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Zu viele Unfälle, oft im Zusammenhang mit Sach- und/oder Personenschaden, geschehen in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr aufgrund von alkoholisierten Kraftfahrzeugführern. [5] Um diese zumindest etwas zu minimieren, wurde 2007 der §24c StVG eingeführt, welcher den Fahranfängern das alkoholisierte Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr verbietet. Gerade in dieser Gruppe von Fahrzeugführern kommt es laut Statistischem Bundesamt häufiger zu Verkehrsunfällen, da Fahranfänger meist noch nicht routiniert im Führen eines Kraftfahrzeuges sind [13]. Unter Alkoholeinfluss wird die Fahrweise noch zusätzlich negativ beeinträchtigt.
Aufgabe dieser Arbeit war es zu prüfen, ob die Einführung des §24c StVG zu einer Änderung im Trinkverhalten der Fahranfänger im Untersuchungsmaterial des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald geführt hat.
Dazu wurden insgesamt 24.814 Protokolle zur Feststellung der Alkoholkonzentration im Blut (von denen 12.706 mit in die Statistik eingingen) in einem Untersuchungszeitraum von zehn Jahren (2004 bis 2013) bearbeitet und mit Hilfe eines Access-Programmes ausgewertet.
Mittels Chi-Quadrat-Homogenitätstestes konnte als Ergebnis eine signifikante Minimierung der alkoholisierten Fahranfänger, die ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führten, nachgewiesen werden, so dass sich einschätzen lässt, dass § 24c StVG, zumindest in der untersuchten Region, einen positiven Einfluss auf die Fahranfänger gehabt haben durfte. Es wurden, verglichen mit den Nicht-Fahranfängern, weniger Fahranfänger nach der Einführung des neuen Gesetzes durch Alkohol am Steuer auffällig. Während 2004 noch 13,2% der protokollierten Delinquenten Fahranfänger waren, wurden es nach 2007 stetig weniger und 2013 waren es nur noch 3,9%.
Sowohl bei den Fahranfängern als auch bei den Nicht-Fahranfängern gibt es wesentlich mehr männliche als weibliche Delinquenten. Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden werden anteilsmäßig häufiger durch alkoholisierte Fahranfänger verursacht. Die BAK-Werte liegen bei den Nicht-Fahranfängern im Durchschnitt ca. 0,3 bis 0,4‰ höher als bei den Fahranfängern.
Da sich das neue Fahranfängergesetz offensichtlich bewährt hat, liegt es nahe über ein generelles Alkoholverbot am Steuer für alle Fahrzeugführer nachzudenken. Allerdings ist die Einführung eines solchen Gesetzes rechtlich schwierig, aufwendig und teilweise umstritten.
Mehrfachdelinquenz unter Alkoholeinfluß im Straßenverkehr sowie bei anderen kriminellen Delikten
(2010)
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit Straftatbeständen im Wiederholungsfall unter Alkoholeinfluß in Vorpommern und dem südlichen Mecklenburg. Das entscheidende Einschlusskriterium für diese Untersuchung war mindestens eine wiederholte rechtswidrige Auffälligkeit unter Alkoholeinfluss. Im Zeitraum 1998 bis 2002 konnten aus ca. 30.000 Polizeiprotokollen insgesamt 4.617 Wiederholungsdelikte ermittelt werden. Davon entfielen 3.215 auf den Straßenverkehr, begangen durch 1.587 Einzeltäter. Das entspricht fast 70 % aller begangenen Wiederholungstaten unter Alkoholeinfluss. Auf andere kriminelle Delikte entfielen 945 Erfassungen, wobei ca. zwei Drittel allein Körperverletzungen waren. Mit ca. 98 % Beteiligung sind Männer die am häufigsten als Mehrfachdelinquenten auftretende Gruppe. <p> Die Altersstruktur der Täter erstreckt sich über einen Altersbereich von 13 bis 85 Jahren. Im Vergleich mit anderen Jahrgängen sind Täter im