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In der untersuchten Literatur ist der Nutzen einer Osteoporoseprophylaxe mittels Vitamin D und Calcium bei einem vorbestehenden Mangel ausreichend belegt. Unsere Ergebnisse zeigen, dass die kutane Vitamin-D-Synthese über das gesamte Jahr plus die Zufuhr über die Nahrung bei unseren Patienten insgesamt unzureichend ist und bestätigen den ausgeprägten Vitamin-D-Mangel bei unseren Patienten. Dieser Mangel ist bei Patienten mit osteoporosetypischer Fraktur (aktuell oder anamnestisch) signifikant ausgeprägter als in der Vergleichsgruppe. Es konnte bestätigt werden, dass der Vitamin-D-Serumspiegel mit zunehmendem Alter abfällt und auch eine nachlassende Mobilität als Risikofaktor für eine Hypovitaminose D zu werten ist. Prinzipiell ist die zusätzliche Zufuhr jeder einzelnen Vitamin-D-Einheit wünschenswert, der angestrebte Effekt ist aber am besten für eine Dosierung von mindestens 800 bis 2000 IE Vitamin D dokumentiert. Der Mangel ist bei den untersuchten Patienten so weit verbreitet, dass die allgemeine Vitamin-D-Prophylaxe für alle Patienten älter 60 Jahre mit täglich 800 bis 2000 IE Vitamin D empfohlen wird. Die zusätzliche Gabe von 1000 mg Calcium (bei calciumarmer Ernährung) täglich unterstützt die Wirkung und schützt vor der Mobilisation von Calcium aus den Knochen. Ein Nutzen einer Gesamtcalciumzufuhr von über 1500mg ist nicht belegt. Zum Status der Osteoporoseprophylaxe bzw. –therapie lässt sich festhalten, dass die Versorgungssituation in Greifswald zum untersuchten Zeitpunkt als unzureichend bezeichnet werden muss. Insbesondere die Tatsache, dass lediglich 6,5 % der Patienten mit Zustand nach zurückliegender osteoporosetypischer Fraktur bei der stationären Aufnahme in der Abteilung für Unfallchirurgie eine entsprechende Therapie im Vorfeld erhalten haben, ist alarmierend. Die Daten der unfallchirurgischen Patienten bezüglich der Osteoporoseprophylaxe bzw. –therapie konnte durch die Analyse der SHIP 0 Daten eindrucksvoll bestätigt werden. Durch die Miteinbeziehung der Daten der SHIP I- Studie konnte bereits eine deutlich positive Entwicklung in einem 5-Jahreszeitraum aufgezeigt werden. Die vorgelegte Arbeit zieht eine Zwischenbilanz, die alarmierend ist. Die Aufklärung von Ärzteschaft und Patienten unter Einbeziehung der Medien ist obligatorisch; die Osteoporose wird wesentlicher Betrachtungs- und Untersuchungsgegenstand der Versorgungsforschung im jetzigen Dezennium sein.
