igen PVP-I-Lösung auf der Konjunktiva abzulehnen. Bei Verwendung einer 1,25 %igen PVP-I-Lösung sind vor jeder präoperativen Augenantiseptik Schilddrüsenerkrankungen auszuschließen.
Bisher wird die Wirksamkeit von Wundantiseptika und antiseptischen Wundauflagen zunächst im quantitativen Suspensionstest ermittelt und bei in vitro nachgewiesener Wirksamkeit die klinische Prüfung unter der Voraussetzung der Zulassung durch eine Ethikkommission durchgeführt. Da jedoch der Suspensionstest den Anwendungsbedingungen eines Wundantiseptikums nicht gerecht wird, sollte untersucht werden, ob sich ein praxisnaher Objektträgertest als zweite Prüfstufe zur Prüfung der mikrobioziden Wirksamkeit von Wundantiseptika eignet. Als Keimträger wurden kreisförmige Metallplättchen mit einem Durchmesser von 2 cm und einer Stärke von 1,5 mm aus nichtrostendem Stahl mit der Suspension des Testorganismus kontaminiert, für 30 min angetrocknet, die zu testenden Wundauflagen für die Dauer der Einwirkungszeit aufgelegt und danach die Anzahl der rückgewinnbaren überlebenden Testorganismen bestimmt. Aus der Differenz der Ausgangskontamination und der Anzahl rückgewinnbarer kultivierter Testorganismen wird der logarithmische Reduktionsfaktor berechnet. Mit dem Keimträgertest ist es möglich, die Wirksamkeit praxisnäher und mit höheren Anforderungen an die Wirkungsentfaltung als im Suspensionstest zu ermitteln, weil der Kontakt zwischen Wundauflage und aufgetragener Suspension der Testorganismen weniger intensiv ist als bei Durchmischung einer Prüflösung mit Testorganismen im Suspensionstest . Zeitabhängig erwies sich der getestete silberhaltige Wundschaumverband Biatain Ag als mikrobiozid effektiv. Nach 24 h wurde gegenüber S. aureus und P. aeruginosa ein Reduktionsfaktor von 2 log, gegenüber einem MRSA Stamm von 3 log erreicht. Dagegen war die silberfreie Wundauflage nicht nur wirkungslos, sondern innerhalb von 24 h war eine deutliche Vermehrung der Testbakterien auf dem Keimträger feststellbar, die z. T. fast 2 log erreicht.
Ein in Zahnarztpraxen präsentes Problem ist die mikrobielle Kontamination des Wassers durch Biofilmbildung in den wasserführenden Leitungen der ZE. Die Studie basiert auf dem Aspekt, dass die derzeitigen Dekontaminationsanlagen mit Zudosierung von Oxygenal keine sichere Wirkung in Bezug auf die Einhaltung der Trinkwasser Verordnung garantieren können. Deshalb wurde ein neues Verfahren auf der Basis von anodischer Oxidation unter Praxisbedingungen geprüft. Der Einfluss einer regelmäßigen permanenten Desinfektion mit zusätzlicher sog. Stoßdesinfektion wurde bei mehreren kontaminierten ZE (Behandlung 1, 2 und 3) und dem Auslass im Patienten-WC mit dem neuen Produkt POTOCLEAN® über 7 Monate geprüft. Regelmäßig wurden die mikrobielle Kontamination, Chlor- und Redoxwerte gemessen. An ZE 1 und 2 (ca. 13 Jahre alt) ergab sich Folgendes: Durch die mehrstündigen Stoßdesinfektionen (3 Termine) ließ sich die GKZ für eine kurze Zeitperiode (<7 d) senken; diese Wirkung persistierte lediglich bis zur folgenden Messung nach einer Woche. Daraufhin stiegen die Werte trotz permanenter Niedrigdosierung (1 mg/l) von POTOCLEAN® wieder an. Durch die starke Chlorzehrung bei vergleichsweise geringen zugeführten Chlormengen wurden niedrige Gesamtchlor-Werte bei den Routinemessungen erfasst. Das Redoxpotential zeigt ähnliche Tendenz, da auch der elektrochemische Wert durch die nur geringe Natriumhypochloritwirksamkeit niedrig gehalten wurde. Während bzw. kurz nach den Stoßdesinfektionen fand insgesamt ein Anstieg der Werte statt, der durch die höhere Menge POTOCLEAN® bedingt ist. Sobald sich aber die Mikroorganismen bei den folgenden geringen POTOCLEAN® Mengen regenerieren, sinken die Gesamtchlor- und Redoxwerte wieder, da die Chlorzehrung steigt. ZE 3 stellt durch ihren vorteilhaften Bau (Vermeidung von Wasserstagnation etc.) und die allgemein geringere (auch altersbedingte) mikrobielle Kontamination ein durch Desinfektionsmittel wesentlich einfacher zu behandelndes Objekt dar. Spätestens nach der ersten Stoßdesinfektion lagen alle mikrobiellen Werte nachhaltig bei 0. Wichtige Einflussfaktoren waren das Alter und die damit in Zusammenhang stehende Konstruktion von zwei der drei ZE (Behandlung 1 und 2) bzw. von dem Wasserhahn des Patienten-WC und die damit verbundene Biofilmausprägung zu Beginn des Projekts.
In der vorliegenden Arbeit wurde die mikrobiozide Wirksamkeit von Medihoney® 1:8 verdünnt im quantitativen Suspensionstest und unverdünnt im Prüfkörpertest im Vergleich zur Silberwundauflage Actisorb® silver 220 untersucht. Letztere wurde direkt mit den Prüforganismen inkubiert. Als Prüforganismen wurden P. aeruginosa, S. aureus, MRSA, VRE und C. albicans eingesetzt. Als Einwirkzeiten wurden die Sofortwirkung sowie die Wirksamkeit nach 1 h, 3h, 24 h und 48 h gewählt. Bei Actisorb® silver 220 wurde außerdem nach 30 min Einwirkzeit der RF berechnet, bei Medihoney® wurden statt 30 min 5 und 10 min als zusätzliche Einwirkzeit gewählt. Durch Medihoney® unverdünnt wurde bei allen Testorganismen ohne und mit Belastung durch 10% Rinderalbumin ein RF ≥3 lg-Stufen schon nach 1 h erreicht. Damit erfüllt Medihoney®, dessen Anwendung sich üblicherweise auf 48 h erstreckt, die Anforderungen an ein Wundantiseptikum mit hoher Sicherheitsreserve. Die 1:8 Verdünnung erreichte gegen die Testbakterien innerhalb von 24 h mit Eiweißbelastung die für ein Antiseptikum geforderte Wirksamkeit nicht ganz, wohl aber innerhalb 48 h. Damit ist selbst bei Verdünnung von aufgetragenem purem Medihoney® durch Wundsekret von einer ausreichenden Wirksamkeit auf Wunden auszugehen. Gegenüber C. albicans erreichte die Wirksamkeit bei Belastung nur etwa 1 log. Da Medihoney unverdünnt jedoch auch gegen C. albicans sicher wirksam ist und dieser Erreger nicht in vergleichbar hoher Kolonisationsdichte wie Bakterien auf Wunden auftritt, ist auch gegenüber diesem Erreger von einer ausreichenden Wirksamkeit auf Wunden auszugehen. Actisorb® silver 220 erreichte nur bei P. aeruginosa nach 24 h und 48 h ohne Belastung den ausreichenden RF von ≥3log-Stufen. Mit Belastung wurde die mikrobiozide Wirksamkeit praktisch aufgehoben. Damit wurde gezeigt, dass Medihoney® der Silberwundauflage an mikrobiozider Effektivität deutlich überlegen ist.
An zwei modernen Dentaleinheiten der Firmen KaVo und Sirona aus dem ZZMK der Universität Greifswald wurde der endständige Einweg-Membranfilter „Germlyser® ENT“ auf seine Filterleistung untersucht, Kühl- und Spülwasser gemäß den RKI-Richtlinien mit Gesamtkoloniezahlen < 100 KBE/ml zu erzeugen. Im Verlauf der Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass die derzeit übliche Betriebswasseraufbereitung mit H2O2 keine zufriedenstellenden Ergebnisse liefert. Der Richtwert von 100 KBE/ml wurde bereits 2 d nach chemischer Intensivdekontamination überschritten. Die Wasseraufbereitung durch den Germlyser® ENT Membranfilter konnte an allen Arbeitsenden beider Dentaleinheiten für 7 d hygienisch einwandfreies Wasser produzieren. Die vom Filterhersteller angegebene Standzeit von 3 Monaten konnte allerdings nicht erreicht werden. Durch zusätzliche Desinfektion des Mikromotors an der KaVo Dentaleinheit konnte die Wasserqualität verbessert und die Standzeit des Filters verlängert werden. Die Gesamtkoloniezahl nach 28 d betrug 72 KBE/ml. Gerätekupplungen, Mikromotoren und Luft-Wasser-Spritzen, für die bisher keine Aufbereitungsmaßnahmen vorgesehen sind, konnten als mögliche Kontaminationsquelle für das Kühlwasser identifiziert werden. Die fehlende Filtrationsmöglichkeit am Spülbecherauslass zieht eine starke Verunreinigung des Spülbecherwassers nach sich. Als alleinige Wasseraufbereitungsmethode in Dentaleinheiten ist der Germlyser® ENT Membranfilter in seiner untersuchten Form daher nicht geeignet. Ergänzend zu systemischen Maßnahmen kann der Filter die Wasserqualität verbessern.
Zusammenfassung Zielsetzung: Die vorgelegte Untersuchung war ursprünglich als Pilotstudie für eine bundesweite Befragung konzipiert. Wir konnten zeigen, dass der von uns entwickelte internetfähige Fragebogen mit den implementierten Auswertungsmodulen funktionsfähig ist und eine zumutbare zeitliche Belastung für die niedergelassenen Zahnmediziner dargestellt hätte. Die Realisierung des Projekts scheiterte leider an der fehlenden Kooperationsbereitschaft der zuständigen zahnmedizinischen Organisationen. Primäres Ziel der Arbeit war es, anhand eines Fragebogens den Hygienestandard der Greifswalder Zahnarztpraxen zu untersuchen. Um die Nützlichkeit der neuen Empfehlung des Robert Koch-Institutes prüfen zu können, wurden die erhobenen Daten mit denen einer 2002 in Magdeburg und einer zeitgleich in Greifswald durchgeführten Studie gleicher Zielsetzung und Methode verglichen. Methode: In persönlichen Gesprächen wurden in Greifswald 35 Zahnarztpraxen mittels mitgeführtem Fragebogen über den aktuellen Stand der Hygiene in der Praxis befragt. Die Befragung fand nach vorheriger Absprache in den jeweiligen Praxisräumen statt. Der Fragebogen richtet sich nach den Richtlinien des Robert Koch-Institutes und enthielt Fragen über präventive Maßnahmen zur Verhütung von Infektionskrankheiten. Ergebnisse der Greifswalder Befragung 2009: Insgesamt war auffallend, dass in einigen Praxen ein Defizit bei der Ausstattung erkennbar war. 14,3% verfügten in den Behandlungsräumen über keine Fußbetätigung an den Waschbecken. Zum Zeitpunkt der Befragung war die Ausstattung der Toiletten nicht dem heutigen Stand der Hygiene entsprechend. 17% der Zahnärzte stellten Gemeinschaftshandtücher und 11% der Zahnärzte Stückseife auf den Toiletten zur Verfügung. Das Ergebnis der Umfrage zeigte weiter, dass in Greifswald 26% der Zahnärzte bei der allgemeinen Untersuchung am Patienten nicht ausreichend durch präventive Maßnahmen geschützt waren. Bei konservierenden und prothetischen Arbeiten waren es 15% und in Praxen, die chirurgisch arbeiten, 9%. Trotz der immer häufiger auftretenden und stärker werdenden Grippewellen war die Impfrate gegen Influenza in Greifswald zwar deutlich gestiegen (7% 2002), aber mit 35% der Zahnärzte immer noch gering. 11% der Zahnärzte führten keine dokumentierte Anamnese durch. Dazu kam, dass in 29% der Praxen Patienten, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, nicht separat einbestellt wurden. Bei der Befragung und der Auswertung fielen Defizite bei der Aufbereitung von Medizinprodukten auf. Die Bereitschaft der Zahnärzte an Fortbildungen teilzunehmen, die dieses oft komplexe Thema behandeln, wurde von 23% der Zahnärzte abgelehnt. So kam es, dass 17% der Zahnärzte gar nicht wussten, welcher Sterilisator-Typ in ihrer Praxis vorhanden war und Winkelstücke nur von 15 Zahnärzten nach jedem Patienten ordnungsgemäß aufbereitet wurden. Vergleich mit der Magdeburger und der Greifswalder Studie 2002: Trotz einiger Defizite ist der Stand der Hygiene in Greifswald als hoch anzusehen. Insbesondere nach dem Erscheinen der überarbeiteten RKI-Richtlinie haben sich im Vergleich zu 2002 die Hygienestandards in Teilbereichen deutlich verbessert. Die Zahl der Zahnarztpraxen, die für infektiöse Patienten spezielle Termine vereinbarten, hat sich im Vergleich zur Magdeburger Studie von 35% auf 70% erhöht. 2002 waren es in Greifswald 43%. Eine deutliche Besserung war bei der Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken zu erkennen. In Magdeburg waren es 8% und 2002 in Greifswald 10%, die eine ordnungsgemäße Aufbereitung durchführten. In Greifswald sind es heute mit 43% zwar immer noch zu wenig, jedoch ist eine Verbesserung erkennbar. Schlussfolgerung: Die Kritik von Zahnarztpraxen, die neue Richtlinie des Robert Koch-Institutes führe nicht zu einer substanziellen Verbesserung des Hygienestandards und stelle überdies eine Überforderung dar, kann anhand des Vergleichs mit der 2002 durchgeführten Greifswalder und Magdeburger Studie und der Greifswalder Umfrage von 2009 nicht bestätigt werden. Die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes, die präventiv dem Schutz des Patienten dienen, wurden bis auf wenige Ausnahmen in Greifswald erfolgreich implementiert und damit die hygienischen Bedingungen entscheidend verbessert.
