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Institute
- Abteilung für Mikrobiologie und Molekularbiologie (8)
- Institut für Hygiene und Umweltmedizin (8)
- Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin (8)
- Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe (7)
- Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (7)
- Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde (6)
- Institut für Mathematik und Informatik (5)
- Institut für Pharmazie (5)
- Institut für Biochemie (4)
- Institut für Diagnostische Radiologie und Neuroradiologie (4)
Hintergrund: Bei dem dieser Arbeit zugrunde liegenden Forschungsprojekt handelt es sich um ein Projekt zur internen Qualitätssicherung am Krankenhaus Bethanien der Johanna-Odebrecht-Stiftung Greifswald. Seit dem 01. Juli 2004 erfolgt dort ein Qualitätsmonitoring von Patienten mit der Diagnose F20.x Schizophrenie bei Aufnahme und Entlassung sowie katamnestisch ein und zwei Jahre nach ihrer Entlassung. Ziele: In der Arbeit sollen die medikamentöse Schizophreniebehandlung an einem psychiatrischen Fachkrankenhaus erfasst und spezielle Verordnungsmuster aufgedeckt werden. Evaluiert werden sollen dabei Verordnungshäufigkeiten, Häufigkeiten und Zusammensetzungen der Applikationsformen und von Kombinationstherapien. In einem zweiten Schritt werden mit Hilfe dieser Ergebnisse exemplarische Medikamentengruppen gebildet. In einem hypothesengenerierenden Ansatz werden diese mit einem breiten Spektrum an Parametern miteinander inferenzstatistisch verglichen, um „ihre typische“ Patientengruppe zu charakterisieren. Methode: Die Verordnungen aller Neuroleptika werden zu den Erhebungszeitpunkten „Aufnahme“ (N=91), „Entlassung“(N=222) und „1-Jahres-Katamnese“( N=98) erfasst. Die Neuroleptika werden zunächst mit den Variablen BPRS, GAF, CGI und SWN gegenüber gestellt. Außerdem werden sie nach ihren Häufigkeiten, Applikationsformen und Verordnung in Kombination dargestellt. Aus diesen Ergebnissen werden einerseits Risperidon, andererseits die zusammengefassten Typika bei Entlassung als exemplarische Pharmaka herausgegriffen. Diese werden - getrennt nach Applikationsformen und zusammengefasst - mit einer Reihe Variablen aus den Domänen „Psychopathologie“, „subjektive Lebensqualität“, „Krankheitseinsicht“, „Chronifizierung und Rehospitalisierung“ sowie „Soziodemographie“ inferenzstatistisch verglichen. Durch den Vergleich der Entlassungsmedikation mit der Aufnahmesymptomatik wird das Verordnungsverhalten in Hinblick auf eine bestimmte Zielsymptomatik bestimmt. Durch die Beurteilung der Ergebnisse bei Entlassung und ein Jahr danach werden diese Verordnungen schließlich in ihrem Outcome verglichen. Ergebnisse: An den Medikamentenverordnungen haben die atypischen Neuroleptika zu allen Erhebungszeitpunkten den größten Anteil, die Verabreichung in Kombination mit weiteren Neuroleptika (zwischen 24 % und 28% zu den verschiedenen Zeitpunkten) ist dabei aber sehr hoch. Auch bei der Untersuchung der Applikationsform zeigt sich ein großer Anteil von Oral-/ Depotkombinationen (zwischen 10 % und 15%). Risperidon ist dabei zu allen Erhebungszeitpunkten häufigstes Neuroleptikum, gefolgt von der Sammelgruppe „Typika“. Patienten mit Risperidonmedikation haben im Mittel eine deutlich kürzere Krankengeschichte als Typika-Patienten (6.73 vs. 15.99 