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Das AMDP-Modul zu Dissoziation und Konversion (AMDP-DK) stellt eine Checkliste zur ökonomischen Erfassung dissoziativer und konversiver Phänomene dar, welche die Lücke zwischen reinen Selbstbeurteilungsverfahren und zeitaufwendigen strukturierten Interviews mit ihren jewei-ligen Nachteilen schließt. Das Verfahren umfasst operationalisierte 30 Merkmale, die entsprechend den AMDP-Algorhithmen bewertet werden, und die sich theoriegeleitet in die Subskalen Dissoziation (15 Items), Konversion (9 Items) und eine „formale“ Beurteilungsebene (6 Items), die assoziierte Merkmale abbildet, gliedert. In einer Stichprobe stationärer psychiatrischer Patienten (N = 73) fanden sich die erfassten Phänomene in sehr heterogener Häufigkeit und Ausprägung. Das AMDP-DK und seine Subskalen zeigten gute Werte für die innere Konsistenz (Cron-bachs ? zwischen 0,76 und 0,85). Faktoranalytisch konnte die theoriegeleitete Subskalenbildung größtenteils repliziert werden. Die konvergente und divergente Validität waren befriedigend bis gut, und die Checkliste zeigte im Gruppenvergleich eine gute Diskriminationsfähigkeit zwischen hoch- und niedrigdissoziativen Patienten. Die Befunde werden hinsichtlich der psychometrischen Güte und der Bedeutung für die Modellbildung zu Dissoziation und Konversion diskutiert.
Diese Arbeit beschreibt den Aufbau eines Assays zur Selektion eines Ribozyms, welches die Desaminierung von Adenosin zu Inosin katalysiert. Diese Reaktion spielt im Organismus, wo sie proteinkatalysiert abläuft, eine wichtige Rolle (Nukleotidmetabolismus, RNA-Editing). Zusätzlich besitzt ein solches Ribozym das Potenzial zur gezielten Veränderung von RNA-Sequenzen. Das Projekt hat somit evolutionstheoretische (RNA-Welt-Hypothese) als auch gentherapeutische Relevanz. Zentraler Punkt des vorgestellten Assays ist die Markierung einer Mischung verschiedener RNA-Sequenzen (= Bibliothek) mit dem Substrat Adenosin. Dieses trägt an der exozyklischen Aminogruppe eine Biotinfunktion. Wird diese Bibliothek auf einer festen Phase über die Biotin/Streptavidin-Wechselwirkung immobilisiert und den Selektionsbedingungen unterworfen, werden Spezies mit der gewünschten Aktivität in Lösung entlassen. Diese können eluiert und über RT-PCR angereichert werden. Die Funktionalisierung der RNA-Bibliothek geschieht am 5’-Ende jeder Sequenz durch Transkriptionspriming aus einer chemisch synthetisierten DNA-Bibliothek in Gegenwart der vier NTPs und eines Guanosin-5’-monophosphatderivats, dem „Initiator“. Letzteres ist über die 5’-Phosphatfunktion mit dem biotinylierten Substrat Adenosin verknüpft. Das Initiatormolekül wurde in zwei Strategien synthetisiert. Die erste Strategie fand an der festen Phase unter Verwendung des Phosphoramiditverfahrens statt und lieferte Initiator in nanomolarem Maßstab. Die zweite Strategie bestand aus einer 17-stufigen Synthese in Lösung und ergab fast identisches Initiatormolekül in µmolarem Maßstab. Beide Initiatormoleküle wurden erfolgreich zur Funktionalisierung einer RNA eingesetzt. Zur qualitativen Dokumentation des Einbaus des Initiators wurde eine auf Chemilumineszenzdetektion basierende Methode entwickelt. Dabei wurden die Transkriptionsprodukte auf eine Nylonmembran immobilisiert und mit einem Fusionsprotein aus Alkalischer Phosphatase und Streptavidin inkubiert, welches spezifisch den Biotinrest bindet. Durch Zugabe eines möglichen Substrats der Alkalischen Phosphatase wird ein Chemilumineszenzsignal erzeugt, was über einen Röntgenfilm dokumentiert wurde. Dieser qualitative Nachweis wurde erweitert, um die Einbaueffizienz zu quantifizieren. Dazu wurde eine RNA, welche zu 100% mit dem Initiatormolekül markiert war, mit Hilfe des Phosphoramiditverfahrens hergestellt. Diese als Standard fungierende RNA wurde in definierter Menge zusammen mit definierten Mengen an statistisch funktionalisierten Primingprodukt geblottet. Die Quantifizierung der Chemilumineszenz der Proben erfolgte mit Hilfe eines Photosystems und durch Integration der Signalintensitäten. Dadurch konnte der Anteil der in den durchgeführten Primingreaktionen mit Initiator markierten RNA zu maximal 3 % bestimmt werden. Obwohl eine Erhöhung dieses Wertes z.B. durch Optimierung der Initiatorstruktur wünschenswert ist, ist damit die Funktionalisierung einer RNA-Bibliothek in einer für die Selektion ausreichenden Menge durchaus möglich. Zur Evaluation des Assays wurde der Selektionsschritt simuliert, in welchem ein über das Initiatormolekül festphasengebundenes Ribozym spezifisch zur Selbstspaltung aktiviert wird. Zu diesem Zweck wurden ein Hammerheadriboyzm, ein Hairpinribozym sowie ein DNAzym untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Spaltaktivität aller drei Systeme durch Funktionalisierung mit dem Initiator in Lösung fast vollständig inhibiert wird, unmarkierte Spezies unter identischen Bedingungen jedoch uneingeschränkte Spaltaktivität zeigen. Die beobachtete Inhibierung beruht auf einem intramolekularen Effekt, der möglicherweise zu einer Verschiebung des Konformerengleichgewichts der Testsysteme hin zu spaltinaktiven Konformeren führt. Zusätzlich wurde die Spaltaktivität des mit Initiator markierten und an einer Festphase immobilisierten Hairpinribozyms untersucht. Auch hier war eine stark verringerte Spaltaktivität zu beobachten, welche jedoch in unspezifischen Wechselwirkungen zwischen Festphase und Ribozym begründet liegen könnten. Die verwendeten Systeme eignen sich offenbar nicht zur Evaluierung des Assays, was jedoch die Möglichkeit offen lässt, dass im geplanten Assay selektierte RNA-Sequenzen die Funktionalisierung mit Initiator tolerieren. Die Ergebnisse dieser Arbeit erlauben den Schluss, dass die gewählte Strategie zur Selektion der Adenosindesaminase einige Punkte beinhaltet, welche nach Möglichkeit optimiert werden müssen, um eine effizientere Selektion durchführen zu können. Prinzipiell ist die Vorraussetzung für die Selektion der Adenosindesaminase durch die beschriebene Methode jedoch geschaffen und kann basierend auf den vorgestellten Ergebnissen in zukünftigen Studien durchgeführt werden.
