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Bedingt durch den demografischen Wandel ist zukünftig mit einer Zunahme von primären Hüftendoprothesenimplantationen zu rechnen. Eine Hauptursache für einen Revisionseingriff stellt dabei die aseptische Lockerung dar, wobei davon auszugehen ist, dass insbesondere septische Verläufe besonders kostenintensiv sind. Ziel dieser Arbeit war die Berechnung und der Vergleich der (täglichen) Deckungsbeiträge für aseptische und zweizeitige septische Hüftendoprothesen-Revisionen aus Sicht der Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Chirurgische Orthopädie der Universitätsmedizin Greifswald. Hierfür sollten variable und fallfixe Kostenanteile in Anlehnung an die InEK-Kostenmatrix analysiert sowie wesentliche Kostenfaktoren im Behandlungsprozess, insbe-sondere unter Berücksichtigung des septischen Ex- und Implantationsfalles, identifiziert werden. Des Weiteren sollten diese mit den fallassoziierten DRG-Erlösen verglichen werden. Final sollte die Frage beantwortet werden, ob durch die Behandlung von aseptischen und septischen Hüft-TEP-Revisionen durch die Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Chirurgische Orthopädie ein Beitrag zur Deckung der krankenhausweiten Fixkosten (z.B. Gebäudeinstandhaltungs- und Verwaltungskosten) geleistet werden kann. Für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.03.2012 wurden 114 aseptische und 30 septische Fälle retrospektiv identifiziert, welche die Einschlusskriterien erfüllten. Die Kosten für die aseptischen (septischen) Fälle lagen bei 4.132,00 € (10.828,10 €). Diesen standen Erlöse in Höhe von 8.570,00 € (20.310,90 €) für die aseptische (septische) Versorgung gegenüber. Es zeigte sich, dass sowohl die aseptische (314,50 €) als auch die septische Versorgung (252,40 €) zu positiven täglichen Deckungsbeiträgen aus Fachabteilungssicht führen und somit ein Beitrag zur Deckung der Krankenhausfixkosten geleistet wird. Den größten Anteil an den Gesamtkosten hatten das Implantat (35,9 %) sowie das Personal (33,6 %). Aus den vorliegenden Analysen lassen sich keinerlei Rückschlüsse auf die Rentabilität der Verfahren aus Krankenhaussicht ziehen, da keine Krankenhausfixkosten einbezogen wurden. Diese lassen sich nur langfristig steuern, liegen nicht im Einflussbereich der ausführenden Fachabteilung und sind somit nicht entscheidungsrelevant. Lediglich mittels der vewendeten und in anderen Branchen etablierten Deckungsbeitragsrechnung lassen sich Rückschlüsse auf die ökonomische Situation der behandelnden Fachabteilung ziehen. Durch die positiven Ergebnisse der betrachteten Prozedere lassen sich andere, nicht kostendeckende Behandlungen ausgleichen.
Hintergrund: Der Begriff ‚Systemmedizin‘ (SM) prägt seit einigen Jahren die Diskussion um die zukünftige Gesundheitsversorgung. Fallen durch den Einsatz der Systemmedizin jedoch Kosten an, die nicht durch entsprechende Erlöse gedeckt werden können, wird sie ohne externe Anreize kaum zum Standard werden können. Um eine Aussage zu einer potentiell ökonomischen Vorteilhaftigkeit systemmedizinischer Ansätze treffen zu können, ist es daher nötig, die entstehenden Kosten und mögliche Erlöse zu identifizieren. Weiterhin wird erwartetet, dass es auch zur Zunahme von sogenannten Zusatzbefunden kommt, die ebenfalls ökonomische Konsequenzen entfalten können.
Methodik: Primäres Ziel ist daher die Ermittlung von Kosten und Erlösen systemmedizinischer Ansätze und das Auftreten von Zusatzbefunden für ausgewählte Diagnostiken zu ermitteln (Ganzkörper-CT, Depressionsdiagnostik, Whole Genome/Exome Sequencing), um hieraus Implikationen für eine gegebenenfalls notwendige Anpassung der Finanzierung medizinischer Leistungen abzuleiten.