Jahre, p= 0.00). Auch orale Formulierungen werden im Vergleich zu Depot-Formen an Patienten mit signifikant kürzerer Krankheitsdauer verabreicht (8.02 vs. 13.75 Jahre, p= 0.01). Die Anzahl der Behandlungstage und der Rückfälle in den zwei Jahren vor untersuchtem Aufenthalt zeigt ein entgegen gesetztes Bild: Risperidon-Patienten haben mehr Rückfälle (1.06 vs. 0.52 Rückfälle, p= 0.12) und mehr Behandlungstage (76.3 vs. 49.5 Behandlungstage, p= 0.18) als Typika-Patienten. Auch im Vergleich der Applikationsformen gehen häufige Rückfälle und viele Behandlungstage mit kurzer Krankheitsdauer einher (0.92 bei oral vs. 0.75 Rückfälle bei Depot, p= 0.375, 70.2 bei oral vs. 60.07 Behandlungstage bei Depot p= 0.435). Für die Variablen BPRS und GAF ergeben sich signifikante Unterschiede nur im Vergleich der Applikationsformen von Risperdal (BPRS 39 vs. 44, p= 0.03, GAF 43.4 vs.33.72, p= 0.006). Diese psychopathologischen Ergebnisse entwickeln sich bei allen Gruppen positiv und nähern sich im Verlauf der Behandlung einander an. Signifikante Unterschiede zum Entlassungs- und Katamnesezeitpunkt bestehen keine mehr. Unterschiede zwischen den Gruppen finden sich nur in der Variablen „berufliche Situation“. Schlüsse: In der Verordnungspraxis gibt es eine starke Tendenz zur Polypharmazie: Innerhalb von Substanzklassen, aber auch darüber hinaus, mit der Vermischung von Typika und Atypika sowie der gleichzeitigen Anwendung verschiedener Applikationsformen. Diese Tendenz steht im Widerspruch zu den zurückhaltenden Empfehlungen der Leitlinie. Dies kann als Versuch verstanden werden, die „Stärken“ der Neuroleptika für verschiedene Zielsymptome zu addieren. Schwer zu behandelnde Bereiche wie v. a. Negativsymptomatik sollen damit erreicht werden. In speziellen Krankheitsphasen werden bestimmte Medikamente bevorzugt: Risperidon und orale Applikationsformen in frühen, intensiven Phasen, Typika und Depot-Applikationsformen in späteren, von weniger und kürzeren Aufenthalten geprägten. Eine weitere Charakterisierung dieser Gruppen erscheint angesichts einer damit besser möglichen Behandlung der Bedürfnisse dieser Gruppen wünschenswert.
In der vorliegenden Arbeit wurde die 99ste Perzentile für den cTnI Assay am Dimension Vista® (Siemens Healthcare Diagnostics GmbH, Eschborn, Deutschland) an einer Population aus 2431 gesunden Probanden bestimmt. Die ermittelte 99ste Perzentile für den cTnI Assay an dem Dimension Vista® liegt bei 0,032 ng/ml. Die 99ste Perzentile wurde außerdem in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht und dem Sportverhalten ermittelt. Im Gegensatz zu Geschlecht und Sportverhalten hatte das Alter keinen signifikanten Einfluss auf die 99ste Perzentile der Gesamtpopulation. Die Werte der Sportler waren im Vergleich zu denen der Nichtsportler deutlich erhöht, so dass ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der sportlichen Aktivität und der Höhe der gemessenen Troponinkonzentration nachgewiesen werden konnte. Vor diesem Hintergrund wurden schließlich die CK-Werte mit den Troponinwerten in Beziehung gesetzt. Hier konnte ein statistisch signifikanter Zusammenhang gezeigt werden. Diese Beobachtungen könnten z.B. auf die Detektion geringfügig erhöhter Troponin I Konzentationen nach sportlicher Aktivität oder auf eine Kreuzreaktivität mit Skeletttroponin zurückzuführen sein.