Zielsetzung: Die Bereitstellung von Wasser mit Trinkwasserqualität ohne Gehalt an Trinkwasserpathogenen ist für immunsupprimierte Patienten von entscheidendem Einfluss auf die Mortalität und Letalität. Deshalb wurde in einer prospektiven Studie die Effizienz eines neu entwickelten aufbereitbaren Point-of-use Filters (Germlyser®, Aquafree GmbH, Hamburg) geprüft. Methode: Die Studie umfasste 4 Versuchsserien. In Versuchsserie 1 wurden die Filter nach einer Filterstandzeit von 7 d manuell, in Versuchsserie 2 maschinell in einem RDG aufbereitet. Nach der Aufbereitung wurden die Filter auf Leckage geprüft und in sterilen Behältern zwischengelagert. In Versuchsserie 3 wurde die Standzeit der Filter auf bzw. 4 Wochen verlängert und analog wie in Versuchsserie 2 aufbereitet. Versuchsserie 4 unterschied sich von Versuchsserie 3 durch den Einsatz eines im Gehäuse veränderten Filters und die auf 8 Wochen verlängerte Standzeit. Insgesamt wurden 12 Zapfeinrichtungen und 6 Brauseköpfe beprobt. In Versuchsserie 2 wurden 78 Proben von 6 Zapfeinrichtungen aus den Badezimmern der Patientenzimmer gezogen. Die Proben wurden jeweils direkt vor dem Filterwechsel gewonnen. Während Versuchsserie 1 mit wöchentlichem Filterwechsel über 3 Wochen durchgeführt wurde, beinhaltete Versuchsserie 2 13 Probennahmen mit jeweils wöchentlichem Filterwechsel im Verlauf von 7 Wochen, danach monatlich über 6 Monate. In Versuchsserie 3 wurden die Proben bei monatlichem Filterwechsel wöchentlich über 3 Monate gesammelt und in Versuchsserie 4 bei Filterwechsel nach 2 Monaten nach 2, 4 und 8 Wochen. Zur Probennahme wurde die erste auslaufende Wasserportion ohne vorheriges Abflammen des Wasserauslasses in einem sterilen Probennahmegefäß aufgefangen. Untersucht wurde auf Gesamtkoloniezahl bei 22 und 36 °C, coliforme Bakterien, P. aeruginosa, Fäkalstreptokokken, Legionella spp. und Schimmelpilze entsprechend Anlage 1 Nr. 5 der TrinkwV (1990), DIN EN 12780, der Empfehlung des Umweltbundesamts (2000) sowie gemäß Daeschlein et al. (2008). Ergebnisse: Während die manuelle Aufbereitung zur Verkeimung der Filter führte, gewährleistete die maschinelle Aufbereitung die sichere Dekontamination der Filter. Das gefilterte Wasser erfüllte die Anforderungen der Deutschen TrinkwV ebenso wie der die WHO Leitlinie, d. h. kein Nachweis von Wasserpathogenen und Koloniezahl < 100/ml. Die Wiederaufbereitungsintervalle konnten von 1 bis auf 8 Wochen ausgedehnt werden.
In dieser Arbeit werden Wege beschrieben, wie Messfehler bei der Probenahme vermieden werden können, die bisher eine quantitative Bewertung von Schimmelschäden behindert haben. Die kultivierbaren Schimmelpilze dienen hierbei als Leitparameter, um die Exposition zu messen. Die 63-µm-Hausstaubmethode Methoden: Wir haben uns zunächst dem eine Woche alten Hausstaub zugewandt, der mit der herkömmlichen indirekten Kultivierung differenziert und nach Leitgattungen (Aspergillus + Eurotium; Penicillium) in Abhängigkeit von der Gesamtzahl (Gesamtkoloniezahl) bewertet wurde. Zur Eliminierung der zusätzlichen Fehlerstreuung durch die unterschiedliche Verdünnung mit Sand wurde die herkömmliche Hausstaubmethode durch Siebung des Hausstaubs auf 63 µm ergänzt. Im Rahmen einer Studie in 80 unbelasteten Wohnzimmern im Sommer und Winter gelangten 157 Hausstaubproben zur Untersuchung, ergänzt durch weitere 20 Proben aus Räumen mit Schimmelschäden. Ergebnisse: Für die von uns entwickelte Hausstaubmethode lag die Spezifität der Hintergrundwerte bei 98,7 % (1,3 % falsch positive Befunde) und die Sensitivität für Schimmelschäden bei 100% (0 % falsch negativ, n=20) (Anhang 1). Diskussion: Unter Beachtung der Fehler und Grenzen der 63-µm-Hausstaubmethode (Anhang 2) scheint damit eine Messmethode gegeben, die zumindest Schimmelschäden richtig widerspiegelt. Das Langzeitsedimentationsverfahren Methoden: Anschließend haben wir das Sedimentationsverfahren mit dem Ziel modifiziert, Langzeitmessungen zu realisieren, indem die Schimmelpilze nicht direkt über maximal 4 h auf dem Nährboden gesammelt wurden, sondern auf trockenen sterilen Flächen (z.B. Petrischale) oder sterilen Gelatinefiltern. Die Überführung auf den Nährboden erfolgt beim Langzeitverfahren z.B. nach einer Woche (direkte Kultivierung) oder nach spätestens einem Monat (indirekte Kultivierung). Ergebnisse: Die Standardabweichung der Gesamtzahl für 30 Gelatinefilter lag bei 17 %. Im Verlauf eines Monats war auf Gelatinefiltern im Rahmen der Fehlerstreuung kein Verlust von Schimmelpilzsporen nachweisbar. Messungen mit direkter und indirekter Kultivierung auf Gelatinefiltern waren im Rahmen der Fehlerstreuung gleich. Die Messung des Jahresgangs zeigt quantitativ plausible Ergebnisse bei Messungen in einem Testraum, die von den parallel in der Außenluft durchgeführten Messungen und vom Wettereinfluss abhingen. Bei umfangreichen Untersuchungen wegen eines Wasserschadens in der Transfusionsmedizin des Universitätsklinikums Greifswald konnte der Schimmelschaden räumlich eingegrenzt und die Einhaltung der Reinraumklasse A in den anderen Räumen bestätigt werden. Diskussion: Das Verfahren konnte erfolgreich für den Praxiseinsatz validiert werden. Es bietet sich zukünftig z. B. für epidemiologische Studien in Gemeinschaftseinrichtungen, für Immissionsmessungen in der Umgebung von Biostoffemittenten oder für Kontrollmessungen in Reinräumen an. Schimmelpilzmessungen in der Raumluft Methoden: Zum Vergleich von Kurzzeit- und Langzeitmessungen in der Raumluft mit und ohne Aufwirbelung wurden Beispielmessungen gemäß der vorliegenden Normung in einer Stadtkirche und einem Gymnastikraum mit Schimmelschaden und einer Dreifelder-Sporthalle ohne Schimmelschaden durchgeführt. Ergebnisse: Im Gegensatz zu den Messungen mit Aufwirbelung konnten mit den üblichen Kurzzeitmessungen ohne zusätzliche Aufwirbelung die augenscheinlichen Schimmelpilzbelastungen nicht nachgewiesen werden (falsch negative Befunde). Bei Messungen mit natürlicher Staubaufwirbelung unter Nutzungsbedingungen in einer Stadtkirche streuten die Kurzzeitmessungen deutlich stärker als die Langzeitmessungen. Diskussion: Die möglichst standardisierte Staubaufwirbelung ist für quantitative Schimmelpilzmessungen in der Raumluft unabdingbar. Für Expositionsmessungen in der Raumluft mit Pumpen werden Langzeitmessungen unter Nutzungsbedingungen mit ausreichender natürlicher Aufwirbelung empfohlen. Reine Expositionsmessungen haben ihre Berechtigung bei epidemiologischen Studien. Mit der UFOPLAN-Studie zu den Hintergrundbelastungen durch Schimmelpilze liegen bereits Referenzwerte mit Staubaufwirbelung vor. Als Bewertungsgrundlage für Messungen mit Aufwirbelung können die 95. Perzentile der Leitgattungen Aspergillus (210 KbE/m³) und Penicillium (300 KbE/m³) dienen. Fazit: Abschließend erscheint es unter Umgehung wesentlicher Fehlerquellen möglich, quantitativ bewertbare Referenzwerte für kultivierbare Schimmelpilze im Hausstaub, im Sedimentationsstaub (z.B. für Reinräume) und in der Luft abzuleiten. Wesentliche vermeidbare Fehlerquellen sind, unabhängig davon ob chemische oder biologische Agenzien im Staub untersucht werden, die fehlende Mittelung über längere Zeiträume, die fehlende Aufwirbelung bei Luftmessungen, die Nichtbeachtung des Hausstaubalters sowie die fehlende Siebung des Hausstaubs auf 63 µm. Ein Referenzwertvorschlag für den Hausstaub liegt mit dieser Arbeit vor (Anhang 1).
Ausgehend von der Hypothese, dass die präoperative Vorbereitung der Unterarme der Hautantiseptik an den Oberarmen durch die vergleichbare Beschaffenheit der Haut deutlich ähnlicher ist als der Desinfektion der Hände, werden diese beiden Areale mit einem modifizierten Verfahren nach standardisierten Prüfmethoden miteinander verglichen. Es soll untersucht werden, ob es möglich ist, unter Reduktion der Applikationszeit an den Unterarmen entsprechend der Richtlinien der Antiseptik die gleiche Wirkstärke wie zur Vorbereitung vor Injektionen am Oberarm zu erreichen. Diese Wirkstärke wird als zur präoperativen Vorbereitung an den Unterarmen ausreichend postuliert. Zur Prüfung wird ein sowohl für die chirurgische Händedesinfektion als auch für die Hautantiseptik zertifiziertes Präparat auf Ethanolbasis ausgewählt. Das Prüfpräparat wird auf seine Koloniezahlreduktion am Unterarm nach 2,5 min, 30 min und. 3 h, bzw. am Oberarm nach 15 s, 2,5 min und 30 min Einwirkzeit in Anlehnung an die DIN 12791 und die Richtlinien zur Prüfmethodik des VAH für die Hautantiseptik geprüft, um durch den Vergleich der Wirkstärke auf beiden Arealen ein schlüssiges Konzept für die chirurgische Händedesinfektion ableiten zu können. Im Folgeversuch beschränken wir uns im Rahmen einer Pilotstudie auf den Vergleich der Wirkung am Unterarm nach 2,5 min mit der am Oberarm nach 15 s an 12 Probanden. Im Ergebnis ist eine der zertifizierten Wirkung am Oberarm entsprechende Wirkung am Unterarm durch 2 x 5 s andauerndes Benetzen erreichbar. In der ergänzenden Pilotstudie wird am Unterarm nach nur 5 s Applikationszeit im Nachwert nach 2,5 min eine entsprechende Keimzahlreduktion erreicht. Diese bedarf allerdings durch Erhöhung der Stichprobenzahl der Verifizierung. Die Behaarung zeigt keinen Einfluss auf die Desinfizierbarkeit am Unterarm. Als Resultat der Untersuchungen kann eine Änderung der Durchführung der chirurgischen Händedesinfektion empfohlen werden. Die von der DGHM vorgeschriebenen 1,5 min für die Desinfektion der Hände sind an den Unterarmen nicht notwendig. Hier scheint durch 5 s andauerndes Benetzen bereits eine ausreichende Desinfektionswirkung erreichbar. Damit ist eine deutliche Vereinfachung und sichere Standardisierung im Ablauf der chirurgischen Händedesinfektion möglich.
