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Ziel dieser Untersuchung war, in einer Längsschnitt-Studie die Effektivität und Effizienz des Handreha-Managements der VBG zu überprüfen. Die Studie hat in der Rehabilitationsforschung, insbesondere der Unfallversicherungsträger, Modellcharakter. Erstmals wurden in einer randomisierten Studie gleichzeitig Selbstbeurteilungsinstrumente zur allgemeinen (SF-36) und spezifischen Gesundheitswahrnehmung (DASH) sowie zur Lebensqualität (EQ-5D) eingesetzt und die vollständigen Fallkosten in ihrer tatsächlichen Höhe im Verlauf erhoben. Die Stichprobengröße betrug n = 198 Patienten. In der Interventionsgruppe wurde ein definiertes Handreha-Management, mit engem Kontakt der Reha-Manager zu Patienten und behandelnden Ärzten, durchgeführt. In der Kontrollgruppe wurden die Steuerung und Überwachung des Heilverfahrens ausschließlich dem behandelnden Arzt überlassen. Seitens der Reha-Manager bestand kein von ihnen ausgehender Kontakt zu den Patienten oder behandelnden Ärzten. Die Selbstbeurteilungsinstrumente wurden in beiden Gruppen zu drei Zeitpunkten eingesetzt sowie die soziodemographischen Kerndaten und die ökonomischen Daten erhoben. In Kenntnis der Vergleichbarkeit der Schweregrade der Verletzungen in beiden Gruppen waren durchgängig Vorteile zugunsten der IG festzustellen. Die mit den Selbstbeurteilungsinstrumenten gemessenen gruppenspezifischen Unterschiede in den Verläufen von T0 zu T2 zeigten deutliche Effektgrößen über den Verlauf und zwischen den Gruppen. Die in beiden Gruppen beobachteten Verbesserungen von T0 zu T2 erreichen insbesondere bei den die körperliche Gesundheit betreffenden Skalen ein Ausmaß, das zum Teil weit über den für „große“ Effekte geltenden Werten liegt. Die Effektgrößen der körperlichen SF-36-Skalen einschließlich des Summenwerts lagen bei Werten über 1, die spezifischen Skalen des DASH sogar bei Werten über 2. Selbst die Veränderungen in den beiden Skalenwerten des EQ-5D waren mit Werten zwischen rund 0,5 und 0,9 als „mittel“ bis „groß“ zu bezeichnen. Auch die Unterschiede in den Veränderungen zwischen IG und KG liegen bei der gewählten Effektgrößenberechnung in diesem Bereich. In der IG war die Dauer der Arbeitsunfähigkeit im Mittel um 32,4 Tage je Fall kürzer. Die Gesamtkosten unterschieden sich zugunsten der IG um im Mittel 4.147,18 Euro je Fall. Die Quote an Renten auf unbestimmte Zeit betrug in der KG 8,3 % und in der IG 2,6 %. Sowohl bei der Dauer der Arbeitsunfähigkeit als auch bei den Renten erschienen das Monitoring der Reha-Manager und das Ergebnis einer intensiveren Übungsbehandlung als kumulative Ergebnisträger. Bei der Dauer der Arbeitsunfähigkeit schien der steuernde Anteil der Reha-Manager gegenüber der Übungsbehandlung den höheren Wirksamkeitsanteil zu haben. Bei den Renten schien der höhere Wirksamkeitsanteil eher bei der Übungsbehandlung zu liegen. Der Einsatz der Selbstbeurteilungsinstrumente zeigte erhebliche Krankheitsfolgen in mehreren Dimensionen der Lebensqualität. Diese Defizite deuteten auf den komplexen und zu steuernden Rehabilitationsbedarf hin. Das Handreha-Management der VBG mit seiner Intervention führte im Bereich der Verordnung von Physio- und Ergotherapie bei distalen Radiusfrakturen zu einer nach dem Unfall schneller einsetzenden, kürzeren und weniger Behandlungseinheiten umfassenden Versorgung. Höhere Therapiekosten waren, auch ohne Budgetschranken, in der Interventionsgruppe nicht zu beobachten. Dies und die mit den Selbstbeurteilungsinstrumenten gemessenen Effektgrößen untermauerten die Wertigkeit des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens. Reha-Managementverfahren, die eine strukturierte Nachbehandlung im Sinne einer kombinierten Therapie und ein Monitoring beinhalten, werden in ihrer Bedeutung und ihren Auswirkungen noch unterschätzt. Insbesondere bei der Verordnung von Ergotherapie fielen deutliche Defizite auf. Eine unterstützende Steuerung scheint daher geboten. Die Kombination beider Therapieverfahren scheint im Zusammenwirken aller Beteiligten einen größeren Behandlungserfolg zu sichern. In diesem Sinne war die Behandlungssteuerung im Kontext des Handreha-Management effektiv und effizient. Bei deutlich geringeren Kosten konnte ein besseres Outcome erreicht werden.
