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Das AMDP-Modul zu Dissoziation und Konversion (AMDP-DK) stellt eine Checkliste zur ökonomischen Erfassung dissoziativer und konversiver Phänomene dar, welche die Lücke zwischen reinen Selbstbeurteilungsverfahren und zeitaufwendigen strukturierten Interviews mit ihren jewei-ligen Nachteilen schließt. Das Verfahren umfasst operationalisierte 30 Merkmale, die entsprechend den AMDP-Algorhithmen bewertet werden, und die sich theoriegeleitet in die Subskalen Dissoziation (15 Items), Konversion (9 Items) und eine „formale“ Beurteilungsebene (6 Items), die assoziierte Merkmale abbildet, gliedert. In einer Stichprobe stationärer psychiatrischer Patienten (N = 73) fanden sich die erfassten Phänomene in sehr heterogener Häufigkeit und Ausprägung. Das AMDP-DK und seine Subskalen zeigten gute Werte für die innere Konsistenz (Cron-bachs ? zwischen 0,76 und 0,85). Faktoranalytisch konnte die theoriegeleitete Subskalenbildung größtenteils repliziert werden. Die konvergente und divergente Validität waren befriedigend bis gut, und die Checkliste zeigte im Gruppenvergleich eine gute Diskriminationsfähigkeit zwischen hoch- und niedrigdissoziativen Patienten. Die Befunde werden hinsichtlich der psychometrischen Güte und der Bedeutung für die Modellbildung zu Dissoziation und Konversion diskutiert.
Diese Arbeit beschreibt den Aufbau eines Assays zur Selektion eines Ribozyms, welches die Desaminierung von Adenosin zu Inosin katalysiert. Diese Reaktion spielt im Organismus, wo sie proteinkatalysiert abläuft, eine wichtige Rolle (Nukleotidmetabolismus, RNA-Editing). Zusätzlich besitzt ein solches Ribozym das Potenzial zur gezielten Veränderung von RNA-Sequenzen. Das Projekt hat somit evolutionstheoretische (RNA-Welt-Hypothese) als auch gentherapeutische Relevanz. Zentraler Punkt des vorgestellten Assays ist die Markierung einer Mischung verschiedener RNA-Sequenzen (= Bibliothek) mit dem Substrat Adenosin. Dieses trägt an der exozyklischen Aminogruppe eine Biotinfunktion. Wird diese Bibliothek auf einer festen Phase über die Biotin/Streptavidin-Wechselwirkung immobilisiert und den Selektionsbedingungen unterworfen, werden Spezies mit der gewünschten Aktivität in Lösung entlassen. Diese können eluiert und über RT-PCR angereichert werden. Die Funktionalisierung der RNA-Bibliothek geschieht am 5’-Ende jeder Sequenz durch Transkriptionspriming aus einer chemisch synthetisierten DNA-Bibliothek in Gegenwart der vier NTPs und eines Guanosin-5’-monophosphatderivats, dem „Initiator“. Letzteres ist über die 5’-Phosphatfunktion mit dem biotinylierten Substrat Adenosin verknüpft. Das Initiatormolekül wurde in zwei Strategien synthetisiert. Die erste Strategie fand an der festen Phase unter Verwendung des Phosphoramiditverfahrens statt und lieferte Initiator in nanomolarem Maßstab. Die zweite Strategie bestand aus einer 17-stufigen Synthese in Lösung und ergab fast identisches Initiatormolekül in µmolarem Maßstab. Beide Initiatormoleküle wurden erfolgreich zur Funktionalisierung einer RNA eingesetzt. Zur