Ziel: Diese prospektive Studie soll ermitteln, ob die Sonoelastografie die sonografische Größenbestimmung von Mammatumoren im Vergleich zum B-Bild verbessern kann. Eine präzise Größenbestimmung ist für die effektive Therapieplanung des Mammakarzinoms wichtig. Material und Methoden: Die Größe der 100 chirurgisch entfernten Brustläsionen (92 Patientinnen; 77 maligne, 23 benigne) wurde mit der präoperativen Ausmessung verglichen. Die Läsionen wurden mit beiden Ultraschallmethoden in gleicher Ebene abgebildet. Der größte Durchmesser der Messungen wurde in jeweils gleicher Ebene mit der maximalen histopathologischen Größe verglichen. Zur Betrachtung der Interobserver- Variabilität wurden die entsprechenden Ebenen der Untersuchungen von 2 Befundern miteinander verglichen. Ergebnisse: Beide Ultraschallmethoden unterschätzten sonografisch die Befundgröße. Bei malig- nen Läsionen lag die korrekte Größenbestimmung der Sonoelastografie bei 70,1%, die des B-Bildes bei 57,1 % (für bis zu ± 5 mm). Die Sonoelastografie erreicht eine Verbesserung um 13,0% (nicht signifi- kant). Bei insgesamt 22 Befunden erfolgte die Durchführung der Größenbestimmung durch einen zweiten Untersucher. Die Interobserver-Variabilität der Sonoelastografie war um 27,3% geringer (Sonoelastografie 36,4 %, B-Bild 9,1 % der Befunde gleich groß gemessen). Schlussfolgerung: Es zeigte sich in unserer Studie bei der präoperativen Größenbestimmung kein signifikanter Vorteil für die Sonoelastografie, eine Tendenz ist zu erkennen. Die geringe Interobserver-Variabitlität spricht für die Sonoelastografie als präoperatives Ultraschallverfahren, da sie tendenziell weniger untersucherabhängig ist als das konventionelle B-Bild. Weitere prospektive Untersuchungen an größeren Fallzahlen sind jedoch notwendig, um die Ergebnisse zu überprüfen.
In früheren Studien gelang der Nachweis der Expression eines alternativen Renin-Transkripts im kardialen Gewebe, dessen Konzentration nach Eintritt eines Herzinfarktes deutlich anstieg. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung der Funktionalität dieses alternativen Renin-Transkripts, mit besonderem Augenmerk auf den Einfluss des Renins hinsichtlich Wachstum und Metabolismus von Herzzellen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Promotor des kardialen Renin-Gens enstehen zum einen das sekretorische Exon(1-9)Renin und zum anderen das nicht sekretorische Exon(2-9)Renin, welches zytosolisch gebildet und in der mitochondrialen Fraktion gespeichert wird. Die funktionellen Bedeutungen des nicht-sekretorischen Renins sind bisher nicht gesichert. Aus früheren Beobachtungen ist jedoch bekannt, dass nach einer kardialen Ischämie die Konzentrationen der nicht-sekretorischen Renin-Transkripte erhöht sind und somit hypothetisch von einem Einfluss auf postischämische Prozesse ausgegangen werden kann. Zur Untersuchung dieser Hypothese etablierten wir mittels der H9c2-Zelllinie ein geeignetes Zellmodell, welches uns durch Überexpression der Exon(1A-9)Renin-, Exon(2-9)Renin-bzw. Exon(1-9)Renin-Transkripte die Möglichkeit gab, funktionelle Besonderheiten der Prorenine auf Rattenherzzellen zu untersuchen. Dabei konnte eindrucksvoll belegt werden, dass die unterschiedliche Lokalisation der Prorenine die Funktionalität der Kardiomyoblasten massgeblich beeinflusst. So führte die Exon(1-9)Renin-Überexpression zu Veränderungen der metabolischen Aktivität, Hypertrophie und Nekrose. Im Gegensatz dazu kam es bei der Exon(2-9)Renin-Überexpression eher zum Schutz vor Nekroseprozessen. Die beobachteten Effekte lassen sich dabei sowohl bei den Exon(2-9)Renin- als auch bei den Exon(1-9)Renin-transfizierten Zellen auf eine direkte, ANG II-unabhängige Wirkung zurückführen. Das sekretorische Prorenin kann zweifelsfrei pro-inflammatorisch, pro-apoptotisch, pronekrotisch und damit schädigend wirken. Die vorliegende Arbeit weist jedoch nach, dass vom selben Renin-Gen, welches für dieses sekretorische Prorenin kodiert, ein zweites Transkript abgelesen wird, dessen Exon(2-9)Renin intrazellulär verbleibt und antinekrotisch (und damit protektiv) wirkt.