Einleitung: Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit seinem zugrunde liegenden bio-psycho-sozialen Modell wurde 2001 in Deutschland vom Gesetzgeber aufgegriffen und im Sozialgesetzbuch IX verankert sowie in das Zentrum rehabilitativer Bemühungen gestellt. Durch eine Vielzahl möglicher Erkrankungsfolgen charakterisieren unterschiedliche Behandlungs-konzepte, Struktur- und Prozessmerkmale die Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Phasen neurologischer Rehabilitation. Bei der Erfassung der Ergebnisqualität in der neurologischen Rehabilitation gibt es eine Reihe ungeklärter Fragestellungen. Material und Methoden: In vier empirischen Studien wurden Strukturen und Prozesse in der ambulanten neurologischen Rehabilitation in Deutschland sowie patientenbezogene Assessmentverfahren untersucht. Ergebnisse und Diskussion: In einer eigenen Untersuchung von Struktur- und Prozessdaten einer repräsentativen Stichprobe ambulanter Einrichtungen der Neurorehabilitation zeigen sich im Ergebnis vergleichbare strukturelle Voraussetzungen der Einrichtungen, die zumeist durch die Rahmenempfehlungen zur ambulanten neurologischen Rehabilitation der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und entsprechende Versorgungsverträge bedingt sind. Unterschiedliche konzeptionelle Ausrichtungen führen zu unterschiedlichen Prozessen. Es ergeben sich dabei deutliche Hinweise auf Unterschiede formaler sowie inhaltlicher Konzepte zur Umsetzung des sozialrechtlichen Rehabilitationsauftrags zwischen verschiedenen Rehabilitationseinrichtungen. Grundsätzlich zeigt sich ein oft noch ungenutztes Potenzial in der Kontextarbeit, dem durch den Einbezug des unmittelbaren personellen und materiellen Sozialraums der Rehabilitanden in die Therapie begegnet werden könnte. Bei der Untersuchung patientenbezogener Assessments zeigt sich, dass zur globalen Erfassung von Teilhabe der Index zur Messung von Einschränkungen der Teilhabe (IMET) gut geeignet ist. Die Studienergebnisse zum Selbstständigkeits-Index für die Neurologische und Geriatrische Rehabilitation (SINGER) sprechen für eine gute Eignung in der ambulanten Neurorehabilitation und eine eindeutige Überlegenheit des SINGER als Assessmentinstrument gegenüber den bisher am weitesten verbreiteten Instrumenten Barthel-Index (BI) und Funktioneller Selbstständigkeitsindex (FIM). Die Resilienzskala (RS-13) besitzt auch bei ambulanten neurologischen Rehabilitanden akzeptable psychometrische Eigenschaften und kann daher auch in der ambu-lanten neurologischen Rehabilitation eingesetzt werden. Die Beachtung des Resilienz-Konstrukts mit Blick auf therapeutische Interventionen, die auf eine Verbesserung der psychischen Widerstandsfähigkeit abzielen, erscheinen aufgrund einer Assoziation mit dem Reha-Outcome sinnvoll. Die zur Ergebnismessung eingesetzte Marburger Kompetenz Skala (MKS) erweist sich nur als bedingt geeignet. Jedoch kann der Vergleich von Selbst- und Fremdbeurteilung im Therapieprozess systematisch genutzt werden. Fazit: Die ambulante neurologische Rehabilitation in Deutschland stellt innerhalb der Rehabilitationsforschung ein Forschungsgebiet mit spezifischen Fragestellungen dar. Die bestehenden Strukturen und Prozesse zielen auf die Umsetzung des gesetzlich verankerten Rehabilitationsauftrages ab. Zur Erfassung des Rehabilitationsergebnisses existieren mittlerweile eine Reihe geeigneter patientenbezogener Assessmentverfahren. Um ihre vollen spezifischen Vorteile zu entfalten, muss die ambulante Neurorehabilitation zu einem Behandlungssetting ausgebaut und weiterentwickelt werden, in dem evidenzbasiert nicht mehr nur an Funktionen und Aktivitäten sondern übergeordnet an der Teilhabe und selbstbestimmter Lebensführung der Rehabilitanden behandelt wird. Hierzu besteht jedoch noch Forschungsbedarf.