Klinische Ergebnisse nach Meniskusrefixation im Kniegelenk mit und ohne vorderer Kreuzbandplastik
(2014)
Das Ziel der vorliegenden retrospektiven Studie war es herauszufinden, ob es Unterschiede im Ergebnis zwischen isolierten Meniskusrefixationen (Gruppe 1) im Vergleich zu Meniskusrefixationen mit zusätzlicher einzeitiger (Gruppe 2A) oder mit zusätzlicher zweizeitiger (Gruppe 2B) vorderer Kreuzbandplastik gibt. Des Weiteren wurde untersucht, welche Faktoren eine Reruptur des genähten Meniskus beeinflussen. 81 Patienten (Gruppe 1: N=40, Gruppe 2A: N=21, Gruppe 2B: N=20) wurden nachuntersucht, die im Zeitraum von 2001 bis 2009 eine Meniskusrefixation im Kniegelenk in der Abteilung für Unfall - und Wiederherstellungschirurgie der Universitätsmedizin Greifswald erhielten. Nach einem mittleren Follow-up von 42 Monaten (Range 24-91 Monate) wurde die Nachuntersuchung unter Anwendung eines Fragebogens, einer klinischen Untersuchung und der Erhebung verschiedener Kniegelenkscores (Kniegelenksscore nach Lysholm und Gillquist, Kniegelenksscore OAK und Aktivitätsscore nach Tegner) durchgeführt. Patienten der Gruppe 1 erreichten im Lysholm Score / OAK Score durchschnittlich 91,1 / 91,8 Punkte, Patienten der Gruppe 2A 93,8 / 91,2 Punkte und Patienten der Gruppe 2B 85,0 / 85,0 Punkte. Die Unterschiede zwischen den drei Studiengruppen sind statistisch signifikant (p=0,039 / p=0,0045). Im Tegner Score und in der subjektiven Patientenzufriedenheit konnten keine signifikanten Unterschiede zwischen den drei Gruppen ermittelt werden. Die durchschnittliche Zeitdauer bis zur vollständigen Wiedereingliederung in den Berufsalltag betrug bei Studienteilnehmern der Gruppe 1 11,5 Wochen, bei Studienteilnehmern der Gruppe 2A 12,4 Wochen und bei Studienteilnehmern der Gruppe 2B 22,1 Wochen. Der Unterschied zwischen den drei Studiengruppen ist statistisch signifikant (p=0,0123). Die Rerupturrate des refixierten Meniskus betrug bei Patienten der Gruppe 1 12,5 % (5/40), bei Patienten der Gruppe 2A 9,5% (2/21) und bei Patienten der Gruppe 2B 25,0% (5/20) (p=0,40, nicht signifikant). Insgesamt hat sich gezeigt, dass die Rerupturrate in der vorliegenden Studie bei 14,8% (12/81) lag. Die Merkmale Geschlecht, Alter, BMI, Nikotinkonsum, Rissalter, Lokalisation, Risstyp und Risslänge / Nahttechnik zeigten keinen signifikanten Einfluss auf die Rerupturrate. War die Ätiologie der Meniskusverletzung ein Sportunfall, zeigte sich bei 10 der 42 betroffenen Patienten (23,8%) eine Reruptur. Die Rerupturrate bei Meniskusverletzungen ohne sportliche Genese lag bei 5,1% (2/39). Zwischen diesen beiden Rerupturraten konnte ein statistisch signifikanter Unterschied ermittelt werden (p=0,026). In der vorliegenden Arbeit konnten Lösungen zum Management der Meniskusrefixation in Kombination mit einer Kreuzbandversorgung aufgezeigt werden. Patienten mit Meniskusrefixation und gleichzeitiger VKB-Plastik (Gruppe 2A) wiesen ein signifikant besseres Ergebnis im Lysholm Score und OAK Score im Vergleich zu Patienten mit Meniskusrefixation und zweizeitiger VKB-Plastik (Gruppe 2B) auf. Aufgrund der später durchgeführten vorderen Kreuzbandplastik kam es bei Patienten der Gruppe 2B zudem zu einer signifikant späteren Wiedereingliederung in den Berufsalltag und damit zu einer nicht unbedeutenden Belastung für das Sozialsystem. Insgesamt hat sich gezeigt, dass die durchschnittliche Rerupturrate der Meniskusrefixation in der vorliegenden Studie bei 14,8% lag. Im Vergleich mit den Rerupturraten aktuell publizierter Studien konnte damit ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis erzielt werden. Obwohl in der vorliegenden Studie keine signifikante Verringerung der Rerupturrate bei Patienten der Gruppe 2A aufgezeigt werden konnte, sollte in der Praxis im Hinblick auf die oben genannten Ergebnisse die Meniskusrefixation mit einzeitiger VKB-Plastik (Gruppe 2A) bevorzugt werden, sofern eine zusätzliche Verletzung des vorderen Kreuzbandes vorliegt. Für den klinischen Alltag ist weiterhin festzuhalten, dass besondere Vorsicht in der Nachbehandlung geboten ist, wenn die Ursache der Meniskusruptur ein sportassoziiertes Trauma war. In der vorliegenden Studie kam es bei diesen Patienten signifikant häufiger zu einer Reruptur. Für den Nachweis statistisch signifikanter Unterschiede zwischen den verschiedenen Rerupturraten sind weiterführende Studien mit einem großen Patientenkollektiv erforderlich. Nur so kann Klarheit darüber geschaffen werden, welche Faktoren eine Reruptur nach Meniskusnaht beeinflussen.
