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Hass im Netz findet in Deutschland zunehmend Verbreitung und ist besonders für junge Menschen mittlerweile Teil des Alltags geworden, wobei Hass ausgeübt, erlebt oder beobachtet wird. Unter Hass im Netz lassen sich Phänomene wie Cyberbullying, Hassrede und digitale Gewalt beschreiben. Dieses Gutachten betrachtet zunächst die theoretischen und empirischen Grundlagen dieser Phänomene und benennt zentrale Gemeinsamkeiten und Unterschiede, um davon ausgehend Maßnahmen zu erörtern und deren Evidenzbasierung kritisch zu reflektieren, die zur Prävention sowie zur Intervention und Reaktion bei Hass im Netz zur Verfügung stehen. Aus der Zusammenschau werden dann weiterführende Impulse für Forschung und Praxis abgeleitet. Ein besonderer Fokus der Betrachtung liegt dabei auf der Situation in Niedersachsen.
Im Rahmen dieser Arbeit wurden die Haltungen von finnisch‐, schwedisch‐ und zweisprachigen Finn*innen gegenüber den beiden Nationalsprachen Finnlands – Finnisch und Schwedisch – erhoben. Dazu wurden 622 Personen ab 15 Jahren in fünf Städten mit unterschiedlichen sprachlichen Mehrheitsverhältnissen befragt. Die TN wurden basierend auf ihrer sprachlichen Sozialisierung, d.h. ihrer/ihren Erstsprache‐/n sowie den sprachlichen Mehrheitsverhältnissen am Untersuchungsort, in acht Subgruppen geteilt.
Die Haltungen wurden nach der Art ihrer Manifestation in bewusste Meinungen und unbewusste Einstellungen unterschieden. Im Hörexperiment (Maskentest) offenbarten die Teilnehmenden zunächst ihre unbewussten Einstellungen gegenüber einer Sprecherin und einem Sprecher, die einmal auf Finnischen und einmal auf Schwedisch sprachen. Der Sprecher wurde von Personen mit unterschiedlicher sprachlicher Sozialisierung unterschiedlich wahrgenommen, wenn er Finnisch und wenn er Schwedisch sprach.
Die vom Sprecher verwendete Sprache löste in jeder der Subgruppen nur eine geringe stereotype Wahrnehmung seiner aus, über alle Subgruppen hinweg betrachtet zeigte sich diese deutlicher. Unabhängig von ihrer sprachlicher Sozialisierung schrieben allen Teilnehmenden der Sprecherin einen höherer sozialer Status zu als derselben Sprecherin, wenn sie Finnisch spricht.
Anschließend wurden in einem umfangreichen Fragebogen die bewussten Meinungen der Teilnehmenden zu sprachenpolitischen Themen, zu ihrer Erfahrung als Angehörige einer der Sprechergruppen und zum Verhältnis zur anderen Sprache und ihren Sprecher*innen erhoben. Die finnischsprachigen Teilnehmenden zeigen eher ein geringes Interesse für das schwedischsprachige Finnland als offene Abneigung. Unterstützung erhält die staatliche Zweisprachigkeit von ihnen vorzugsweise auf einer allgemeinen Ebene als durch persönlichen Einsatz. Die schwedischsprachigen und die zweisprachigen Teilnehmenden zeigen einen ebenso hohen Grad an Loyalität gegenüber der schwedischen Sprache und den Schwedischsprachigen in Finnland, bringen teilweise aber auch Verständnis für die Sicht der Finnischsprachigen auf. Weder Schwedisch‐ oder Zweisprachige noch Finnischsprachige sehen Schwedisch als potenzielle gemeinsame Sprache zur Verständigung an. Die Verantwortung für das gegenseitige sprachliche Verständnis bleibt überwiegend den Schwedischsprachigen überlasse, die sich selbst ebenfalls in dieser Rolle sehen.
