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Psychische Störungen machen einen bedeutenden Anteil an der Krankheitslast in Deutschland aus. Dabei verursachen sie neben einer oft starken Einschränkung des individuellen Wohlbefindens auch hohe direkte und indirekte Kosten. Der adäquaten Behandlung psychischer Störungen kommt daher eine große Bedeutung zu. Die ambulante Psychotherapie stellt dabei einen Baustein in der Therapie dar. Vielfältige Studien für Deutschland zeigen ein Versorgungsdefizit in der ambulanten Psychotherapie, das sich vor allem an langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz und einer hohen Rate unbehandelter Kranker widerspiegelt. Besonders deutlich zeigen sich die Probleme dabei im ländlichen Raum. Es wurden Gründe für die Ab- bzw. Weiterverweisung von Patienten/innen durch Psychologische Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen in Ostdeutschland sowie Gründe für die Nichtaufnahme einer Therapie durch Patienten/innen anhand von Freitext-Fragebogendaten untersucht. Die Auswertung erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse in Anlehnung an Mayring (Mayring, 2000, 2010) unter induktiver Entwicklung zweier Kategoriensysteme. Die Antworten wurden außerdem abhängig vom Geschlecht der Befragten, ihrer institutionellen Einbindung und ihrer Therapieausrichtung analysiert. Die Ergebnisse zeigen zwei große Gruppen von Gründen, die zum Nichtzustandekommen einer ambulanten Psychotherapie führen. Dies sind zum einen Schwierigkeiten der Findung von Patient/in und adäquatem Hilfsangebot, wobei sich die Findung insbesondere bei bestimmten Störungsbildern und hier vor allem bei Suchterkrankungen, schwierig gestaltet. Zum anderen führen mangelnde Motivation oder anderweitig fehlende Therapievoraussetzungen auf Seiten der Patienten/innen zum Nicht-Zustandekommen von Psychotherapien. Die Antworten der Therapeuten/innen unterscheiden sich in Abhängigkeit ihres Geschlechts, ihrer institutionellen Einbindung und ihrer Therapieausrichtung. Dabei fallen Männer gegenüber Frauen durch eine striktere Indikations- und Eignungs-Beurteilung auf. Die Antworten der angestellten Therapeuten/innen deuten auf einen erhöhten Behandlungszwang hin, während sich bei den selbstständig Niedergelassenen diejenigen in einer gemeinschaftlichen Niederlassungsform durch ein weniger störungsspezifisches Vorgehen von denjenigen in einer Einzelniederlassung unterscheiden. Deutliche Unterschiede zeigen sich zwischen der Kinder- und Jugendlichen-Therapie, für deren Nichtzustandekommen auffällig häufig eine fehlende Behandlungsindikation der Grund ist, und der Erwachsenen-Therapie. Innerhalb der Erwachsenentherapie zeigt sich ein stärkeres Gewicht der Patienten(innen)voraussetzungen in den psychoanalytisch begründeten Verfahren gegenüber der Verhaltenstherapie. Abschließend stellt sich die Frage, in wie weit das aus der Literatur bekannte Versorgungsdefizit in der ambulanten Psychotherapie durch ein inadäquates Therapieangebot und eine schwierige Findung von Patient/in und passendem Therapieangebot mitbestimmt ist.