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Der Todesfall im Wasser gilt als sehr vielgestaltiger Sachverhalt innerhalb der forensischen Pathologie und stellt deshalb für den Rechtsmediziner eine Herausforderung dar. Zur Feststellung der Todesursache Ertrinken werden in der Literatur verschiedene innere und äußere Ertrinkungszeichen beschrieben, die durch rechtsmedizinische Zusatzuntersuchungen ergänzt werden können. Andere Befunde geben Anhalt für einen Aufenthalt des Leichnams im Wasser. Alle Zeichen stehen jedoch unter mutmaßlicher Beeinflussung durch zahlreiche Faktoren, die die Aussagekraft der Befunde einschränken.
Ziel der Untersuchung war es, Todesfälle im Wasser exemplarisch anhand des Obduktionsgutes des Instituts für Rechtsmedizin Greifswald zu charakterisieren, um Erkenntnisse für die rechtsmedizinische Praxis abzuleiten. Dabei sollten die häufigsten Todesumstände herausgearbeitet, erhobene Sektionsbefunde im Kontext der Literatur eingeordnet, und mögliche Beeinflussungsfaktoren identifiziert werden. Dafür wurden die Sektionsprotokolle aller Todesfälle im Wasser im Zeitraum von 1997 bis 2017 gesichtet und systematisch ausgewertet.
In der Untersuchung stellte sich heraus, dass von den dominierenden akzidentellen Todesumständen insbesondere alkoholisierte, junge Männer betroffen waren. Frauen hatten zum Todeszeitpunkt durchschnittlich ein höheres Lebensalter erreicht und bei ihnen waren Suizide überrepräsentiert. Die Ertrinkungsraten im Senium waren ebenfalls beachtlich. Diese Altersgruppe könnte bei Vorfällen im Wasser durch (kardiale) Vorerkrankungen und Multimedikation zusätzlich bedroht sein, da der Ertrinkungsvorgang dadurch wahrscheinlich beschleunigt wird. Ferner ließ sich in der Untersuchung aufzeigen, dass nur ein äußerer Schaumpilz (beobachtet unmittelbar nach Bergung des Leichnams) mit hinreichender Signifikanz exklusiv beim Tod durch Ertrinken auftrat. Für alle anderen untersuchten Ertrinkungszeichen, die zusätzlich durch Faktoren wie Reanimation, verlängertes postmortales Intervall und Fäulnis beeinflusst wurden, muss eine eingeschränkte Spezifität für die Diagnostik des Ertrinkungstodes angenommen werden.
Letztlich sind eine hohe Expertise und die Nutzung aller diagnostischen Möglichkeiten bei der Aufklärung von Todesfällen im Wasser entscheidend. Diese Erfahrung kann durch die regelmäßige Sektion derartiger Todesfälle gesteigert werden.
Zu viele Unfälle, oft im Zusammenhang mit Sach- und/oder Personenschaden, geschehen in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr aufgrund von alkoholisierten Kraftfahrzeugführern. [5] Um diese zumindest etwas zu minimieren, wurde 2007 der §24c StVG eingeführt, welcher den Fahranfängern das alkoholisierte Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr verbietet. Gerade in dieser Gruppe von Fahrzeugführern kommt es laut Statistischem Bundesamt häufiger zu Verkehrsunfällen, da Fahranfänger meist noch nicht routiniert im Führen eines Kraftfahrzeuges sind [13]. Unter Alkoholeinfluss wird die Fahrweise noch zusätzlich negativ beeinträchtigt.
Aufgabe dieser Arbeit war es zu prüfen, ob die Einführung des §24c StVG zu einer Änderung im Trinkverhalten der Fahranfänger im Untersuchungsmaterial des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald geführt hat.
Dazu wurden insgesamt 24.814 Protokolle zur Feststellung der Alkoholkonzentration im Blut (von denen 12.706 mit in die Statistik eingingen) in einem Untersuchungszeitraum von zehn Jahren (2004 bis 2013) bearbeitet und mit Hilfe eines Access-Programmes ausgewertet.
Mittels Chi-Quadrat-Homogenitätstestes konnte als Ergebnis eine signifikante Minimierung der alkoholisierten Fahranfänger, die ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führten, nachgewiesen werden, so dass sich einschätzen lässt, dass § 24c StVG, zumindest in der untersuchten Region, einen positiven Einfluss auf die Fahranfänger gehabt haben durfte. Es wurden, verglichen mit den Nicht-Fahranfängern, weniger Fahranfänger nach der Einführung des neuen Gesetzes durch Alkohol am Steuer auffällig. Während 2004 noch 13,2% der protokollierten Delinquenten Fahranfänger waren, wurden es nach 2007 stetig weniger und 2013 waren es nur noch 3,9%.
Sowohl bei den Fahranfängern als auch bei den Nicht-Fahranfängern gibt es wesentlich mehr männliche als weibliche Delinquenten. Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden werden anteilsmäßig häufiger durch alkoholisierte Fahranfänger verursacht. Die BAK-Werte liegen bei den Nicht-Fahranfängern im Durchschnitt ca. 0,3 bis 0,4‰ höher als bei den Fahranfängern.
Da sich das neue Fahranfängergesetz offensichtlich bewährt hat, liegt es nahe über ein generelles Alkoholverbot am Steuer für alle Fahrzeugführer nachzudenken. Allerdings ist die Einführung eines solchen Gesetzes rechtlich schwierig, aufwendig und teilweise umstritten.