Der Beitrag behandelt eine Problematik aus dem Bereich der
mittelbaren Täterschaft gem. § 25 I Alt. 2 StGB, die spätestens seit der berühmten Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Mauerschützenfall (BGHSt 40, 218) zu den umstrittensten Fragen der deutschen Beteiligungsdogmatik zählt:
die Rechtsfigur der Organisationsherrschaft und ihre prinzipielle Übertragbarkeit auf Wirtschaftsunternehmen. Anliegen des Beitrags ist es, die Entwicklung der Organisationsherrschaft nachzuzeichnen, das kaum mehr überschaubaren
Meinungsspektrum zur Thematik in seinen wesentlichen
Leitlinien zusammenzufassen und so das nötige examensrelevante Wissen für das universitäre Schwerpunktstudium
zu vermitteln.
Dieser Beitrag führt in den Stand und den regulatorischen Rahmen der Sektorenkopplung im Status quo ein. Ein Fokus wird dabei auf die Erreichung der Klimaschutzziele gelegt. Zur Systematisierung wurde ein Systembild, welches die wesentlichen Anknüpfungspunkte darstellt, entwickelt und dargestellt. Anhand dessen wird der technisch-systemische Rahmen der Sektorenkopplung erläutert und zentrale ökonomische Aspekte aufzeigt. Daran anknüpfend wird zudem die Begrifflichkeit der "Sektorenkopplung" untersucht. Anschließend wird der regulatorische Rahmen der Sektorenkopplung für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft sowie der Abfallwirtschaft untersucht und dargestellt. Die Betrachtung dieser Sektoren geht davon aus, dass diese zukünftig auf Basis von erneuerbar erzeugtem Strom direkt oder indirekt elektrifiziert und verknüpft werden. Die Darstellung der institutionellen Regelungen im Status quo gibt einen strukturierten Überblick über das bestehende System und zeigt rechtliche Ansatzpunkte bzw. eventuelle Regelungslücken hinsichtlich bestehender und zukünftiger Herausforderungen für das Ziel einer nachhaltigen Sektorenkopplung auf.
Der Beitrag gibt einen systematischen Überblick zur Netzstabilität im Stromsystem. Ein Schwerpunkt liegt auf der systemischen Darstellung und Beschreibung der Netzstabilität als zentrale Herausforderung für eine sichere und stabile Stromversorgung. Basis für die Betrachtung ist eine sogenannte „Landkarte“. Diese visualisiert die technischen, organisatorischen sowie rechtlichen Grundlagen für die Netzstabilität unterteilt nach Systembilanz und Netzkapazität, wobei hier wiederum zwischen Regelungen, die primär notwendige Investitionen sicherstellen sollen und Ansätzen zur Organisation des Betriebs unterschieden wird. Aufbauend auf der „Landkarte“ werden vier rechtliche Schwerpunktthemen untersucht: (1) Netzbetrieb und Engpassmanagement – zu- und abschaltbare Lasten nach §§ 13 Abs. 6, Abs. 6a EnWG, (2) Netzbetrieb- und Netzkapazität: Flexibilitäten von Letztverbrauchern – Fokus auf § 14a EnWG und (3) Frequenzhaltung – zukünftige Herausforderungen für die Bereitstellung von Momentanreserve sowie (4) neue Lösungsoptionen durch virtuelle Kraftwerke. Die Darstellung wird mit einem Exkurs zur Digitalisierung und der datenrechtlichen Lage in Hinblick auf die Energiewende und die sichere Stromversorgung abgerundet.
In diesem Beitrag werden Grundsatzfragen zur Bereitstellung von Momentanreserve diskutiert, die in einem künftigen, auf erneuerbaren Energien basierten Stromsystem relevant werden. Die interdisziplinäre Arbeit betrachtet die relevanten Fragenstellungen aus technischer, ökonomischer und juristischer Perspektive. Entsprechend werden zunächst die technisch-systemischen Optionen für eine künftige Bereitstellung von Momentanreserve vorgestellt. Darauf aufbauend werden kurz zentrale Gestaltungsfragen zum institutionellen Rahmen für die zukünftige Bereitstellung von Momentanreserve aus institutionenökonomischer Perspektive skizziert. Abschließend erfolgt eine Untersuchung des bestehenden europäischen und nationalen Rechtsrahmens zur Bereitstellung von Momentanreserve im europäischen Verbundnetz unter Einbeziehung schon bestehender Lösungsansätze.