Problemstellung Der Ausweis von Krankenhausleistungen in Bezug auf Sekundärleistungen ist suboptimal. Zur Sekundärleistung eines Krankenhauses zählt die technische Hygiene. Als eine in ihrer Lösung unterschiedlich diskutierte Aufgabenstellung der technischen Hygiene sollte in der vorliegenden Dissertationsschrift die Bettenaufbereitung unter ökonomischen Gesichtspunkten analysiert werden, da hierzu keine umfangreiche Kostenerhebung in der Literatur existiert. Fragestellung 1. Die Untersuchungen mussten die Anforderungen seitens des Gesetzgebers an die Hygieneleistungen im Krankenhaus berücksichtigen. Neben Aussagen zum Output, d.h. zum Nutzen des jeweiligen Verfahrens für die Patienten wird der Input über eine Kostenanalyse gemessen, um das Verfahren mit der besten Kosten-Nutzen-Relation zu identifizieren. 2. Daneben werden Optionen zur Kostenreduzierung auf Basis der Kostensenkungspotenziale der jeweiligen Verfahren verdeutlicht. 3. Zudem sollen im Zusammenhang mit der Bettenaufbereitung weiterführende Aspekte zur Kostenreduzierung aufgezeigt werden. Methode 1. Es wurden die drei in Deutschland angewendeten Verfahren zur Bettenaufbereitung, die dezentrale, die zentral-manuelle sowie die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung, analysiert. 2. Zunächst erfolgte die Literaturrecherche, um anhand der gesetzlichen Auflagen das Soll zu ermitteln. 3. Die Ist-Erhebung stützt sich jeweils auf Betriebsstättenbesichtigungen bei Herstellern von Aufbereitungsanlagen, Begehungen in Krankenhäusern, Interviews mit Herstellern, Betreibern und Verantwortlichen von Bettenaufbereitungsanlagen in Bettenzentralen, Interviews mit Ausführenden und Verantwortlichen diverser Managementbereiche im Krankenhaus. 4. Für die Kostenanalyse wurden wesentliche Kostenarten untersucht. Die Kostenkalkulation basiert auf der fiktiven Beschreibung eines Maximalversorgers. Soweit möglich kamen Echtdaten zum Ansatz. 5. Die verwendeten Preise beziehen sich auf Listenpreise, ohne Rabatte und Skonti zu berücksichtigen. 6. Das recherchierte Datenmaterial wurde in Bezug auf Output und Input vergleichend gegenübergestellt und bewertet. Ergebnisse und Diskussion 1. Hygienisch-medizinischen Expertisen kann entnommen werden, dass jede Aufbereitungsform zum notwendigen Aufbereitungsergebnis führt, wofür die Motivation der Ausführenden eine Grundvoraussetzung darstellt. 2. Die Bettenaufbereitung erfolgt in Deutschland vornehmlich durch die Berufsgruppen Reinigungs-, Hol- und Bring- sowie Pflegedienst. 3. Die wesentlichen Kostenarten sind Bau-, Investitions-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Material-, Betriebsmittel-, Personalkosten sowie Kosten durch Bettentransporte, wobei jede Aufbereitungsform unterschiedliche Kostenarten verursacht. 4. Bei den drei untersuchten Verfahren machen die Personalkosten jeweils den größten Anteil an den Gesamtkosten der Aufbereitungsprozesse aus (bis zu 89%). 5. Hinsichtlich der Aufbereitung der Betten in einer Bettenzentrale sind die für den Hin- und Rücktransport der Betten verbrauchten Personalressourcen respektive -kosten maßgeblich. 6. In Bezug auf die zentral-maschinelle Aufbereitung müssen die Kosten für Betriebsmittel neben den Personalkosten als bestimmend für die Gesamtkosten angesehen werden (bis zu 42%). 7. Hinsichtlich der Kostensenkung bieten die Personal- und Betriebsmittelkosten die größten Potenziale. 8. Die Personalkosten können durch die Wahl der für die Tätigkeit verantwortlichen Berufsgruppe reduziert werden. 9. Bei identischen Aufbereitungsergebnissen betragen die Kosten für die zentral-manuelle bzw. -maschinelle Aufbereitung im Vergleich zur dezentralen Bettenaufbereitung das rund 2,9 bzw. 4,5fache. Schlussfolgerungen 1. Die Kosten für die Bettenaufbereitung fallen für jeden Krankenhausfall an. Damit sind sie nicht vernachlässigbar. 2. Sekundärleistungen auf dem Gebiet der technischen Hygiene liefern für den Prozess der Bettenaufbereitung im Krankenhaus große Kostensenkungspotenziale. 3. Personalkosten stellen unabhängig vom Aufbereitungsverfahren den prozentual größten Anteil an den Gesamtkosten des Aufbereitungsprozesses dar. 4. Als unter ökonomischen und hygienisch-medizinischen Gesichtspunkten geeignetes Verfahren hat sich die dezentrale Bettenaufbereitung gezeigt.
Turbulenz ist allgegenwärtig in der Natur. Ein wichtiges Charakteristikum sind Fluktuationen auf einer Vielzahl von räumlichen und zeitlichen Skalen, die sowohl in neutralen Fluiden und gasförmigen Systemen, als auch in Plasmen beobachtet werden. Obwohl der elektromagnetische Charakter von Plasmen eine erhöhte Komplexität von Plasmaturbulenz bedingt, sind die grundlegenden Eigenschaften universell. In magnetisch eingeschlossenen Plasmen führen fluktuierende Plasmaparameter zu turbulentem Transport von Plasmateilchen und Energie, der die Einschlusszeit verringert und wichtige Aspekte zukünftiger Fusionskraftwerke beeinflusst. Der intermittente Charakter dieses konvektiven Teilchenflusses ist verbunden mit turbulenten Strukturen mit großen Amplituden, auch "blobs" genannt, die radial durch das Magnetfeld propagieren. Intermittente Fluktuationen im Randplasma von Experimenten mit linearer Magnetfeldgeometrie werden ebenfalls propagierenden turbulenten Strukturen zugeschrieben. Dabei ist der Mechanismus der radialen Propagation kaum verstanden. In dieser Arbeit wird die Bildung und Propagation von turbulenten Strukturen im linear magnetisierten Helikonexperiment Vineta untersucht. Durch Messungen der Fluktuationen in der azimuthalen Ebene mit multi-dimensionalen Sonden wird gezeigt, dass turbulente Strukturen in Driftwellenturbulenz im Gebiet des maximalen Dichtegradienten entstehen. Die turbulenten Strukturen propagieren hauptsächlich azimuthal in Richtung der Hintergrund ExB-Drift, aber sie besitzen auch eine starke radiale Geschwindigkeitskomponente. Die radiale Propagation wird durch das selbstkonsistente Potential der turbulenten Struktur verursacht, dass zu einem fluktuations-induzierten radialen Transport führt. Im Plasmarand werden die turbulenten Strukturen als intermittente Dichteeruptionen mit großen Amplituden beobachtet. Ein Vergleich der experimentellen Ergebnisse mit numerischen dreidimensionalen Fluid-Simulationen mit abgestimmten Geometrie- und Randbedingungen zeigt Übereinstimmung. Die Bildung der turbulenten Strukturen ist kausal mit einer quasi-kohärenten Driftmode verbunden und ihre radiale Propagation wird durch das selbstkonsistente elektrische Feld verursacht, dass aus der dreidimensionalen Dynamik resultiert. Zum Vergleich wird die Propagation von turbulenten Strukturen im Randplasma vom National Spherical Torus Experiment (NSTX) untersucht und mit theoretischen Propagationsmodellen verglichen.
