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Problemstellung Der Ausweis von Krankenhausleistungen in Bezug auf Sekundärleistungen ist suboptimal. Zur Sekundärleistung eines Krankenhauses zählt die technische Hygiene. Als eine in ihrer Lösung unterschiedlich diskutierte Aufgabenstellung der technischen Hygiene sollte in der vorliegenden Dissertationsschrift die Bettenaufbereitung unter ökonomischen Gesichtspunkten analysiert werden, da hierzu keine umfangreiche Kostenerhebung in der Literatur existiert. Fragestellung 1. Die Untersuchungen mussten die Anforderungen seitens des Gesetzgebers an die Hygieneleistungen im Krankenhaus berücksichtigen. Neben Aussagen zum Output, d.h. zum Nutzen des jeweiligen Verfahrens für die Patienten wird der Input über eine Kostenanalyse gemessen, um das Verfahren mit der besten Kosten-Nutzen-Relation zu identifizieren. 2. Daneben werden Optionen zur Kostenreduzierung auf Basis der Kostensenkungspotenziale der jeweiligen Verfahren verdeutlicht. 3. Zudem sollen im Zusammenhang mit der Bettenaufbereitung weiterführende Aspekte zur Kostenreduzierung aufgezeigt werden. Methode 1. Es wurden die drei in Deutschland angewendeten Verfahren zur Bettenaufbereitung, die dezentrale, die zentral-manuelle sowie die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung, analysiert. 2. Zunächst erfolgte die Literaturrecherche, um anhand der gesetzlichen Auflagen das Soll zu ermitteln. 3. Die Ist-Erhebung stützt sich jeweils auf Betriebsstättenbesichtigungen bei Herstellern von Aufbereitungsanlagen, Begehungen in Krankenhäusern, Interviews mit Herstellern, Betreibern und Verantwortlichen von Bettenaufbereitungsanlagen in Bettenzentralen, Interviews mit Ausführenden und Verantwortlichen diverser Managementbereiche im Krankenhaus. 4. Für die Kostenanalyse wurden wesentliche Kostenarten untersucht. Die Kostenkalkulation basiert auf der fiktiven Beschreibung eines Maximalversorgers. Soweit möglich kamen Echtdaten zum Ansatz. 5. Die verwendeten Preise beziehen sich auf Listenpreise, ohne Rabatte und Skonti zu berücksichtigen. 6. Das recherchierte Datenmaterial wurde in Bezug auf Output und Input vergleichend gegenübergestellt und bewertet. Ergebnisse und Diskussion 1. Hygienisch-medizinischen Expertisen kann entnommen werden, dass jede Aufbereitungsform zum notwendigen Aufbereitungsergebnis führt, wofür die Motivation der Ausführenden eine Grundvoraussetzung darstellt. 2. Die Bettenaufbereitung erfolgt in Deutschland vornehmlich durch die Berufsgruppen Reinigungs-, Hol- und Bring- sowie Pflegedienst. 3. Die wesentlichen Kostenarten sind Bau-, Investitions-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Material-, Betriebsmittel-, Personalkosten sowie Kosten durch Bettentransporte, wobei jede Aufbereitungsform unterschiedliche Kostenarten verursacht. 4. Bei den drei untersuchten Verfahren machen die Personalkosten jeweils den größten Anteil an den Gesamtkosten der Aufbereitungsprozesse aus (bis zu 89%). 5. Hinsichtlich der Aufbereitung der Betten in einer Bettenzentrale sind die für den Hin- und Rücktransport der Betten verbrauchten Personalressourcen respektive -kosten maßgeblich. 6. In Bezug auf die zentral-maschinelle Aufbereitung müssen die Kosten für Betriebsmittel neben den Personalkosten als bestimmend für die Gesamtkosten angesehen werden (bis zu 42%). 7. Hinsichtlich der Kostensenkung bieten die Personal- und Betriebsmittelkosten die größten Potenziale. 8. Die Personalkosten können durch die Wahl der für die Tätigkeit verantwortlichen Berufsgruppe reduziert werden. 9. Bei identischen Aufbereitungsergebnissen betragen die Kosten für die zentral-manuelle bzw. -maschinelle Aufbereitung im Vergleich zur dezentralen Bettenaufbereitung das rund 2,9 bzw. 4,5fache. Schlussfolgerungen 1. Die Kosten für die Bettenaufbereitung fallen für jeden Krankenhausfall an. Damit sind sie nicht vernachlässigbar. 2. Sekundärleistungen auf dem Gebiet der technischen Hygiene liefern für den Prozess der Bettenaufbereitung im Krankenhaus große Kostensenkungspotenziale. 3. Personalkosten stellen unabhängig vom Aufbereitungsverfahren den prozentual größten Anteil an den Gesamtkosten des Aufbereitungsprozesses dar. 4. Als unter ökonomischen und hygienisch-medizinischen Gesichtspunkten geeignetes Verfahren hat sich die dezentrale Bettenaufbereitung gezeigt.