Alter von 18 - 25 Jahren auffallend häufig vertreten, die auch überproportional an schweren Verkehrsunfällen beteiligt sind. Die festgestellten Blutalkoholkonzentrationen in Kombination mit einer Straftat bleiben über die einzelnen Jahre des Erhebungszeitraumes hinweg konstant im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit bei einem Mittelwert von 1,85 mg/g. Die Blutalkoholkonzentrationen der Rückfalltäter steigen mit zunehmendem Alter. Mit dem Anstieg der Blutalkoholkonzentration steigt auch die Deliktschwere. Ca. 38% der Rückfalltaten im Straßenverkehrsbereich wurde mit einer Blutalkohlkonzentration über 2,0 mg/g von ca. 35% der Delinquenten begangen. Dabei ist der Anteil derjenigen alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmenden allein Unfälle verursachenden Täter gering (11,2 %). Wiederholungstäter werden überwiegend durch Zufall wiederholt aktenkundig. Das Hauptproblem im Untersuchungsgebiet ist der junge, wiederholt im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmende Mann, der so für über 30% der Unfälle unter Alkoholeinfluß verantwortlich ist. Über die anderen kriminellen Delikte im Wiederholungsfall ist das Datenmaterial zu gering, um allgemeingültige Aussagen treffen zu können, doch auch hier gilt obige Feststellung, daß vornehmlich junge, hochalkoholisierte Menschen zu Wiederholungstätern werden.
Die Unfallmechanismen auf Sportbooten wurden durch eine retrospektive Unfallanalyse untersucht um Möglichkeiten für eine Prophylaxe zu erarbeiten. Von 1960 bis 1999 wurden im Institut für Rechtsmedizin der Universität Greifswald 191 Opfer von 148 Sportbootunfällen obduziert. Die Unfälle traten vorwiegend in den Sommermonaten auf Binnengewässern und den küstennahen Bodden- und Haffgewässern auf. Die häufigsten Unfallmechanismen waren Kenterungen und MOB-Fälle (Mann über Bord) auf kleinen Angel-, Segel- und Motorbooten. Die Unfallopfer waren junge, gesunde Männer zwischen 17 und 35 Jahren. Es handelte sich überwiegend um Ertrinkungsfälle. 63% der Unfallopfer hatten Alkohol konsumiert. Bei fast der Hälfte der Unfallopfer lag die Blutalkoholkonzentration (BAK) über 0,8‰, bei mehr als einem Viertel über 2‰. Opfer von MOB-Fällen und Crewmitglieder von Angel- und Motorbooten waren häufiger alkoholisiert als die Unfallopfer bei Kenterungen und von Segel- und Paddelbooten. Die verschiedenen Unfallursachen und der Einfluss von Krankheiten und Bewusstseinsstörungen auf das Unfallgeschehen werden ausführlich diskutiert. Die eigenen Ergebnisse entsprachen denen anderer Untersuchungen tödlicher Sportbootunfälle im In- und Ausland sowie der Auswertung von 382 Unfällen aus 31 Jahrgängen der Zeitschrift „Yacht“. Der Vergleich mit den Unfällen ohne Todesfolge zeigte, dass zwar insgesamt Kollisionen und Strandungen am häufigsten waren, Kenterungen und MOB-Fälle aber die höchste Mortalität aufwiesen. Die ganzjährig niedrigen Wassertemperaturen stellen den Hautrisikofaktor bei diesen Unfallmechanismen dar. Schon weit vor dem Einsetzen einer hypothermiebedingten Handlungsunfähigkeit können Todesfälle durch Reflexmechanismen („Kälteschock“/Badetod) oder ein Schwimmversagen auftreten. Eine Unfallprophylaxe muss darauf abzielen, den Aufenthalt im Wasser zu vermeiden. Neben der Primärprophylaxe sollte über die Ausbildung der Sportbootführer das Bewusstsein für die Gefahren im Wassersport geweckt werden, um so eine erhöhte Akzeptanz von Lifebelts und Rettungswesten zu erreichen. Begrenzungen der zulässigen BAK sollten nicht nur für den Bootsführer, sondern auch für Gäste an Bord gelten.