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Bedingt durch den demografischen Wandel ist zukünftig mit einer Zunahme von primären Hüftendoprothesenimplantationen zu rechnen. Eine Hauptursache für einen Revisionseingriff stellt dabei die aseptische Lockerung dar, wobei davon auszugehen ist, dass insbesondere septische Verläufe besonders kostenintensiv sind. Ziel dieser Arbeit war die Berechnung und der Vergleich der (täglichen) Deckungsbeiträge für aseptische und zweizeitige septische Hüftendoprothesen-Revisionen aus Sicht der Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Chirurgische Orthopädie der Universitätsmedizin Greifswald. Hierfür sollten variable und fallfixe Kostenanteile in Anlehnung an die InEK-Kostenmatrix analysiert sowie wesentliche Kostenfaktoren im Behandlungsprozess, insbe-sondere unter Berücksichtigung des septischen Ex- und Implantationsfalles, identifiziert werden. Des Weiteren sollten diese mit den fallassoziierten DRG-Erlösen verglichen werden. Final sollte die Frage beantwortet werden, ob durch die Behandlung von aseptischen und septischen Hüft-TEP-Revisionen durch die Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Chirurgische Orthopädie ein Beitrag zur Deckung der krankenhausweiten Fixkosten (z.B. Gebäudeinstandhaltungs- und Verwaltungskosten) geleistet werden kann. Für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.03.2012 wurden 114 aseptische und 30 septische Fälle retrospektiv identifiziert, welche die Einschlusskriterien erfüllten. Die Kosten für die aseptischen (septischen) Fälle lagen bei 4.132,00 € (10.828,10 €). Diesen standen Erlöse in Höhe von 8.570,00 € (20.310,90 €) für die aseptische (septische) Versorgung gegenüber. Es zeigte sich, dass sowohl die aseptische (314,50 €) als auch die septische Versorgung (252,40 €) zu positiven täglichen Deckungsbeiträgen aus Fachabteilungssicht führen und somit ein Beitrag zur Deckung der Krankenhausfixkosten geleistet wird. Den größten Anteil an den Gesamtkosten hatten das Implantat (35,9 %) sowie das Personal (33,6 %). Aus den vorliegenden Analysen lassen sich keinerlei Rückschlüsse auf die Rentabilität der Verfahren aus Krankenhaussicht ziehen, da keine Krankenhausfixkosten einbezogen wurden. Diese lassen sich nur langfristig steuern, liegen nicht im Einflussbereich der ausführenden Fachabteilung und sind somit nicht entscheidungsrelevant. Lediglich mittels der vewendeten und in anderen Branchen etablierten Deckungsbeitragsrechnung lassen sich Rückschlüsse auf die ökonomische Situation der behandelnden Fachabteilung ziehen. Durch die positiven Ergebnisse der betrachteten Prozedere lassen sich andere, nicht kostendeckende Behandlungen ausgleichen.
Fuer die operative Therapie des Hallux rigidus stehen eine Reihe etablierter Operationsverfahren zur Verfügung. Viele davon bieten dem Patienten postoperativ nicht genügend Bewegungsfreiheit oder gehen häufig mit Schmerzen oder Einschränkungen bei der Wahl des Schuhwerkes einher. Eine viel versprechende Lösung dieser Probleme bieten neuere Versionen von Totalendoprothesen. Ziel dieser Studie war es, mittelfristige Ergebnisse von 61 mittels der modularen Toefit-Plus™ Titanprothese mit Polyethylen- Gelenkeinsatz der Firma Plus Orthopedics (Plus Orthopedics AG, Rotkreuz, Schweiz) versorgten Patienten zu erheben. In einem durchschnittlich 23,4 Monate (6-44 Monate) umfassenden Nachuntersuchungsintervall wurden unsere Patienten anhand des 100- Punkte- Hallux- Metatarsophalangeal- Interphalangeal- Scores der A.O.F.A.S. (American Orthopedic Foot And Ankle Society) nach Kitaoka (1994) bezueglich ihrer Zufriedenheit, Schmerzfreiheit und Bewegungsfähigkeit des Grosszehengrundgelenkes untersucht. Zusätzlich wurden im Zuge der Nachuntersuchung neben dem Studium der Krankenakten Röntgenbilder angefertigt und hinsichtlich möglicher Osteolysen, Ossifikationen oder Luxationen untersucht. Schliesslich erfolgte die Messung des Bewegungsausmasses im Grosszehengrundgelenk nach der Neutral-Null-Methode. Der postoperative Score ließ sich gegenueber dem präoperativen von durchschnittlich 22,09 auf 84,03 Punkte verbessern. So konnte in 44 Fällen (72%) ein gutes oder sehr gutes Ergebnis (80 Punkte oder mehr), in 14 Fällen (23%) ein befriedigendes (50 bis 79 Punkte) und in drei Fllen (5%) ein unbefriedigendes (weniger als 50 Punkte) Ergebnis erzielt werden. Das Bewegungsausmass wurde durch den Eingriff von durchschnittlich 14,5° (Dorsalflexion plus Plantarflexion) auf 38,7° erhoeht. In 16 Fällen kam es zu radiologisch nachweisbaren Osteolysen, die bei acht Patienten allerdings keinerlei Beschwerden hervorriefen. Das Verhältnis von Männern zu Frauen betrug bei den durchschnittlich 57,23 Jahre alten Patienten 1:1,8. Es erfolgten 73 einseitige und zwei beidseitige (zweizeitige) Implantationen, wobei 66 Operationen von einem Operateur (Oberarzt der Orthopaedischen Klinik), die restlichen 11 Operationen von zwei weiteren Kollegen vorgenommen wurden. Mit einer Rate von 9,8% revisionspflichtigen Komplikationen lag unsere Studie durchaus im Bereich der internationalen Vergleichsstudien. Nach Analyse unserer mittelfristigen Ergebnisse kamen wir zu der Auffassung, dass die totalendoprothetische Versorgung des Grosszehengrundgelenkes mittels der vorgestellten Endoprothese nach sorgfältiger Indikationsprüfung eine adäquate Behandlungsoption für Patienten mit Hallux rigidus der Grade III und IV darstellt. Besonders im Hinblick auf eine Arthrodese bot sie dem aktiven Patienten eine viel versprechende Alternative, zumal diese als Therapieoption fuer die Zukunft erhalten blieb. Die kritische Beobachtung der Osteointegration bzw. Osteolysenbildung muss jedoch weiterhin Gegenstand von Studien bleiben, um auch die langfristige Tauglichkeit der Prothese unter Beweis zu stellen.