qualitativen Dokumentation des Einbaus des Initiators wurde eine auf Chemilumineszenzdetektion basierende Methode entwickelt. Dabei wurden die Transkriptionsprodukte auf eine Nylonmembran immobilisiert und mit einem Fusionsprotein aus Alkalischer Phosphatase und Streptavidin inkubiert, welches spezifisch den Biotinrest bindet. Durch Zugabe eines möglichen Substrats der Alkalischen Phosphatase wird ein Chemilumineszenzsignal erzeugt, was über einen Röntgenfilm dokumentiert wurde. Dieser qualitative Nachweis wurde erweitert, um die Einbaueffizienz zu quantifizieren. Dazu wurde eine RNA, welche zu 100% mit dem Initiatormolekül markiert war, mit Hilfe des Phosphoramiditverfahrens hergestellt. Diese als Standard fungierende RNA wurde in definierter Menge zusammen mit definierten Mengen an statistisch funktionalisierten Primingprodukt geblottet. Die Quantifizierung der Chemilumineszenz der Proben erfolgte mit Hilfe eines Photosystems und durch Integration der Signalintensitäten. Dadurch konnte der Anteil der in den durchgeführten Primingreaktionen mit Initiator markierten RNA zu maximal 3 % bestimmt werden. Obwohl eine Erhöhung dieses Wertes z.B. durch Optimierung der Initiatorstruktur wünschenswert ist, ist damit die Funktionalisierung einer RNA-Bibliothek in einer für die Selektion ausreichenden Menge durchaus möglich. Zur Evaluation des Assays wurde der Selektionsschritt simuliert, in welchem ein über das Initiatormolekül festphasengebundenes Ribozym spezifisch zur Selbstspaltung aktiviert wird. Zu diesem Zweck wurden ein Hammerheadriboyzm, ein Hairpinribozym sowie ein DNAzym untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Spaltaktivität aller drei Systeme durch Funktionalisierung mit dem Initiator in Lösung fast vollständig inhibiert wird, unmarkierte Spezies unter identischen Bedingungen jedoch uneingeschränkte Spaltaktivität zeigen. Die beobachtete Inhibierung beruht auf einem intramolekularen Effekt, der möglicherweise zu einer Verschiebung des Konformerengleichgewichts der Testsysteme hin zu spaltinaktiven Konformeren führt. Zusätzlich wurde die Spaltaktivität des mit Initiator markierten und an einer Festphase immobilisierten Hairpinribozyms untersucht. Auch hier war eine stark verringerte Spaltaktivität zu beobachten, welche jedoch in unspezifischen Wechselwirkungen zwischen Festphase und Ribozym begründet liegen könnten. Die verwendeten Systeme eignen sich offenbar nicht zur Evaluierung des Assays, was jedoch die Möglichkeit offen lässt, dass im geplanten Assay selektierte RNA-Sequenzen die Funktionalisierung mit Initiator tolerieren. Die Ergebnisse dieser Arbeit erlauben den Schluss, dass die gewählte Strategie zur Selektion der Adenosindesaminase einige Punkte beinhaltet, welche nach Möglichkeit optimiert werden müssen, um eine effizientere Selektion durchführen zu können. Prinzipiell ist die Vorraussetzung für die Selektion der Adenosindesaminase durch die beschriebene Methode jedoch geschaffen und kann basierend auf den vorgestellten Ergebnissen in zukünftigen Studien durchgeführt werden.
