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In der Zahnmedizin bestehen vielfältige Möglichkeiten zur Übertragung von Krankheitserregern. Daher besitzen Infektionsschutzmaßnahmen einen hohen Stellenwert. Zur Vermeidung von Infektionen ist ein strukturiertes Hygienemanagement in Form des Multibarrierensystems zu etablieren. Mit Hilfe eines Fragebogens wurde der Hygienestatus im Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Greifswald (ZZMK) ermittelt und mit Ergebnissen in Zahnarztpraxen verglichen. Sowohl die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention bei RKI als auch der BGV A1 entspricht am Universitätsklinikum den Anforderungen. Defizite ergaben sich lediglich beim Impfschutz. Die wichtige HBV-Impfung wurde nur bei 97% der Mitarbeiter durchgeführt. Die Durchimpfungsrate bezüglich Virusgrippe (60%) und den klassischen Kinderkrankheiten (19-31%) war noch unbefriedigender. Die Ursachen für anfängliche Probleme bei der Nutzung des DAC Universal Kombinatons-Autoklav konnten ermittelt werden. Zur optimalen Nutzung wurden dem ZZMK praxisrelevante Vorschläge unterbreitet. Nachdem sich im Ergebnis der Untersuchung der Wasserqualität der dentalen Funktionseinheiten Beanstandungen ergaben, wurde durch systemische Komplettsanierung die geforderte Trinkwasserqualität erreicht. In allen Fällen, in denen Defizite im Aufbereitungsprozess festgestellt wurden, wurde das korrigiert und das veränderte Vorgehen mit einer Standardarbeitsanweisung festgelegt. Das betrifft die Aufbereitung von Röntgenhaltern, Multifunktionsspritzen und endodontischen Ni-Ti-Instrumenten.
Analyse des Hygienestatus und des Personalschutzes im deutschen Rettungsdienst und Krankentransport
(2010)
Zusammenfassung: Hintergrund: Hygiene ist im Rettungsdienst sowohl für den Infektionsschutz des Patienten als auch der Mitarbeiter essentiell. Gerade im Bereich des Rettungsdienstes und Krankentransports sind die Mitarbeiter einem hohen, meist unbekannten Kontaminationsrisiko mit Krankheitserregern ausgesetzt. Methoden: Um eine Analyse des Hygienestatus aller Bundesländer und aller Organisationen, die am Rettungsdienst/Krankentransport beteiligt sind, zu ermöglichen, wurde eine deutschlandweite Umfrage durchgeführt. Diese unterteilte sich in zwei standardisierte Fragebögen, einen für den Wachleiter einer Wache mit einem Umfang von 52 Fragen und einen für das Rettungsdienst-/Krankentransportpersonal mit einem Umfang von 38 Fragen. Insgesamt antworteten 779 Personen adäquat. Ergänzend wurde eine hygienisch-mikrobiologische Pilotstudie zur Erregerbelastung auf Rettungsdienstkleidung in Abhängigkeit von Tragedauer sowie zur Kontamination von Rettungsdienst- und Krankentransportfahrzeugen durchgeführt. Ergebnisse: Das Ergebnis der Umfrage offenbarte eine Reihe von Unklarheiten und Defiziten bezüglich hygienischer Verfahrensweisen und des Personalschutzes vor allem bezüglich Impfstatus, Händehygiene, Postexpositionsprophylaxe, Tragedauer der Dienstkleidung und Fahrzeugdesinfektion. Bei der hygienisch-mikrobiologischen Untersuchung der Dienstbekleidung zeigte sich, dass bereits nach 3 Tagen Dienst die Erregerzahl in hygienisch relevantem Maß ansteigt mit teilweise hoher Kontamination mit nosokomial relevanten Erregern. In den Rettungsdienstbereichen, in denen die Fahrzeuge nicht täglich desinfiziert wurden, zeigte sich eine hohe Erregerbelastung. Schlussfolgerung: Eine einheitliche Regelung hygienischer Verfahrensweisen und des Personalschutzes im Rettungsdienst und Krankentransport in der Bundesrepublik Deutschland ist z.B. über die Fachgesellschaften anzustreben.