Einleitung: Der Gesetzgeber hat die 2001 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichte Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) als Grundlage der Rehabilitation in Deutschland im Sozialgesetzbuch IX verankert. Anders als bisherige Klassifikationsmodelle, die einen linearen Zusammenhang zwischen Beeinträchtigung der Funktion und Behinderung annehmen, basiert die ICF auf einem bio-psycho-sozialen Verständnis von Gesundheit und Krankheit. Das ICF-Modell sieht Beeinträchtigungen der funktionalen Gesundheit einer Person als das Ergebnis der negativen Wechselwirkung zwischen den Gesundheitsproblemen sowie den personbezogenen und umweltbezogenen Kontextfaktoren der Person. Ziel einer Rehabilitationsmaßnahme ist die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben der Gemeinschaft und die Selbstbestimmung von behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Auf Basis der ICF ist es also Aufgabe der deutschen Rehabilitationseinrichtungen, die Kontextfaktoren mit zu berücksichtigen, um den Rehabilitanden eine bestmögliche (Re-)Integration in die Gesellschaft und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Besonders gefordert sind hierbei ambulante Rehabilitationseinrichtungen, die nach der Akutbehandlung bzw. Frührehabilitation ansetzen, in einer Phase, in der der Rehabilitand bereits in sein gewohntes häusliches Umfeld zurückgekehrt ist, was eine Mitberücksichtigung von Kontextfaktoren in besonderer Weise ermöglicht. Bislang gibt es nur wenige Studien, die explizit das Konstrukt Teilhabe als Zielvariable im Rehabilitationsverlauf untersuchen und beeinflussende Kontextfaktoren mit in den Blick nehmen.
Material und Methoden: In vier empirischen Studien wurden Teilhabeverläufe und beeinflussende Kontextfaktoren in der ambulanten Neurorehabilitation untersucht. Da Depressivität den Behandlungserfolg im Kontext einer ambulanten Neurorehabilitation beeinflussen kann, wurde mit den Depressions-Angst-Stress-Skalen (DASS-21) eine Raschanalyse durchgeführt, um ihre Eignung als Screeninginstrument zu untersuchen.
Ergebnisse und Diskussion: In der ersten Studie wurde explorativ die teilhabebezogene Ergebnisqualität in vier ambulanten Reha-Einrichtungen im österreichischen Vorarlberg erfasst. Es zeigten sich positive Entwicklungen im Reha-Verlauf. In deutschen ambulanten neurologischen Rehabilitationseinrichtungen konnten in Studie 2 mehrheitlich positive Teilhabeentwicklungen im Rehabilitationsverlauf gezeigt werden, darüber hinaus fanden sich aber auch Teilnehmer, deren Teilhabe sich nicht veränderte oder sogar verschlechterte. Als beeinflussende Kontextfaktoren konnten sowohl das Geschlecht als auch das Nettoeinkommen identifiziert werden, wobei die genauen Hintergründe hinsichtlich des Geschlechts noch weiterer Forschung bedürfen. In Studie 3 zeigte sich zudem, dass insbesondere eine niedrige Depressivität am Ende der Rehabilitation die Wahrscheinlichkeit erhöhte, in der Gruppe der Teilhabeverbesserten zu sein. Zu Beginn der Rehabilitation unterschieden sich die Depressivitäts-Werte der zum Ende der Rehabilitation Teilhabeverbesserten und Teilhabeverschlechterten nicht, was auf Einflussmöglichkeiten im Verlauf der Rehabilitation hindeutet. Die Mehrheit der Teilnehmer erfüllte nicht das Vollbild einer klinisch relevanten Depression. Bei der Raschanalyse einer Kurzversion der Depressions-Angst-Stress-Skalen (DASS-21) zeigte sich passend dazu, dass sich insbesondere eine zusammengefasste Skala aus Stress- und Depressions-Items, die den generellen Faktor „psychologischer Distress“ erfassen sollte, für den Einsatz in der ambulanten Neurorehabilitation als besonders geeignet erwies. Auch die Depressions- und die Stressskala konnten jedoch mit einigen Einschränkungen die Kriterien des Rasch-Modells erfüllen, die Angstskala erwies sich bei den Teilnehmern dieser Studie als ungeeignet, die Stichprobe erwies sich hinsichtlich des mit der Angstskala erfassten Angstkonstrukts als wenig ängstlich.
Fazit: Neben ersten, weiter zu erforschenden Erkenntnissen hinsichtlich der ambulanten Neurorehabilitation in Österreich konnten insbesondere Informationen zu unterschiedlichen Teilhabeverläufen und beeinflussenden Kontextfaktoren in der ambulanten Neurorehabilitation in Deutschland gewonnen werden. Insbesondere die kontinuierlich erfasste Variable Depressivität geriet hierbei in den Blickpunkt, die DASS-21 erwiesen sich im Rahmen einer Raschanalyse mit einigen Einschränkungen als geeignetes Screeninginstrument, um besonders gefährdete Patienten herauszufiltern. Neben der Untersuchung weiterer Kontextfaktoren besteht insbesondere noch Forschungsbedarf bei der Frage, welche Unterstützungsmethoden bei psychischem Distress im Rahmen der ambulanten Neurorehabilitation effizient und realistisch umsetzbar eingesetzt werden können