Ziel der Studie war die Beurteilung der Notwendigkeit einer routinemäßigen desinfizierenden Fußbodenreinigung im Greifswalder Zentral-OP (Neubau) mit besonderer Berücksichtigung der Raumlufttechnischen Anlage (RLT-A). Dazu wurden über einen Zeitraum von 4 Wochen die 2 OP-Säle der Augenchirurgie jeweils abwechselnd im Wochentakt einer Wischdesinfektion nach jeder OP bzw. nur bei sichtbaren Verschmutzungen unterzogen. Für den Vergleich der Luftqualität wurden Partikel- und Koloniezahlen der Raumluft inner- und außerhalb des Laminar Air Flow (LAF) sowie die Erregerbelastung im OP-Gebiet (Instrumententray und OP-Tisch) erfasst. Außerdem erfolgte die Überprüfung evtl. aufgetretener postoperativer Wundinfektionen innerhalb eines Jahres. Sowohl Partikel- als auch Luftkoloniezahlen wiesen keine signifikanten Unterschiede bei Betrachtung des Wischvorgangs auf. Wurde die Anästhesieart berücksichtigt, fielen signifikant erhöhte Partikelwerte (< 5 µm) unter Intubationsnarkose (ITN) auf. Des Weiteren konnte eine Korrelation zwischen den Koloniezahlen auf dem Instrumententray und der OP-Dauer bei Wischen nach jeder OP festgestellt werden. Die einmal wöchentlich erhobene Fußbodenkontamination brachte keine signifikanten Unterschiede bezüglich des Einflusses der Wischdesinfektion. Es traten, soweit beurteilbar, innerhalb eines Jahres keine postoperativen Wundinfektionen auf. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass eine desinfizierende Fußbodenreinigung unter dem Einfluss des LAF nicht notwendig ist, sondern eine gezielte Desinfektion bei sichtbaren Verschmutzungen bzw. Kontamination mit Blut oder anderem erregerhaltigem Material ausreicht. Aus wirtschaftlicher und organisatorischer Sicht ist das vorteilhaft. Die OP-Dauer sollte grundsätzlich so gering wie möglich gehalten werden, da eine Korrelation zur Instrumentenkontamination nachgewiesen wurde.
In einer prospektiven, randomisierten, verblindeten, monozentrischen, offen kontrollierten Studie wurde die unter Anwendung einer CHD-haltigen Mundspüllösung auftretende Konzentrationsänderung von CHD im Speichel untersucht, die mit zunehmender Anwendungsdauer unmittelbar nach Spülung einen kontinuierlichen Konzentrationsanstieg von CHD zeigte. Im Verlauf von 12 Stunden nach Spülung wurde die Aufrechterhaltung konstanter Konzentrationen nachgewiesen. Es konnte statistisch signifikant der Nachweis erbracht werden, dass mit der Anwendung der Mundspüllösung in allgemein üblicher Dosierung auch messbare Konzentrationen und damit eine Belastung mit dem kanzerogenen p-CA, nicht aber mit p-CNB, im Speichel auftrat. Eine Resorption von CHD, p-CA oder p-CNB mit Nachweis in Serum und Urin konnte dagegen nicht nachgewiesen werden.
In dieser Arbeit wird eine Methode entwickelt und angewendet, mittels welcher Wundauflagen hinsichtlich Endotoxin-Bindungskapazität, bakteriozider Wirkung, Endotoxin-Freisetzung und Zytotoxizität untereinander verglichen werden können. Hierzu werden die Wundauflagen in einer Endotoxin- bzw. Bakterien-Lösung inkubiert und nach festgelegten Kontaktzeiten der Endotoxin- bzw. der Bakteriengehalt im Überstand gemessen. Der Endotoxin-Nachweis erfolgt mittels LAL-Test, die Bakteriensuspensionen werden auf CSA-Platten kultiviert und ausgezählt. Die Untersuchung der Wundauflagen auf Zytotoxizität erfolgt in einem Agarose-Overlay In-vitro-Zytotoxizitätstest. Für Aquacel® ergibt sich die höchste Bindungskapazität für LPS. Der Aktivkohlekern der Wundauflage Actisorb® Silver hat ebenfalls eine hohe Endotoxin-Bindungskapazität. Die Aktivkohle-Auflage CarboFlex® bindet nur eine viel geringere Menge Endotoxins. Bei Contreet-H® kommt es zu einem Anstieg der Endotoxin-Konzentration nach Inkubation. Die silberhaltigen Wundauflagen Actisorb® Silver und Contreet-H® zeigen die beste bakteriozide Wirksamkeit. CarboFlex® und Aquacel® können die Bakterien in geringem Umfang binden, zeigen aber keine bakteriozide Wirksamkeit im eigentlichen Sinne. Unter Inkubation mit der Bakteriensuspension kommt es zu einer maximalen Endotoxin-Freisetzung von 100 EU/ml. Der Zytotoxizitätstest ergibt für Actisorb® Silver eine starke, für die übrigen Wundauflagen eine leichte Zytotoxizität.
Zusammenfassung Vor kurzem wurde bekannt, dass ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel mit einer Anwendungszeit von nur 1,5 min zum ersten Mal den Anforderungen des europäischen Standards EN 12791 nicht nur entsprach, sondern diese sogar signifikant übertraf. Allerdings wurde der Effekt einer vorangehenden 1-minütigen Händewaschung und der sich anschließenden 1-minütigen Trocknungszeit des Alkohols nach der Anwendung bezüglich der Wirksamkeit der Desinfektion noch nicht untersucht. Um dieser Frage nachzugehen, wurden drei verschiedene Verfahren zur chirurgischen Händedesinfektion getestet: Verfahren A: 1 min Waschung + 1,5 min Desinfektion mit Sterillium®; Verfahren B: 1,5 min Desinfektion mit Sterillium® und Verfahren C: 1,5 min Desinfektion mit Sterillium® + 1 min Abtrocknungszeit. Diese wurden mit dem in der prEN 12791 festgelegten Referenzverfahren (1 min Händewaschung und 3 min Desinfektion mit Propan-1-ol) verglichen. Vor, direkt nach und 3 h nach der jeweiligen Anwendung eines Verfahrens wurde die Bestimmung der Koloniezahl an den Händen vorgenommen. Nach Bebrütung und Auszählung erfolgte aus diesen Werten die Berechnung der Sofort- und der Langzeitreduktion. Die Ergebnisse zeigten, dass alle drei aufgeführten Verfahren die Anforderungen der prEN 12791 für die chirurgische Händedesinfektion erfüllten bzw. zum Teil signifikant besser waren. Die Verfahren, in denen die Hände vor der Desinfektion gewaschen wurden, zeigten geringere Reduktionen der Koloniezahlen. Das Verfahren, dem sich nach der Desinfektion eine 1-minütige Trocknungszeit der Hände anschloss, zeigte eine signifikant bessere Effektivität in der Sofortwirkung. Die Reduktionsfaktoren in der Langzeitwirkung waren zwar auch absolut betrachtet höher als bei allen anderen Verfahren, jedoch war dieser Unterschied nicht signifikant. Somit lässt sich nach diesen Untersuchungen feststellen, dass die präoperative Händewaschung die Effektivität der alkoholischen Händedesinfektion nicht verbessert, sondern aufgrund eines Verdünnungseffekts des applizierten Alkohols durch den erhöhten Wassergehalt der Haut nach Seifenwaschung die Wirksamkeit sogar herabgesetzt wird. Durch eine 1-minütige Abtrocknungszeit kann hingegen die Effektivität der chirurgischen Händedesinfektion wegen der längeren Einwirkdauer verbessert werden, was der Realität entspricht. Allerdings wird in der prEN 12791 gefordert, die noch nasse Hand sofort nach der Desinfektion für die Probennahme zu verwenden. Daraus kann abgeleitet werden, dass die Wirkung der chirurgischen Händedesinfektion mit Alkoholen in der Realität besser ist, als in der Testung gemäß prEN 12791 suggeriert wird.
Im klinischen Alltag an deutschen Kliniken spielt die Verhinderung nosokomialer Erkrankungen eine bedeutende Rolle. Infektionen mit sporenbildenden Stäbchenbakterien, besonders die durch C. difficile hervorgerufene C. difficile- assoziierte-Diarrhoe, nehmen als Folge der Antibiotikatherapie zu. Wachsende Virulenz, unvorsichtige Antibiotikaanwendung und zunehmende Multimorbidität der älteren Patienten sorgen für eine erhöhte Anfälligkeit gegenüber sporenbildende Bakterien, was zu wachsenden Problemen in der Versorgung schwerkranker und älterer Mensch führt, verbunden mit erhöhter Morbidität und Letalität. Bezüglich der Suszeptibilität von Sporenbildnern gegenüber Händedesinfektionsmitteln ist die Datenlage für praxisnahe Studien unbefriedigend. Daher wurde in der vorliegenden Studie die Wirksamkeit eines Peressigsäure basierten Desinfektionsmittels, die Kombination von Peressigsäure mit Wasserstoffperoxid, Wasserstoffperoxid allein, Poly Alcohol Hände Antisepticum sowie Kaliseife gegen Bakteriensporen verglichen. Testorganismus war Bacillus subtilis (atropheus), ein apathogener, grampositiver, stäbchenförmiger, aerob wachsender Endosporenbildner. Dem Studiendesign wurde die DIN EN 1500 in modifizierter Form zugrunde gelegt. Der wesentliche Unterschied bestand in der Verwendung steriler Probebeuteln, in denen die ganze Hand anstatt nur der Fingerkuppen zur Bestimmung des Vor- und Nachwerts bewegt wurde. Die Einwirkzeit der Desinfektionsmittel betrug 30 s. Kaliseife wurde nach 30 s Anwendung unter laufendem Wasser abgespült. Pro Präparat erfolgte die Prüfung an 15 freiwilligen Probanden im Lateinischen Quadrat. Für alle Präparate konnte keine ausreichende Wirksamkeit im Sinne einer log-Stufen-Reduktion um mindestens drei Stufen gegenüber den Bakteriensporen festgestellt werden. Es konnte nur gezeigt werden, dass Peressigsäure und Peressigsäure in Kombination mit Wasserstoffperoxid sowie Kaliseife die Kontamination am effektivsten reduzierten. Als Fazit ist die sporozide Händedesinfektion als nicht ausreichend für die Prophylaxe der Weiterverbreitung von Sporen über die Hand anzusehen, so dass die Notwendigkeit für weiterführende Untersuchungen zur Sporenelimination besteht. Als geeignete Schutzmaßnahmen ist das Tragen von Schutzhandschuhen mit nachfolgender hygienischer Händedesinfektion mit einem Peressigsäure-basierten Desinfektionsmittel zu empfehlen
In der Zahnmedizin bestehen vielfältige Möglichkeiten zur Übertragung von Krankheitserregern. Daher besitzen Infektionsschutzmaßnahmen einen hohen Stellenwert. Zur Vermeidung von Infektionen ist ein strukturiertes Hygienemanagement in Form des Multibarrierensystems zu etablieren. Mit Hilfe eines Fragebogens wurde der Hygienestatus im Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Greifswald (ZZMK) ermittelt und mit Ergebnissen in Zahnarztpraxen verglichen. Sowohl die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention bei RKI als auch der BGV A1 entspricht am Universitätsklinikum den Anforderungen. Defizite ergaben sich lediglich beim Impfschutz. Die wichtige HBV-Impfung wurde nur bei 97% der Mitarbeiter durchgeführt. Die Durchimpfungsrate bezüglich Virusgrippe (60%) und den klassischen Kinderkrankheiten (19-31%) war noch unbefriedigender. Die Ursachen für anfängliche Probleme bei der Nutzung des DAC Universal Kombinatons-Autoklav konnten ermittelt werden. Zur optimalen Nutzung wurden dem ZZMK praxisrelevante Vorschläge unterbreitet. Nachdem sich im Ergebnis der Untersuchung der Wasserqualität der dentalen Funktionseinheiten Beanstandungen ergaben, wurde durch systemische Komplettsanierung die geforderte Trinkwasserqualität erreicht. In allen Fällen, in denen Defizite im Aufbereitungsprozess festgestellt wurden, wurde das korrigiert und das veränderte Vorgehen mit einer Standardarbeitsanweisung festgelegt. Das betrifft die Aufbereitung von Röntgenhaltern, Multifunktionsspritzen und endodontischen Ni-Ti-Instrumenten.