Zusammenfassung Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Überprüfung des dermatologischen Nutzens der Einführung eines Hautschutzplans in der Chirurgie. Methode: Die durchgeführten Untersuchungen dienten der prospektiven Beobachtung der Hautbarrierefunktion unter Einfluss von Hautschutz- sowie Hautpflegeprodukten. Dementsprechend wurden mittels hautphysiologischer Messverfahren die Hautparameter Hautfeuchtigkeit, Hautlipidgehalt, TEWL sowie AOP vor und nach der Umsetzung der Standardarbeitsanweisung (SAA) gemessen. Die ersten Messungen vor der Umsetzung der SAA erfolgten über einen Messzeitraum von zwei Wochen. Im Anschluss erfolgten nacheinander zwei weitere Messreihen. In der zweiten Messreihe wurden das Hautschutzprodukt A und das Hautpflegepräparat B verwendet; in der dritten Messphase das Hautschutzmittel A und das Hautpflegeprodukt C, weil das Hautpflegemittel B aufgrund ungenügender Qualität während des Eincremens (krümelige Konsistenzveränderungen) sowie von Hautirritationen bei einem Probanden durch das Hautpflegeprodukt C ersetzt werden musste. Die Messparameter Hautlipidgehalt, TEWL und AOP haben sich als zuverlässige Größen für die Evaluation der Hautveränderungen unter dem Einfluss von Hautschutz- und pflegeprodukten erwiesen. Ergebnisse: Beim TEWL gab es in Messreihe 2 eine signifikante Verbesserung im Vergleich zu den Vorwerten. Es zeigte sich, dass die Hautparameter während der Nutzung des Hautpflegemittels C in der Kombination mit dem Hautschutzprodukt A (Messreihe 3) trotz des zusätzlichen Einsatzes von Irritanzien (aggressiveres Hautdesinfektionsmittel – Manorapid® synergy) nahezu gleichbleibend waren (TEWL) bzw. nur sehr geringfügig abfielen (Hautfeuchtigkeitsgehalt). Die Messwerte der Hautfeuchtigkeit waren auch in Messreihe 2 nicht signifikant verbessert. Zeitgleich lassen die Messwerte (im Mittel zwischen 30 - 40) die Interpretation „trockene Haut“ für den gesamten Verlauf und die gesamte Studienpopulation, d. h. während aller Messreihen zu (Heinrich et al. 2003). Die Messwerte für AOP waren signifikant höher im Vergleich zu den Messergebnissen ohne den Einsatz von Hautschutz- und Hautpflegeprodukten. Das AOP erfuhr in Messereihe 3 im Vergleich zu Messreihe 2 erneut eine signifikante Verbesserung. Beim Hautlipidgehalt wurde in Messreihe 2 keine signifikante Verbesserung nachgewiesen. In Messreihe 3 hingegen konnte eine signifikante Verbesserung für den Hautlipidgehalt gezeigt werden. Schlussfolgerungen: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umsetzung eines Hautschutzplans mit regelmäßiger Anwendung von Hautschutz und Hautpflege chirurgischen Disziplinen empfohlen werden kann. Auf Grund der hohen Hautbelastung der Chirurgenhand und möglicherweise auch auf Grund der vergleichsweise kurzen Anwendungsdauer blieb allerdings das Merkmal „trockene Haut“ unbeeinflusst. Im Vergleich der Hautpflegepräparate war Produkt C dem Produkt B überlegen.
