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Im 19. Jahrhundert etablierte sich die Geburtshilfe und wurde Teil der universitären Ausbildung. Durch das Wirken Professor Berndts an der Universität Greifswald und das unter seiner Leitung stehende geburtshülfliches Institut, wurde die Geburtshilfe Teil der studentischen Lehre. So entstand die Dissertation Schoemanns über den ersten dokumentierten Kaiserschnitt bei der Patientin Kraetzer in Greifswald im Jahre 1841. Neben der geschichtlichen Entwicklung und einer Zusammenfassung des damaligen Wissensstandes ist darin die Indikation, Durchführung der Operation sowie die Nachbehandlung enthalten. Der Kaiserschnitt war in der Mitte des 19. Jahrhunderts eine seltene Operation. Es bestanden bereits Statistiken zur Mortalität. Diese waren jedoch unzuverlässig, weil weder die Dauer des Geburtsstillstandes noch bestehende Vorerkrankungen berücksichtigt wurden. Die Auswertung war meist interessenbedingt den jeweiligen Lehrmeinungen angepasst. Dazu kamen oft nur gelungene Operationen zur Veröffentlichung. Als unbedingte Indikation galt die absolute Beckenenge, wenn andere operative alternative Methoden nicht mehr angewandt werden konnten. Die praktische Durchführung war durch Berichte bekannt und blieb seit dem 18. Jahrhundert praktisch unverändert. Die Uterusnaht wurde zwar erprobt, war aber nicht üblich. Da der Kaiserschnitt eine sehr seltene Operation war, gab es bei den einzelnen Operateuren kaum praktische Erfahrungen. Bedingt durch die hohe Mortalität war ein Erfolg sehr ungewiss; dabei dennoch juristische Konsequenzen möglich. Ebenso unsicher war auch die Schnittentbindung an der Toten oder Sterbenden, da sichere Todeszeichen nicht abgewartet werden konnten. Schon seit dem 18. Jahrhundert gab es heftige Diskussionen um die ethische Vertretbarkeit des Kaiserschnitt. Die immer wieder gestellten Fragen nach dem Sinn der Operation; ob das Leben des Kindes dem Leben der Mutter vorzuziehen wäre und ob ein einfaches Zuwarten besser als ein so gefahrvoller Eingriff wäre, ließen sich in der vorantiseptischen Zeit nicht beantworten. Bei der Patientin Kraetzer war die unbedingte Indikation zum Kaiserschnitt gegeben. Der Grund war die absolute Beckenenge, bedingt durch Pseudoachondroplasie. Keine andere alternative Operationsmethode wäre möglich gewesen. Ohne die Operation wären zweifelsfrei Mutter und Kind verstorben. Durch die Hebamme wurde Professor Berndt unverzüglich nach Wehenbeginn informiert, sodass der Kaiserschnitt rechtzeitig vorgenommen werden konnte. Dieser war ein erfahrener Operateur. Die Mutter hatte, bis auf das Minderwachstum, keinerlei Vorerkrankungen. Postoperativ erfolgte die Nachbehandlung in der Klinik des Professor Berndt nach dem Wissensstand der Zeit. Dieser Kaiserschnitt war notwendig und berechtigt. Schoemann beendete seine Dissertation mit den Worten: „Am 10. Mai konnte die Mutter als völlig geheilt entlassen werden. Das Kind ist gesund und kräftig.“.