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Mehrfachdelinquenz unter Alkoholeinfluß im Straßenverkehr sowie bei anderen kriminellen Delikten
(2010)
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit Straftatbeständen im Wiederholungsfall unter Alkoholeinfluß in Vorpommern und dem südlichen Mecklenburg. Das entscheidende Einschlusskriterium für diese Untersuchung war mindestens eine wiederholte rechtswidrige Auffälligkeit unter Alkoholeinfluss. Im Zeitraum 1998 bis 2002 konnten aus ca. 30.000 Polizeiprotokollen insgesamt 4.617 Wiederholungsdelikte ermittelt werden. Davon entfielen 3.215 auf den Straßenverkehr, begangen durch 1.587 Einzeltäter. Das entspricht fast 70 % aller begangenen Wiederholungstaten unter Alkoholeinfluss. Auf andere kriminelle Delikte entfielen 945 Erfassungen, wobei ca. zwei Drittel allein Körperverletzungen waren. Mit ca. 98 % Beteiligung sind Männer die am häufigsten als Mehrfachdelinquenten auftretende Gruppe. <p> Die Altersstruktur der Täter erstreckt sich über einen Altersbereich von 13 bis 85 Jahren. Im Vergleich mit anderen Jahrgängen sind Täter im Alter von 18 - 25 Jahren auffallend häufig vertreten, die auch überproportional an schweren Verkehrsunfällen beteiligt sind. Die festgestellten Blutalkoholkonzentrationen in Kombination mit einer Straftat bleiben über die einzelnen Jahre des Erhebungszeitraumes hinweg konstant im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit bei einem Mittelwert von 1,85 mg/g. Die Blutalkoholkonzentrationen der Rückfalltäter steigen mit zunehmendem Alter. Mit dem Anstieg der Blutalkoholkonzentration steigt auch die Deliktschwere. Ca. 38% der Rückfalltaten im Straßenverkehrsbereich wurde mit einer Blutalkohlkonzentration über 2,0 mg/g von ca. 35% der Delinquenten begangen. Dabei ist der Anteil derjenigen alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmenden allein Unfälle verursachenden Täter gering (11,2 %). Wiederholungstäter werden überwiegend durch Zufall wiederholt aktenkundig. Das Hauptproblem im Untersuchungsgebiet ist der junge, wiederholt im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmende Mann, der so für über 30% der Unfälle unter Alkoholeinfluß verantwortlich ist. Über die anderen kriminellen Delikte im Wiederholungsfall ist das Datenmaterial zu gering, um allgemeingültige Aussagen treffen zu können, doch auch hier gilt obige Feststellung, daß vornehmlich junge, hochalkoholisierte Menschen zu Wiederholungstätern werden.
Die Hauptaufgabe dieser Untersuchung bestand in der Beantwortung der Frage, ob langzeitinhaftierte Sexualstraftäter in Europa den Haftalltag belastender erleben als das Gewaltstraftäterpendant. Dabei lag ein Hauptaugenmerk auf dem etwaigen Vorhandensein hierarchischer Strukturen innerhalb einer Haftanstalt, unter deren Annahme Sexualstraftäter einen diesbezüglich niedrigeren sozialen Stand im Vergleich zu mitgefangenen Gewaltstraftätern haben. Zur Untersuchung wurden die Kenngrößen Traumatisierung, Gewalterfahrung, Haftatmosphäre, Sicherheitsempfinden, Fälle von Übergriffen und Suizide, sowie soziale Kontakte extrahiert. Aus der Grundgesamtheit von N = 1055 europäischen Langzeitstrafgefangenen wurden n = 670 Gewaltstraftäter und n = 147 Sexualstraftäter ermittelt. Als ein Hauptergebnis dieser Untersuchung konnte gezeigt werden, dass europäische langzeitinhaftierte Sexual- und Gewaltstraftäter eine, bezüglich Traumatisierung, hoch belastete Population darstellen. Im Konkreten ergab sich ein Verhältnis, das bei neun von zehn Betroffenen lag. Weiterhin konnte gezeigt werden, dass die Art der (früh-) kindlichen Traumatisierung einen signifikanten Einfluss auf die im späteren Leben verurteilte Straftat hat. Es ergab sich, dass Sexualstraftäter signifikant häufiger Opfer sexuell-motivierter Übergriffe waren, wohingegen Gewaltstraftäter signifikant häufiger Opfer physischer Gewalt geworden waren. Keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen ergaben sich für die Kenngröße Suizide, Bedrohungserleben und hierarchische Position. Teilweise Bestätigung erfuhren die Kennwerte Unsicherheitserleben, Übergriffe und soziale Kontakte. Es konnte hier eine partiell signifikante Unterscheidung in der Form gefunden wurde, als dass die Subgruppe der Sexualstraftäter im Vergleich mit Gewaltstraftätern, benachteiligt ist.