Zielsetzung: Die Schädelbasis steht sowohl mit dem Oberkiefer, als auch mit dem Unterkiefer in Verbindung. Daher liegt die Vermutung nahe, dass diese eine wichtige Rolle bei Klasse III Anomalien spielt. Die vorliegende Studie hatte zum Ziel zur Klärung der widersprüchlichen Literaturangaben die Schädelbasiskonfiguration bei Patienten mit skelettaler Klasse III zu untersuchen. Material und Methode: Von 54 Patienten mit skelettaler Klasse III und 54 Kontrollpatienten (Klasse I, II/1, II/2) im Alter von 14 bis 24 Jahren wurden retrospektiv die Anfangsfernröntgenseitenbilder anhand von 21 zephalometrischen basikranialen Parametern sowie die Kieferlängen in Bezug zur vorderen Schädelbasislänge untersucht. Ergebnis: Im Gegensatz zur Gesamtschädelbasislänge zeigte sich beim anterioren Abschnitt (S-N) und beim posterioren Abschnitt (S-Ba, S-Ar) keine signifikante Verkleinerung bei Klasse III Patienten. Die signifikant spitzeren Winkel (Ca-S-Ba und Se-S-Ba) spiegeln eine vergrößerte Schädelbasisknickung wider. Die konsekutive Kondylenverlagerung nach anterior konnte durch eine signifikante Verminderung von Se-S-Cd und Ar-Ca gezeigt werden. Die relative Mandibulalänge war signifikant vergrößert. Schlussfolgerung: Eine Minderung der Schädelbasisknickung bei Patienten mit skelettaler Klasse III konnte eindeutig bestätigt werden. Die Gesamtverkürzung der Schädelbasis ist offenbar das Ergebnis verschiedener kleinerer Veränderungen. Die Ergebnisse decken sich mit der Hypothese der „defizitären Orthozephalisation“ bei der Klasse III Morphgenese. Die basikranial-maxilläre Relation bei skelettaler Klasse III bleibt unklar.
Diese Arbeit betrachtet erstmalig das Gesamtwerk des Autors, einschliesslich zahlreicher unveröffentlichter Texte aus dem Nachlass. Die Kernthese dieser Arbeit ist, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema Preußen Koeppens Œuvre leitmotivisch durchzieht, wobei „Preußen“ mehr als nur ein Motiv ist. Das Thema erweist sich als fundamentaler Zugang zu Autor und Werk. Koeppens Schreibbemühungen und vielleicht auch Schreibhemmungen, sein lebenslanges Festhalten an einem autobiographischen Projekt geben davon Zeugnis.
In dieser Studie sollte untersucht werden ob: (1) Es einen Zusammenhang zwischen einer CMD und der Körperhaltung während des Gehens gibt? (2) Das Tragen einer Zentrikschiene mit Front-Eckzahnführung zu einer Verbesserung der Symptomatik (a) an der Wirbelsäule und (b) im craniomandibulären System führt? Und (3) ob sich die Veränderungen an der Wirbelsäule mit Hilfe des Bewegungsanalysesystems sonoSens®-Monitor während des Laufens dokumentieren lassen? Hierzu wurde die Wirbelsäule von 20 Probanden mit einer CMD und 19 kiefergelenksgesunde Probanden mit dem Ganganalysegerät sonoSens® untersucht. Einmal vor Schienentherapie, dann direkt nach Eingliedern der Schiene und nach einer Schienentragedauer von min. 3 Tagen. Zusätzlich wurde bei jeder Untersuchung ein Funktionsbefund erhoben. Bei der eingegliederten Schiene handelte es sich um eine Michigan-Schiene mit Front-Eckzahnführung. Ergebnisse: (1) Ein signifikanter Zusammenhang zwischen einer CMD und der Körperhaltung während des Gehens wurden in dieser Studie gefunden. (2a) Das Tragen einer entsprechenden Schiene führt zu einer Verbesserung der Problematik an der Wirbelsäule, zumindest im Bereich der HWS und BWS. (2b) Auch die Symptomatik der CMD kann durch das Tragen einer Zentrikschiene verbessert werden. Und (3) Veränderungen an der Wirbelsäule lassen sich während des Laufens mit dem Ganganalysegerät sonoSens?-Monitor dokumentieren.
In der Zeit von Oktober 1997 bis Mai 2001 wurde im Rahmen der epidemiologischen Querschnittsstudie „Study of Health in Pomerania“ (SHIP-0) der Gesundheitszustand von 4310 freiwilligen Probanden untersucht. Bei 508 (11.8 %) Studienteilnehmern wurde während der zahnärztlichen Diagnostik eine Mundschleimhautveränderung festgestellt. Diese Probanden erhielten bei entsprechender Notwendigkeit eine mündliche Beratung und in der Regel zusätzlich ein Empfehlungsschreiben, zur Abklärung des Befundes einen Zahnarzt aufzusuchen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, wie viele der Probanden mit auffälligem Mundschleimhautbefund dieser Empfehlung gefolgt sind und in welchem Zeitrahmen sie dies taten. In uni- und multivariaten Analysen wird ergründet, von welchen Faktoren die Inanspruchnahme eines Zahnarztes in dieser Konstellation abhängig war. Ferner wird analysiert, ob die konsultierten Zahnärzte den SHIP-0-Befund bestätigten und welche Therapie den Probanden zuteil wurde. Methodisch wurden die selektierten Probanden zunächst gebeten, für die behandelnden Zahnärzte Schweigepflichtentbindungen auszustellen. Den jeweiligen Zahnärzten wiederum wurde neben einer Kopie der erteilten Schweigepflichtentbindung ein standardisierter Fragebogen übersandt, welcher das Vorstellungsdatum des Probanden, die vom Zahnarzt registrierten Mundschleimhautveränderungen sowie die ergriffenen Therapiemaßnahmen erfragte. Die so erhobenen Daten wurden unter Berücksichtigung ausgewählter Daten aus den in SHIP-0 durchgeführten Untersuchungen und Interviews statistisch ausgewertet. Insgesamt wurden 415 Probanden (81.7 %) in die Auswertung einbezogen. 110 Probanden (26.5 %) verweigerten die Befragung ihres behandelnden Zahnarztes. Von den 305 Probanden (73.5 %) mit erteilter Schweigepflichtentbindung waren insgesamt 285 Probanden (93.4 %) nach der Untersuchung in der Basisstudie bei einem Zahnarzt vorstellig. Insgesamt 129 behandelnde Hauszahnärzte beteiligten sich an dieser Untersuchung (Response 100 %). 55.1 % (N=168) der Probanden mit erteilter Schweigepflichtentbindung suchten den Hauszahnarzt innerhalb von sechs Monaten nach der SHIP-0-Untersuchung auf. Das Alter der Probanden hatte in der vorliegenden Studie einen statistisch signifikanten Einfluss auf das Inanspruchnahmeverhalten. Die außerdem betrachteten Risikofaktoren Geschlecht, Familienstand und Sozialschicht ließen den Trend erkennen, dass mit einem Partner zusammen lebende (43.9 %, N=118) und der oberen Sozialschicht angehörende Individuen (53.4 %, N=39) eher den Mundschleimhautbefund bei ihrem Zahnarzt kontrollieren ließen als allein lebende und den unteren Sozialschichten angehörende Personen. Es zeichnete sich ein deutlicher Trend dahingehend ab, dass je gesünder die Lebensführung und je besser das allgemeine Vorsorgeverhalten ausgeprägt war, umso eher die zahnärztliche Kontrolle der Mundschleimhautveränderungen in Anspruch genommen wurde. Ein gut ausgeprägtes Zahngesundheitswissen und –verhalten (44.2 %, N=146) korrelierte statistisch signifikant mit einer Zahnarztkonsultation innerhalb von sechs Monaten nach dem SHIP-0-Survey. Der objektive, in der Basisstudie zahnärztlich ermittelte Behandlungsbedarf wich stark von der subjektiv eingeschätzten Ernsthaftigkeit der diagnostizierten Mundschleimhautveränderung ab. Je dringlicher die Behandlungspriorität, desto zurückhaltender nahmen die Probanden die empfohlene, zahnmedizinische Kontrolluntersuchung innerhalb von sechs Monaten in Anspruch. Etwa ein Drittel aller in der Basisstudie erhobenen, spezifischen Mundschleimhautbefunde (30.4 %, N=91) wurde von den Zahnärzten bestätigt. Mit 65.9 % (N=197) wurde die Mehrzahl der SHIP-0-Diagnosen nicht bestätigt, elf Befunde (3.7 %) wurden teilweise bestätigt. Insgesamt neun fehlende Diagnoseübereinstimmungen (3 %) erscheinen nicht plausibel, ein nicht bestätigter SHIP-0-Befund (0.3 %) erscheint teilweise plausibel. Suchte der Proband den Zahnarzt innerhalb von sechs Monaten auf, stimmte ein größerer Anteil der Befunde überein (37.4 %, N=58) als zum Zeitpunkt einer späteren Zahnarztkonsultation (14.7 %, N=16). Bezogen auf die SHIP-0-Diagnose war die Therapie der Zahnärzte in 72.9 % adäquat, 5 % der SHIP-0-Diagnosen wurden als teilweise adäquat und 21.1 % als nicht adäquat therapiert bewertet. Je Proband betrachtet wurden 73.1 % adäquat, 5.7 % teilweise adäquat und 21.2 % nicht adäquat behandelt. Trotz moderner und sich ständig weiter entwickelnder Diagnostik- und Therapieverfahren, konnten die Inzidenz und die Mortalität sowie die Prognose von Patienten mit Mundhöhlenkarzinomen und deren Vorstadien in den letzten Jahren weltweit nicht wesentlich verbessert werden. Bevölkerungsbezogenen Aufklärungskampagnen über Risikofaktoren sowie Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen kommen deshalb derzeit die größte Bedeutung zu.
