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Die Unfallmechanismen auf Sportbooten wurden durch eine retrospektive Unfallanalyse untersucht um Möglichkeiten für eine Prophylaxe zu erarbeiten. Von 1960 bis 1999 wurden im Institut für Rechtsmedizin der Universität Greifswald 191 Opfer von 148 Sportbootunfällen obduziert. Die Unfälle traten vorwiegend in den Sommermonaten auf Binnengewässern und den küstennahen Bodden- und Haffgewässern auf. Die häufigsten Unfallmechanismen waren Kenterungen und MOB-Fälle (Mann über Bord) auf kleinen Angel-, Segel- und Motorbooten. Die Unfallopfer waren junge, gesunde Männer zwischen 17 und 35 Jahren. Es handelte sich überwiegend um Ertrinkungsfälle. 63% der Unfallopfer hatten Alkohol konsumiert. Bei fast der Hälfte der Unfallopfer lag die Blutalkoholkonzentration (BAK) über 0,8‰, bei mehr als einem Viertel über 2‰. Opfer von MOB-Fällen und Crewmitglieder von Angel- und Motorbooten waren häufiger alkoholisiert als die Unfallopfer bei Kenterungen und von Segel- und Paddelbooten. Die verschiedenen Unfallursachen und der Einfluss von Krankheiten und Bewusstseinsstörungen auf das Unfallgeschehen werden ausführlich diskutiert. Die eigenen Ergebnisse entsprachen denen anderer Untersuchungen tödlicher Sportbootunfälle im In- und Ausland sowie der Auswertung von 382 Unfällen aus 31 Jahrgängen der Zeitschrift „Yacht“. Der Vergleich mit den Unfällen ohne Todesfolge zeigte, dass zwar insgesamt Kollisionen und Strandungen am häufigsten waren, Kenterungen und MOB-Fälle aber die höchste Mortalität aufwiesen. Die ganzjährig niedrigen Wassertemperaturen stellen den Hautrisikofaktor bei diesen Unfallmechanismen dar. Schon weit vor dem Einsetzen einer hypothermiebedingten Handlungsunfähigkeit können Todesfälle durch Reflexmechanismen („Kälteschock“/Badetod) oder ein Schwimmversagen auftreten. Eine Unfallprophylaxe muss darauf abzielen, den Aufenthalt im Wasser zu vermeiden. Neben der Primärprophylaxe sollte über die Ausbildung der Sportbootführer das Bewusstsein für die Gefahren im Wassersport geweckt werden, um so eine erhöhte Akzeptanz von Lifebelts und Rettungswesten zu erreichen. Begrenzungen der zulässigen BAK sollten nicht nur für den Bootsführer, sondern auch für Gäste an Bord gelten.