Eine gesunde intakte Haut ist nicht nur Voraussetzung zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit, sondern auch für die effektive Händedesinfektion. Um der Entstehung einer Irritationsdermatitis entgegen zu wirken, werden im klinischen Bereich Hautschutzprodukte eingesetzt. Das Ziel dieser Studie war es, den Einfluss einer Hautschutzcreme auf die Wirksamkeit der hygienischen Händedesinfektion mit einem Präparat auf Basis von Propan-2-ol 70 %, dem Referenzstandard zur Prüfung der hygienischen Händedesinfektion, zu untersuchen. In allen Versuchsanordnungen dieser Studie, die typische Situationen im Stationsalltag der Klinik darstellen, war kein negativer Einfluss der Anwendung der Hautschutzcreme auf die Wirksamkeit der nachfolgenden Händedesinfektion feststellbar.
Zusammenfassung Die Förderung der Wundheilung durch pulsierenden Gleichstrom insbesondere bei chronischen Wunden ist ein aktuelles Forschungsthema mit wachsender Bedeutung. Gegenüber Bakterien sind bisher überwiegend bakteriostatische Effekte in vitro und in vivo im Tiermodell nachgewiesen. Das Ausmaß der bakterioziden Wirksamkeit wurde jedoch bisher nicht untersucht. Bei Anwendung des Dermapulse®-Verfahrens wurden die untersuchten Bakterienspecies (Escherichia coli, Staphylococcus aureus, Pseudomonas aeruginosa, Enterococcus faecium, Klebsiella pneumoniae und Staphylococcus epidermidis, MSSE) signifikant (p<0,01) reduziert. Dabei wurde die stärkste Reduktion gegenüber E. coli (mittlerer Reduktionsfaktor 0,8 lg), die geringste gegenüber MSSE (mittlerer Reduktionsfaktor 0,2 lg) ermittelt. Die Reduktion fiel zwischen positiver und negativer Polarität signifikant unterschiedlich aus, wobei die stärkere Wirkung bei positiver Polarität nachweisbar war. Im Vergleich zur mikrobioziden Wirkung eines Antiseptikums ist die bakteriozide Wirkung des pulsierenden Gleichstroms, obwohl sie gegen alle geprüften Bakterien signifikant nachweisbar ist, gering. Auf Grund der biologischen Wirkungen der Elektrostimulation auf die Wundheilung ist jedoch anzunehmen, dass die günstige Wirkung der Elektrostimulation durch deren direkte bakteriozide Wirkung noch verstärkt wird.
Einfluss der Händehygiene in Verwaltungen auf das Infektionsgeschehen und ökonomische Auswirkungen
(2008)
Ziel der Arbeit war den Einfluss der Händedesinfektion auf die Erkrankungsrate und die Fehlzeiten von Erwerbspersonen in einem Setting außerhalb von Gesundheitseinrichtungen zu untersuchen. In Vorversuchen konnte bestätigt werden, dass Papier neben Kundenkontakt ein wichtiger Risikofaktor für die Übertragung pathogener Erreger ist. Es konnte sowohl die Rückgewinnung von Erregern von experimentell inokuliertem Papier als auch die Übertragung von Hand zu Papier zu Hand nachgewiesen werden. Die Datenerhebung erfolgte im Rahmen einer einjährigen prospektiven, kontrollierten, randomisierten Machbarkeitsstudie, an der 134 Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung teilnahmen. Die Testgruppe führte als Intervention mehrmals täglich die hygienische Händedesinfektion am Arbeitsplatz durch. Anhand monatlicher Befragungen wurden die durch Erkältungs- und Durchfallerkrankungen bedingten Symptomtage und Fehlzeiten erfasst. In der Testgruppe trat eine signifikante Reduktion sowohl bei den jährlichen Gesamtsymptomtagen (p = 0,01) als auch bei den Einzelsymptomen Schnupfen (p = 0,008), Fieber (p = 0,037) und Husten (p = 0,0024) ein. Der größte Einfluss der Händedesinfektion ergab sich in den Monaten mit der höchsten saisonalen Inzidenz Dezember, Januar, Februar, März. Es konnte ebenfalls ein Reduktion der Krankheitsepisoden (odds ratioGesamt_res = 1,28; odds ratioSchnupfen = 1,73; odds ratioHalsschmerzen = 1,13; odds ratioFieber = 1,31; odds ratioHusten = 1,30; odds ratioDurchfall = 4,01) belegt werden. In den Randomisierungsgruppen wurde die stärkste Reduktion der Krankheitsepisoden bei den respiratorischen Symptomen in der Gruppe mit seltenem Kundenkontakt und täglichem Umgang mit Archivgut (odds ratioGesamt_res(3,1) = 14,34) beobachtet, bei den gastrointestinalen Symptomen in der Gruppe mit häufigen Kundenkontakt und täglichem Umgang mit Archivgut (odds ratioDurchfall(1,1) = 14,63). Ökonomische Auswirkungen ergaben sich in erster Hinsicht aus dem Einfluss auf die Leistungsminderung beim Weiterarbeiten trotz vorhandener Krankheitssymptome und den damit einher gehenden „on-the-job“-Produktivitätsverlust. Durch die Studie wurde das Bewusstsein der Probanden für die Bedeutung der Händehygiene gestärkt. Sie stellt einen einfach umzusetzenden Ansatz für eine kosteneffiziente betriebliche Gesundheitsförderung dar.
Murphy und Mitarbeiter (1998) postulierten, dass Estrogene die GABA-Synthese in Interneuronen supprimieren und spekulierten, dass durch diese verminderte GABA-Synthese eine Disinhibition des CA1-Neuronen-Netzwerkes erfolgt. Das Ergebnis einer solchen erhöhten neuronalen Exzitation ist eine Vermehrung von Dorn-Synapsen. Demzufolge wäre Estradiol als prokonvulsiv anzusehen. Dieser Annahme wollten wir mit unseren Experimenten nachgehen. Dazu haben wir zunächst die GAD-65-Expression nach Estradiol-Applikation untersucht. Wir fanden im Gegensatz zu Murphy nach Gabe von Estradiol, keine Herunterregulation der GABA-Synthese und konnten somit eine prokonvulsive Wirkung von Estradiol nicht bestätigen. In einem weiteren Experiment haben wir in hippocampalen Slice-Kulturen den GABAA-Rezeptor mit Bicucullin blockiert und damit neuronale Übererregung erzeugt. Die Bicucullin-Behandlung der Kulturen führte erwartungsgemäß zu einem signifikanten Dorn-Synapsen-Verlust, der gleichzeitig aber auch mit einer signifikanten Verminderung der Estradiol-Synthese einherging. Durch die Zugabe des Aromatase-Hemmers Letrozol zu den Kulturen ließen sich diese Befunde ebenfalls erzielen. In einem Rescue-Experiment konnten wir mit der Gabe von Estradiol, den durch Bicucullin oder Letrozol induzierten Dorn-Synapsen-Verlust wieder aufheben. Die neuroprotektive Wirkung von 17-β-Estradiol im Rahmen der Epilepsie ist vermutlich auf die Wiederaufhebung der verminderten Estradiol-Synthese und in der Folge verminderten GABA-Synthese zurückzuführen.
Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG 1.1. EINLEITUNG 1.1.1. Peritonitisformen / Ätiologie 1.2. PROBLEMSTELLUNG 1.3. NEUE ENTWICKLUNGEN ZUR BEEINFLUSSUNG DER CHRONISCHEN ABSZEDIERENDEN PERITONITIS IM TIERMODELL 1.4. ANMERKUNGEN ZUR ANTISEPTIK 1.4.1. Antiseptik - Begriff 1.4.3. Taurolidin 1.4.4. Lokalantibiotika 1.4.5. Antimikrobielle Chemotherapeutika 2. EIGENE UNTERSUCHUNGEN UND ERGEBNISSE 2.1. MATERIAL UND METHODEN 2.1.1. Versuchstierspezies 2.1.2. Tierhaltung 2.1.3. Genehmigung der Studie 2.1.4. Geplantes Peritonitismodell 2.1.5. Histologische Auswertung 2.1.6. Versuchsgruppen bildung 2.2. ERGEBNISSE 2.2.1. Makroskopische Ergebnisse Dosisoptimierungsversuche 2.2.2. Histologische Ergebnisse Dosisoptimierungsversuche 3. DISKUSSION 3.1. ANMERKUNGEN ZUM TIERMODELL 3.2. DISKUSSION DER VERSUCHSERGEBNISSE 4. ZUSAMMENFASSUNG 5. LITERATURVERZEICHNIS
Kontaktlinsenträger haben ein erhöhtes Risiko für Keratitiden. Die Ursache liegt u.a. in unzureichend wirksamen Kontaktlinsenpflegesystemen, insbesondere All-in-One Lösungen. Die vorliegende Studie liefert einen aktuellen Überblick über die meistverwendeten Kontaktlinsenpflegesysteme in Deutschland. Hauptaugenmerk war die Untersuchung unter Belastung mit 1% Albumin, 0,1% Mucin. All-in-One Lösungen wirken weiterhin insbesondere unter Belastung nur unzureichend. Mikrobiologisch sind daher z.Z. nur Wasserstoffperoxidlösung zu empfehlen.
Problemstellung Der Ausweis von Krankenhausleistungen in Bezug auf Sekundärleistungen ist suboptimal. Zur Sekundärleistung eines Krankenhauses zählt die technische Hygiene. Als eine in ihrer Lösung unterschiedlich diskutierte Aufgabenstellung der technischen Hygiene sollte in der vorliegenden Dissertationsschrift die Bettenaufbereitung unter ökonomischen Gesichtspunkten analysiert werden, da hierzu keine umfangreiche Kostenerhebung in der Literatur existiert. Fragestellung 1. Die Untersuchungen mussten die Anforderungen seitens des Gesetzgebers an die Hygieneleistungen im Krankenhaus berücksichtigen. Neben Aussagen zum Output, d.h. zum Nutzen des jeweiligen Verfahrens für die Patienten wird der Input über eine Kostenanalyse gemessen, um das Verfahren mit der besten Kosten-Nutzen-Relation zu identifizieren. 2. Daneben werden Optionen zur Kostenreduzierung auf Basis der Kostensenkungspotenziale der jeweiligen Verfahren verdeutlicht. 3. Zudem sollen im Zusammenhang mit der Bettenaufbereitung weiterführende Aspekte zur Kostenreduzierung aufgezeigt werden. Methode 1. Es wurden die drei in Deutschland angewendeten Verfahren zur Bettenaufbereitung, die dezentrale, die zentral-manuelle sowie die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung, analysiert. 2. Zunächst erfolgte die Literaturrecherche, um anhand der gesetzlichen Auflagen das Soll zu ermitteln. 3. Die Ist-Erhebung stützt sich jeweils auf Betriebsstättenbesichtigungen bei Herstellern von Aufbereitungsanlagen, Begehungen in Krankenhäusern, Interviews mit Herstellern, Betreibern und Verantwortlichen von Bettenaufbereitungsanlagen in Bettenzentralen, Interviews mit Ausführenden und Verantwortlichen diverser Managementbereiche im Krankenhaus. 4. Für die Kostenanalyse wurden wesentliche Kostenarten untersucht. Die Kostenkalkulation basiert auf der fiktiven Beschreibung eines Maximalversorgers. Soweit möglich kamen Echtdaten zum Ansatz. 5. Die verwendeten Preise beziehen sich auf Listenpreise, ohne Rabatte und Skonti zu berücksichtigen. 6. Das recherchierte Datenmaterial wurde in Bezug auf Output und Input vergleichend gegenübergestellt und bewertet. Ergebnisse und Diskussion 1. Hygienisch-medizinischen Expertisen kann entnommen werden, dass jede Aufbereitungsform zum notwendigen Aufbereitungsergebnis führt, wofür die Motivation der Ausführenden eine Grundvoraussetzung darstellt. 2. Die Bettenaufbereitung erfolgt in Deutschland vornehmlich durch die Berufsgruppen Reinigungs-, Hol- und Bring- sowie Pflegedienst. 3. Die wesentlichen Kostenarten sind Bau-, Investitions-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Material-, Betriebsmittel-, Personalkosten sowie Kosten durch Bettentransporte, wobei jede Aufbereitungsform unterschiedliche Kostenarten verursacht. 4. Bei den drei untersuchten Verfahren machen die Personalkosten jeweils den größten Anteil an den Gesamtkosten der Aufbereitungsprozesse aus (bis zu 89%). 5. Hinsichtlich der Aufbereitung der Betten in einer Bettenzentrale sind die für den Hin- und Rücktransport der Betten verbrauchten Personalressourcen respektive -kosten maßgeblich. 6. In Bezug auf die zentral-maschinelle Aufbereitung müssen die Kosten für Betriebsmittel neben den Personalkosten als bestimmend für die Gesamtkosten angesehen werden (bis zu 42%). 7. Hinsichtlich der Kostensenkung bieten die Personal- und Betriebsmittelkosten die größten Potenziale. 8. Die Personalkosten können durch die Wahl der für die Tätigkeit verantwortlichen Berufsgruppe reduziert werden. 9. Bei identischen Aufbereitungsergebnissen betragen die Kosten für die zentral-manuelle bzw. -maschinelle Aufbereitung im Vergleich zur dezentralen Bettenaufbereitung das rund 2,9 bzw. 4,5fache. Schlussfolgerungen 1. Die Kosten für die Bettenaufbereitung fallen für jeden Krankenhausfall an. Damit sind sie nicht vernachlässigbar. 2. Sekundärleistungen auf dem Gebiet der technischen Hygiene liefern für den Prozess der Bettenaufbereitung im Krankenhaus große Kostensenkungspotenziale. 3. Personalkosten stellen unabhängig vom Aufbereitungsverfahren den prozentual größten Anteil an den Gesamtkosten des Aufbereitungsprozesses dar. 4. Als unter ökonomischen und hygienisch-medizinischen Gesichtspunkten geeignetes Verfahren hat sich die dezentrale Bettenaufbereitung gezeigt.