In vielen internationalen Studien wurde gezeigt, dass Zahnärzte besonders gefährdet zu sein scheinen, im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung im Laufe ihres beruflichen Arbeitsalltages vermehrt Erkrankungen im Bereich des Muskel-Skelett-Systems zu entwickeln. Diese These sollte im Rahmen einer Studie an Greifswalder Zahnärzten überprüft und ein Präventionsprogramm zur Vermeidung solcher Beschwerden an Zahnmedizinstudenten der Universität Greifswald getestet werden. Von 2008 bis 2010 wurden insgesamt 66 Zahnmedizinstudenten aus dem 2. bzw. 9. Semester (N1=45, N2=21) sowie 21 Zahnärzte der Hansestadt Greifswald (Angestellte der Universitätszahnklinik und Niedergelassene) untersucht und befragt. An dem eigentlichen Versuchskollektiv, den 45 Studenten des zweiten Semesters erprobten wir ein Präventionsprojekt, welches in den Semesterstundenplan integriert wurde. Das Präventionsprojekt umfasste neben einer standardisierten orthopädisch-manualtherapeutischen Untersuchung am Beginn des Projekts, studiumsbegleitende Vorlesungen und Seminare mit einem hohen Praxisanteil. Insbesondere wurden theoretische Grundlagen zur Anatomie und funktioneller Zusammenhänge vermittelt sowie die korrekte Sitzhaltung bei der zahnärztlichen Behandlung demonstriert und geübt. Nach zwei Jahren intensiver Betreuung erfolgte eine Reevaluation der noch verbliebenen 29 Studenten mittels Fragebogen. Nach Auswertung der Fragebögen zeigte sich bereits, dass auch die Greifswalder Zahnärzte im Vergleich zur deutschen Allgemeinbevölkerung höhere Punktprävalenzen in Bezug auf Rückenschmerzen aufzeigen (43% gegen 35%). Ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Zahnärzten und den Zahnmedizinstudenten, wie er international publiziert wird, konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Wir konnten weder einen Einfluss des Alters bzw. der Kollektivzugehörigkeit (p > 0,5) noch der täglichen Arbeitsdauer in unangenehmer Haltung (p > 0,1) auf die Ausbildung von Verspannungen belegen. In der klinischen Untersuchung zeigten sich bei den Zahnärzten mehr auffällige und vor allem mehr hochpathologische Untersuchungsbefunde als bei den Studenten. Signifikant waren dabei vor allem die Bewegungseinschränkungen im Bereich der LWS, bei den Zahnärzten insbesondere in der Seitneige (p < 0,003) und im Test nach Schober (p < 0,001). Darüber hinaus konnten weitere auffällige Befunde bei den Zahnärzten erhoben werden, allerdings fehlen hier signifikante Unterschiede (z.B. qualitative und quantitative Schmerzentwicklung (p > 0,3)). Im Verlauf des Zahnmedizinstudiums gab das Versuchskollektiv 2010 eine Zunahme der Schmerzhäufigkeit an (p < 0,04). Bereits im Vergleich der beiden Studentenkollektive 2008 konnte eine Steigerung der Schmerzhäufigkeit nachgewiesen werden (p = 0,05). Die Schmerzstärke hingegen zeigte keine statistisch bedeutsame Änderung im Verlauf des Studiums (p > 0,8). Sowohl die Studenten als auch die Zahnärzte sehen sich als überdurchschnittlich gefährdet an, im Bereich der Schulter-Nacken-Region sowie der Hals- und Lendenwirbelsäule Beschwerden zu entwickeln, so dass ein Präventionsprojekt einstimmig begrüßt wurde. Leider mangelt es den Studenten des Versuchskollektives an Compliance und Motivation. Die theoretisch und praktisch vermittelten Inhalte aus den Seminaren und Vorlesungen wurden während des Studiums von den Studenten bisher nur ungenügend umgesetzt werden und im Alltag praktisch angewendet. Zusammenfassend konnten wir in dieser Studie, wie auch international mehrfach publiziert, belegen, dass der Berufsstand des Zahnarztes sowohl subjektiv als auch objektiv im Vergleich zur Bundesbevölkerung prozentual häufiger an Beschwerden/ Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates leidet. Ebenso zeigte sich, dass der Wunsch nach Prävention und Schulung bezüglich ergonomischer Sitz- und Arbeitshaltung bereits in der Studentenpopulation vorhanden ist. Eine Fortsetzung dieser Präventionsprogramme ist dennoch unbedingt anzustreben.