Korrekte Händehygiene ist ein maßgeblicher Faktor im medizinischen Pflegealltag zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen. Dabei ist nicht nur die richtige Technik nach der EN1500 maßgeblich, sondern vor allem die Compliance des Pflegepersonals, die je nach Fachrichtung sowie einer Reihe von anderen Faktoren zwischen 5-96 % schwankt. Als ein maßgeblicher Grund für mangelnde Compliance wird im Pflegealltag die erforderliche Zeit für die Händedesinfektion angegeben, d.h. die vorgeschriebene Einwirkzeit von 30 s wird im normalen Pflegealltag als zu lange empfunden bzw. auf Grund von zu wenig Zeit werden die Hände zu wenig desinfiziert. In dieser Studie wurde geprüft, ob die minimale Einwirkzeit von 30 s auf 15 s bei gleichbleibender Effizienz herabgesetzt werden kann und ob sich die verkürzte Einwirkzeit auf die Compliance des Pflegepersonals auswirkt. Die Studie wurde als Cross-Over-Anwendungsbeobachtung an 14 Probanden auf einer gynäkologischen Bettenstation durchgeführt. Die Probanden wurde jeweils über eine 8 h Schicht begleitet; dabei wurden die Anzahl ihrer durchgeführten Händedesinfektionen und die Indikationen dazu an Hand der "5 Moments" (WHO-Guideline 2009) erfasst. Bei den Probanden wurde am Anfang ihrer Schicht sowie danach stündlich die Kontaminationsrate der Hände mittels Auskneten der Fingerkuppen in CSL-Lösung sowie Ausstreichen auf Blutagarplatten in verschiedenen Verdünnungsreihen bestimmt. Danach erfolgte eine Händedesinfektion mit entweder 15 s oder 30 s Einwirkungszeit und die eine weitere Bestimmung der mikrobiellen Last in CSL-Lösung mit Desinfektionshemmstoff nach demselben Muster. Die kurz vor der Probeentnahme zuletzt durchgeführten Tätigkeiten wurden an Hand der Fulkerson-Skala klassifiziert. Im Ergebnis der Studie konnte sowohl die Gleichwertigkeit der Effektivität der verkürzten Einwirkzeit der Händedesinfektion bei gleicher mikrobieller Belastung zwischen beiden Versuchsreihen nachgewiesen werden, d.h. im laufenden Pflegealltag besteht kein Unterschied innerhalb der mikrobiellen Reduktionsleistung zwischen 15 s und 30 s Einwirkzeit. Zugleich wurde festgestellt, dass sich die Compliance innerhalb der verkürzten Einwirkzeit von 15 s gegenüber der von 30 s um 15 % signifikant steigerte. Die verkürzte Einwirkzeit ist folglich nicht nur als gleichwertig gegenüber der bisherigen Einwirkzeit von 30s anzusehen, sondern sie erwies sich als sinnvoll zur Verbesserung der Compliance des Pflegeteams auf der untersuchten Station.
Derzeit wird bei der hygienischen Händedesinfektion eine Einreibedauer von 30 s empfohlen, welche in der Praxis oft nicht eingehalten werden kann. Zwar sorgt der alkoholische Anteil des Desinfektionsmittels allein schon für eine antimikrobielle Wirkung, dennoch spielt auch die Verteilung des Desinfektionsmittels und damit die Benetzung der Hautoberfläche eine wichtige Rolle um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Die Benetzung kann durch eine Verlängerung der Einwirkzeit gesteigert und durch die Zusammensetzung des Desinfektionsmittels beeinflusst werden. Ziel der vorliegenden Arbeit war es herauszufinden, ob bei einer Anwendungsdauer der hygienischen Händedesinfektion von 15 s ein ebenso hoher Benetzungsgrad wie nach 30 s Einreibezeit erreichbar ist, und welchen Einfluss das Training auf den Benetzungsgrad hat. Dazu wurden 20 Probanden ausgewählt, die in einer randomisierten, gekreuzten Laborstudie an insgesamt vier Versuchstagen die hygienische Händedesinfektion mit einem UV-reaktivem Händedesinfektionsmittel durchführten. An den ersten beiden Versuchstagen galten die Probanden als untrainiert und hatten entweder 15 oder 30 s Zeit für die Durchführung der Händedesinfektion. An den letzten beiden Versuchstagen wurde das Standardeinreibeverfahren