Background: Due to the high number of immunosuppressed and other predisposed patients hospitals have to control and ensure the microbiological water quality. The origin for the occurrence of pathogenic microorganisms in water pipes is the formation of biofilm. Methods: For the permanent control of water safety a water safety plan (WSP) was realized as recommended by the WHO following the principle "search and destroy". The WSP is based on an established HACCP concept due to the special focus. The most important measures include the concept for sample taking depending on patient risk. 3 different categories) are distinguished: risk area1 (high infection risk), risk 2 (moderate infection risk), and risk area 3 (not increased infection risk). Additionally to the threshold value of the German law for the quality of drinking water (TrinkwV) three more limiting values were defined (warning, alert, and worst case) for immediate risk adapted reaction. Additional attention has to be focussed on lavatory sinks, which are an open bacterial reservoir. Therefore continuous disinfecting siphons were installed as part of the WSP in high risk areas. If extended technical equipment is not available, especially for immunocompromised patients the following measures are easy to realize: boiled (or sun exposed) water for nursing procedures as well alimentary use, no showering. Results: Comparing data over 3 years the microbial water quality was significantly improved resulting in no new case of nosocomial Legionella pneumoniae and decrease in neonatal sepsis. Conclusion: According to average situations with highly contaminated water system the management must be defined with implementation of water task force, immediate providing of special equipment, information of patients and staff and control of the water quality, an example for successful decontamination of the hospital within 24 hours is given.
Experimentelle Untersuchungen zur Verkürzung der Einwirkzeit der Hautantiseptik vor Lumbalpunktionen Hintergrund: Eine Einwirkzeit für ein alkoholisches Hautantiseptikum von 10 min auf talgdrüsenreicher Haut ist praxisfremd. Kürzere Einwirkzeiten mit vergleichbarer Wirksamkeit sind daher wünschenswert, wurden bislang jedoch nicht systematisch untersucht. Ziel: Es soll untersucht werden, ob mit geeigneten Hautantiseptika eine Reduktion der Einwirkzeit bei gleicher oder besserer Koloniezahlreduktion möglich ist. Methode: Testung von 5 Prüfpräparaten auf ihre Koloniezahlreduktion an Stirn und Rücken nach 3, 4 bzw. 5 min Einwirkzeit im Doppelblindversuch unter Laborbedingungen an 20 Probanden in Anlehnung an prEN DIN 1500 und DGHM 2001. Nach Vergleich der Wirksamkeit mit dem mitgetesteten Referenzverfahren Auswahl von 2 Mitteln und Testung an 20 Klinikpatienten im Doppelblindversuch unter Praxisbedingungen am Rücken, erneute Mittestung des Referenzverfahrens als Vergleich. Ergebnis: Die Vorwerte am Rücken waren signifikant geringer als an der Stirn. In allen Fällen konnte eine signifikante Koloniezahlreduktion erzielt werden. Im Versuch unter Laborbedingungen waren alle Mittel nach 5 min am Rücken mindestens so effektiv wie die Referenz. An der Stirn waren 4 von 5 getesteten Mitteln nach 5 min mindestens so wirkungsvoll wie die Referenz. Im Praxisversuch ergaben alle Mittel nach 4 min eine der Referenz vergleichbare Reduktion. Schlussfolgerung: Am Rücken findet sich eine geringere Bakteriendichte als an der Stirn. Das sollte in künftigen Überlegungen für die Testung von Hautantiseptika berücksichtigt werden. Mit geeigneten Mitteln ist es möglich, bereits nach 4 min eine sichere, der Referenz entsprechende Hautantiseptik am Rücken vorzunehmen. Das zeigt, dass die momentan praxisfernen Empfehlungen an die gängige Praxis der Antiseptik vor Lumbalpunktionen ohne Verlust von Wirksamkeit oder Sicherheit angepasst werden können.
Die Ziele der vorliegenden Arbeit bestanden in der 1. eigenen Beurteilung der Bedeutung der Hepatitis B-Infektion bei Hämodialysepatienten mittels einer retrospektiven Krankenblattanalyse im etablierten Dialysezentrum Stralsund, 2. Ermittlung der Serokonversionsraten von Hämodialysepatienten sowie präterminal niereninsuffizienten Patienten nach einer Immunisierung gegen Hepatitis B, 3. Untersuchung der SCN‾-Spiegel bei Hämodialysepatienten, Einfluß der Hämodialyse auf diese Spiegel und Eruierung der Möglichkeiten zur Erlangung physiologischer Verhältnisse, 4. Untersuchung des Einflusses einer oralen SCN‾-Supplementierung auf die Immunantwort bei Hämodialysepatienten im Rahmen einer Immunisierung gegen Hepatitis B, 5. Spiegelbestimmungen von Neopterin und Procalcitonin bei Hämodialysepatienten und mögliche Einflüsse einer Immunisierung gegen Hepatitis B auf deren Höhe. Mittels der eigenen retrospektiven Krankenblattanalyse konnte die deutlich höhere Prävalenz hinsichtlich des Auftretens der Virushepatitis B bei Hämodialysepatienten herausgearbeitet werden. Zudem waren nicht nur hohe Infektionszahlen sondern auch häufiger chronische Verläufe nachweisbar. Aufgrund der ebenfalls darstellbaren deutlich reduzierten Serokonversionsraten nach eingeführter Immunisierung gegen Hepatitis B bei den Hämodialysepatienten und präterminal niereninsuffizienten Patienten blieb die Prävalenz der Hepatitis B-Infektion im Dialysezentrum weiter hoch. Erst die Möglichkeit einer konsequenten Distanzierung von Patienten mit serologischen Zeichen einer Virushepatitis B gestaltete die Prävention neuer Infektionen erfolgreich. In der Untersuchung konnte gezeigt werden, dass sich die SCN‾-Spiegel der Dialysepatienten vor der Hämodialyse im unteren Bereich der physiologischen Norm und nach erfolgter Hämodialyse unter der physiologischen Norm befinden. Mittels oraler Substitution von SCN‾ gelingt ein vollständiger Ausgleich des hämodialysebedingten SCN‾-Verlustes und führt zu durchgängig physiologischen Spiegeln. Die Serokonversionsrate nach erfolgter Boosterung der Hepatitis BImmunisierung konnte bei den mit zusätzlich SCN‾ versorgten Patienten signifikant gesteigert werden. Bei 12 der 14 in den Versuch einbezogenen Hämodialysepatienten konnte ein stimulierender Effekt unabhängig von der Zahl der vorangegangenen Boosterimpfungen beobachtet werden. Eine Beziehung zwischen Impferfolg und Parametern des Dialysestatus der untersuchten Patienten konnte nicht hergestellt werden. Somit gelingt auch mittels dieser Untersuchung die wünschenswerte Unterscheidung zwischen Respondern und Nonrespondern nicht. In der vorliegenden Untersuchung konnte bestätigt werden, dass bei Hämodialysepatienten die Neopterinspiegel gegenüber der Norm erhöht sind. Dabei war die individuelle Streuung der Neopterinspiegel dieser Patienten hoch. So macht erst die Kenntnis der individuellen Neopterinspiegelverhältnisse der Hämodialysepatienten eine diagnostische Verwertung hinsichtlich Erkennung von Viruserkrankungen möglich. Die Neopterinspiegel stiegen nach Immunisierung gegen Hepatitis B an, das Maximum dieses Anstieges trat jedoch zu unterschiedlichen Zeiten nach der Impfung auf. Diese erhöhten Neopterinspiegel blieben noch mehrere Tage nach der Impfung nachweisbar. Zudem konnte eine Beziehung zwischen Anstieg des Neopterinspiegels nach erfolgter Immunisierung und Anstieg des Antikörpertiters nachgewiesen werden. Die in dieser Arbeit untersuchten Hämodialysepatienten wiesen überwiegend stabile, geringradig über der physiologischen Norm liegende Procalcitoninspiegel auf. Signifikante Unterschiede der Procalcitoninspiegel vor und nach Hämodialyse waren nicht nachweisbar. Berücksichtigt man die geringradige Erhöhung der stabil nachweisbaren Procalcitoninspiegel bei Hämodialysepatienten, kann das Procalcitonin als diagnostisches Merkmal bei bestimmten inflammatorischen Reaktionen genutzt werden. Beziehungen zwischen Höhe der Procalcitoninspiegel und der erfolgten Immunisierung gegen Hepatitis B bei den Hämodialysepatienten ergaben sich nicht.
Im 19. Jahrhundert nahmen die Therapiemöglichkeiten der Zahnärzte zu. Der technische Fortschritt ermöglichte eine verstärkte Zuwendung zur restaurativen, konservierenden Zahnheilkunde. Gleichzeitig wuchsen in Deutschland die Anforderungen an die Ausbildung der Zahnärzte. Obwohl es in Mecklenburg-Strelitz keine zahnärztliche Ausbildung gab, waren die gesetzlichen Anforderungen für eine Zulassung zur zahnärztlichen Tätigkeit höher als in anderen deutschen Staaten - bis zur Einführung der Gewerbeordnung 1869. Etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts erhöhte sich auch der wissenschaftliche Erkenntnisstand in der Bakteriologie und der Hygiene. Das schlug sich zunächst in der ärztlichen, später auch in der zahnärztlichen Tätigkeit nieder. Allerdings verzögerte die Gewerbefreiheit, die eine Ausübung der Zahnbehandlung durch medizinische Laien erlaubte, die verbindliche Umsetzung dieser Erkenntnisse um mehrere Jahrzehnte. Auf der einen Seite kam es zu einer immer vollkommeneren Ausbildung in der Zahnmedizin an Universitäten, auf der anderen Seite entwickelte sich die handwerklich und zahntechnisch ausgerichtete Ausbildung der Dentisten. Erst nach etwa 80 Jahren wurde ein einheitlicher Berufsstand der mit der zahnmedizinischen Behandlung befassten Personen erreicht. Die Gesetzgebung zum Schutz vor Seuchen war zu diesem Zeitpunkt auf dem Gebiet der allgemeinen Medizin schon relativ umfassend. Eine verbindliche Richtlinie oder Verordnung, die den Besonderheiten der zahnärztlichen Behandlung Rechnung trug, wurde nicht erlassen, obgleich die Gesetzgebung in beiden deutschen Staaten zum Schutz der Allgemeinheit Regelungsbedarf für die Gesundheitseinrichtungen insgesamt sah. So kam es, dass Richtlinien, die Erkenntnisse und Fortschritte auf dem Gebiet der Hygiene für die zahnmedizinischen Einrichtungen einführten, erst wesentlich später erlassen wurden. Zu einem entscheidenden Zeitpunkt ihrer Entwicklung war die Zahnmedizin durch den Gesetzgeber von der Entwicklung der Medizin und der Hygiene abgekoppelt worden. Es dauerte einige Jahrzehnte, bis die Hygiene den Stellenwert in der Zahnmedizin einnehmen konnte, den sie in der allgemeinen Medizin schon lange hatte. Dieser Rückstand wird nun durch eine ständige Überarbeitung der Hygienerichtlinien und die Anpassung an den medizinisch-technischen Fortschritt aufgeholt.