Problemstellung Der Ausweis von Krankenhausleistungen in Bezug auf Sekundärleistungen ist suboptimal. Zur Sekundärleistung eines Krankenhauses zählt die technische Hygiene. Als eine in ihrer Lösung unterschiedlich diskutierte Aufgabenstellung der technischen Hygiene sollte in der vorliegenden Dissertationsschrift die Bettenaufbereitung unter ökonomischen Gesichtspunkten analysiert werden, da hierzu keine umfangreiche Kostenerhebung in der Literatur existiert. Fragestellung 1. Die Untersuchungen mussten die Anforderungen seitens des Gesetzgebers an die Hygieneleistungen im Krankenhaus berücksichtigen. Neben Aussagen zum Output, d.h. zum Nutzen des jeweiligen Verfahrens für die Patienten wird der Input über eine Kostenanalyse gemessen, um das Verfahren mit der besten Kosten-Nutzen-Relation zu identifizieren. 2. Daneben werden Optionen zur Kostenreduzierung auf Basis der Kostensenkungspotenziale der jeweiligen Verfahren verdeutlicht. 3. Zudem sollen im Zusammenhang mit der Bettenaufbereitung weiterführende Aspekte zur Kostenreduzierung aufgezeigt werden. Methode 1. Es wurden die drei in Deutschland angewendeten Verfahren zur Bettenaufbereitung, die dezentrale, die zentral-manuelle sowie die zentral-maschinelle Bettenaufbereitung, analysiert. 2. Zunächst erfolgte die Literaturrecherche, um anhand der gesetzlichen Auflagen das Soll zu ermitteln. 3. Die Ist-Erhebung stützt sich jeweils auf Betriebsstättenbesichtigungen bei Herstellern von Aufbereitungsanlagen, Begehungen in Krankenhäusern, Interviews mit Herstellern, Betreibern und Verantwortlichen von Bettenaufbereitungsanlagen in Bettenzentralen, Interviews mit Ausführenden und Verantwortlichen diverser Managementbereiche im Krankenhaus. 4. Für die Kostenanalyse wurden wesentliche Kostenarten untersucht. Die Kostenkalkulation basiert auf der fiktiven Beschreibung eines Maximalversorgers. Soweit möglich kamen Echtdaten zum Ansatz. 5. Die verwendeten Preise beziehen sich auf Listenpreise, ohne Rabatte und Skonti zu berücksichtigen. 6. Das recherchierte Datenmaterial wurde in Bezug auf Output und Input vergleichend gegenübergestellt und bewertet. Ergebnisse und Diskussion 1. Hygienisch-medizinischen Expertisen kann entnommen werden, dass jede Aufbereitungsform zum notwendigen Aufbereitungsergebnis führt, wofür die Motivation der Ausführenden eine Grundvoraussetzung darstellt. 2. Die Bettenaufbereitung erfolgt in Deutschland vornehmlich durch die Berufsgruppen Reinigungs-, Hol- und Bring- sowie Pflegedienst. 3. Die wesentlichen Kostenarten sind Bau-, Investitions-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Material-, Betriebsmittel-, Personalkosten sowie Kosten durch Bettentransporte, wobei jede Aufbereitungsform unterschiedliche Kostenarten verursacht. 4. Bei den drei untersuchten Verfahren machen die Personalkosten jeweils den größten Anteil an den Gesamtkosten der Aufbereitungsprozesse aus (bis zu 89%). 5. Hinsichtlich der Aufbereitung der Betten in einer Bettenzentrale sind die für den Hin- und Rücktransport der Betten verbrauchten Personalressourcen respektive -kosten maßgeblich. 6. In Bezug auf die zentral-maschinelle Aufbereitung müssen die Kosten für Betriebsmittel neben den Personalkosten als bestimmend für die Gesamtkosten angesehen werden (bis zu 42%). 7. Hinsichtlich der Kostensenkung bieten die Personal- und Betriebsmittelkosten die größten Potenziale. 8. Die Personalkosten können durch die Wahl der für die Tätigkeit verantwortlichen Berufsgruppe reduziert werden. 9. Bei identischen Aufbereitungsergebnissen betragen die Kosten für die zentral-manuelle bzw. -maschinelle Aufbereitung im Vergleich zur dezentralen Bettenaufbereitung das rund 2,9 bzw. 4,5fache. Schlussfolgerungen 1. Die Kosten für die Bettenaufbereitung fallen für jeden Krankenhausfall an. Damit sind sie nicht vernachlässigbar. 2. Sekundärleistungen auf dem Gebiet der technischen Hygiene liefern für den Prozess der Bettenaufbereitung im Krankenhaus große Kostensenkungspotenziale. 3. Personalkosten stellen unabhängig vom Aufbereitungsverfahren den prozentual größten Anteil an den Gesamtkosten des Aufbereitungsprozesses dar. 4. Als unter ökonomischen und hygienisch-medizinischen Gesichtspunkten geeignetes Verfahren hat sich die dezentrale Bettenaufbereitung gezeigt.