Zur biomechanischen Belastung von Insassen im mittleren Fahrzeug bei Dreier-Auffahrkollisionen
(2014)
Ein Ziel der vorliegenden Arbeit war die systematische Bestimmung biomechanischer Insassenbelastungen hinsichtlich Halswirbelsäulenverletzungen bei der neu definierten Sandwichkollision. Sie beschreibt die Auffahrkollision eines Fahrzeugs auf ein davor stehendes zweites Fahrzeug, das durch den Heckanstoß auf ein wiederum davor stehendes drittes Fahrzeug geschoben wird. Von Interesse waren die Bewegungen des Insassen im zweiten, also mittleren der drei Fahrzeuge, die anhand von 36 Simulationen berechnet und mit 34 simulierten Frontalkollisionen verglichen wurden. Die Simulationsberechnungen unter Verwendung von PC-Crash and Madymo ergaben, dass mit der gleichen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des Pkw bei Sandwichkollisionen eine bedeutend höhere biomechanische Belastung für den Insassen verbunden ist als bei isolierter Betrachtung der Frontalkollisionen. Das war bei Fahrzeugabständen von 80 cm und weniger zwischen vorderem und mittlerem Fahrzeug der Fall. Diese Abstände werden zwar typischerweise überschritten, können in Gefahrensituationen aber auch unterschritten werden. Zur Quantifizierung der biomechanischen Belastung wurde die Differenzgeschwindigkeit zwischen Kopf und Oberkörper in der Verzögerungsphase nach der Heckkollision bei der Frontalkollision ausgewertet. Mit dieser Differenzgeschwindigkeit sind Scherbewegungen zwischen Kopf und Oberkörper erklärbar. Im Ergebnis ist die so definierte biomechanische Frontalbelastung bei Sandwichkollisionen durch Überlagerung der Reboundbewegung der Heckkollision mit der Frontalkollision um den Faktor ("Sandwichfaktor") 1,5 bis 2,3 größer als die Belastung bei reinen Frontalkollisionen.