Bakterien, die in einem Biofilm organisiert sind, weisen eine um ein Vielfaches höhere Resistenz gegenüber antimikrobiellen Substanzen auf als planktonisch gelöste Zellen. Der häufigste beim Menschen vorkommende Biofilm ist die dentale Plaque. Als Keim zur Herstellung eines Biofilms wurde Streptococcus sanguis benutzt. Dieser bildete nach 48 h aerober Bebrütung bei 37 °C einen sichtbaren Biofilm auf Hydroxylapatit-Plättchen, die zur Imitation der Zahnoberfläche in einer Wachstumskammer mit kontinuierlicher Flusskultur-Technik aufgehängt waren. Zur Überprüfung der Funktionalität des Modells wurde die Wirksamkeit von drei Antiseptika getestet. Die HA-Plättchen wurden aseptisch aus der Wachstumskammer entnommen und jeweils in verschiedene Reagenzröhrchen mit Chlorhexidin (0,1% oder 1,0%), PVP-Iod (1,5% oder 7,5%) sowie Octenidindihydrochlorid (0,05% oder 0,1%) gegeben. Die Einwirkzeit jeder Konzentration betrug 5 min oder 30 min. Proben aus der Bakteriensuspension der Wachstumskammer wurden entsprechend behandelt. Ein zugefügtes spezifisches Neutralisationsmittel beendete die Wirkung der Antiseptika. Es lag eine signifikante Differenz zwischen der antimikrobiellen Aktivität gegen Bakterien in gelöster Form und solchen in Biofilmen vor. Beste Reduktionsfaktoren konnten mit Chlorhexidin (1,0%, 30 min), sowohl in Bezug auf Biofilme (3,97 log) als auch auf planktonische Zellen (= 5,58 log), ermittelt werden. Bei jeder der getesteten Substanzen zeigte sich eine klare Dosis-Zeit-Wirkungs-Beziehung. Es wurde daher geschlussfolgert, dass das entwickelte Modell in der Lage ist, schnell und kosteneffektiv die Aktivität antimikrobieller Substanzen gegen als Biofilm gewachsene Bakterien darzustellen.
Problemstellung Nach dem Einzug in ein Verwaltungsgebäude traten nach ca. 8 Wochen in rekonstruierten Räumen sowie in Räumen der neugebauten Gebäudeteile Geruchsbelästigungen auf. Die Angestellten klagten über Befindlichkeitsstörungen, insbesondere über Schleimhautreizungen, Hautrötungen, Kopfschmerzen und Atembeschwerden. Auf Grund dieser Beschwerden wurden Raumluftmessungen veranlasst. Die Bewertung der Belastungen mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) in der Raumluft bereitet Schwierigkeiten, da es sich hier um eine Vielzahl chemisch zum Teil unterschiedlicher Verbindungen handelt und bis heute hinsichtlich der Belastung mit VOC's verschiedene Empfehlungen herausgegeben wurden, aber keine rechtsverbindlichen Grenzwerte existieren. Für die Beurteilung der Meßergebnisse wurde das Richtwertkonzept der ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des UBA (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft oberer Landesgesundheitsbehörde (AOLG) zu Grunde gelegt. Methodik Zur Klärung der Frage, ob zwischen der Raumluftbelastung in den Arbeitsräumen des Verwaltungsgebäudes und den bei den Angestellten aufgetretenen Befindlichkeitsstörungen und gesundheitlichen Beschwerden ein Zusammenhang besteht, wurden standardisierte Befragungen mittels eines Fragebogens der Raumnutzer und im Vergleich mit einer Kontrollgruppe durchgeführt. Um die Inimissionssituation in den Arbeitsräumen beurteilen zu können, wurden qualitative und quantitative Messungen der Innenraumluft vorgenommen. Ergebnisse 2 Monate nach Bezug des Gebäudes wurden VOC-Gesamtkonzentrationen von 1700 nachgewiesen, nach 42 Monaten war die Belastung durch verschiedene Sanierungsmaßnahmen und intensives Lüften auf ca. 700 \i/m3 zurückgegangen. Bei der Betrachtung der Raumluftergebnisse konnte festgestellt werden, dass die Emission der Schadstoffe in dem Zeitraum von 3,5 Jahren nur langsam abnahm und sich das Schadstoffprofil (Aldehyderhöhung) zwischenzeitlich veränderte. Die Ergebnisse der umweltmedizinischen Befragungen korrellieren mit den Messergebnissen der umwelthygienischen Untersuchungen. Schlußfolgerungen Aufgrund der anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden, die sich in Einzelbefunden und bei den Fragebogenaktionen zeigten, ist es erforderlich, durch geeignete Maßnahmen die Innenraumluft zu verbessern und den Gesundheitszustand der Betroffenen weiter zu kontrollieren. Insbesondere sind weiterführende Untersuchungen der Personen auf allergische Reaktionen und Entwicklung eines Belastungsasthmas notwendig. Für eine erfolgreiche Sanierung muss eine gezielte Materialauswahl und eine Bewertung deren Prüfzertifikate und - berichte erfolgen.
Angesichts der zu beachtenden Risiken bei der Anwendung von Chlorhexidin ist die Erprobung weiterer Mundhöhlenantiseptika als notwendig anzusehen. Chlorhexidin wirkt u. a. mutagen, indiziert für experimentell nach 14 d reversible prämaligne Alterationen. In der vorliegenden Studie wurde eine 0,12%ige Polihexamid (Lavasept®)- Mundspüllösung mit einem Placebo, einer 0,12%igen Chlorhexidin-Mundspüllösung sowie mit der kommerziellen Mundspüllung Listerine® verglichen. Der in vivo antibakterielle Effekt wurde durch Aufnahme der Bakterienmenge von der Zahnoberfläche (Zahn 36) und der Mukosa 4 h nach der ersten Mundspülung und 5 d später, d.h. 12 h nach der letzten Mundspülung. Für die Untersuchung wurden 16 freiwillige gesunde Versuchspersonen rekrutiert. Die ermittelten Daten wurden anhand von ANOVA mit Bonferroni-Korrekturen für multiple Vergleiche analysiert (Signifikanzniveau a = 0,05). Lavasept war in der Plaquehemmung signifikant wirksamer als Placebo. Es gab keinen signifikanten Unterschied zu Chlorhexidin und Listerine. In der Bakterienreduktion auf der Mukosa war Lavasept nach 4 h und 5 d signifikant wirksamer als Listerine und Placebo. Chlorhidin war hier allen 3 anderen Mundspülungen überlegen. Auf der Zahnoberfläche zeigte Lavasept in der Kurzzeitwirkung tendenziell die antiseptische Wirksamkeit von Chlorhexidin. Lavasept war nach 4 h und 5 d auf der Zahnoberfläche signifikant wirksamer in der Bakterienreduktion als Listerine und Placebo. Übereinstimmend mit vorherigen Studien (Rosin et al. 2001) konnte gezeigt werden, dass Lavasept die Bakterienrekolonisation behindert und die orale Bakterienmenge reduziert. Die vorliegenden Ergebnisse lassen es aussichtsreich erscheinen, den Einfluss von Polihexamid (Lavasept®) als Mundspülung in der Prävention plaque-assoziierter Erkrankungen auch bei bereits etablierter Plaque zu untersuchen.
Wachsende ökonomische Zwänge im Gesundheitswesen haben in den letzten Jahren auch vor den Krankenhäusern nicht halt gemacht. Unter der Zielsetzung, das Qualitätsmanagement auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene und damit Einsparpotentiale aufzuzeigen, erfolgte die Analyse des Ist-Zustandes ausgewählter Hygienekosten am Beispiel des Universitätsklinikums Greifswald. Es konnten Einsparmöglichkeiten in den Bereichen Reinigung, Verbrauch von Antibiotika, Gebrauch von Einmalwindeln, Müllentsorgung - insbesondere C-Müll, Verwendung von Entsorgungsboxen, OP-Socken und Schutzmänteln aufgezeigt werden. Das mit Zahlen unterlegte Einsparpotential des Universitätsklinikums für 1025 Betten betrug etwa 380 TDM im Jahr 1996.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung war die Frage, ob durch die Verwendung synthetischer Matratzenganzbezüge die Besiedlung fabrikneuer Matratzen mit Schimmelpilzen, Bakterien und Hausstaubmilben im Vergleich zu herkömmlichen Baumwollbezügen reduziert werden kann. Es wurden 84 freiwillige Personen auf 2 Gruppen verteilt. Gruppe A (N=43) erhielt Bezüge aus Baumwolle, Gruppe B (N=41) Bezüge aus einer Polyestermicrofaser mit Polyurethanbeschichtung. Die Hausstaubmilbenantigenkonzentration zeigte nach 6 Monaten Studiendauer eine signifikant geringere Zunahme in Gruppe B. Sowohl hinsichtlich der Bakterien als auch der Schimmelpilze kam es in Gruppe A bereits nach 3 Monaten Studiendauer zu einer signifikant höheren Besiedlung als in Gruppe B. Aufgrund dieser Ergebnisse kann sowohl Hausstaubmilbenallergikern als auch Schimmelpilzallergikern die Verwendung der synthetischen Matratzenganzbezüge empfohlen werden.
Auf der Intensivstation der Abteilung für Neonatologie der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Greifswald wurde eine prospektive Studie auf Grund einer vermutlich erhöhten Rate neonatater Sepsisfälle durchgeführt. Von Juli bis Dezember 2000 wurden regelmäßig von der Umgebung der Frühgeborenen Abstriche genommen und mikrobiologisch untersucht. Gleichzeitig wurden die Krankenakten der Neonaten aufgearbeitet und relevante Daten wie Geburtsgewicht, Gestationsalter, intravenöse Zugänge, Atemhilfen, Antibiose, Art der Nahrung, Sepsisbeginn und CrP- Wert in ein Protokoll eingetragen. Zusammenhänge zwischen den aufgenommenen Parametern und Sepsishäufigkeit wurden mittels statistischer Berechnungen untersucht. Es stellte sich heraus, dass die Sepsishäufigkeit entscheidend von dem Gestationsalter abhängig ist. Neonaten, die vor der 30. Schwangerschaftswoche geboren wurden, hatten in 94,1 % der Fälle eine Sepsis. Frühgeborene, die nach der 32. SSW geboren wurden, hatten hingegen nur eine Rate von 17,4 %. Von den Kindern, die zwischen der 30. und 32. SSW geboren wurden, hatten 58,3 % eine Sepsis. Bei Neugeborenen mit einem Gestationsalter < 30. SSW ist das Immunsystem noch so stark unterentwickelt, dass bei ihnen schon physiologische Hautkeime eine Infektion auslösen können. Deshalb müssen Neugeborene unter der 30. SSW streng aseptisch gepflegt werden. Die häufigsten Erreger, die bei den Abstrichen isoliert wurden, waren KNS, Klebsiella spp. und Candida spp. Bei 82 % der Patienten wurden KNS, bei 75 % der Kinder Klebsiella spp, nachgewiesen. Candida spp. wurde bei 12 von 28 Patienten isoliert. Dies spricht für eine Verbreitung dieser Erreger auf der Intensivstation, die bei Unterlassung von Distanzierungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch das Personal von Kind zu Kind übertragen werden können.
Ausgehend von der historischen Entwicklung der Händedesinfektion und der Händedesinfektionsmittelprüfung wurden drei Methoden der chirurgischen Händedesinfektion (waschen und desinfizieren, nur desinfizieren und desinfizieren und einbürsten des Desinfektionsmittels in den Nagelpfalz) und drei Mittel (Ethanol 79%, Propan-1-ol 60%, Propan-2-ol 60%) untersucht. Es erfolgte eine Bestimmung der Keimzahlreduktion im Sofort- und Langzeitwert sowie eine Analyse des Handschuhsaftes. Zum Vergleich wurde die undesinfizierte Hand geprüft. Des weiteren wurde das Vorkommen aerober Sporenbildner registriert und die Wirksamkeit der Waschung zur Sporenlastreduktion untersucht. In Vorversuchen wurden die Kolonisationsdichte auf dem Fingerendglied bestimmt, verschiedene nichtalkoholische Antiseptika charakterisiert und Faktoren, die mit der Händedesinfektion in Wechselwirken treten können, diskutiert. Die reine Alkoholanwendung und die reine Alkoholanwendung mit Einbürsten zeigten sich als mindestens genauso effektiv wie die Standardmethode bzw. waren ihr teilweise signifikant überlegen. Für die Desinfektionsmittel ergab sich, dass das bei der geprüften Konzentration von 60Vol% gering wirksame Propan-2-ol, aber auch der in seiner Wirksamkeit mit Propan-1-ol vergleichbare 79%ige Ethanol durch die Auslassung der Waschung und dem Einbürsten besonders gewannen. Bei den desinfizierten Händen fanden sich häufiger Sporenbildner als bei den undesinfizierten Händen. Die Alkoholkonzentration im Handschuhsaft war nach Desinfektion und 3 h Tragen 12fach höher als bei der undesinfizierten Hand. Mit der Waschung ließ sich an der artifiziell kontaminieren Hand eine signifikante Sporenlastreduktion erzielen. Als Resultat der Untersuchungen wird eine Veränderung der Standardmethode empfohlen. Waschung und Desinfektion sollten zeitlich und räumlich getrennt und bei hochaseptischen Eingriffen das Desinfektionsmittel in die Nagelfalze eingebürstet werden. Auf diese Weise soll die sporenlastsenkende Wirkung der Waschung mit der verbesserten Keimreduktion der Desinfektion ohne unmittelbar vorher durchgeführte Waschung verbunden werden. Unter der Annahme der Störung der Integrität der Epidermis unter dem Okklusionseffekt des Handschuhes und der gefundenen Alkoholkonzentration wird auf die Bedeutung der sorgfältigen Trocknung der Hand nach der Desinfektion hingewiesen.