Hintergrund: Während seit langem eine Assoziation von Fettleber und Diabetes mellitus Typ 2 bekannt ist, ist der Zusammenhang zwischen Fettleber und Diabetes mellitus Typ 1 bisher nicht ausreichend untersucht. Ziel der Arbeit war es zu zeigen, dass das Risiko für Fettleber bei Typ-1 und Typ-2-Diabetikern verschieden ist. Methodik: Die Study of Health in Pomerania (SHIP) ist eine populationsbasierte Querschnittstudie in Vorpommern in deren Rahmen insgesamt 4310 Probanden untersucht wurden. Für die Analysen standen 4173 Probanden zur Verfügung. Die Study of Health in Pomerania – Diabetes mellitus Typ 1 (SHIP-DM) wurde als assoziiertes Projekt von SHIP durchgeführt. Für die Studie wurden 241 konsekutive Typ-1-Diabetiker nach einem erweiterten SHIP-Protokoll untersucht. Für die Analysen standen 219 Probanden zur Verfügung. Ergebnisse: Die Prävalenz für Fettleber lag bei Typ-2-Diabetikern mit 64,5% über dem Risiko für Typ-1-Diabetiker (20,5%) und dem für Nichtdiabetiker (26,4%). Nach Kontrolle für potenzielle Confounder ließ sich dieser Zusammenhang ebenfalls zeigen. Das unabhängige Risiko für Fettleber ist bei Typ-2-Diabetes verglichen mit Nichtdiabetikern dreifach erhöht. Das Risiko für Fettleber ist bei Diabetes mellitus Typ 1 vergleichbar mit dem Risiko bei Nichtdiabetikern. Bei Typ-1-Diabetikern sind männliches Geschlecht, eine erhöhte Waist-to-Hip-Ratio und erhöhte Serumwerte für Cholesterol mit Fettleber assoziiert. Leicht erhöhte Serumwerte für HbA1c sind bei Typ-1-Diabetikern invers mit Fettleber assoziiert. Die für Typ-1-Diabetiker nachgewiesenen Risikofaktoren ließen sich ebenfalls für Nichtdiabetiker nachweisen. Bei Typ-2-Diabetikern dagegen ist männliches Geschlecht nicht mit Fettleber assoziiert und leicht erhöhte Serumwerte für HbA1c erhöhen das Risiko für Fettleber. Diskussion: Die Ergebnisse bestätigen die Hypothese, dass Diabetes mellitus Typ 1, anders als Typ 2, nicht mit Fettleber assoziiert ist. Hierfür gibt es mehrere mögliche Erklärungen, die auf der unterschiedlichen Pathophysiologie der beiden Diabetestypen aufbauen. Diese Ergebnisse untermauern unter anderem die These, dass die Fettleber an der Entstehung des Diabetes mellitus Typ 2 beteiligt sein könnte.
Fuer die operative Therapie des Hallux rigidus stehen eine Reihe etablierter Operationsverfahren zur Verfügung. Viele davon bieten dem Patienten postoperativ nicht genügend Bewegungsfreiheit oder gehen häufig mit Schmerzen oder Einschränkungen bei der Wahl des Schuhwerkes einher. Eine viel versprechende Lösung dieser Probleme bieten neuere Versionen von Totalendoprothesen. Ziel dieser Studie war es, mittelfristige Ergebnisse von 61 mittels der modularen Toefit-Plus™ Titanprothese mit Polyethylen- Gelenkeinsatz der Firma Plus Orthopedics (Plus Orthopedics AG, Rotkreuz, Schweiz) versorgten Patienten zu erheben. In einem durchschnittlich 23,4 Monate (6-44 Monate) umfassenden Nachuntersuchungsintervall wurden unsere Patienten anhand des 100- Punkte- Hallux- Metatarsophalangeal- Interphalangeal- Scores der A.O.F.A.S. (American Orthopedic Foot And Ankle Society) nach Kitaoka (1994) bezueglich ihrer Zufriedenheit, Schmerzfreiheit und Bewegungsfähigkeit des Grosszehengrundgelenkes untersucht. Zusätzlich wurden im Zuge der Nachuntersuchung neben dem Studium der Krankenakten Röntgenbilder angefertigt und hinsichtlich möglicher Osteolysen, Ossifikationen oder Luxationen untersucht. Schliesslich erfolgte die Messung des Bewegungsausmasses im Grosszehengrundgelenk nach der Neutral-Null-Methode. Der postoperative Score ließ sich gegenueber dem präoperativen von durchschnittlich 22,09 auf 84,03 Punkte verbessern. So konnte in 44 Fällen (72%) ein gutes oder sehr gutes Ergebnis (80 Punkte oder mehr), in 14 Fällen (23%) ein befriedigendes (50 bis 79 Punkte) und in drei Fllen (5%) ein unbefriedigendes (weniger als 50 Punkte) Ergebnis erzielt werden. Das Bewegungsausmass wurde durch den Eingriff von durchschnittlich 14,5° (Dorsalflexion plus Plantarflexion) auf 38,7° erhoeht. In 16 Fällen kam es zu radiologisch nachweisbaren Osteolysen, die bei acht Patienten allerdings keinerlei Beschwerden hervorriefen. Das Verhältnis von Männern zu Frauen betrug bei den durchschnittlich 57,23 Jahre alten Patienten 1:1,8. Es erfolgten 73 einseitige und zwei beidseitige (zweizeitige) Implantationen, wobei 66 Operationen von einem Operateur (Oberarzt der Orthopaedischen Klinik), die restlichen 11 Operationen von zwei weiteren Kollegen vorgenommen wurden. Mit einer Rate von 9,8% revisionspflichtigen Komplikationen lag unsere Studie durchaus im Bereich der internationalen Vergleichsstudien. Nach Analyse unserer mittelfristigen Ergebnisse kamen wir zu der Auffassung, dass die totalendoprothetische Versorgung des Grosszehengrundgelenkes mittels der vorgestellten Endoprothese nach sorgfältiger Indikationsprüfung eine adäquate Behandlungsoption für Patienten mit Hallux rigidus der Grade III und IV darstellt. Besonders im Hinblick auf eine Arthrodese bot sie dem aktiven Patienten eine viel versprechende Alternative, zumal diese als Therapieoption fuer die Zukunft erhalten blieb. Die kritische Beobachtung der Osteointegration bzw. Osteolysenbildung muss jedoch weiterhin Gegenstand von Studien bleiben, um auch die langfristige Tauglichkeit der Prothese unter Beweis zu stellen.
