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Ziel: Evaluation eines Systems, welches den vom Deutschen Brustkrebs-Screening geforderten Workflow unterstützt hinsichtlich Installationsdauer, Systemstabilität sowie Handhabung der Workstation. Material und Methoden: Das evaluierte System der Fa. Image Diagnost besteht aus Befundungs-Workstation, zentralem Server, Dicom-Shuttle zum Bildaustausch über ein digitales Netz und Archivierungsmöglichkeit. Eine speziell an die Bedürfnisse des Mammographie-Screenings angepasste Befundmaske erlaubt die Zuordnung der BIRADS-Kategorien. Das System gleicht anschließend die Ergebnisse von Erst- und Zweitbefunder automatisch ab und leitet divergente Befunde zum programmverantwortlichen Arzt (PVA) und zur Konsensuskonferenz weiter. Zwischen den beiden ca. 100 km voneinander entfernten Mammographie-Standorten wurden die Bilder mittels ISDN bzw. Deutsches Forschungsnetzwerk über einen zentralen Server ausgetauscht. Grundlage war ein funktionierendes telemedizinisches Netzwerk in der Region. Installationsdauer, Standfestigkeit im Betrieb sowie Handhabung der Workstation wurden evaluiert. Da die Evaluation mit kurativen Mammographien erfolgte, wurden zur Vergleichbarkeit mit Screeninggruppen Patientinnenalter und Ergebnis der Befundung nach BIRADS erhoben. Ergebnisse: Das System wurde in 5 Werktagen installiert und lief nach der Installationsphase weit gehend störungsfrei. Mammographie-Geräte zweier unterschiedlicher Hersteller wurden problemlos angeschlossen. Mammographien von 151 Patientinnen wurden zwischen den Standorten ausgetauscht und an beiden Standorten befundet. 57% der Patientinnen stammten aus der Screeningaltergruppe (50–69 Jahre). 9 Untersuchungen wurden als BIRADS 4a, 2 als 4b und 3 als BIRADS 5 klassifiziert. 144/151 Befundungen verliefen störungsfrei; die Bildschirmaufhängung war in 146/151 Sitzungen adäquat. In 26/151 Fällen musste von Hand nachgefenstert werden. Die Vergrößerungsfunktion wurde durchweg als adäquat eingestuft. Positiv ist die sehr kurze Umschaltzeit; technisch können bis zu 100 Mammographien/h befundet werden. Schlussfolgerung: Das evaluierte System ist geeignet, den vom Deutschen Mammographie-Screening-Programm vorgeschriebenen Workflow auch zwischen entfernten Standorten zu unterstützen.
Das in dieser Pilotstudie eingeschlossene Patientenkollektiv umfasste 50 Patienten des Institutes für Diagnostische Radiologie und Neuroradiologie der Universitätsmedizin Greifswald, bei denen eine Indikation zur CT-gestützten interventionellen Therapie mittels PRT oder Facetten-/ISG-Infiltration im Rahmen der Schmerztherapie bei Wirbelsäulenerkrankungen gestellt wurde.
Im Rahmen dieser Pilotstudie wurden nach Studieneinwilligung alle Patienten in einem ärztlichen Aufklärungsgespräch über die bevorstehende medizinische Intervention informiert. Bei 25 Patienten erfolgte diese Aufklärung auf dem bisher üblichen Weg unmittelbar von Angesicht zu Angesicht und bei den anderen 25 Patienten wurde dieses Gespräch mittels eines Videotelefonates innerhalb der Klinik durchgeführt. Aufklärungsinhalte sowie die Möglichkeit dem Arzt Fragen zu stellen oder Ängste zu äußern, waren in beiden Kommunikationswegen identisch. Die Akzeptanz gegenüber dem entsprechenden Aufklärungsmedium sowie die verstandenen Inhalte wurden 24 Stunden nach der durchgeführten Intervention telefonisch in Fragebögen erfasst.
In den Variablen der Akzeptanz „Gesprächsklima“, „Inhaltsübermittlung“, „Fragenbeantwortung“ und „Beziehung“ kann kein signifikanter Unterschied zwischen beiden Aufklärungsmedien nachgewiesen werden.
Die Anzahl an erinnerten Nebenwirkungen ist in der Gruppe „Videotelefonie“ verglichen mit der Gruppe „von Angesicht zu Angesicht“ schwach signifikant höher und die Häufigkeitsverteilung für „Ja“-und „Nein“-Antworten der Variable „Strahlenbelastung“ unterscheidet sich schwach signifikant zugunsten der Aufklärung per Videotelefonie. Es konnten keine signifikanten Unterschiede bezüglich der Häufigkeiten von „Ja“- oder „Nein“-Antworten in den Variablen „Behandlungsziel“ und „Fahrtüchtigkeit“ abhängig von der Aufklärungsart nachgewiesen werden.
In Anbetracht dieser Ergebnisse lässt sich feststellen, dass die Aufklärung per Videotelefonie jener von Angesicht zu Angesicht in den hier untersuchten Punkten nicht unterliegt und somit als gleichwertiges Medium für Aufklärungsgespräche genutzt werden könnte.
Ziel:
Teleradiologische Befundung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Befundqualität bei teleradiologischer Befundung und deren Abhängigkeit von der Berufserfahrung der befundenden Ärzt*innen zu evaluieren.
Material und Methoden:
Als Indikator für Befundqualität wurde die Anzahl von Befundunterschieden definiert. Über einen Zeitraum von 21 Monaten wurden prospektiv alle Befundunterschiede ermittelt, die nachts, an Wochenenden und Feiertagen in der teleradiologischen Befundung und in der Befundung vor Ort auftraten. Unterschiede wurden nach Schweregrad klassifiziert. Die Berufserfahrung des Befundenden wurde erhoben. Zur Berechnung der Stärke des Zusammenhangs zwischen Berufserfahrung und Befundunterschied, Anforderungsart und Befundunterschied sowie bei Kombination der Faktoren wurde das relative Risiko für einen Unterschied bei Befundung durch Ärzt*innengruppen mit unterschiedlicher Berufserfahrung berechnet. Für die Kombination der Einflussfaktoren wurde die absolute und relative Risikoreduktion bezogen auf das Risiko für das Auftreten eines Befundunterschiedes berechnet.
Ergebnisse:
Im Studienzeitraum wurden 7.761 Untersuchungen registriert. 7.209 Untersuchungen konnten in die Analyse einbezogen werden. 17 % (1.215) der Befunde enthielten Befundunterschiede. Teleradiologische Befundung hatte keinen signifikanten Einfluss auf das Risiko für Befundunterschiede. Bei Befundung durch Weiterbildungsassistent*innen mit weniger als vier Jahren Berufserfahrung bestand in der Gesamtstichprobe ein signifikant höheres Risiko für Befundunterschiede. Bei Teleradiologischer Befundung lag gegenüber der In-House-Befundung bei Befundung durch Weiterbildungsassistent*innen mit mindestens 4-jähriger Erfahrung ein signifikant geringeres Risiko für Minor-, nicht aber für Major- Befundunterschiede vor.
Schlussfolgerungen:
Unterschiedsraten bei teleradiologischer Befundung sind vergleichbar mit den Raten bei regulärer Notfallversorgung. Das Risiko für Befundunterschiede bei assistenzärztlicher Versorgung sinkt bei beiden Anforderungsarten mit steigender Berufserfahrung. Teleradiologische Befundung kann auch bei Ärzt*innen in Weiterbildung einen hohen Grad an Befundsicherheit in der Befundung außerhalb der regulären Dienstzeiten liefern.