Im 19. Jahrhundert nahmen die Therapiemöglichkeiten der Zahnärzte zu. Der technische Fortschritt ermöglichte eine verstärkte Zuwendung zur restaurativen, konservierenden Zahnheilkunde. Gleichzeitig wuchsen in Deutschland die Anforderungen an die Ausbildung der Zahnärzte. Obwohl es in Mecklenburg-Strelitz keine zahnärztliche Ausbildung gab, waren die gesetzlichen Anforderungen für eine Zulassung zur zahnärztlichen Tätigkeit höher als in anderen deutschen Staaten - bis zur Einführung der Gewerbeordnung 1869. Etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts erhöhte sich auch der wissenschaftliche Erkenntnisstand in der Bakteriologie und der Hygiene. Das schlug sich zunächst in der ärztlichen, später auch in der zahnärztlichen Tätigkeit nieder. Allerdings verzögerte die Gewerbefreiheit, die eine Ausübung der Zahnbehandlung durch medizinische Laien erlaubte, die verbindliche Umsetzung dieser Erkenntnisse um mehrere Jahrzehnte. Auf der einen Seite kam es zu einer immer vollkommeneren Ausbildung in der Zahnmedizin an Universitäten, auf der anderen Seite entwickelte sich die handwerklich und zahntechnisch ausgerichtete Ausbildung der Dentisten. Erst nach etwa 80 Jahren wurde ein einheitlicher Berufsstand der mit der zahnmedizinischen Behandlung befassten Personen erreicht. Die Gesetzgebung zum Schutz vor Seuchen war zu diesem Zeitpunkt auf dem Gebiet der allgemeinen Medizin schon relativ umfassend. Eine verbindliche Richtlinie oder Verordnung, die den Besonderheiten der zahnärztlichen Behandlung Rechnung trug, wurde nicht erlassen, obgleich die Gesetzgebung in beiden deutschen Staaten zum Schutz der Allgemeinheit Regelungsbedarf für die Gesundheitseinrichtungen insgesamt sah. So kam es, dass Richtlinien, die Erkenntnisse und Fortschritte auf dem Gebiet der Hygiene für die zahnmedizinischen Einrichtungen einführten, erst wesentlich später erlassen wurden. Zu einem entscheidenden Zeitpunkt ihrer Entwicklung war die Zahnmedizin durch den Gesetzgeber von der Entwicklung der Medizin und der Hygiene abgekoppelt worden. Es dauerte einige Jahrzehnte, bis die Hygiene den Stellenwert in der Zahnmedizin einnehmen konnte, den sie in der allgemeinen Medizin schon lange hatte. Dieser Rückstand wird nun durch eine ständige Überarbeitung der Hygienerichtlinien und die Anpassung an den medizinisch-technischen Fortschritt aufgeholt.
Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG 1.1. EINLEITUNG 1.1.1. Peritonitisformen / Ätiologie 1.2. PROBLEMSTELLUNG 1.3. NEUE ENTWICKLUNGEN ZUR BEEINFLUSSUNG DER CHRONISCHEN ABSZEDIERENDEN PERITONITIS IM TIERMODELL 1.4. ANMERKUNGEN ZUR ANTISEPTIK 1.4.1. Antiseptik - Begriff 1.4.3. Taurolidin 1.4.4. Lokalantibiotika 1.4.5. Antimikrobielle Chemotherapeutika 2. EIGENE UNTERSUCHUNGEN UND ERGEBNISSE 2.1. MATERIAL UND METHODEN 2.1.1. Versuchstierspezies 2.1.2. Tierhaltung 2.1.3. Genehmigung der Studie 2.1.4. Geplantes Peritonitismodell 2.1.5. Histologische Auswertung 2.1.6. Versuchsgruppen bildung 2.2. ERGEBNISSE 2.2.1. Makroskopische Ergebnisse Dosisoptimierungsversuche 2.2.2. Histologische Ergebnisse Dosisoptimierungsversuche 3. DISKUSSION 3.1. ANMERKUNGEN ZUM TIERMODELL 3.2. DISKUSSION DER VERSUCHSERGEBNISSE 4. ZUSAMMENFASSUNG 5. LITERATURVERZEICHNIS
Experimentelle Untersuchungen zur Verkürzung der Einwirkzeit der Hautantiseptik vor Lumbalpunktionen Hintergrund: Eine Einwirkzeit für ein alkoholisches Hautantiseptikum von 10 min auf talgdrüsenreicher Haut ist praxisfremd. Kürzere Einwirkzeiten mit vergleichbarer Wirksamkeit sind daher wünschenswert, wurden bislang jedoch nicht systematisch untersucht. Ziel: Es soll untersucht werden, ob mit geeigneten Hautantiseptika eine Reduktion der Einwirkzeit bei gleicher oder besserer Koloniezahlreduktion möglich ist. Methode: Testung von 5 Prüfpräparaten auf ihre Koloniezahlreduktion an