Chronischer psychischer Stress, der durch die wiederholte Kombination von akustischem und Immobilisationsstress erzeugt wurde, führt bei BALB/c-Mäusen zu einer Immunsuppression. Im Verlauf der chronischen Stressbehandlung zeigen BALB/c-Mäuse außerdem ein reduziertes Erkundungsverhalten sowie verminderten Kontakt zu den Artgenossen, was einem depressionsähnlichen Verhalten entspricht. Die Immunsuppression und die Verhaltensänderungen werden auf eine stressbedingte Darmbarrierestörung mit bakterieller Translokation und systemischer IDO1-Aktivierung zurückgeführt. Um zu prüfen, ob die beobachteten Veränderungen mausstammspezifische Stresseffekte darstellen, wurden C57BL/6- und BALB/c-Mäuse, die generelle Unterschiede in der Qualität ihrer Immunantwort aufweisen, in einer einzelnen Stresssitzung (akutes Stressmodell) oder in neun aufeinanderfolgenden Stresssitzungen (chronisches Stressmodell) verglichen. Nach akuter Stressexposition kam es, ebenso wie bei BALB/c-Mäusen, bei C57BL/6-Mäusen zu einer bakteriellen Translokation in die mesenterialen Lymphknoten, womit auch bei C57BL/6-Mäusen eine stressbedingte Schädigung der Darmbarriere aufzutreten scheint. Eine systemische IDO1-Aktivierung infolge bakterieller Translokation erfolgte im akuten Stressmodell unabhängig vom Mausstamm. Allerdings hielt der Tryptophanabbau entlang des Kynureninweges in C57BL/6-Mäusen kürzer an als in BALB/c-Mäusen. Im chronischen Stressmodell war nur bei BALB/c-Mäusen ein aktivierter Kynureninstoffwechsel messbar. Da keine Hinweise auf einen aktivierten Tryptophanabbau in chronisch gestressten C57BL/6-Mäusen gefunden wurden, kann vermutet werden, dass diese Mäuse keine Immunsuppression entwickeln. Desweiteren könnten damit die unterschiedlichen Verhaltensänderungen während chronischer Stressexposition erklärt werden. Die Entwicklung eines depressionsähnlichen Verhaltens im Verlauf des chronischen Stressmodells wurde nur bei BALB/c-Mäusen aber nicht bei C57BL/6-Mäusen beobachtet. Bei chronisch gestressten C57BL/6-Mäusen wurde jedoch eine deutlich vermehrte Kot- und Urinabgabe nachgewiesen, was auf eine durch den Sympathikus getriebene Pathologie der Stressantwort bei diesen Mäusen hindeuten könnte. Eine stressbedingte Aktivierung der HPA-Achse, gekennzeichnet durch ansteigende Plasmakortikosteronspiegel sowie durch eine periphere Leuko- und Lymphozytopenie, konnte bei beiden Mausstämmen sowohl im akuten als auch im chronischen Stressmodell nachgewiesen werden. Während der akuten Stressantwort eine aktivierende Funktion bezüglich des Organismus zukommt, die meist keine gefährlichen Auswirkungen hinterlässt, kann eine chronische Stressexposition hingegen das Individuum schädigen. Dass sich dabei die stressbedingten Konsequenzen zwischen verschiedenen Individuen unterscheiden, konnte durch die vergleichenden Untersuchungen von BALB/c- und C57BL/6-Mäusen gezeigt werden.
Effekte einer Überexpression von Angiotensin II Typ 2 Rezeptoren in der Nebenniere von Ratten
(2010)
Die Kontrolle der Aldosteronbiosynthese in der ZG der Nebenniere wird hauptsächlich über den AT1R vermittelt. Die Funktion des AT2R hingegen, der in geringerem Ausmaß ebenfalls in der ZG exprimiert wird, ist weitgehend ungeklärt. Zur Untersuchung der Rolle des AT2R bei der AT1R-vermittelten Aldosteronbiosynthese wurde ein transgenes Rattenmodell entwickelt, dass Maus-AT2R in der Nebenniere, im Herz, Gehirn, Skelettmuskel, in Gefäßen und Niere überexprimiert. Mittels nicht radioaktiver ISH konnte eine starke Überexpression von Maus-AT2R in der ZG nachgewiesen werden. Nach Stimulation des RAS mit exogen zugeführtem ANGII in einem 2-wöchigen Tierexperiment, konnte ein schnellerer und stärkerer Anstieg der PAK gemessen werden und somit ein inhibitorischer Effekt des AT2R auf die Aldosteronproduktion ausgeschlossen werden.