Turbulenz ist allgegenwärtig in der Natur. Ein wichtiges Charakteristikum sind Fluktuationen auf einer Vielzahl von räumlichen und zeitlichen Skalen, die sowohl in neutralen Fluiden und gasförmigen Systemen, als auch in Plasmen beobachtet werden. Obwohl der elektromagnetische Charakter von Plasmen eine erhöhte Komplexität von Plasmaturbulenz bedingt, sind die grundlegenden Eigenschaften universell. In magnetisch eingeschlossenen Plasmen führen fluktuierende Plasmaparameter zu turbulentem Transport von Plasmateilchen und Energie, der die Einschlusszeit verringert und wichtige Aspekte zukünftiger Fusionskraftwerke beeinflusst. Der intermittente Charakter dieses konvektiven Teilchenflusses ist verbunden mit turbulenten Strukturen mit großen Amplituden, auch "blobs" genannt, die radial durch das Magnetfeld propagieren. Intermittente Fluktuationen im Randplasma von Experimenten mit linearer Magnetfeldgeometrie werden ebenfalls propagierenden turbulenten Strukturen zugeschrieben. Dabei ist der Mechanismus der radialen Propagation kaum verstanden. In dieser Arbeit wird die Bildung und Propagation von turbulenten Strukturen im linear magnetisierten Helikonexperiment Vineta untersucht. Durch Messungen der Fluktuationen in der azimuthalen Ebene mit multi-dimensionalen Sonden wird gezeigt, dass turbulente Strukturen in Driftwellenturbulenz im Gebiet des maximalen Dichtegradienten entstehen. Die turbulenten Strukturen propagieren hauptsächlich azimuthal in Richtung der Hintergrund ExB-Drift, aber sie besitzen auch eine starke radiale Geschwindigkeitskomponente. Die radiale Propagation wird durch das selbstkonsistente Potential der turbulenten Struktur verursacht, dass zu einem fluktuations-induzierten radialen Transport führt. Im Plasmarand werden die turbulenten Strukturen als intermittente Dichteeruptionen mit großen Amplituden beobachtet. Ein Vergleich der experimentellen Ergebnisse mit numerischen dreidimensionalen Fluid-Simulationen mit abgestimmten Geometrie- und Randbedingungen zeigt Übereinstimmung. Die Bildung der turbulenten Strukturen ist kausal mit einer quasi-kohärenten Driftmode verbunden und ihre radiale Propagation wird durch das selbstkonsistente elektrische Feld verursacht, dass aus der dreidimensionalen Dynamik resultiert. Zum Vergleich wird die Propagation von turbulenten Strukturen im Randplasma vom National Spherical Torus Experiment (NSTX) untersucht und mit theoretischen Propagationsmodellen verglichen.