Zusammenfassung: Nach 3 Jahren postoperativer Beobachtungszeit fanden sich folgenden Ergebnisse: 1)Bei keiner Prophylaxeform fand sich ein Rezidiv. 2)Unter Kombinationsprophylaxe (150 µg Iodid und 75-125 µg L-Thyroxin) kleineres Volumen verglichen mit jeweiliger Monoprophylaxe. 3) Unter Kombinationsprophylaxe Volumenabnahme (Ausnahme: bei Restvolumen kleiner 6 ml keine Volumenänderung). 3)TSH-Zielwert nur durch L-Thyroxin möglich.
Die Förderung der Intention zur Tabakabstinenz in der Hausarztpraxis – Merkmale von Hausärzten
(2007)
Hintergrund: Das Tabakrauchen ist in den Industrienationen der bedeutendste vermeidbare Faktor unter den Gesundheitsrisiken. Daher ist die Senkung der Prävalenz ein wichtiges Ziel der Präventivmedizin. Verschieden Studien haben gezeigt, dass kurze und proakive Interventionen, wie eine Beratung oder der Ratschlag eines Hausarztes, die Wahrscheinlichkeit eines Rauchstopps erhöhen. Hausärzte erreichen einen großen Anteil der Raucher in ihrer Praxis. Obwohl kosteneffektive Interventionen verfügbar sind und deren Anwendung in den Leitlinien empfohlen wird, erfolgen sowohl ein systematisches Screening bezüglich des Rauchstatus als auch ein Beratungsangebot zum Rauchen im Praxisalltag bislang unzureichend. Das Ziel dieser Studie war es zu untersuchen 1) in welchem Umfang Raucher mit einem systematischen Beratungsangebot erreicht werden können, (2) welches Beratungsverhalten bei Hausärzten nach einer Schulung erzielt werden kann, wenn organisatorische Unterstützung stattfindet, (3) ob zwischen dem Rauchstatus des Hausarztes und der Wirksamkeit einer Kurzberatung ein Zusammenhang besteht. Methode: Die Daten wurden im Rahmen der Studie Pro GP „Proactive interventions for smoking cessation in General medical Practices“ erhoben. In dieser Studie wurde mit einem quasi experimentellen Design die Wirksamkeit von Interventionen zur Tabakabstinenz untersucht. Dazu wurde eine Auswahl von 39 Hausarztpraxen zufällig gezogen, 34 Praxen nahmen teil. Die Hausärzte erhielten eine Schulung von bis zu zwei Stunden in ihrer Praxis. Alle Patienten, die die Praxis im Verlauf einer Woche aufsuchten, wurden nach ihrem Rauchstatus gefragt (N=3434). Die Einschlusskriterien der Studie, aktuell Raucher und zwischen 18 und 70 Jahre alt erfüllten n=551 Patienten, 81,8% nahmen an der Studie teil. Mit einem Dokumentationsbogen, ausgefüllt durch eine Studienassistentin, wurden tabakrauchbezogenen Angaben des Patienten an den Hausarzt weitergeleitet. Der Hausarzt wurde darauf hingewiesen, für jeden Patienten nach der Beratung eine Kurzdokumentation auszufüllen. Die Patienten wurden 6, 12, 18 und 24 Monate nach der Kurzberatung wiederbefragt. Die Daten im Querschnitt wurden deskriptiv analysiert und eine logistische Regression gerechnet. Im Längsschnitt fand aufgrund der hierarchischen Struktur der Daten eine Multilevel Analyse Anwendung. Ergebnisse: Die Prävalenz des Rauchens unter den Hausärzten lag bei 24,6%. Weiterhin zeigten die Daten, dass 45,9% (n=17) der Hausärzte regelmäßig den Rauchstatus der Patienten bei Erstvorstellung in der Praxis erheben. Häufige genannte Barriere gegen die Beratung von Rauchern war neben Zeitknappheit, das vermutetes mangelndes Interesse auf Seiten der Patienten. In 96% (n=433) der Fälle konnte der Hausarzt das Thema Rauchen ansprechen und in 87% (n=396) dokumentierten die Hausärzte, dass ein Beratungsgespräch zum Rauchen stattgefunden hat. Eine logistische Multilevel- Regression hat gezeigt, dass durch die Kurzberatung, durchgeführt von einem nichtrauchenden Hausarzt bei den Patienten eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine 24 Stunden- Nikotin- Abstinenz besteht. Eine schwächere Assoziation wurde für das Maß der 4- Wochen- prolongierten Tabakabstinenz gefunden. Diskussion: Trotz der berichteten und wahrgenommenen Barrieren wurde die Beratung von Rauchern durch die Hausärzte umgesetzt. Mit maßgeschneiderten Interventionskonzepten können nahezu alle rauchenden Patienten erreicht werden. Dass Hausärzte selbst mit dem Rauchen aufhören ist eine wichtige Voraussetzung, um ein persönliches und für die Patienten effektives Kurzberatungsangebot zu implementieren. Es sind spezielle Angebote, z. B. von Berufsverbänden erforderlich, damit sich die Motivation unter Ärzten, mit dem Rauchen aufzuhören, erhöht.
Der Einfluss von Leptin und Resistin auf die postnatale Entwicklung des Nebenhodenepithels der Ratte
(2007)
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Nachweis von Leptin und Resistin mittels immunhistochemischer Methoden. Im Vordergrund stand dabei die Frage einer positiven Leptin- und Resistinreaktion im periepididymalen Fettgewebe zum Zeitpunkt der Ausdifferenzierung des Nebenhodenepithels sowie einer gleichzeitigen positiven Rezeptorreaktion im Hypothalamus. Dazu erfolgte der immunhistochemische Nachweis von Leptin, Resistin, Ob- R und Insulinrezeptor im Bereich des Nebenhodens, des Hypothalamus, des Pankreas und der Lunge männlicher Ratten im Alter von 35- 65 d. p. p. Die Untersuchungen ergaben eine positive Reaktion der Hormone und Rezeptoren in allen Organen, außer beim Nachweis von Resistin im Bereich des Hypothalamus. Es fanden sich nur gerinfügige Intensitätsunterschiede zwischen dem 35. und 65. d. p. p., ein zeitlicher Peak der Hormonkonzentration zum Zeitpunkt der Ausdifferenzierung des Nebenhodenepithels war nicht erkennbar. Somit ist eine regulatorische Funktion von Leptin und Resistin bezüglich der männlichen Reproduktion zwar anzunehmen, jedoch ist diese sicher nicht von herausragender Bedeutung.