Im 19. Jahrhundert etablierte sich die Geburtshilfe und wurde Teil der universitären Ausbildung. Durch das Wirken Professor Berndts an der Universität Greifswald und das unter seiner Leitung stehende geburtshülfliches Institut, wurde die Geburtshilfe Teil der studentischen Lehre. So entstand die Dissertation Schoemanns über den ersten dokumentierten Kaiserschnitt bei der Patientin Kraetzer in Greifswald im Jahre 1841. Neben der geschichtlichen Entwicklung und einer Zusammenfassung des damaligen Wissensstandes ist darin die Indikation, Durchführung der Operation sowie die Nachbehandlung enthalten. Der Kaiserschnitt war in der Mitte des 19. Jahrhunderts eine seltene Operation. Es bestanden bereits Statistiken zur Mortalität. Diese waren jedoch unzuverlässig, weil weder die Dauer des Geburtsstillstandes noch bestehende Vorerkrankungen berücksichtigt wurden. Die Auswertung war meist interessenbedingt den jeweiligen Lehrmeinungen angepasst. Dazu kamen oft nur gelungene Operationen zur Veröffentlichung. Als unbedingte Indikation galt die absolute Beckenenge, wenn andere operative alternative Methoden nicht mehr angewandt werden konnten. Die praktische Durchführung war durch Berichte bekannt und blieb seit dem 18. Jahrhundert praktisch unverändert. Die Uterusnaht wurde zwar erprobt, war aber nicht üblich. Da der Kaiserschnitt eine sehr seltene Operation war, gab es bei den einzelnen Operateuren kaum praktische Erfahrungen. Bedingt durch die hohe Mortalität war ein Erfolg sehr ungewiss; dabei dennoch juristische Konsequenzen möglich. Ebenso unsicher war auch die Schnittentbindung an der Toten oder Sterbenden, da sichere Todeszeichen nicht abgewartet werden konnten. Schon seit dem 18. Jahrhundert gab es heftige Diskussionen um die ethische Vertretbarkeit des Kaiserschnitt. Die immer wieder gestellten Fragen nach dem Sinn der Operation; ob das Leben des Kindes dem Leben der Mutter vorzuziehen wäre und ob ein einfaches Zuwarten besser als ein so gefahrvoller Eingriff wäre, ließen sich in der vorantiseptischen Zeit nicht beantworten. Bei der Patientin Kraetzer war die unbedingte Indikation zum Kaiserschnitt gegeben. Der Grund war die absolute Beckenenge, bedingt durch Pseudoachondroplasie. Keine andere alternative Operationsmethode wäre möglich gewesen. Ohne die Operation wären zweifelsfrei Mutter und Kind verstorben. Durch die Hebamme wurde Professor Berndt unverzüglich nach Wehenbeginn informiert, sodass der Kaiserschnitt rechtzeitig vorgenommen werden konnte. Dieser war ein erfahrener Operateur. Die Mutter hatte, bis auf das Minderwachstum, keinerlei Vorerkrankungen. Postoperativ erfolgte die Nachbehandlung in der Klinik des Professor Berndt nach dem Wissensstand der Zeit. Dieser Kaiserschnitt war notwendig und berechtigt. Schoemann beendete seine Dissertation mit den Worten: „Am 10. Mai konnte die Mutter als völlig geheilt entlassen werden. Das Kind ist gesund und kräftig.“.
Patienten mit akuter respiratorischer Insuffizienz stellen einen hohen Prozentsatz des Krankengutes auf einer interdisziplinären Intensivstation dar. Bei absehbarer Langzeitbeatmung gilt die frühzeitige Tracheotomie als Routineverfahren in der Intensivtherapie. Die perkutane Dilatationstracheotomie ist ein minimal-invasives Verfahren mit entscheidenden Vorteilen gegenüber der konventionellen Tracheotomie. Zur Durchführung der PDT stehen verschiedene etablierte Methoden zur Verfügung. Ziel dieser Arbeit war es, die Methoden nach Fantoni, Griggs und Ciaglia hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit, Patientensicherheit und Komplikationsrate zu vergleichen. Die drei Methoden stellen unter Beachtung der Indikationen und Kontraindikationen sichere und komplikationsarme Verfahren zur perkutanen Dilatationstracheotomie dar. Die Indikation zur TLT sollte jedoch bei Patienten mit kritischer Beatmungssituation besonders streng gestellt werden.