Zielsetzung: Die Schädelbasis steht sowohl mit dem Oberkiefer, als auch mit dem Unterkiefer in Verbindung. Daher liegt die Vermutung nahe, dass diese eine wichtige Rolle bei Klasse III Anomalien spielt. Die vorliegende Studie hatte zum Ziel zur Klärung der widersprüchlichen Literaturangaben die Schädelbasiskonfiguration bei Patienten mit skelettaler Klasse III zu untersuchen. Material und Methode: Von 54 Patienten mit skelettaler Klasse III und 54 Kontrollpatienten (Klasse I, II/1, II/2) im Alter von 14 bis 24 Jahren wurden retrospektiv die Anfangsfernröntgenseitenbilder anhand von 21 zephalometrischen basikranialen Parametern sowie die Kieferlängen in Bezug zur vorderen Schädelbasislänge untersucht. Ergebnis: Im Gegensatz zur Gesamtschädelbasislänge zeigte sich beim anterioren Abschnitt (S-N) und beim posterioren Abschnitt (S-Ba, S-Ar) keine signifikante Verkleinerung bei Klasse III Patienten. Die signifikant spitzeren Winkel (Ca-S-Ba und Se-S-Ba) spiegeln eine vergrößerte Schädelbasisknickung wider. Die konsekutive Kondylenverlagerung nach anterior konnte durch eine signifikante Verminderung von Se-S-Cd und Ar-Ca gezeigt werden. Die relative Mandibulalänge war signifikant vergrößert. Schlussfolgerung: Eine Minderung der Schädelbasisknickung bei Patienten mit skelettaler Klasse III konnte eindeutig bestätigt werden. Die Gesamtverkürzung der Schädelbasis ist offenbar das Ergebnis verschiedener kleinerer Veränderungen. Die Ergebnisse decken sich mit der Hypothese der „defizitären Orthozephalisation“ bei der Klasse III Morphgenese. Die basikranial-maxilläre Relation bei skelettaler Klasse III bleibt unklar.
Diese Arbeit betrachtet erstmalig das Gesamtwerk des Autors, einschliesslich zahlreicher unveröffentlichter Texte aus dem Nachlass. Die Kernthese dieser Arbeit ist, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema Preußen Koeppens Œuvre leitmotivisch durchzieht, wobei „Preußen“ mehr als nur ein Motiv ist. Das Thema erweist sich als fundamentaler Zugang zu Autor und Werk. Koeppens Schreibbemühungen und vielleicht auch Schreibhemmungen, sein lebenslanges Festhalten an einem autobiographischen Projekt geben davon Zeugnis.
In dieser Studie sollte untersucht werden ob: (1) Es einen Zusammenhang zwischen einer CMD und der Körperhaltung während des Gehens gibt? (2) Das Tragen einer Zentrikschiene mit Front-Eckzahnführung zu einer Verbesserung der Symptomatik (a) an der Wirbelsäule und (b) im craniomandibulären System führt? Und (3) ob sich die Veränderungen an der Wirbelsäule mit Hilfe des Bewegungsanalysesystems sonoSens®-Monitor während des Laufens dokumentieren lassen? Hierzu wurde die Wirbelsäule von 20 Probanden mit einer CMD und 19 kiefergelenksgesunde Probanden mit dem Ganganalysegerät sonoSens® untersucht. Einmal vor Schienentherapie, dann direkt nach Eingliedern der Schiene und nach einer Schienentragedauer von min. 3 Tagen. Zusätzlich wurde bei jeder Untersuchung ein Funktionsbefund erhoben. Bei der eingegliederten Schiene handelte es sich um eine Michigan-Schiene mit Front-Eckzahnführung. Ergebnisse: (1) Ein signifikanter Zusammenhang zwischen einer CMD und der Körperhaltung während des Gehens wurden in dieser Studie gefunden. (2a) Das Tragen einer entsprechenden Schiene führt zu einer Verbesserung der Problematik an der Wirbelsäule, zumindest im Bereich der HWS und BWS. (2b) Auch die Symptomatik der CMD kann durch das Tragen einer Zentrikschiene verbessert werden. Und (3) Veränderungen an der Wirbelsäule lassen sich während des Laufens mit dem Ganganalysegerät sonoSens?-Monitor dokumentieren.
