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Background: Alcohol dependence is among the most severely stigmatized mental disorders. We examine whether negative stereotypes and illness beliefs related to alcohol dependence have changed between 1990 and 2011. Methods: We used data from two population surveys with identical methodology that were conducted among German citizens aged ≥18 years, living in the ‘old' German states. They were conducted in 1990 and 2011, respectively. In random subsamples (1990: n = 1,022, and 2011: n = 1,167), identical questions elicited agreement with statements regarding alcohol dependence, particularly with regard to the illness definition of alcohol dependence and blame. Results: Overall, agreement with negative stereotypes did not change in the course of 2 decades. About 55% of the respondents agreed that alcohol dependence is an illness like any other, >40% stated that it was a weakness of character and 30% endorsed that those affected are themselves to blame for their problems. Conclusions: It is apparent that promoting an illness concept of alcohol dependence has not been an easy solution to the problem of stigma. We discuss how the normative functions of alcohol dependence stigma might have prevented a reduction of negative stereotypes.
In einer retrospektiven Längsschnittstudie wurden insgesamt 1172 Intoxikationsnotfälle einer internistischen Intensivstation (Bürgerhospital Stuttgart) aus den Jahren 1980, 1990, 2000 und 2010 erfasst und im Hinblick auf Trends untersucht. Nach einem drastischen Anstieg der Heroinintoxikationen zwischen 1980 und 1990, festgestellt in einer früheren Studie, zeigt sich in den Jahren 2000 und 2010 wiederum ein Rückgang der Heroinintoxikationen auf das Ausgangsniveau von 1980. Stattdessen ist ein signifikanter Anstieg polyvalenter Intoxikationen (unter Einschluss neuer synthetischer Drogen) in den Jahren 2000 und 2010 zu beobachten, außerdem relativ mehr Frauen und eine Zunahme des Durchschnittsalter der Intoxizierten. Ein Vergleich der Ergebnisse mit Resultaten anderer Studien der letzten Jahrzehnte, aber auch mit Statistiken von Suchthilfe und Bund, ermöglichen Rückschlüsse auf Veränderungen des sozio-kulturellen Kontexts. Eine Anpassung bestehender Behandlungsstrukturen an die festgestellten Veränderungen des Patientenkollektivs wird gefordert.
Die Hauptaufgabe dieser Untersuchung bestand in der Beantwortung der Frage, ob langzeitinhaftierte Sexualstraftäter in Europa den Haftalltag belastender erleben als das Gewaltstraftäterpendant. Dabei lag ein Hauptaugenmerk auf dem etwaigen Vorhandensein hierarchischer Strukturen innerhalb einer Haftanstalt, unter deren Annahme Sexualstraftäter einen diesbezüglich niedrigeren sozialen Stand im Vergleich zu mitgefangenen Gewaltstraftätern haben. Zur Untersuchung wurden die Kenngrößen Traumatisierung, Gewalterfahrung, Haftatmosphäre, Sicherheitsempfinden, Fälle von Übergriffen und Suizide, sowie soziale Kontakte extrahiert. Aus der Grundgesamtheit von N = 1055 europäischen Langzeitstrafgefangenen wurden n = 670 Gewaltstraftäter und n = 147 Sexualstraftäter ermittelt. Als ein Hauptergebnis dieser Untersuchung konnte gezeigt werden, dass europäische langzeitinhaftierte Sexual- und Gewaltstraftäter eine, bezüglich Traumatisierung, hoch belastete Population darstellen. Im Konkreten ergab sich ein Verhältnis, das bei neun von zehn Betroffenen lag. Weiterhin konnte gezeigt werden, dass die Art der (früh-) kindlichen Traumatisierung einen signifikanten Einfluss auf die im späteren Leben verurteilte Straftat hat. Es ergab sich, dass Sexualstraftäter signifikant häufiger Opfer sexuell-motivierter Übergriffe waren, wohingegen Gewaltstraftäter signifikant häufiger Opfer physischer Gewalt geworden waren. Keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen ergaben sich für die Kenngröße Suizide, Bedrohungserleben und hierarchische Position. Teilweise Bestätigung erfuhren die Kennwerte Unsicherheitserleben, Übergriffe und soziale Kontakte. Es konnte hier eine partiell signifikante Unterscheidung in der Form gefunden wurde, als dass die Subgruppe der Sexualstraftäter im Vergleich mit Gewaltstraftätern, benachteiligt ist.