In dieser Arbeit wurden die seit dem Jahr 2000 mit der laparoskopischen Sakropexie gemachten Erfahrungen evaluiert. Es zeigt sich, dass diese Operationsmethode konkurrenzfähig gegenüber den vaginalen und abdominal offenen Eingriffsmethoden hinsichtlich der Erfolgsquote ist. Bei einer sehr geringen Komplikationsrate kommen zusätzlich die Vorteile des minimal invasiven Vorgehens wie niedrige Infektionsraten,geringer Wundschmerz und eine kurze Krankenhausverweildauer zum tragen. Bei zunehmend älteren Patientinnen bewährt sich eine schonende laparoskopische Operation, was sich mit der hohen Zufriedenheitsrate von über 90 % bestätigen ließ. Der Vorteil des laparoskopischen Vorgehens besteht auch darin, dass bei begleitenden Pathologien eine minimal invasive Sanierung bzw. eine Exploration dieser vorgenommen werden kann. Die Selektion der Patientinnen, bei denen ein simultaner Korrektureingriff erfolgt, sollte stets in Abhängigkeit des Operationsrisikos und des individuellen Leidensdrucks der Patientinnen erfolgen. Bei gleichzeitig bestehender Harninkontinenz kann die Sakropexie durch Wiederherstellung der anatomischen Lage der Beckenorgane die Symptomatik verbessern oder sogar völlig beheben. Die Patientinnen sollten über eine mögliche Beschwerdepersistenz informiert sein, um die Compliance bei einem notwendigen Folgeeingriff zu erhöhen.
Fragestellung: In einer Pilotstudie wurde untersucht, inwieweit die 12 teilnehmenden Kliniken aus 8 Ländern miteinander vergleichbar sind, ob und wie sich die Behandlungsabläufe dreier exemplarischer Diagnosen (Kopfplatzwunde, distale Radiusfraktur, Schenkelhalsfraktur) innerhalb der Notaufnahmen unterscheiden, ob und wie die Behandlungsabläufe durch die lokalen Strukturen beeinflusst sind und letztendlich ob sich einzelne „Best practices“ auf andere Notaufnahmen in anderen Ländern übertragen lassen. Vor dem Hintergrund steigender Ausgaben und sinkender Einnahmen ist die Aufrechterhaltung bzw. Steigerung der Versorgungsqualität eine der größten Herausforderungen aller öffentlichen Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedsstaaten. Um die vorhandenen Ressourcen adäquat einzusetzen, gewinnen Qualitätssicherungsinstrumente auf allen Organisationsebenen zunehmend an Bedeutung. Ergebnisse: Die Ressourcenverwendung pro Notfallpatient wies eine sehr hohe Variabilität auf . Es fanden sich Hinweise auf systematische Differenzen, welche über die einzelnen Kliniken hinausgehen. Eine case-mix-adjustierte Berechnung des Personalbedarfs war aufgrund einer nicht vorhandenen einheitlichen Nomenklatur sowie den stark von Einrichtung zu Einrichtung variierenden Anteilen allgemeiner und spezialisierter Versorgungsformen nicht möglich. Sowohl zwischen den verschiedenen Einrichtungen als auch innerhalb der einzelnen Notaufnahmen existierten erhebliche Variationen in der Behandlungsdauer und insbesondere der Wartezeiten. Bei Patienten mit Kopfplatzwunden und Radiusfrakturen betrug die Wartezeit 40-50 % der Gesamtzeit in der Notaufnahme. Nach Berechnung der Zeit für diagnostische und therapeutische Maßnahmen blieb die Nutzung von 7 % bzw. 20 % der Notaufnahmeverweildauer unklar. Auch die Zeit, die Patienten mit Schenkelhalsfrakturen in der Notaufnahme verbrachten, bevor sie entweder operiert oder in ein stationäres Bett überführt wurden, war sehr unterschiedlich. Die Strukturen der Einrichtungen und die Prozessbeschreibungen erlaubten bislang keinen ausreichenden Rückschluss auf die Ursachen der Behandlungsvarianzen. Somit konnten Standards in Form von „best practices“ von der gegenwärtig verfügbaren Information zur derzeitigen Praxis bisher nicht abgeleitet werden. Diskussion: Diese erste Pilotstudie zum Vergleich von Behandlungsabläufen in verschiedenen Kliniken in 8 Ländern der EU sollte Hinweise auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Behandlung bei drei exemplarischen Diagnosen der Notfallversorgung ergeben: der Kopfplatzwunde als vollständig ambulanter Behandlung, der Radiusfraktur als ambulante, z.T. operative zu behandelnde Diagnose und die Versorgung der Schenkelhalsfraktur als obligatorisch stationär-operative Therapieform. Es fanden sich neben den beschriebenen strukturellen Differenzen zahlreiche Hinweise auf unterschiedliche Herangehensweisen und Schwerpunktsetzungen in der Behandlung. Kenntnisse über Qualitätssicherungsmethoden schienen in den beteiligten Institutionen systemunabhängig unterschiedlich ausgeprägt. Auf Grundlage der erhobenen Daten dieses ersten internationalen Notaufnahmevergleichs können weitere Benchmarkinginitiativen in der ambulanten Versorgung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene entwickelt werden.