In der Zeit von Oktober 1997 bis Mai 2001 wurde im Rahmen der epidemiologischen Querschnittsstudie „Study of Health in Pomerania“ (SHIP-0) der Gesundheitszustand von 4310 freiwilligen Probanden untersucht. Bei 508 (11.8 %) Studienteilnehmern wurde während der zahnärztlichen Diagnostik eine Mundschleimhautveränderung festgestellt. Diese Probanden erhielten bei entsprechender Notwendigkeit eine mündliche Beratung und in der Regel zusätzlich ein Empfehlungsschreiben, zur Abklärung des Befundes einen Zahnarzt aufzusuchen. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, wie viele der Probanden mit auffälligem Mundschleimhautbefund dieser Empfehlung gefolgt sind und in welchem Zeitrahmen sie dies taten. In uni- und multivariaten Analysen wird ergründet, von welchen Faktoren die Inanspruchnahme eines Zahnarztes in dieser Konstellation abhängig war. Ferner wird analysiert, ob die konsultierten Zahnärzte den SHIP-0-Befund bestätigten und welche Therapie den Probanden zuteil wurde. Methodisch wurden die selektierten Probanden zunächst gebeten, für die behandelnden Zahnärzte Schweigepflichtentbindungen auszustellen. Den jeweiligen Zahnärzten wiederum wurde neben einer Kopie der erteilten Schweigepflichtentbindung ein standardisierter Fragebogen übersandt, welcher das Vorstellungsdatum des Probanden, die vom Zahnarzt registrierten Mundschleimhautveränderungen sowie die ergriffenen Therapiemaßnahmen erfragte. Die so erhobenen Daten wurden unter Berücksichtigung ausgewählter Daten aus den in SHIP-0 durchgeführten Untersuchungen und Interviews statistisch ausgewertet. Insgesamt wurden 415 Probanden (81.7 %) in die Auswertung einbezogen. 110 Probanden (26.5 %) verweigerten die Befragung ihres behandelnden Zahnarztes. Von den 305 Probanden (73.5 %) mit erteilter Schweigepflichtentbindung waren insgesamt 285 Probanden (93.4 %) nach der Untersuchung in der Basisstudie bei einem Zahnarzt vorstellig. Insgesamt 129 behandelnde Hauszahnärzte beteiligten sich an dieser Untersuchung (Response 100 %). 55.1 % (N=168) der Probanden mit erteilter Schweigepflichtentbindung suchten den Hauszahnarzt innerhalb von sechs Monaten nach der SHIP-0-Untersuchung auf. Das Alter der Probanden hatte in der vorliegenden Studie einen statistisch signifikanten Einfluss auf das Inanspruchnahmeverhalten. Die außerdem betrachteten Risikofaktoren Geschlecht, Familienstand und Sozialschicht ließen den Trend erkennen, dass mit einem Partner zusammen lebende (43.9 %, N=118) und der oberen Sozialschicht angehörende Individuen (53.4 %, N=39) eher den Mundschleimhautbefund bei ihrem Zahnarzt kontrollieren ließen als allein lebende und den unteren Sozialschichten angehörende Personen. Es zeichnete sich ein deutlicher Trend dahingehend ab, dass je gesünder die Lebensführung und je besser das allgemeine Vorsorgeverhalten ausgeprägt war, umso eher die zahnärztliche Kontrolle der Mundschleimhautveränderungen in Anspruch genommen wurde. Ein gut ausgeprägtes Zahngesundheitswissen und –verhalten (44.2 %, N=146) korrelierte statistisch signifikant mit einer Zahnarztkonsultation innerhalb von sechs Monaten nach dem SHIP-0-Survey. Der objektive, in der Basisstudie zahnärztlich ermittelte Behandlungsbedarf wich stark von der subjektiv eingeschätzten Ernsthaftigkeit der diagnostizierten Mundschleimhautveränderung ab. Je dringlicher die Behandlungspriorität, desto zurückhaltender nahmen die Probanden die empfohlene, zahnmedizinische Kontrolluntersuchung innerhalb von sechs Monaten in Anspruch. Etwa ein Drittel aller in der Basisstudie