trainiert und ebenfalls für 15 bzw. 30 s angewendet. Die Vorder- und Rückseiten der benetzten Hände wurden unter UV-Licht fotografiert und die Fotos mit Hilfe einer Software ausgewertet, die benetzte von unbenetzten Arealen unterschied. Die Ergebnisse erlauben folgende Schlussfolgerungen. Die Einreibezeit allein hat keinen Einfluss auf den Benetzungsgrad der Hand. Nach 30 s wurden durchschnittlich 86,4 % der Handoberfläche benetzt, nach 15 s waren es 82,0 %. Die Differenz von 4,4 % war statistisch nicht signifikant. Auch bei einer verkürzten Anwendung der hygienischen Händedesinfektion ist demnach ein ähnlich hoher Benetzungsgrad zu erreichen wie nach den empfohlenen 30 s. Es gibt keinen Unterschied hinsichtlich der benetzten Fläche, wenn man sie lediglich in Hinblick auf die Einreibedauer vergleicht. Jedoch gibt es einen unterschied in der Benetzung zwischen trainierten und untrainierten Probanden unabhängig davon ob sie 15 oder 30s Zeit zur Händedesinfektion hatten (p<0,05). Trainierte Probanden erreichten einen Benetzungsgrad von 88,8 %, der damit um 9,2 % höher war als ohne Training. Trainierte Probanden, die 15 s Zeit hatten, die Schritte des Standardeinreibeverfahrens durchzuführen, benetzen eine größere Fläche als Probanden, die zwar 30 s Zeit hatten, aber untrainiert waren. Das verdeutlicht, welchen Stellenwert die Schulung des medizinischen Personals in der Vermeidung nosokomialer Infektionen hat. Ein besonderes Augenmerk bei der Durchführung der Einreibeschritte sollte auf die Benetzung des Handrückens, vor allem der rechten Seite, gelegt werden, da diese auch nach entsprechendem Training nur zu 83,1 % benetzt wurde. Als Fazit ergibt sich, dass es möglich ist, auch nach einer Einreibedauer von 15 s die Hand zufriedenstellend zu benetzen, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Anwender trainiert ist. Das unterstreicht die Wichtigkeit konsequenter Schulungen und regelmäßiger Supervisionen zur Durchführung der Händedesinfektion. Eine Methode ist dabei die Verwendung von fluoreszierendem Desinfektionsmittel und die Kontrolle der Hand unter UV-Licht. Die Ergebnisse stellen quasi eine Legitimation der derzeitigen Praxis dar, verweisen aber zugleich auf die Wichtigkeit des Trainings der Händedesinfektion. Da man von gleicher bakteriozider Wirksamkeit des Desinfektionsmittels nach 15 und 30 s ausgeht, bleibt zu diskutieren, ob generell ein Herabsetzen der Einreibedauer für trainierte Anwender möglich ist.
Es gibt für den Rettungsdienst keine einheitlichen Regelungen bezüglich hygienischer Voraussetzungen und Organisation des Infektionsschutzes. Aus diesem Grund sollte in allen Rettungswachen Vorpommerns einschließlich der Patientenübergabe an das Krankenhaus der Hygienestandard analysiert werden, um auf dieser Grundlage Empfehlungen zu erarbeiten. Mit einem standardisierten Fragebogen (119 Fragen) wurden 42 Rettungswachen analysiert. Ergänzend wurde als Stichprobe eine hygienisch- mikrobiologische Überprüfung zur Ermittlung potentieller Infektionsquellen im RTW an folgenden Untersuchungsstellen durchgeführt: Handwaschbecken, Sauerstoffinsufflation, manuelles bzw automatisches Beatmen, Blutdruckmessen, Beatmungskoffer, Bedienknopf des Beatmungsgerätes, Luftkammerschiene, Vakuummatratze, Schublade für Sterilgut und Handschuhe in Jackentasche. Die Fragebögen wurden von allen Rettungswachen beantwortet. Unabhängig von der Trägerschaft und vom Leistungserbringer sind die Voraussetzungen für ein hygienisches Qualitätsmanagement im wesentlichen gegeben. Das betrifft den baulichen Zustand und die Ausstattung der Rettungswachen, die Lagerung von Medikamenten und Verbandmaterialien, die adäquate Instrumentenaufbereitung, die korrekte Hände- und Wäschehygiene (Vorhandensein von Desinfektionsspendern im RTW), die