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HINTERGRUND: Ziel der Studie war es, die Betreuungsqualität einer diabetologisch spezialisierten ambulanten Arztpraxis im zeitlichen Verlauf zu untersuchen und Möglichkeiten eines Qualitässicherungsmonitorings zu evaluieren. - METHODE: ES wurde retrospektiv eine Klientel von 303 nicht selektierten Diabetikern mit Insulintherapie (32,7 % Typ 1) eines Stadtkreise von 91.068 Einwohnern für die Jahre 1987, 1990 und 1993 untersucht. - ERGEBNISSE: Ausgewählte Ergebnisse im Vergleich 1987 zu 1993: ärztliche Konsultationen pro Jahr: 8,0 vs. 7,9. Intensivierte Insulintherapie: 77,8 % vs. 84,8 % (Typ 1) bzw. 2,1 % vs. 2,5 % (Typ 2). Gewichtsbezogene Insulindosis pro Tag: 0,64 vs. 0,65 (Typ 1) bzw. 0,48 vs. 0,58 (Typ 2) IU*kg'1*d"1. Mittlere non-fasting-Blutglukose [mmol/1]: 11,3 vs. 10,1 (Verbesserung um 10,6 %; p < 0,05). Mittleres HbAlc [%]: 9,0 vs. 8,6 (Verbesserung um 4,5 %) untersucht bei 12,2 vs. 94,1 % aller Patienten. Patienten mit Glykohämoglobinwerten im Normbereich: 5 % vs. 21,8 % (Verbesserung um 16,8 %). Mittleres Cholesterol [mmol/1]: 7,0 vs. 6,1 (p < 0,05) untersucht bei 22,1 vs. 94,1 % aller Patienten. Mittlerer arterieller Blutdruck [mmHg]: 156 vs. 149 systolisch bzw. 92 vs. 85 diastolisch (p < 0,05). Mittlerer Body-Mass-Index [kg*(m)~2]: 27,3 vs. 27,9. Prävalenz einer proliferativen Retinopathie: 9,1 vs. 11,1 % beim Typ 1 (untersucht bei 67,7 vs. 84,8 % aller Patienten) bzw. 1,0 vs. 7,5 % beim Typ 2 (untersucht bei 52,2 vs. 80,9 % aller Patienten). Prävalenz einer Nephropathie (Stadien III bis V nach MORGENSON): 27,3 vs. 68,7 % (Typ 1) bzw. 20,6 vs. 70,0 % (Typ 2). Prävalenz von Fußkomplikationen (Ulzerationen und Amputationen): 2,0 vs. 3,0 % (Typ 1) bzw. 1.5 vs. 1,5 % (Typ2). - SCHLUSSFOLGERUNGEN: Die Betreuungsqualität der untersuchten Arztpraxis war durchgehend Leitlinien-gerecht bezüglich der Prozessqualität und akzeptabel bezüglich der meisten Indikatoren der Ergebnisqualität. Aufgrund, der gewöhnlichen Inzidenzen der Spätkomplikationen wie Erblindungen, Nierenversagen, Amputationen, KHK und perinataler Komplikationen, sind signifikante Aussagen nur im Rahmen territorial übergreifender Netzwerke mit Benchmarking möglich. SCHLÜSSELWÖRTER: Betreuungsqualität, Diabetes mellitus, Glykohämoglobine, HbAlc, Spätkomplikationen, Retinopathie, Nephropathie, Fußkomplikationen, Koronare Herzkrankheit, perinatale Komplikationen, St. Vincent Deklaration
Bundesweit stehen derzeit mehr als eine Million Menschen unter rechtlicher Betreuung. Die Erklärungsversuche für diesen Umstand sind vielfältig. Neben den Tatsachen der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung und der Lockerung der Sozialstrukturen wird unter anderem auch der Vorwurf an die Gerichte erhoben, eine Vielzahl unnötiger Betreuungen anzuordnen. Gegenstand der vorgelegten Dissertation ist daher die Untersuchung der Praxis der Betreuungsanordnung hinsichtlich der Berücksichtigung des Erforderlichkeitsgrundsatzes. Dieser bestimmt sowohl das „Ob" der Betreuung, als auch deren Umfang und soll unnötige Eingriffe in den persönlichen Bereich des Betroffenen verhindern. Das Ergebnis der Untersuchung bestätigt die erhobenen Vorwürfe nicht. Im Gegenteil ist als bemerkenswert hervorzuheben, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass (zumindest in den untersuchten Fällen) keine Betreuungen angeordnet wurden, die nicht erforderlich waren. Auffallend war dennoch, dass die Ermittlungstätigkeit des Vormundschaftsgerichtes hinsichtlich der Erforderlichkeit der rechtlichen Betreuung nicht ausreichend bzw. falsch ausgerichtet ist. Dies ist begründet zum einen in einem stetigen finanziellen und personellen Mehrbedarf der Gerichte, jedoch auch in der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrensablaufes. So ist insbesondere bei der Anhörung der Betroffenen verstärkt nach Möglichkeiten anderer Hilfen im Sinne des § 1896 Abs. 2 BGB zu suchen. Des Weiteren sollte das Vormundschaftsgericht verpflichtet sein, die Betreuungsbehörde einzuschalten.