Im Rahmen dieser Arbeit wurde ausgehend vom nicht zytopathogenen (nzp) Wildtypvirus BVDV-2 Stamm 890 (v890WT) erstmalig ein infektiöser cDNA Volllängenklon (p890FL) konstruiert. In vitro synthetisierte RNA des Volllängenklons p890FL replizierte nach Transfektion in bovine Zellen autonom und aus dem Überstand transfizierter Zellkulturen konnte infektiöses Virus (v890FL) isoliert werden. Die in vitro Charakterisierung ergab ein ähnliches Wachstumsverhalten des rekombinanten Virus v890FL im Vergleich zum Wildtypvirus v890WT. Im Tierexperiment zeigte v890FL jedoch einen geringfügig attenuierter Phänotyp gegenüber dem Wildtypvirus v890WT. Mit Hilfe des nzp Volllängenklons p890FL konnte zudem gezeigt werden, dass auch ein nzp BVDV-2 -Stamm stabil messbare Mengen an freiem NS3-Proteins bilden kann, wie es bisher nur für zytopathogene (zp) BVDV Stämme beschrieben worden ist. Der Volllängenklon p890FL diente weiterhin als Basis für die Etablierung zweier Deletionsmutanten, p890dNpro und p890dC, welche sich jeweils durch eine partielle Deletion des Nichtstrukturproteins Npro bzw. durch eine partielle Deletion des Kapsidproteins C auszeichnen. Die Deletion der Autoprotease Npro resultierte in einem verminderten viralen Wachstum auf Interferon-kompetenten bovinen Zellen, auf Interferon-inkompetenten Zellen können jedoch mit dem rekombinanten Virus v890FL vergleichbare Titer erreicht werden. Die Deletion des Strukturproteins C resultierte in der Bildung eines sogenannten Replikons, die in vitro synthetisierte virale RNA von p890dC war zwar in der Lage nach Transfektion in bovinen Zellen autonom zu replizieren, jedoch können keine Virusnachkommen isoliert werden. Für die Generierung infektiöser Virusnachkommen (sogenannter „Pseudovirionen“) wurde das Replikon p890dC unter Verwendung der Helferzelllinie WT-R2 in trans komplementiert und zu (einmal infektiösen) Pseudovirionen verpackt. Beide Deletionsmutanten offerieren einen neuartigen Ansatz in der Etablierung von sicheren und effizienten BVDV-2 Vakzinen und stellen einen wichtigen Schritt bei der Entwicklung neuer BVDV-Impfstoffe dar. Der infektiöse cDNA Volllängenklon p890FL ist mit seiner 228 nt großen Insertion im NS2-kodierenden Bereich zudem ein wichtiges Werkzeug für die Untersuchung von Insertionen im NS2/3 und dem Verständnis für die Ursachen der Zytopathogenität von Pestiviren.