Beckenfrakturen machen 3-8% aller Frakturen aus und sind nach Schädel-Hirn-Traumata und Thoraxverletzungen die dritthäufigste Verletzung bei tödlich verlaufenden Verkehrsunfällen. Während Typ A-Verletzungen im Allgemeinen konservativ problemlos behandelt werden können, sind es die instabilen Verletzungen vom Typ B und C, die einer osteosynthetischen Versorgung bedürfen. Auf Grund der schwierigen dreidimensionalen Oberflächenstruktur der Beckenknochen sind Beckenfrakturen mit herkömmlichen Plattenosteosynthesen schwierig zu versorgen. Hierzu müssen die Implantate sorgfältig vorgebogen werden, um diese an die Knochenstruktur anzupassen. Weiterhin diktieren die Plattenlöcher den Ort und die Richtung der Schraubenlage. Um dieses Problem zu umgehen, wurde ein Fixateur interne aus Titan-Aluminium (Ti6Al4V) in Zusammenarbeit mit der Firma Biedermann-Motech entwickelt, der es dem Operateur erlaubt, die Schrauben an jeder gewünschten Stelle und in jeder gewünschten Richtung einzubringen. Die Verbindungen zwischen den Schrauben und dem Stab sind polyaxial ausgelegt. Es ist somit möglich, das Implantat leicht auf die jeweiligen Beckenverhältnisse anzupassen. Der theoretische Vorteil dieses Systems ist daher nicht nur die leichtere Montage, sondern auch die optimalere Platzierung der Schrauben, um eine größtmögliche Stabilität zu erzielen. Der Chirurg kann somit das Implantat der Anatomie des Patienten anpassen. Dieser innere Spanner wurde gegen eine herkömmliche Doppelplattenosteosynthese mittels Beckenrekonstruktionsplatten getestet. Der Zweck dieser Untersuchung war es, einen ersten Vergleich zwischen diesen beiden Stabilisierungsverfahren zu gewinnen, zumal die Vielseitigkeit des Fixateur interne vor allem bei komplexen Beckenfrakturen deutliche Vorteile bringen könnte. In menschlichen Beckenmodellen aus Polyurethan-Schaum der Firma Sawbones® wurde ein 5 mm dicker Polyurethan-Schaum von geringer Dichte zwischen die beiden knöchernen Enden der Symphyse platziert. Durch Zufallsprinzip wurden 3 Becken zuerst mit der Plattenosteosynthese und 3 andere zuerst mit dem Fixateur interne stabilisiert. Zum besseren Vergleich wurden sowohl die Doppelplattenosteosynthese als auch der Fixateur von cranial und von ventral eingebracht. Vor dem endgültigen Festziehen der Schrauben wurde ein Transducer, Tekscan #6900, in der Symphyse platziert, um während der einzelnen Messzyklen die jeweiligen Druckkräfte aufzunehmen. Diese Konstruktion wurde dann zunächst sinusförmig mit 0,5 Hz kraftgesteuert auf der rechten Beckenseite mit einer senkrecht nach unten gerichteten Krafteinwirkung wiederholt belastet bis eine Verschiebung von 2 mm erreicht war. Hierzu wurde das MTS Model 858 MiniBionix II verwendet. Das MTS System wurde so programmiert, dass es automatisch nach einer Dislokation der rechten Beckenhälfte von 2 mm stoppte. Anschließend wurde das Becken um 90° gedreht und in die rechte Beckenhälfte nun von ventral nach dorsal belastet. Im anterior-posterioren Untersuchungsgang war der selbstentwickelte Fixateur interne in nahezu allen Messungen der Plattenosteosynthese signifikant überlegen als Ausdruck der größeren Stabilität. Obgleich in der cranio-caudalen Untersuchungsrichtung nur eine Messung eine signifikantere Stabilität des Fixateur interne aufwies, so zeigten die anderen Untersuchungen deutlich höhere Werte als die der Plattenosteosynthese. Die Doppelplattenosteosynthese war in keiner Messung dem Fixator interne überlegen.