Es handelt sich um eine retrospektive Datenanalyse von 44 Patienten, die sich zwischen 1991 und 2000 im Deutschen Herzzentrum Berlin vorgestellt haben und die an einer pulmonalen arteriellen Hypertonie (PAH) erkrankt sind, die assoziiert mit einer Bindegewebserkrankung (Kollagenose) (n=16) oder einem angeborenen Herzfehler (AHF) (n=28) aufgetreten ist. Bei Erstvorstellung waren die Patienten 39 +/- 13 Jahre alt, die Diagnose der PAH war seit 93 +/- 112 Monaten bekannt und Dyspnoe bestand seit 67 +/- 69 Monaten. In der hämodynamischen Messung wiesen die Patienten einen rechtsatrialen Druck von 7,8 +/- 5,5 mmHg, einen mittleren pulmonalarteriellen Druck von 67 +/- 19 mmHg, eine pulmonalvaskuläre Resistance von 1762 +/- 758 dyne x s x cm-5 und einen Cardiac index von 2,1 +/- 0,9 l/min/m2 auf. Unter den AHF-Patienten mit einem systemisch-pulmonalen Shunt (n=24) lag der pulmonale zum systemischen Blutfluß (Qp:Qs) bei 0,8, entsprechend einem Rechts-Links-Shunt (Eisenmenger-Syndrom). Signifikante Unterschiede zwischen den beiden Patientengruppen bestanden im rechtsatrialen Druck (höher bei Kollagenose), im mittleren pulmonalartiellen Druck, der pulmonalvaskulären Resistance und dem Cardiac index (höher bei AHF) sowie in der arteriellen Sauerstoffsättigung (niedriger bei AHF). Bei etwa 20 % der Patienten lag eine restriktive und/oder obstruktive Ventilationsstörung vor und zwei Drittel hatten eine eingeschränkte Diffusionskapazität. In der Spiroergometrie wiesen 55 % eine deutlich reduzierte Sauerstoffaufnahme auf, entsprechend einer schweren Einschränkung der kardiopulmonalen Belastbarkeit. Nach der baseline Messung wurde bei 16 Patienten (7 AHF/ 9 Kollagenose) eine inhalative Iloprost-Therapie und bei 11 Patienten (2 AHF/11 Kollagenose) eine intravenöse Iloprost-Therapie begonnen, bei 20 Patienten wurde die konventionelle Therapie fortgeführt (19 AHF/1 Kollagenose). Die Therapiewahl richtete sich dabei nach dem Grad der kardiopulmonalen Einschränkung. In der hämodynamischen Messung nach 12 Wochen, die bei 14 der mit Iloprost behandelten Patienten wiederholt wurde, zeigten sich keine signifikanten Veränderungen. Kasuistisch lagen Hinweise vor, dass die Patienten mit einer Kollagenose von einer Iloprost-Therapie mehr profitieren. Das Überleben der AHF-Patienten (1-Jahr 86 %, 2-Jahr 82 %) war signifikant besser als das der Kollagenosepatienten (1-Jahr 45 %, 2-Jahr 23 %). Fazit: Die mit AHF oder Kollagenose assoziierte PAH ist wie die idiopathische PAH eine lebensbedrohliche Erkrankung mit schlechter Prognose. Die mit einer Kollagenose assoziierte PAH hat dabei die wahrscheinlich schlechtere Prognose. Möglicherweise profitieren die Kollagenosepatienten aber eher von einer Prostanoidtherapie als die AHF-Patienten.
Als klassische Indikation der Knorpelknochentransplantation gelten bisher die Osteochondrosis dissecans (OD) des Kniegelenkes und die kleinere traumatische Knorpelläsionen im Bereich der Femurkondylen. Bei zunehmender Erfahrung des Operateurs können auch die OD bzw. Arthrose der retropatellaren Gleitfläche und die OD-Läsionen der medialen oder lateralen Talusschulter versorgt werden. Zu den Ausschlusskriterien vieler Autoren zählen ein fortgeschrittenes Patientenalter (>45J), retropatellare Knorpelschäden sowie ein Knorpeldefekt aufgrund von Arthrose. Ziel der Studie ist es folgende Ausschlusskriterien zu hinterfragen: 1) Alter 2) Defektlokalisation der Arthrose 3) Defektgröße der Arthrose 4) Defektursache
Ribozyme sind katalytisch aktive RNA-Strukturen, die unter anderem in viralen Satelliten-RNAs entdeckt wurden, wo sie durch reversible Spaltung des Phosphatrückgrates die virale Replikation unterstützen. Durch gezielte strukturelle Manipulation von Ribozymen entstehen wertvolle Werkzeuge, die in vielen bioanalytischen, biotechnologischen und gentherapeutischen Bereichen Anwendung finden. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem funktionalen Design von verschiedenen Ribozymmotiven, deren kinetische und strukturelle Charakterisierung sowie deren potentielle Anwendung. In einem ersten Projekt sollten durch rationales Design RNA-Schalter, sogenannte Riboswitches, entwickelt werden. Die Aktivität dieser schaltbaren Ribozyme hängt von einem externen Kofaktor ab. Solche Konstrukte können durch gezielte Kombination einer natürlichen Ribozymdomäne mit einer Aptamerdomäne, die spezifisch einen Kofaktor (darunter Nukleinsäuren, Peptide, organische Moleküle und Metallionen) binden kann, gewonnen werden. Durch Bindung dieses Kofaktors wird eine konformelle Änderung innerhalb der Ribozymstruktur erzwungen die einen Anstieg- oder Abfall der katalytischen Aktivität zur Folge hat. Derartige Systeme besitzen biosensorisches Potential. Betrachtet man den Kofaktor als Analyten, kann das Bindungsereignis, also die Detektion, über ein Spaltereignis beobachtet werden. Die Reversibilität solcher Detektionssysteme konnte bisher nicht demonstriert werden, würde aber deren Attraktivität und Anwendungspotential erhöhen. In dieser Arbeit wurden Ribozyme auf Basis des Hairpin-Motivs entwickelt, die in Abhängigkeit von Flavinmononukleotid (FMN) aktiv sind. Um die Reversibilität des Prozesses zu gestatten, müsste FMN beliebig aus der Aptamerdomäne entfernt und in diese wieder eingelagert werden können. Dies sollte über die Kontrolle der Molekülgeometrie des Kofaktors erfolgen. Durch chemische Reduktion von FMN werden strukturelle und elektronische Veränderungen innerhalb des Moleküls hervorgerufen, die die Bindungsaffinität verringern sollten. Versuche mit Reduktionsmitteln konnten die Reversibilität des Schaltvorganges in einem ersten Ansatz demonstrieren. Um ein mehrmaliges, kontrolliertes Schalten zu gestatten, wurde zur gezielten Manipulation des Oxidationszustandes von FMN eine elektrochemische Zelle entwickelt. Dazu musste das klassische Drei-Elektroden-System dem hier vorliegenden System angepasst werden. Zum einen muss die quantitative Reduktion/Oxidation von FMN in einem kleinen Probenvolumen von einigen Mikrolitern gewährleistet werden, zum anderen sollte unter Sauerstoffausschluss gearbeitet werden, um unerwünschte Reoxidationsprozesse zu verhindern. Mit der entwickelten Zelle konnte in einem Spaltexperiment ansatzweise die Verringerung der Ribozymaktivität durch elektrochemische Reduktion des Kofaktors demonstriert werden. Schnelles und präzises Schalten des Systems wurde durch Diffusionsprozesse der reagierenden Spezies zur Elektrodenoberfläche limitiert und konnte mit dieser Anordnung nicht demonstriert werden. Neben kinetischen Studien sollten strukturelle Untersuchungen die Charakterisierung des RNA-Schalters vervollständigen. Hierbei wurden die konformellen Änderungen innerhalb des Ribozyms bei Bindung des Kofaktors ESR-spektroskopisch studiert. Allgemein müssen dazu Nukleinsäuren mit paramagnetischen Spinsonden markiert werden. In diesem Zusammenhang wurden Synthese- und Markierungsmethoden zum Erhalt spinmarkierter Oligonukleotide etabliert. Ein zweites Projekt beschäftigte sich mit der Entwicklung von Reparatursystemen auf Basis kleiner katalytischer RNA-Motive. Die in diesem Zusammenhang entwickelten Twinribozyme besitzen großes Potential zur Reparatur von Gendefekten auf RNA-Ebene. Hierbei wird ein kurzer Sequenzabschnitt innerhalb eines RNA-Stranges gegen eine alternative Sequenz durch doppelte Spaltung und Ligation ausgetauscht. Diese Methode sollte es ermöglichen, mutierte Sequenzbereiche auf mRNA-Ebene gegen die entsprechend korrekte Sequenz zu ersetzen und Gendefekte zu beheben. Twinribozyme entstehen durch Duplikation zweier katalytischer Motive und wurden als erstes unter Verwendung des Hairpinribozymmotivs entwickelt. Da nicht alle Substratsequenzen vom Hairpinribozym toleriert werden, wurde im Rahmen dieser Arbeit die Eignung eines Hammerheadribozyms zur Entwicklung eines Twinribozyms überprüft, um die Palette derartiger Werkzeuge zu erweitern. Gezeigt werden konnte, dass der Austausch einer Sequenz zwar katalysiert wird, die geringe Produktausbeute von nur 3% eine gentherapeutische Anwendung zunächst noch in Frage stellt. Hier sollten strukturelle Optimierungen des Systems zu einem besseren Ergebnis führen. Insgesamt konnte demonstriert werden, dass die Aktivität von RNA-Enzymen gezielt durch die Einführung von charakteristischen Strukturelementen manipuliert und kontrolliert werden kann und somit Systeme mit hohem Anwendungspotential geschaffen wurden.