Ergebnisse: Der Begriff ‚Systemmedizin‘ existiert derzeit nicht, vielmehr vereint sich hinter diesem Wort eine Vielzahl von Maßnahmen, die das gemeinsame Ziel einer besseren Gesundheitsversorgung verfolgen und zumindest in Teilen eine Fortführung der Individualisierten oder Personalisierten Medizin darstellen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen, als wichtige Entscheidungsträger bei der Innovationsadoption im Gesundheitswesen, sehen in der Systemmedizin ein gewisses Potential zu einer verbesserten und effizienteren Erkennung, Behandlung und Therapie von Krankheiten, betonen jedoch den weitestgehend ausstehenden, evidenzbasierten Nutzennachweis. Solang dieser Nachweis aussteht, stellt sich für die GKV die Frage nach einer Erstattung solcher Leistungen grundsätzlich nicht. Die Kosten- und Erlösanalysen der untersuchten Diagnostiken konnten jedoch zeigen, dass genau diese Anpassung der Erstattung medizinischer Leistungen erforderlich wäre, um zukünftig systemmedizinische Maßnahmen zu finanzieren. Dies wird durch die Problematik von erwarteten Zusatzbefunden verstärkt.
Diskussion: Die Adoption einer umfassenden Systemmedizin als neue Standardlösung scheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch, wenngleich die Anwendung ausgewählter Maßnahmen mit systemmedizinischem Charakter durch die Einbindung von Big Data in den klinischen Alltag mittelfristig möglich scheint. Zur Umsetzung einer Systemmedizin bedarf es in erster Linie weiterer Forschungs- und Überzeugungsarbeit zum Nutzennachweis, weitere gesundheitsökonomische Kosten- und Nutzenanalysen, hohe Investitionen für notwendige IT-Infrastrukturen und nicht zuletzt eine gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit zukünftigen Krankheitsrisiken.
Die Einführung einer pauschalierten Vergütung für Krankenhausleistungen in Deutschland nach den G-DRGs (German Diagnosis Related Group) bietet für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin den Nachteil, dass erwachsene und pädiatrische Patienten einer DRG gleich vergütet werden. Dieses Vergütungsproblem versucht nun das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) mittels eines Alterssplittings innerhalb bestimmter DRGs zu lösen. Eine Zeitmessstudie im Bereich der Pädiatrie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zeigt exemplarisch für die umsatzstärkste DRG wie hoch die Unterfinanzierung auf Basis der einheitlichen Vergütung nach InEK-Vorgaben ist und ob das geplante Alterssplitting dieser DRG im DRG-Katalog 2008 zur Entlastung der Finanzsituation beiträgt. Weiter zeigen die Autoren Möglichkeiten für eine sachgerechte Vergütung von pädiatrischen Fällen im G-DRG-System auf.
Das vorliegende Open-Access-Buch adressiert die Frage nach einer leistungsgerechten Vergütung der Nierenersatztherapie unter Berücksichtigung von Prozesszeiten sowie Material- und Medikamentenkosten. Die Verfahren der Nierenersatztherapie nehmen im Rahmen der Finanzierung stationärer Leistungen eine spezielle Rolle ein. Entsprechende Leistungen sind teilweise als Inhalt der Fallpauschale anzusehen, teilweise jedoch additiv zur Fallpauschale über Zusatzentgelte abzurechnen. Weiterhin zeigt es sich, dass die beiden Optionen auf verschiedenen Kalkulationsmethoden gründen. Auch erscheint die medizinische Dokumentationslogik differenzierter als die resultierenden und zumeist abgerechneten Zusatzentgelte. Basierend auf umfangreichen Erhebungen an der Universitätsmedizin Greifswald zu vielfältigen Verfahrensoptionen sowie unter Beachtung der Patientenstruktur werden die Kosten differenziert nach Anzahl möglicher Einflussparameter für verschiedene Szenarien mittels Monte-Carlo-Simulation modelliert und mit deutschlandweiten Daten verglichen. Basierend auf den Erkenntnissen der Kostenstruktur wird anschließend die Erlösseite fokussiert, um Handlungsempfehlungen für eine leistungsgerechte Vergütung auszuarbeiten.