In Deutschland steigt die Zahl der Notarzteinsätze stetig an. Die Anamneseerhebung ist Bestandteil beinahe jeder Handlungsempfehlung für den Notarzt, die Studienlage zu deren Nutzen allerdings dürftig. In der TIME-Studie wurden bei einer Vielzahl von unterschiedlichen Einsatzursachen der Einfluss und die Wertigkeit der Anamneseerhebung auf die Diagnosestellung und präklinische Therapie des Notarztes untersucht. Grundlage bildete eine prospektive Untersuchung. Die Befragung von Notärzten erfolgte in drei Bundesländern mittels eines Fragebogens. 537 der Fragebögen gingen in die Auswertung ein. Die Studie ergab, dass im wesentlichen Patienten mit einem internistischen Krankheitsbild, die sich zum Zeitpunkt des Einsatzes in der Wohnung befanden, einen Arztbrief oder eine Medikamentenliste bei sich hatten. Die Kenntnisse der Patienten über ihre eigenen Erkrankungen und deren Medikation variierten je nach Behandlungsursache stark. Traumapatienten waren diejenige Behandlungsgruppe mit der besten Kenntnis bezüglich der Eigenanamnese, gleichzeitig aber auch die Gruppe mit den wenigsten Vorerkrankungen. Die Wertigkeit der Anamnese wurde von den Notärzten insgesamt als eher mittelmäßig eingestuft, sie war dennoch für die Diagnosestellung des Notarztes höher als für seine präklinische Notfalltherapie. Die Wertigkeit der Anamnese war außerdem vom Behandlungsgrund abhängig. Bei Traumapatienten war sie im Verhältnis am geringsten, bei Patienten mit Atemnot oder abdominellen Beschwerden auffallend hoch. Ein Zusammenhang mit der Erkrankungsschwere konnte nicht nachgewiesen werden. Die Diagnosestellung des Notarztes wurde durch die Anamnese in 43,43% der Fälle beeinflusst, seine Therapie in 35,17% der Fälle. Die Beeinflussung variierte auch hier je nach Behandlungsgrund, den höchsten Einfluss hatte sie auf die Behandlung von bewusstlosen Patienten. In den Handlungsempfehlungen für Notärzte wird zwar die Erhebung der Vorerkrankungen und Medikation des Patienten empfohlen, die TIME-Studie konnte allerdings zeigen, dass ihr Einfluss auf die notärztliche Therapie insbesondere bei internistischen Erkrankungen bei weitem geringer ist als erwartet. Die Studie verdeutlicht, dass die einzelnen Krankheitsbilder für eine optimale präklinische Versorgung unterschiedliche Herangehensweisen erfordern.
Unfälle im Straßenverkehr sind die führende Todesursache bei jungen Erwachsenen. Junge Verkehrsteilnehmer sind überproportional häufig in der Unfallstatistik vertreten. Die Zahl dieser Unfalltoten zu reduzieren ist das Ziel von zu etablierenden oder bereits etablierten Verkehrssicherheitsmaßnahmen. Der Nutzen und der Impact hängen im hohen Maße von der Akzeptanz und dem Verständnis der Maßnahmen durch den Verkehrsteilnehmer ab. Besonders fahrzeugbasierte Sicherheitsmaßnahmen muss der Verkehrsteilnehmer selbst finanzieren und anwenden. Die Übertragung evident wirksamer Sicherheitsmaßnahmen „in die Köpfe“ der Menschen ist der Schlüssel zur erhöhten Wirksamkeit einer Maßnahme. In der vorliegenden Untersuchung wurden Studenten im Alter zwischen 18 und 30 Jahren der Fachhochschule Stralsund und der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald befragt. Neben demographischen Angaben und dem Motorisierungsstatus wurden die Bewertungen verschiedener Verkehrssicherheitsmaßnahmen hinsichtlich deren Potentials zur Reduktion von Verkehrsunfällen mit Personenschaden untersucht. Des Weiteren wurde die Präferenz einzelner fahrzeugbasierter Sicherheitsmaßnahmen erfragt. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die gefühlte Wirksamkeit weitestgehend unabhängig von der objektiven Wirksamkeit beurteilt wurde. Vielmehr wurden Verkehrssicherheitsmaßnahmen, die keine direkten Auswirkungen auf das persönliche Fahrverhalten haben, signifikant besser bewertet als Maßnahmen welche das eigene Fahrverhalten beeinflussen. Die Hochrisikogruppe von jungen, männlichen und motorisierten Fahrern bewertete Verkehrssicherheitsmaßnahmen konstant schlechter als die Vergleichsgruppe. Eine eindeutige altersabhängige Bewertung konnte nicht festgestellt werden. Um die weiterhin hohen Unfallzahlen zu senken muss der Verkehrsteilnehmer vom Nutzen von Verkehrssicherheitsmaßnahmen überzeugt und vermehrt über bestehende Risiken aufgeklärt werden. Besonders Social Marketing-Konzepte gilt es altersbezogen an die Hochrisikogruppe der jungen Fahrer anzupassen. Verkehrsteilnehmer müssen von evident wirksamen Maßnahmen überzeugt werden auch wenn diese sie in ihren persönlichen Freiheiten einschränken.