Stirn und Rücken nach 3, 4 bzw. 5 min Einwirkzeit im Doppelblindversuch unter Laborbedingungen an 20 Probanden in Anlehnung an prEN DIN 1500 und DGHM 2001. Nach Vergleich der Wirksamkeit mit dem mitgetesteten Referenzverfahren Auswahl von 2 Mitteln und Testung an 20 Klinikpatienten im Doppelblindversuch unter Praxisbedingungen am Rücken, erneute Mittestung des Referenzverfahrens als Vergleich. Ergebnis: Die Vorwerte am Rücken waren signifikant geringer als an der Stirn. In allen Fällen konnte eine signifikante Koloniezahlreduktion erzielt werden. Im Versuch unter Laborbedingungen waren alle Mittel nach 5 min am Rücken mindestens so effektiv wie die Referenz. An der Stirn waren 4 von 5 getesteten Mitteln nach 5 min mindestens so wirkungsvoll wie die Referenz. Im Praxisversuch ergaben alle Mittel nach 4 min eine der Referenz vergleichbare Reduktion. Schlussfolgerung: Am Rücken findet sich eine geringere Bakteriendichte als an der Stirn. Das sollte in künftigen Überlegungen für die Testung von Hautantiseptika berücksichtigt werden. Mit geeigneten Mitteln ist es möglich, bereits nach 4 min eine sichere, der Referenz entsprechende Hautantiseptik am Rücken vorzunehmen. Das zeigt, dass die momentan praxisfernen Empfehlungen an die gängige Praxis der Antiseptik vor Lumbalpunktionen ohne Verlust von Wirksamkeit oder Sicherheit angepasst werden können.
In dieser Arbeit wurde die Organisationsform der dezentralen Bettenaufbereitung am Beispiel des Universitätsklinikum Greifswald vor allem unter hygienischen Gesichtspunkten analysiert. Zusätzlich sollte ermittelt werden, ob die gewählte Organisationsform der zentralen Aufbereitung vorzuziehen, gleichwertig oder unterlegen ist. Es wurden zwei Erfassungen durchgeführt. Die erste Erfassung beinhaltete einen Fragebogen zur Durchführung der Bettenaufbereitung, der an das Personal (Pflegedienst, Hol- und Bringedienst) gerichtet war, kombiniert mit einer Bestandserfassung (z. B. Ausstattung der Betten mit Encasings). Die zweite Erfassung sollte die Aufbereitung der Betten bei unterschiedlicher Infektionsgefährdung analysieren und die Aufteilung der Tätigkeiten zwischen Pflegepersonal sowie Hol- und Bringedienst ermitteln. Die Auswertung der ersten Erfassung ergab, dass von 947 untersuchten Betten 906 mit einem erregerdichten, flüssigkeitsundurchlässigen aber wasserdampfpermeablen Teil- oder Ganzbezug versehen waren. Zusätzlich zeigte sich, dass die Bettenaufbereitung nach keiner einheitlich verbindlichen Arbeitsanweisung (SAA) durchgeführt wird. Die zweite Erfassung war wegen mangelhafter Kooperation der Befragten nur bedingt auswertbar. Als wesentliches Ergebnis der Arbeit wurde eine Standardarbeitsanweisung (SAA) zur Bettenaufbereitung bei unterschiedlicher Infektionsgefährdung erarbeitet. Sie gliedert sich in: 1. eine Vorschrift zur Bettenaufbereitung für Entlassungsbetten (fünf Risikokategorien) und 2. eine Vorschrift zur Bettenaufbereitung während des stationären Aufenthalts (vier Kategorien). Die SAA ist bereits für verbindlich erklärt und ins Intranet des Universitätsklinikums Greifswald eingestellt. Zusätzlich wurde die dezentrale Bettenaufbereitung im Vergleich zur zentralen Organisationsform unter Kostengesichtspunkten betrachtet, um eine orientierende Vorstellung über Vor- und Nachteile zu erhalten. Zusammenfassend kann im Ergebnis der Analysen festgestellt werden, dass die dezentrale der zentralen Aufbereitung sowohl unter hygienischen als auch unter ökonomischen Aspekten überlegen und daher vorzuziehen ist. Kosteneinsparpotentiale ergeben sich vor allem durch komplette Übertragung der Aufbereitung auf den Hol- und Bringedienst, aber auch durch die stringente Umsetzung der SAA, weil der Aufwand der Aufbereitung dem Infektionsrisiko angepasst wird, anstatt nicht selektiv jeweils eine Maximalform zu wählen.