Das Ziel dieser Arbeit bestand darin, den Unterschied zwischen verschiedenen Nickellegierungen in Abhängigkeit von ihrer Zusammensetzung darzustellen und aufzuzeigen, dass Dentallegierungen auf Nickelbasis, die entsprechend der DIN-Norm 13912 Teil 2 hergestellt werden, den Anforderungen der Korrosionsbeständigkeit und Biokompatibilität entsprechen. Mit Hilfe des Immersionstestes und der potentiodynamischen Messung der Durchbruchspotentiale wurde die Korrosionsbeständigkeit ermittelt. Die biologische Verträglichkeit wurde mit dem Zytotoxizitätstest dargestellt. Verwendet wurden berylliumfreie Legierungen (Remanium CS, Wiron 99, Wiron NT, Vera soft) und solche mit einem zum Teil beträchtlichen Berylliumanteil (Vera bond V, Testlegierung 0246, Testlegierung 0249). Legierungen mit steigendem Berylliumanteil sind deutlich korrosionsanfälliger. Dadurch kommt es zu einer hohen Auslösung von Nickel und Beryllium. Diese Legierungen zeigen im Zytotoxizitätstest eine signifikante Hemmung des Zellwachstums (Vera bond V und beide Testlegierungen). Ebenso sind Legierungen mit einem verminderten Anteil von Chrom oder Molybdän korrosionsanfällig (Vera soft, Vera bond V). Wiron NT fiel durch Oxidauflagerungen im Immersionstest auf. Die Probeplättchen waren nach Auslagerung aus dem Elektrolyt schwerer als vor der Einlagerung. Diese Oxidauflagerungen wurden mit Hilfe der EDX-Analyse untersucht. Der Gehalt an Chrom sollte über 20 m%, besser noch über 25 m% liegen. Ein Molybdängehalt hat mit Werten zwischen 9 und 11 m% eine gute Korrosionsresistenz zur Folge. Weiterhin ist das Zulegieren von Cer zu empfehlen. Durch die Bildung von Ceroxiden an der Oberfläche wird eine hohe Korrosionsresistenz erzeugt. Die besten Ergebnisse erzielte die Legierung Remanium CS (Firma Dentaurum) gefolgt von Wiron 99 (Firma Bego). Beide Legierungen sind Beweis für korrosionsbeständige und biokompatible NEM-Legierungen auf Nickelbasis.
Die rasante Entwicklung und Verbreitung der perkutanen dilatativen Verfahren in den letzten 20 Jahren, ließ eine intensive Betrachtung ihrer historischen Wurzeln sinnvoll erscheinen.Diese reichen fast 400 Jahre zurück. Ihre Ursprünge liegen bei Sanctorius, der 1627 ein perkutanes Tracheotomieverfahren veröffentlichte. Seitdem wurden immer wieder Tracheotome entwickelt, um die Operation zu vereinfachen. Dennoch spielte die Verwendung dieser Instrumente stets eine untergeordnete Rolle und erreichte nie die Bedeutung der chirurgischen Vorgehensweise, die sich allerdings auch erst Mitte des 19. Jahrhunderts wirklich etablieren konnte. Bis dahin blieb die Operation an sich umstritten. Durch die allgemeine Anerkennung der Tracheotomie zur Behandlung der Diphtherie, entwickelte sie sich von einem nur vereinzelt ausgeführten Eingriff zu einer Routineoperation. Die chirurgische Vorgehensweise wurde zur damaligen Zeit insbesondere in Frankreich durch Mediziner wie Bretonneau und Trousseau intensiv weiterentwickelt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde deutlich, dass sich diese weitgehend gegen die Verwendung von Tracheotomen durchsetzen konnte. Zwar gibt es gerade zu dieser Zeit, getragen durch die rasante Verbreitung der Tracheotomie durch die Diphtherieepidemien, zahlreiche Publikationen von neuen Instrumenten, die die perkutane Eröffnung vereinfachen sollen, die gängige Lehrmeinung steht ihrer Verwendung allerdings kritisch gegenüber, so dass diese nicht zu einer verbreiteten Anwendung gelangen. Zu Beginn des 20. Jh. wird die chirurgische Eröffnung der Atemwege insbesondere durch Chevalier Jackson (1865-1958) auf einen Stand gebracht, der prinzipiell auch heute noch Gültigkeit besitzt. Erst die Etablierung der Intensivmedizin in der zweiten Hälfte des 20. Jh. und der daraus sich ergebenden Notwendigkeit der Sicherstellung der Beatmung ateminsuffizienter Patienten, hat dazu geführt, dass neue Verfahren entwickelt wurden, die auf diese Indikation zugeschnitten sind. Durch diesen Wandel der Indikation ist die rasche Entwicklung der perkutanen dilatativen Verfahren zu erklären. Gegen Ende des 20. Jh. werden diese als wirkliche Alternative zur chirurgischen Vorgehensweise wiederentdeckt und zeitgemäße, moderne Methoden entwickelt. Diese neuen Verfahren erfuhren in den letzten 20 Jahren eine derart rasche Verbreitung, dass sie mittlerweile auf vielen Intensivstationen weltweit Standardverfahren für die elektive Tracheotomie langzeitbeatmeter Patienten darstellen. Diese Entwicklung begann mit der Veröffentlichung von Ciaglia 1985. Es hatte zwar auch zuvor schon Beschreibungen moderner perkutaner dilatativer Verfahren, durch Shelden (1953) und Toye und Weinstein (1969) gegeben, diese gelangten jedoch im Gegensatz zurVorgehensweise nach Ciaglia zu keiner größeren Verbreitung. Seit 1985 nimmt der Anteil der perkutan durchgeführten Tracheotomien stetig zu. Neben der Vorgehensweise von Ciaglia, finden auch die von Griggs (1990), Fantoni (1993), die Modifikation von Ciaglia durch Byhahn et al. (2000) und von Frova und Quintel (2002) zunehmende Verbreitung. Durch den Einsatz der Bronchoskopie haben diese Methoden ein hohes Maß an Sicherheit erhalten, so dass moderne Tracheotomieverfahren entstanden sind, die sich für die elektive Tracheotomie langzeitbeatmeter Patienten auf der Intensivstation, der häufigsten Indikation für die Durchführung einer Tracheotomie, etablieren konnten. Durch die beschriebene Entwicklung haben die perkutanen dilatativen Tracheotomieverfahren in den letzten Jahren beachtlich an Bedeutung gewonnen. Dies hat dazu geführt, dass eine intensive Diskussion entstanden ist, über die Vor- und Nachteile dieser Vorgehensweise gegenüber der operativen Methode, deren Ausübung durch die neuen Verfahren eingeschränkt wird. Obwohl es wohl nur wenige Operationen gibt, über die eine solch umfangreiche Literatur existiert, wie über die Tracheotomie, gab es bisher keine intensive Beschäftigung mit der Geschichte der perkutanen dilatativen Verfahren. Selbstverständlich ist diese Geschichte heute nicht zu Ende. Auch wenn sich die neuen Verfahren weitgehend etablieren konnten, so ist ihre Anwendung noch immer sehr umstritten. Langzeitergebnisse, die eine wirkliche Beurteilung zulassen würden, liegen noch nicht vor. Momentan ist eine gewisse Vielfalt zu beobachten. Die fünf derzeitig verfügbaren perkutanen dilatativen Verfahren stehen prinzipiell gleichberechtigt nebeneinander, ebenso hat auch die chirurgische Vorgehensweise in der Intensivmedizin weiterhin ihre Berechtigung. Hier zeigt sich eine neue Offenheit in der Medizin, die sicherlich zu begrüssen ist, da mit Sicherheit nicht für jeden Anwender und jeden Patienten die selbe Vorgehensweise die Beste ist.