Existenz von stich- und bruchfesten Sammelboxen im RTW sowie die Verwendung geschlossener Blutentnahmesysteme. In Einzelfällen sind aber gravierende Mängel festgestellt worden. Hier sind folgende Aspekte zu nennen: mangelndes Problembewußtsein, inkomplette Immunisierung (Ausnahme Hepatitis-A und B-Impfung beim Personal), kein genereller Einsatz von Sterilfiltern für Beatmungsgeräte, unzureichendes Desinfektionsregime, kritischer Umgang mit der Sauerstoffbefeuchtung, kein generelles Tragen von Schutzhandschuhen, unvollständige Ausstattung mit Mund-Nasen-Schutz, Tb-Masken und Schutzbrillen, keine Aktualisierung von Hygieneplänen, unklare Verantwortlichkeiten (Qualitätssicherung, Fehlen benannter Hygienebeauftragte), mangelnde Entsorgungsrichtlinien und Wasserbehälterhygiene. Zu erwähnen sind weiterhin die ungenaue Information der Rettungsteams über den Notfallpatienten und die noch zu verbessernde Weiterbetreuung von Notfallpatienten in der Klinik. Bei den in den Rettungswagen nachgewiesenen Keimen handelte es sich überwiegend um Hautkeime (koagulasenegative Staphylokokken, S. epidermidis) Es wurden aber auch grampositive Stäbchenbakterien, P. aeruginosa, Enterokokken und Dermatophyten isoliert. Das zeigt, daß die Händehygiene und die Desinfektion und Reinigung im RTW intensiviert werden müssen. Das Wasser aus dem Vorratsbehälter des Handwaschbeckens stellte ein nicht tolerierbares Erregerreservoir dar.
Im 19. Jahrhundert nahmen die Therapiemöglichkeiten der Zahnärzte zu. Der technische Fortschritt ermöglichte eine verstärkte Zuwendung zur restaurativen, konservierenden Zahnheilkunde. Gleichzeitig wuchsen in Deutschland die Anforderungen an die Ausbildung der Zahnärzte. Obwohl es in Mecklenburg-Strelitz keine zahnärztliche Ausbildung gab, waren die gesetzlichen Anforderungen für eine Zulassung zur zahnärztlichen Tätigkeit höher als in anderen deutschen Staaten - bis zur Einführung der Gewerbeordnung 1869. Etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts erhöhte sich auch der wissenschaftliche Erkenntnisstand in der Bakteriologie und der Hygiene. Das schlug sich zunächst in der ärztlichen, später auch in der zahnärztlichen Tätigkeit nieder. Allerdings verzögerte die Gewerbefreiheit, die eine Ausübung der Zahnbehandlung durch medizinische Laien erlaubte, die verbindliche Umsetzung dieser Erkenntnisse um mehrere Jahrzehnte. Auf der einen Seite kam es zu einer immer vollkommeneren Ausbildung in der Zahnmedizin an Universitäten, auf der anderen Seite entwickelte sich die handwerklich und zahntechnisch ausgerichtete Ausbildung der Dentisten. Erst nach etwa 80 Jahren wurde ein einheitlicher Berufsstand der mit der zahnmedizinischen Behandlung befassten Personen erreicht. Die Gesetzgebung zum Schutz vor Seuchen war zu diesem Zeitpunkt auf dem Gebiet der allgemeinen Medizin schon relativ umfassend. Eine verbindliche Richtlinie oder Verordnung, die den Besonderheiten der zahnärztlichen Behandlung Rechnung trug, wurde nicht erlassen, obgleich die Gesetzgebung in beiden deutschen Staaten zum Schutz der Allgemeinheit Regelungsbedarf für die Gesundheitseinrichtungen insgesamt sah. So kam es, dass Richtlinien, die Erkenntnisse und Fortschritte auf dem Gebiet der Hygiene für die zahnmedizinischen Einrichtungen einführten, erst wesentlich später erlassen wurden. Zu einem entscheidenden Zeitpunkt ihrer Entwicklung war die Zahnmedizin durch den Gesetzgeber von der Entwicklung der Medizin und der Hygiene abgekoppelt worden. Es dauerte einige Jahrzehnte, bis die Hygiene den Stellenwert in der Zahnmedizin einnehmen konnte, den sie in der allgemeinen Medizin schon lange hatte. Dieser Rückstand wird nun durch eine ständige Überarbeitung der Hygienerichtlinien und die Anpassung an den medizinisch-technischen Fortschritt aufgeholt.