Anwendung von Skinsept® mucosa zur Mundhöhlenantiseptik bei leukopenen Chemotherapiepatienten
(2003)
Bei Patienten, die sich einer Chemotherapie unterziehen, tritt häufig eine mucosis auf, insbesondere wenn sie in die Leukopemie kommen (Leukozyten <1000/nl). Um einen klinischen Nutzen festzustellen, spülten 47 Patienten mit einer Mundhöhlenspülung , die einen mit einem Chlorhexidin-Präparat (N=24), die anderen mit einer Amin-Zinn -Fluorid-Lösung (N=23).
Der antiseptischen, antiphlogistischen und kariesprotektiven Wirkung von Mundspüllösungen wird in der heutigen Zeit zunehmende Bedeutung beigemessen, da eine mechanische Plaquereduktion nicht ausreichend ist. Zahlreiche Studien konnten bisher eine prophylaktische und therapeutische Wirkung nachweisen. Dagegen gibt es keine systematischen Untersuchungen zur Verträglichkeit dieser Präparate. Da diese häufig jahrelang angewendet werden, wird die Kenntnis der Gewebeverträglichkeit für wichtig erachtet. In der vorliegenden Studie wurde daher die Gewebeverträglichkeit folgender häufig eingesetzter Mundspülungen untersucht: Chlorhexamed Fluid 0,1%, Listerine,Colgate total und Meridol. Damit sollte zugleich überprüft werden, ob der Explantattest als Semi- in- vivo- Verfahren geeignet ist, die Gewebetoxizität von Mundspüllösungen differenziert zuermitteln. Mit Hilfe des Explantattests wurden Zellwachstumsraten an frisch entnommenen Gewebeexplantaten von 21-24 Explantaten je Versuchsreihe untersucht. Untersucht wurde die Zellschädigungsrate der verwendeten Mundspüllösungen in der Anwendungskonzentration sowie in Verdünnungen von 10%, 1% und 0,1% mit einer Einwirkzeit von 1 min, 10 min und 30 min. Im Intervergleich der unverdünnten Lösungen unter realistischen Einwirkzeiten weisen Chlorhexamed und Colgate signifikant höhere Zellschädigungen auf als Meridol. Die Wirkung der Mundspüllösungen Chlorhexamed und Listerine ist zeitabhängig. Bei längeren Einwirkzeiten zeigt sich eine deutlich höhere Gewebetoxizität. Colgate ist in seiner Wirkung sowohl zeit- als auch konzentrationsabhängig. Die Anwendungskonzentration weist gegenüber der Verdünnung eine signifikant höhere Toxizität auf. Als einzige Mundspüllösung weist Meridol neben der Zeit- und Konzentrationsabhängigkeit auch eine Abhängigkeit von der Wechselwirkung Zeit/Konzentration auf. Diese Mundspüllösung erscheint besonders geeignet, da sie bei hoher Substantivität keine späten Zellschäden verursacht. Der Explantationstest hat sich als geeignetes sensitives Screeningmodell zur quantifizierbaren Beurteilung der lokalen Gewebeverträglichkeit erwiesen.
Das medizinische Personal, speziell das Chirurgische, kommt kontinuierlich mit Desinfektionsmitteln und Antiseptika in Kontakt. In bisherigen Untersuchungen werden Langzeitwirkungen vernachlässigt. Deshalb haben wir die neurotoxischen Nebenwirkungen handelsüblicher Desinfektionsmittel und Antiseptika bei dermaler Exposition an Ratten untersucht. Die bestimmten Parameter waren die Fehleranzahl und die Laufzeit im Labyrinthversuch. Wir exponierten die Tiere mit Wasser, Hexachlorophen, Spitaderm (Chlorhexidin), Betaisodona (Polyvidon-Iod), Octenisept (Octenidin), Poly Alcohol Hände Antisepticum (Iso-Propanol). Die Tiere sind 11d konditioniert worden, 90 d exponiert und 35 d nachbeobachtet worden. Die Exposition der Tiere ist 20 mal Höher als die Klinikexposition. Die Untersuchungen ergeben Ratten sind ein geeignetes Modell für verhaltensbiologische Analysen. Im Labyrinthversuch sind Lernverhalten und Gedächtnisfunktionen gut untersuchbar. Die pathohistologische Untersuchung ergibt Leberschäden, eine pathologische Veränderung im ZNS tritt nicht auf. Die Konditionierungsphase ergibt, daß die Leistungen der Tiere gleich waren, das heißt das psychomotorische Muster funktioniert. Die Nachbeobachtungszeit zeigt einen Rückgang der Fehleranzahl und der Laufzeit. Die Tiere zeigten während der Exposition eine Zunahme der Fehleranzahl und der Laufzeit. Eine neurotoxische Schädigung zeigt die Hexachlorophen -Gruppe, die Spitaderm - Gruppe zeigt eine Beeinflussung, Octenisept und Betaisodona- Gruppen zeigen eine geringe Zunahme von Fehlern und Laufzeit. Die Poly Alcohol Hände Antisepticum – Gruppe ähnelt der Wassergruppe.
Der Gesetzgeber verlangt aus Gründen der Arzneimittelsicherheit für nasal anwendbare Arzneimittel und Medizinprodukte (Nasalia) in Mehrdosisbehältnissen den Zusatz von geeigneten Konservierungsmitteln in angemessener Konzentration (Eu. Pharm. 2001). Diese dienen dem Schutz des Inhalts vor Keimen aus der Umgebung nach Anbruch (mikrobiologische Anbruchstabilität). Es gibt kein Konservierungsmittel, das alle Anforderungen erfüllt und universell für alle Formulierungen einsetzbar ist. Da Konservierungsmittel per Definition Keime abtöten bzw. ihre Vermehrung verhindern muss, ist zwangsläufig eine gewisse Zytotoxizität gegeben. Da die meisten Nasalia immer noch konserviert sind, lässt sich die Forderung des Arzneibuchs nach Zubereitungen zur nasalen Applikation, die nicht reizend sind und keine unerwünschten Wirkungen auf die Funktion der mukoziliaren Clearance ausüben, in diesem Fall nur bedingt erfüllen. Der Kompromiss zwischen Verträglichkeit und mikrobiologischer Sicherheit geht bei den konservierten Präparaten auf Kosten der Verträglichkeit. Dabei addieren sich die zytotoxischen Eigenschaften der arzneilich wirksamen Substanz mit der Zytotoxizität des Konservierungsmittels. Grundsätzlich ist daher der Einsatz von Konservierungsmitteln in der heutigen Zeit zu hinterfragen. Mit Hilfe dieser Substanzen werden nur die Folgen einer mikrobiologischen Kontamination bekämpft, anstatt die Ursachen auszuschließen. Moderne Pumpsysteme machen es möglich, konservierungsmittelfreie Nasensprays herzustellen und so den umstrittenen Zusatz des am häufigsten eingesetzten Konservierungsmittels Benzalkoniumchlorid zu vermeiden. Im Rahmen dieser Arbeit wurden folgende Ergebnisse erzielt: - In der größten und am häufigsten eingesetzten Gruppe der Vasokonstriktiva (Xylometazolin, Oxymetazolin, Tetryzolin, Tramazolin) wurde durch den Verzicht auf Benzalkoniumchlorid ein signifikanter Anstieg der Verträglichkeit registriert. Da diese Kombination von Wirkstoff und Konservierungsmittel besonders zellschädigend ist, ist es empfehlenswert auf konservierte Formulierungen zu verzichten. In der Gruppe der Antiallergika wurden mit Ausnahme von Cromo-ratiopharm analoge Ergebnisse erzielt. Die schlechte Verträglichkeit (Zellwachstum nur 1,1%) der unkonservierten Formulierung ist auf die Matrix (hypoton) zurückzuführen. In der Gruppe der Kortikosteroide sind alle Formulierungen konserviert und schlecht verträglich. Neue Entwicklungspräparate (ölige Matrix, unkonserviert, ohne Hilfsstoffe) sind dagegen gut verträglich. Hier bietet sich eine Möglichkeit, preiswerte und gut verträgliche Präparate herzustellen, vor allem für die Patientengruppen, die über Brennen, Trockenheit oder Irritationen nach Benutzung der herkömmlichen Nasalia klagen. In der Gruppe der Heil- und Pflegemittel mit arzneilichen Zusätzen sind alle un-konservierte Präparate gut verträglich. Der Verzicht auf Benzalkoniumchlorid erhöht die Verträglichkeit. Die getesteten Öle sind ebenfalls gut verträglich. In Bereich der Hormone scheint die Faustregel der besseren Verträglichkeit nach Verzicht auf Benzalkoniumchlorid nicht immer zu gelten. Die wachstumsfördernde Wirkung des Hormons Calcitonin scheint einen Einfluss auf die Ergebnisse der Zytotoxizitätstest zu haben. In der Gruppe saliner Lösungen sind alle Nasensprays konservierungsmittelfrei und gut verträglich. Der Zusatz von Dexpanthenol hat einen positiven Einfluss auf die Verträglichkeit. Der Zusatz von Aloe vera hat keinen keinen Einfluss auf die Verträglichkeit. Die Gruppe der Analgetika besteht vorwiegend aus Entwicklungspräparaten. Der Zusatz von Hyaluronsäure hat einen positiven Einfluss auf die Verträglichkeit, die bis auf Werte im Bereich saliner Lösungen liegen. Hier eröffnet sich eine zukünftige Möglichkeit, gut verträgliche Analgetika herzustellen. Die Reaktion des Gesetzgebers auf die in der Literatur reichlich beschriebenen Nebenwirkungen von Benzalkoniumchlorid lässt hoffen, dass vor allem die neu zugelassenen Nasensprays konservierungsmittelfrei und somit besser verträglich werden.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts im Bereich der Odermündung wurde ein Pflanzentest für aquatische Verunreinigungen gesucht. Der Test wurde nach einem Testprotokoll von Everiss (1979) etabliert. Als Endpunkte gingen die Frischmasse und die Gesamtsprossen ein. Die Testlösungen wurden aus einer konzentrierten Mischung von 7 Schwermetallen und Arsen (As, Hg, Cd, Cr, Cu, Ni, Pb, Zn) und als Einzelsubstanzlösungen hergestellt. Die Auswertungen erfolgten in Prozent bezogen auf die Kontrolle sowie varianzanalytisch nach OECD (2002). In 100facher NKO (NKO = mittlere Konzentration Oderwasser Oberhalb der Nachweisgrenze) wurde eine schwere Schädigung durch alle Gemische verursacht. Das Gemisch ohne Cr schädigte am stärksten. In 10facher NKO konnte eine Wachstumshemmung nachgewiesen werden. Bei 1facher NKO zeigte sich eine geringe Beeinflussung. Als Einzelstoff war Cu in 100facher NKO am stärksten toxisch, gefolgt von Zn, Ni und Cd. As, Pb, Hg und Cr wirkten nicht eindeutig wachstumshemmend. In 10facher NKO war bei Cd, Cu und Zn noch Schädigung vorhanden. Kupfer wirkte auch in der 1fachen NKO noch schädigend. Bei Cd zeigte sich noch eine Reduktion des Sprosswachstums, aber keine Frischmassereduktion. Der L. minor - Test ist sensitiv und eignet sich als Screeningtest für unbekannte Gewässerproben. Er stellt eine gute Ergänzung zu anderen Biotestverfahren dar. Für eine umwelttoxikologische Einschätzung wird anhand der erzielten Ergebnisse ein Schädigungsmodell vorgeschlagen.