erhobenen, spezifischen Mundschleimhautbefunde (30.4 %, N=91) wurde von den Zahnärzten bestätigt. Mit 65.9 % (N=197) wurde die Mehrzahl der SHIP-0-Diagnosen nicht bestätigt, elf Befunde (3.7 %) wurden teilweise bestätigt. Insgesamt neun fehlende Diagnoseübereinstimmungen (3 %) erscheinen nicht plausibel, ein nicht bestätigter SHIP-0-Befund (0.3 %) erscheint teilweise plausibel. Suchte der Proband den Zahnarzt innerhalb von sechs Monaten auf, stimmte ein größerer Anteil der Befunde überein (37.4 %, N=58) als zum Zeitpunkt einer späteren Zahnarztkonsultation (14.7 %, N=16). Bezogen auf die SHIP-0-Diagnose war die Therapie der Zahnärzte in 72.9 % adäquat, 5 % der SHIP-0-Diagnosen wurden als teilweise adäquat und 21.1 % als nicht adäquat therapiert bewertet. Je Proband betrachtet wurden 73.1 % adäquat, 5.7 % teilweise adäquat und 21.2 % nicht adäquat behandelt. Trotz moderner und sich ständig weiter entwickelnder Diagnostik- und Therapieverfahren, konnten die Inzidenz und die Mortalität sowie die Prognose von Patienten mit Mundhöhlenkarzinomen und deren Vorstadien in den letzten Jahren weltweit nicht wesentlich verbessert werden. Bevölkerungsbezogenen Aufklärungskampagnen über Risikofaktoren sowie Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen kommen deshalb derzeit die größte Bedeutung zu.
Hintergrund: Während seit langem eine Assoziation von Fettleber und Diabetes mellitus Typ 2 bekannt ist, ist der Zusammenhang zwischen Fettleber und Diabetes mellitus Typ 1 bisher nicht ausreichend untersucht. Ziel der Arbeit war es zu zeigen, dass das Risiko für Fettleber bei Typ-1 und Typ-2-Diabetikern verschieden ist. Methodik: Die Study of Health in Pomerania (SHIP) ist eine populationsbasierte Querschnittstudie in Vorpommern in deren Rahmen insgesamt 4310 Probanden untersucht wurden. Für die Analysen standen 4173 Probanden zur Verfügung. Die Study of Health in Pomerania – Diabetes mellitus Typ 1 (SHIP-DM) wurde als assoziiertes Projekt von SHIP durchgeführt. Für die Studie wurden 241 konsekutive Typ-1-Diabetiker nach einem erweiterten SHIP-Protokoll untersucht. Für die Analysen standen 219 Probanden zur Verfügung. Ergebnisse: Die Prävalenz für Fettleber lag bei Typ-2-Diabetikern mit 64,5% über dem Risiko für Typ-1-Diabetiker (20,5%) und dem für Nichtdiabetiker (26,4%). Nach Kontrolle für potenzielle Confounder ließ sich dieser Zusammenhang ebenfalls zeigen. Das unabhängige Risiko für Fettleber ist bei Typ-2-Diabetes verglichen mit Nichtdiabetikern dreifach erhöht. Das Risiko für Fettleber ist bei Diabetes mellitus Typ 1 vergleichbar mit dem Risiko bei Nichtdiabetikern. Bei Typ-1-Diabetikern sind männliches Geschlecht, eine erhöhte Waist-to-Hip-Ratio und erhöhte Serumwerte für Cholesterol mit Fettleber assoziiert. Leicht erhöhte Serumwerte für HbA1c sind bei Typ-1-Diabetikern invers mit Fettleber assoziiert. Die für Typ-1-Diabetiker nachgewiesenen Risikofaktoren ließen sich ebenfalls für Nichtdiabetiker nachweisen. Bei Typ-2-Diabetikern dagegen ist männliches Geschlecht nicht mit Fettleber assoziiert und leicht erhöhte Serumwerte für HbA1c erhöhen das Risiko für Fettleber. Diskussion: Die Ergebnisse bestätigen die Hypothese, dass Diabetes mellitus Typ 1, anders als Typ 2, nicht mit Fettleber assoziiert ist. Hierfür gibt es mehrere mögliche Erklärungen, die auf der unterschiedlichen Pathophysiologie der beiden Diabetestypen aufbauen. Diese Ergebnisse untermauern unter anderem die These, dass die Fettleber an der Entstehung des Diabetes mellitus Typ 2 beteiligt sein könnte.