Zusammenfassung
Zielsetzung: Eine Analyse des Hygienestatus im Rettungsdienst in Deutschland ergab eine Reihe von Defiziten (Groß 2010). Die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen wurden zunächst publiziert (Groß et al. 2010, Kramer et al. 2013), fanden 2014 Eingang in die Leitlinie der AWMF zu „Hygienemaßnahmen beim Patiententransport“ und wurden 2019 bei der Aktualisierung der Leitlinie berücksichtigt, wobei die ursprünglichen Schlussfolgerungen der o.g. Arbeit nicht an Gültigkeit eingebüßt haben. Um die Situation in einem ganzen Land zu analysieren, wurde Island als kleines Land ausgewählt.
Methode: Im Juli 2011 wurde eine Islandweite flächendeckende Umfrage in Form eines Fragebogens durchgeführt und an alle Rettungswachen verteilt, die am Krankentransport und Rettungsdienst beteiligt sind und 24-Stunden Bereitschaftsdienst haben. Ein Fragebogen mit 43 Fragen richtete sich an die Wachleiter*innen, ein separater Fragebogen mit 35 Fragen an das Personal.
Ergebnisse: 33 Fragebögen der Wachleiter*innen und 94 Fragebögen des Personals wurden vollständig beantwortet und ausgewertet.
Es kann auf beinahe allen befragten Themengebieten ein Defizit in der Gesetzeslage bzw. in Bezug auf Vorschriften und Leitlinien festgestellt werden. Das hat einen mangelhaften Wissensstand des Personals des Rettungsdiensts und Krankentransports zur Folge. Die Personalhygiene (Hände, Kleidung, Impfungen), der Fahrzeuge, Schutzmaßnahmen gegen multiresistente Erreger, die Qualitätssicherung und die Schulung bedürfen einer durchgreifenden Verbesserung. Gerade wenn vor allem in ländlichen Regionen Islands nur wenige Krankentransporte durchgeführt werden, entbindet das nicht von der Einhaltung der Basishygiene.
Schlussfolgerung: In der rasch globalisiert wachsenden Welt muss eine einheitliche landesübergreifende Regelung hygienischer Verfahrensweisen zum Schutz des Personals und der Patienten*innen im Rettungsdienst und Krankentransport in Island ausgearbeitet und unterrichtet werden.
Da es nur wenig offizielle und v.a. länderübergreifende Empfehlungen bzw. Verfahrensanweisungen gibt, wird zur Verbesserung ein Maßnahmenkatalog vorgeschlagen, der der Nationalen Gesundheitsbehörde übergeben wurde.
In der vorliegenden Arbeit wurden Hautveränderungen unter Anwendung eines Pflegetuchs (Bag Bath) an 14 bettlägerigen Patienten über eine Woche untersucht. Zusätzlich wurden in Form eines Fragebogens die Einstellungen und Erfahrungen des Pflegepersonals in Bezug auf die Anwendung des Pflegetuches erfasst. Die Hautveränderungen der Patienten wurden über einen selbstentwickelten Handscore visuell ermittelt. Hierbei fanden die Merkmale Erythem, Rhagade, Bagatellverletzung, Erosion, Schuppung und Trockenheit Berücksichtigung. Der Parameter Trockenheit war im Trend rückläufig, was auf eine erhöhte Hautfeuchtigkeit hindeutet. Bei den übrigen Parametern konnte über den Anwendungszeitraum statistisch keine Veränderung nachgewiesen werden. Zur Objektivierung der Hautparameter wurden zusätzlich ein Cutometer zur Bestimmung der Hautelastizität, ein Reviscometer zur Messung der Schallaufzeit in der Haut, ein Sebumeter zur Bestimmung des Hautfettgehalts und ein Tewameter zur Bestimmung des transepidermalen Wasserverlusts eingesetzt. Hierbei zeigten die Messergebnisse des Reviscometers im Vergleich zur ersten und letzten Messung eine signifikant verringerte Schalllaufzeit. In den übrigen Messverfahren ließen sich statistisch keine Veränderungen nachweisen. An der Erfassung der Einstellungen und Erfahrungen des Pflegepersonals mit Hilfe des Fragebogens beteiligten sich alle Mitarbeiter (n = 30) der Anwendungsbeobachtung. Obwohl im Durchschnitt überwiegend über eine Zeitersparnis und Arbeitserleichterung berichtet wurde, stellte sich eine geringe Veränderungsbereitschaft dar, das neue Produkt in Zukunft anzuwenden. Vor dem Hintergrund aller getätigten Untersuchungen sprechen die Ergebnisse nicht für eine hautschädigende Wirkung durch die Pflegetuchanwendung innerhalb des einwöchigen Messzeitraums. Eine nachfolgende Untersuchung sollte über einen längeren Zeitraum und mit höherer Fallzahl erfolgen. Hierbei wäre es sinnvoll, auch betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte einzubeziehen.