Angesichts einer bis in die heutige Zeit in der Literatur unklaren Situation zur Infektionsprophylaxe stellte sich die Frage, wie knochenchirurgisch tätige Operateure diese kontroverse Situation in ihrer Praxis handhaben. Zu diesem Zweck wurde eine Fragebogenerhebung durchgeführt. In Ergänzung zu dieser Fragebogenerhebung sollte die für die Praxis der Wundspülung wichtige Frage in vitro untersucht werden, ob sich die Reizwirkung und Gewebetoxizität von NaCl- und Ringer- Lösung unterscheiden. Von 482 verschickten Fragebogen wurden 30 % mit folgenden Resultaten zurückgesandt. In der Prothetik und bei offenen Frakturen wird die prophylaktische Antibiose regelmässig von fast allen Chirurgen durchgeführt. Bei den anderen Fraktur- und Operationstypen werden nur in 30% routinemässig prophylaktisch Antibiotika gegeben. Die persönliche Erfahrung, die Erfahrung anderer (inklusive der Literatur) und die vom Ausbilder mitgegebene Grundauffassung sind die häufigsten Begründungen für dieses Vorgehen. Es werden vor allem Cephalosporine in Form eines Single Shot verwendet. Als nichtantiseptische Spüllösung zeigte sich eine deutliche Bevorzugung für die Verwendung von Ringerlösung. Die antiinfektiöse Prophylaxe bei Wahleingriffen und beim einfachen Trauma entspricht im Ergebnis der Analyse keineswegs einem Muss und wird daher der aktuellen Situation angepasst. Hier stellt sich die Frage nach einer alternativen Prophylaxe mit Antiseptika. Diese werden trotz ihrer hervorragenden Eigenschaften immer noch viel zu wenig benutzt. Die Begrenzung der Antibiotikaprophylaxe auf das medizinisch erforderliche Minimum ist unter verschiedenen Gesichtspunkten ein unmittelbares Anliegen der Community Medicine. Wie das Ergebnis der Fragebogenerhebung zeigt, haben sich lokale Antiinfektiva noch nicht im Behandlungskonzept der Chirurgie etabliert, obwohl diese in einigen Schulen bereits propagiert werden. Als Schlussfolgerung ergibt sich die Notwendigkeit , aussagekräftige prospektive Studien zur Abwägung antiseptische versus antibiotische Infektionsprophylaxe zu planen und durchzuführen. In unseren in vitro Modellen, dem HET- CAM und dem Explantationstest, wurden Ringerlösung und NaCl gleich gut toleriert. Auch hierzu kann nur eine klinische Doppelblindstudie eine endgültige Einschätzung liefern.
Es gibt für den Rettungsdienst keine einheitlichen Regelungen bezüglich hygienischer Voraussetzungen und Organisation des Infektionsschutzes. Aus diesem Grund sollte in allen Rettungswachen Vorpommerns einschließlich der Patientenübergabe an das Krankenhaus der Hygienestandard analysiert werden, um auf dieser Grundlage Empfehlungen zu erarbeiten. Mit einem standardisierten Fragebogen (119 Fragen) wurden 42 Rettungswachen analysiert. Ergänzend wurde als Stichprobe eine hygienisch- mikrobiologische Überprüfung zur Ermittlung potentieller Infektionsquellen im RTW an folgenden Untersuchungsstellen durchgeführt: Handwaschbecken, Sauerstoffinsufflation, manuelles bzw automatisches Beatmen, Blutdruckmessen, Beatmungskoffer, Bedienknopf des Beatmungsgerätes, Luftkammerschiene, Vakuummatratze, Schublade für Sterilgut und Handschuhe in Jackentasche. Die Fragebögen wurden von allen Rettungswachen beantwortet. Unabhängig von der Trägerschaft und vom Leistungserbringer sind die Voraussetzungen für ein hygienisches Qualitätsmanagement im wesentlichen gegeben. Das betrifft den baulichen Zustand und die Ausstattung der Rettungswachen, die Lagerung von Medikamenten und Verbandmaterialien, die adäquate Instrumentenaufbereitung, die korrekte Hände- und Wäschehygiene (Vorhandensein von Desinfektionsspendern im RTW), die Existenz von stich- und bruchfesten Sammelboxen im RTW sowie die Verwendung geschlossener Blutentnahmesysteme. In Einzelfällen sind aber gravierende Mängel festgestellt worden. Hier sind folgende Aspekte zu nennen: mangelndes Problembewußtsein, inkomplette Immunisierung (Ausnahme Hepatitis-A und B-Impfung beim Personal), kein genereller Einsatz von Sterilfiltern für Beatmungsgeräte, unzureichendes Desinfektionsregime, kritischer Umgang mit der Sauerstoffbefeuchtung, kein generelles Tragen von Schutzhandschuhen, unvollständige Ausstattung mit Mund-Nasen-Schutz, Tb-Masken und Schutzbrillen, keine Aktualisierung von Hygieneplänen, unklare Verantwortlichkeiten (Qualitätssicherung, Fehlen benannter Hygienebeauftragte), mangelnde Entsorgungsrichtlinien und Wasserbehälterhygiene. Zu erwähnen sind weiterhin die ungenaue Information der Rettungsteams über den Notfallpatienten und die noch zu verbessernde Weiterbetreuung von Notfallpatienten in der Klinik. Bei den in den Rettungswagen nachgewiesenen Keimen handelte es sich überwiegend um Hautkeime (koagulasenegative Staphylokokken, S. epidermidis) Es wurden aber auch grampositive Stäbchenbakterien, P. aeruginosa, Enterokokken und Dermatophyten isoliert. Das zeigt, daß die Händehygiene und die Desinfektion und Reinigung im RTW intensiviert werden müssen. Das Wasser aus dem Vorratsbehälter des Handwaschbeckens stellte ein nicht tolerierbares Erregerreservoir dar.
Die Glomerulonephritis (GN) ist die häufigste Ursache der chronischen Niereninsuffizienz (CNI) im Kindesalter. Im Zeitraum 1971-1993 wurden 312 Kinder mit terminaler Niereninsuffizienz (NI) im Kinderdialysezentrum der Charité chronisch dialysiert. Die GN war bei 42% (131 Patienten) der Kinder die Ursache der NI. Wegen zum Teil fehlender Daten konnte die Analyse nur an 96 Patienten (49 Mädchen, 47 Knaben) mit GN durchgeführt werden. Die histologische Untersuchung erfolgte bei 80 Kindern. Die mesangioproliferative GN kam bei 22, die fokale segmentale Glomerulosklerose (FSGS) bei 17 Kindern vor. Der Altersmedian betrug zum Zeitpunkt der Diagnosestellung (DS) 72,5 Monate. 17 Kinder erkrankten an hämolytisch urämischem Syndrom (HUS) und wurden akut dialysiert. Der Altersmedian betrug 73,0 Monate. Der Zeitraum zwischen Zeitpunkt der DS und Beginn der CNI betrug im Median 49,5 Monate. Zwischen Mädchen und Knaben und zwischen Patienten mit mesangioproliferativer GN, FSGS und membranoproliferativer GN gab es keine Unterschiede. Patienten > 6 Jahre gelangten mit 20 Monaten signifikant früher in die Phase der CNI als Patienten < 6 Jahre mit 71,5 Monaten. Blutdruck, Ausmaß der Proteinurie, Hämaturie und Hypercholesterolämie hatten keinen signifikanten Einfluss auf den Krankheitsverlauf. Eine Nierentransplantation (Tx) erfolgte bei 67 Patienten nach einer Dialysezeit von durchschnittlich 19,1 Monaten. Bei 42 Patienten (63 %) kam es nach 5,7 Monaten zu einer Rejektionskrise. Hauptursachen hierfür waren die akute bzw. chronische interstitielle Rejektion, gefolgt von einer Rekurrenz bzw. de novo Genese der GN. Es starben 26 von 96 Patienten. Die Haupttodesursachen waren zentralnervöse und kardiale Komplikationen. Die Überlebensrate der transplantierten Patienten betrug 100% nach l Jahr, 91% nach 5 Jahren und 82% nach 10 Jahren. Zusammenfassend ergab sich, dass die Frühdiagnose der GN und ihre frühzeitige Therapie wesentlich für die Prognose ist. Bei Patienten mit terminaler NI ist die Tx die Therapie der Wahl.
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und weltweit unersetzlich. Doch auch in der heutigen Zeit rangieren trinkwasserbedingte Infektionen mit hoher Bedeutung am internationalen Infektionsgeschehen (eine Milliarde Erkrankungen und drei Millionen Todesfälle pro Jahr). In Mitteleuropa spielen im Krankenhausbereich vor allem mikrobiologische Kontaminanten (vor allem Legionella spp. und Pseudomonas aeruginosa) eine bedeutende Rolle. Diese werden vor allem durch bautechnische (fehlerhafte Verteilungssysteme) und betriebstechnische (z.B. ungenügende Warmwasserbereitung) Missstände forciert. Die WHO (World Health Organization) empfiehl deshalb für Krankenhäuser und Gesundheitszentren die Etablierung eines WSP (Water Safety Plan) auf Basis des HACCP-Konzepts (Hazard Analyses Critical Control Points). Dieser soll die Trinkwasserqualität nicht nur durch mikrobiologische Untersuchungen gewährleisten. Bereits die Wasseraufbereitung, -Verteilung und -nutzung wird kritisch beurteilt, um Gefahren für die mikrobiologische und chemische Qualität weitestgehend zu eliminieren. Die vorliegende Arbeit erarbeitet wichtige Pathogene, die im Zusammenhang mit trinkwasserbedingten Infektionen stehen, und gibt Möglichkeiten der Kontamination und der Desinfektion von Trinkwasser. Darauf aufbauend wird ein WSP am Beispiel des Universitätsklinikums Greifswald formuliert.Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und weltweit unersetzlich. Doch auch in der heutigen Zeit rangieren trinkwasserbedingte Infektionen mit hoher Bedeutung am internationalen Infektionsgeschehen (eine Milliarde Erkrankungen und drei Millionen Todesfälle pro Jahr). In Mitteleuropa spielen im Krankenhausbereich vor allem mikrobiologische Kontaminanten (vor allem Legionella spp. und Pseudomonas aeruginosa) eine bedeutende Rolle. Diese werden vor allem durch bautechnische (fehlerhafte Verteilungssysteme) und betriebstechnische (z.B. ungenügende Warmwasserbereitung) Missstände forciert. Die WHO (World Health Organization) empfiehl deshalb für Krankenhäuser und Gesundheitszentren die Etablierung eines WSP (Water Safety Plan) auf Basis des HACCP-Konzepts (Hazard Analyses Critical Control Points). Dieser soll die Trinkwasserqualität nicht nur durch mikrobiologische Untersuchungen gewährleisten. Bereits die Wasseraufbereitung, -Verteilung und -nutzung wird kritisch beurteilt, um Gefahren für die mikrobiologische und chemische Qualität weitestgehend zu eliminieren. Die vorliegende Arbeit erarbeitet wichtige Pathogene, die im Zusammenhang mit trinkwasserbedingten Infektionen stehen, und gibt Möglichkeiten der Kontamination und der Desinfektion von Trinkwasser. Darauf aufbauend wird ein WSP am Beispiel des Universitätsklinikums Greifswald formuliert.
Die Händedesinfektion als keimzahlreduzierendes Verfahren wird im medizinischen Bereich von einer großen Personenezahl genutzt, um die Übertragung von nosokomialen Infektionen per Handkontakt zu minimieren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern bei der Durchführung der alkoholischen Händesdesinfektion die Möglichkeit einer dermalen Resorption der Wirkstoffe besteht, und ob bei einer Permeation durch die Haut ein gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Da bisher nur wenige realitätsnahe in-vivo Untersuchungen zur Resorption der Wirkstoffe aus alkoholischen Desinfektionsmitteln durchgeführt worden sind, haben wir in einer Studie mit 12 Probanden und fünf verschiedenen Desinfektionsmitteln die Bedingungen der hygieneischen und der chirurgischen Händedesinfektion simuliert, um anschließend mit geeigneten Blutuntersuchungen die Resorption und den Metabolismus der Alkohole Ethanol, Propan-1-ol und Propan-2-ol darzustellen. Bei jedem Probanden und für alle fünf Präparate ist die Resoprtion der Wirkstoffe reproduzierbar gezeigt worden. Die median erreichten Ethanolkonzentrationen liegen für die hygienische Händedesinfektion je nach verwendetem Präparat zwischen 6,9 mg/l und 20,9 mg/l und für die chirurgische Händedesinfektion zwischen 8,8 mg/l und 30,1 mg/l. Propan-1-ol erreicht bei der hygienischen Händedesinfektion Medianwerte von 6,5 mg/l bzw. 9,2 mg/l. Bei der chirurgischen Händedesinfektion erreicht Propan-1-ol mediane Konzentrationen von 3,2 mg/l bzw. 18,0 mg/l. Die medianen Propan-2-ol-Konzentrationen erreichen bei der hygienischen Händedesinfektion 4,9 mg/l bzw. 5,3 mg/l und bei der chirurgischen Händedesinfektion 5,8 mg/l bzw. 10,0 mg/l. Dabei ist anteilig inkeinem der Fälle mehr als ¼ der auf die Haut aufgetragenen Alkoholmenge resorbiert worden. Im Ergebnis eines Risk Assessment läßt sich schlußfolgern, dass bei bedachtem Einsatz alkoholischer Händedesinfektionsmittel zu keinem Zeitpunkt eine toxische Gefährdung besteht und die Gefahr gesundheitlicher Schäden bei vorschriftsmäßiger anwendung durch den gesunden Nutzer gerin ist.