Fuer die operative Therapie des Hallux rigidus stehen eine Reihe etablierter Operationsverfahren zur Verfügung. Viele davon bieten dem Patienten postoperativ nicht genügend Bewegungsfreiheit oder gehen häufig mit Schmerzen oder Einschränkungen bei der Wahl des Schuhwerkes einher. Eine viel versprechende Lösung dieser Probleme bieten neuere Versionen von Totalendoprothesen. Ziel dieser Studie war es, mittelfristige Ergebnisse von 61 mittels der modularen Toefit-Plus™ Titanprothese mit Polyethylen- Gelenkeinsatz der Firma Plus Orthopedics (Plus Orthopedics AG, Rotkreuz, Schweiz) versorgten Patienten zu erheben. In einem durchschnittlich 23,4 Monate (6-44 Monate) umfassenden Nachuntersuchungsintervall wurden unsere Patienten anhand des 100- Punkte- Hallux- Metatarsophalangeal- Interphalangeal- Scores der A.O.F.A.S. (American Orthopedic Foot And Ankle Society) nach Kitaoka (1994) bezueglich ihrer Zufriedenheit, Schmerzfreiheit und Bewegungsfähigkeit des Grosszehengrundgelenkes untersucht. Zusätzlich wurden im Zuge der Nachuntersuchung neben dem Studium der Krankenakten Röntgenbilder angefertigt und hinsichtlich möglicher Osteolysen, Ossifikationen oder Luxationen untersucht. Schliesslich erfolgte die Messung des Bewegungsausmasses im Grosszehengrundgelenk nach der Neutral-Null-Methode. Der postoperative Score ließ sich gegenueber dem präoperativen von durchschnittlich 22,09 auf 84,03 Punkte verbessern. So konnte in 44 Fällen (72%) ein gutes oder sehr gutes Ergebnis (80 Punkte oder mehr), in 14 Fällen (23%) ein befriedigendes (50 bis 79 Punkte) und in drei Fllen (5%) ein unbefriedigendes (weniger als 50 Punkte) Ergebnis erzielt werden. Das Bewegungsausmass wurde durch den Eingriff von durchschnittlich 14,5° (Dorsalflexion plus Plantarflexion) auf 38,7° erhoeht. In 16 Fällen kam es zu radiologisch nachweisbaren Osteolysen, die bei acht Patienten allerdings keinerlei Beschwerden hervorriefen. Das Verhältnis von Männern zu Frauen betrug bei den durchschnittlich 57,23 Jahre alten Patienten 1:1,8. Es erfolgten 73 einseitige und zwei beidseitige (zweizeitige) Implantationen, wobei 66 Operationen von einem Operateur (Oberarzt der Orthopaedischen Klinik), die restlichen 11 Operationen von zwei weiteren Kollegen vorgenommen wurden. Mit einer Rate von 9,8% revisionspflichtigen Komplikationen lag unsere Studie durchaus im Bereich der internationalen Vergleichsstudien. Nach Analyse unserer mittelfristigen Ergebnisse kamen wir zu der Auffassung, dass die totalendoprothetische Versorgung des Grosszehengrundgelenkes mittels der vorgestellten Endoprothese nach sorgfältiger Indikationsprüfung eine adäquate Behandlungsoption für Patienten mit Hallux rigidus der Grade III und IV darstellt. Besonders im Hinblick auf eine Arthrodese bot sie dem aktiven Patienten eine viel versprechende Alternative, zumal diese als Therapieoption fuer die Zukunft erhalten blieb. Die kritische Beobachtung der Osteointegration bzw. Osteolysenbildung muss jedoch weiterhin Gegenstand von Studien bleiben, um auch die langfristige Tauglichkeit der Prothese unter Beweis zu stellen.