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und weltweit unersetzlich. Doch auch in der heutigen Zeit rangieren trinkwasserbedingte Infektionen mit hoher Bedeutung am internationalen Infektionsgeschehen (eine Milliarde Erkrankungen und drei Millionen Todesfälle pro Jahr). In Mitteleuropa spielen im Krankenhausbereich vor allem mikrobiologische Kontaminanten (vor allem Legionella spp. und Pseudomonas aeruginosa) eine bedeutende Rolle. Diese werden vor allem durch bautechnische (fehlerhafte Verteilungssysteme) und betriebstechnische (z.B. ungenügende Warmwasserbereitung) Missstände forciert. Die WHO (World Health Organization) empfiehl deshalb für Krankenhäuser und Gesundheitszentren die Etablierung eines WSP (Water Safety Plan) auf Basis des HACCP-Konzepts (Hazard Analyses Critical Control Points). Dieser soll die Trinkwasserqualität nicht nur durch mikrobiologische Untersuchungen gewährleisten. Bereits die Wasseraufbereitung, -Verteilung und -nutzung wird kritisch beurteilt, um Gefahren für die mikrobiologische und chemische Qualität weitestgehend zu eliminieren. Die vorliegende Arbeit erarbeitet wichtige Pathogene, die im Zusammenhang mit trinkwasserbedingten Infektionen stehen, und gibt Möglichkeiten der Kontamination und der Desinfektion von Trinkwasser. Darauf aufbauend wird ein WSP am Beispiel des Universitätsklinikums Greifswald formuliert.Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und weltweit unersetzlich. Doch auch in der heutigen Zeit rangieren trinkwasserbedingte Infektionen mit hoher Bedeutung am internationalen Infektionsgeschehen (eine Milliarde Erkrankungen und drei Millionen Todesfälle pro Jahr). In Mitteleuropa spielen im Krankenhausbereich vor allem mikrobiologische Kontaminanten (vor allem Legionella spp. und Pseudomonas aeruginosa) eine bedeutende Rolle. Diese werden vor allem durch bautechnische (fehlerhafte Verteilungssysteme) und betriebstechnische (z.B. ungenügende Warmwasserbereitung) Missstände forciert. Die WHO (World Health Organization) empfiehl deshalb für Krankenhäuser und Gesundheitszentren die Etablierung eines WSP (Water Safety Plan) auf Basis des HACCP-Konzepts (Hazard Analyses Critical Control Points). Dieser soll die Trinkwasserqualität nicht nur durch mikrobiologische Untersuchungen gewährleisten. Bereits die Wasseraufbereitung, -Verteilung und -nutzung wird kritisch beurteilt, um Gefahren für die mikrobiologische und chemische Qualität weitestgehend zu eliminieren. Die vorliegende Arbeit erarbeitet wichtige Pathogene, die im Zusammenhang mit trinkwasserbedingten Infektionen stehen, und gibt Möglichkeiten der Kontamination und der Desinfektion von Trinkwasser. Darauf aufbauend wird ein WSP am Beispiel des Universitätsklinikums Greifswald formuliert.