Hintergrund: Die Selbsttonometrie als eine die augenärztliche Betreuung ergänzende Messung des Augeninnendrucks mit Hilfe eines automatischen Tonometers durch den Glaukompatienten selbst wird zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. So lange das Messgerätesystem im Kontaktverfahren mit der Augenoberfläche arbeiten muss, gehört die Applikation eines Oberflächenanästhetikums durch den Glaukompatienten im häuslichen Bereich zu den Vorraussetzungen eines erfolgreichen Messvorgangs. Bislang sind diesbezüglich keine schwerwiegenden Probleme im Rahmen dieser kontrollierten Selbstmedikation bekannt geworden. Trotzdem gehen Kostenträger im Gesundheitswesen unverändert von einer hohen Gefährdung der Patientengesundheit durch die Applikation von Lokalanästhetika während der Selbsttonometrie aus. Da klinische Studien der Versorgungsforschung hierzu fehlen, haben wir daher die topische Verträglichkeit eines Lokalanästhetikums im Rahmen der Selbsttonometrie mit einem modifizierten Tonometer Ocuton S evaluiert. Material und Methoden: Es beteiligten sich 100 Glaukompatienten jeweils 1 Jahr an einer prospektiven klinischen Studie der Versorgungsforschung. Das Telemonitorung umfasste dabei über mindestens 6 Monate die regelmäßige Selbsttonometrie. Hierzu wurden von den Probanden jeweils vor der Augendruckmessung mit einem modifizierten Selbsttonometer Ocuton S Proparakain-POS® 0,5% Augentropfen (Proxymetacain-HCl) appliziert. Mittels eines standardisierten Fragebogens wurden die Angaben zur lokalen Verträglichkeit des Lokalanästhetikums analysiert. Die Intensität der subjektiven Symptome Tränenfluss, Druckgefühl, Brennen, Fremdkörpergefühl, Schleimbildung, Juckreiz und Schmerzen wurde jeweils auf einer visuellen Analogskala erfasst. Ergebnisse: Die Angaben von 83 Glaukompatienten über die lokale Verträglichkeit von Proxymetacain-HCl-Augentropfen konnten einer abschließenden Auswertung unterzogen werden. Aus verschiedenen Gründen waren von 17 Probanden keine Informationen zu gewinnen. Ursachen hierfür waren Ablehnung des Ausfüllens der Standardfragebögen, Abbruch der Teilnahme sowie bei zwei Probanden das Auftreten einer allergischen Reaktion und Umstellung auf ein anderes Lokalanästhetikum. Bei allen anderen Probanden erfolgte die Applikation ohne wesentliche lokale oder gar systemische Begleitsymptome oder Nebenwirkungen. Unmittelbar nach der Tropfung trat bei 36,1% der Probanden eine geringe Bindehauthyperämie auf. Diese bildete sich bei 20,4% der Patienten innerhalb 1 h zurück. 91,5% der befragten Glaukompatienten beurteilten die Einzelsymptome auf der visuellen Analogskala im Bereich von keiner bis mittlerer Intensität. Am schwerwiegendsten kamen laut subjektiver Bewertung die Symptome „Brennen“ mit einem Maximalwert von 94 sowie „Tränenfluss“ mit 96 zur Ausprägung. Für das Symptom Schleimbildung wurde die geringste Intensität ermittelt. Mit 72,3% lag die Beurteilung dieses Symptoms auf der visuellen Analogskala zwischen 0 und 10. Die weiteren Begleiterscheinungen Juckreiz, Druck- und Fremdkörpergefühl unterschieden sich in der subjektiven Einschätzung kaum. Schlussfolgerung: Die Selbstmedikation mit Lokalanästhetika kann im Rahmen der Selbsttonometrie bei ungeschädigter Augenoberfläche durch den Glaukompatienten vorgenommen werden, ohne das ein erhöhtes Gefahrenpotenzial vorliegt. Die Anwendung setzt allerdings voraus, dass die Routinekontrollen beim Augenarzt im Umfang der Empfehlungen durch die Fachgesellschaften wahrgenommen werden. Betreuungskonzepte, welche die Selbsttonometrie in die augenärztliche Regelversorgung integrieren und den komplexen Anforderungen an ein modernes Glaukommanagement genügen, sollten deshalb vermehrt Anwendung finden.
Die vorliegende Arbeit widmet sich der plasmachemischen Herstellung und physikalisch-chemischen Charakterisierung von dünnen organischen Schichten auf der Basis von Ethylenglykol (Präkursor). Die Oberflächen können die Adsorption von Proteinen minimieren und daher als neues biokompatibles Material getestet werden. Im Schwerpunkt der Arbeit liegt die Entwicklung eines plasmachemischen RF-Reaktors (genannt Nevada) und einer innovativen Beschichtungstechnologie TFPD (Temperature Forced Plasma Deposition) als Erweiterung der PECVD (Plasma Enhanced Chemical Vapour Deposition). Ein Gemisch aus Ethylenglykol und Argon wurde als Modellsystem untersucht. Die Plasmabedingungen und die Oberflächentemperatur wurden optimiert und an Phaseneigenschaften von Ethylenglykol angepasst. Die komplexe Polykondensation steht für die plasmagestützte Umwandlung der Kondensatschicht zu einem stabilen Poly(Ethylenglykol)-ähnlichen Plasmapolymer. Der Prozess wurde durch die simultane Temperaturkontrolle und in situ FTIR-Spektroskopie analysiert. Zur Untersuchung der erzeugten Proben wurden weitere ex situ Oberflächenanalysen wie XPS, AFM, TDS, MALDI, XRD und die optische Ellipsometrie verwendet. Durch die neue Methode TFPD entstehen extrem glatte, amorphe und wasserunlösliche Schichten mit einem Potenzial für die Biokompatibilität.