Zur Aufklärung der molekularen Grundlagen einer Infektion mit dem Pseudorabiesvirus (PrV), dem Erreger der Aujeszky’schen Krankheit beim Schwein, wurde eine qualitative und quantitative Proteomstudie von PrV-infizierten bovinen Nierenzellen (MDBK) durchgeführt. Die Erstellung der Proteomkarten erfolgte durch hochauflösende zweidimensionale Gelelektrophorese, mit der neben zum größten Teil unmodifizierten Proteinen auch eine Reihe von Proteinen mit posttranslationalen Modifikationen nachgewiesen werden konnten. Die Identifizierung der Proteine erfolgte mit dem Peptidmassenfingerabdruck durch Matrix Assisted Laser Desorption/Ionisation Time-of-Flight(MALDI-TOF)-Massenspektrometrie. Proteine wurden massenspektrometrisch durch die stable isotope labelling by amino acids in cell culture (SILAC)-Technik quantifiziert. Um die Komplexität des Gesamtzellextraktes zu reduzieren, wurde eine Affinitätsfestphasenchromatographie aus verschiedenen Matrices, bestehend aus einer Cibacron Blau F3G-A Matrix, die Nukleotid-bindende Proteine bindet, einer Heparin Matrix, die DNA-bindende Proteine bindet und einer Phosphoprotein spezifischen Metallchelatmatrix etabliert. Dabei zeigte sich, dass sich der Gesamtzellextrakt in gut definierte Teilproteome fraktionieren ließ. Die Fraktionierung zeichnete sich durch eine hohe Trennschärfe, eine hohe Effizienz und eine spezifische Anreicherung entsprechend der Affinitäten der verwendeten Matrices aus. Zur weiteren Erhöhung der zu analysierenden Proteine wurden die Fraktionen auf mehreren Fokussierungsstreifen mit unterschiedlichen pH-Wert Bereichen (3-6, 4-7, 6-9 und 3-10) analysiert, wobei sich lediglich der pH-Bereich zwischen 3-6, als relativ proteinarm erwies. Die Streuung bezüglich der relativen Quantifizierung wurde in einem Kontrollversuch bestimmt. Sie war sehr gering, was auch die Erfassung sehr kleiner Unterschiede in den Expressionsniveaus erlaubt. Das bovine Wirtszellproteom erwies sich vier Stunden nach Infektion mit dem PrV in qualitativer und quantitativer Hinsicht, trotz des beschriebenen shutoff, der zu einem Abbau der zellulären mRNA führt, als überraschend stabil. Quantitative Unterschiede wurden bei 109 Wirtszellproteinen gefunden. Vorwiegend handelte es sich dabei um Proteine der Kernlamina, Bestandteile des Translationsapparates, Proteine des Membran- und intrazellulären-Transports, sowie Proteine der Stressantwort. Bei den Proteinen Lamin A/C und B2, 60S Saures Ribosomale Protein P0, Hitzeschock-27 Protein 1, Heterogenes Nukleäres Ribonukleoprotein K, Sorting Nexin-9 und dem Eukaryotischen Translations-Initiations Faktor 4B wurden Mengenverschiebungen zwischen den Isoformen hin zu den stärker negativ geladenen Varianten beobachtet, die möglicherweise auf Phosphorylierungen zurückzuführen sind. Um den Mechanismus der Regulation der Wirtszellproteinexpression genauer zu untersuchen, wurde aufbauend auf den Ergebnissen der Proteomstudie eine Transkriptanalyse durchgeführt. Transkriptom- und Proteom-Analysen nach einer PrV-Wildtyp-Infektion zeigten eine nur geringe Korrelation, sodass die beobachteten Veränderungen der Proteinmengen die Folge von posttranslationalen Vorgängen sein dürften. Neben der Quantifizierung von Wirtszellproteinen wurde die SILAC-Methode zur Quantifizierung der Expression von viralen Proteinen in Deletionsmutanten getestet. Dazu wurde der Analysengang verändert und MDBK-Zellen mit einer PrV-US3-Deletionsmutante (PrV-ΔUS3) und dem PrV-Wildtyp infiziert. Die Extrakte aus PrV-Wildtyp-infizierten Zellen wurden als globaler interner Standard verwendet. Die Verwendung der SILAC-Methode erlaubte hier die Anwendung der sonst sehr Artefakt-anfälligen Zellfraktionierung in Zytosol- und Kernextrakte zur Reduktion der Probenkomplexität. Ein Vergleich zur Affinitätsfestphasenextraktion zeigte, dass ein Großteil der identifizierten Proteine auch mit letzterer erfasst wird. Einige wichtige Kernproteine wie Spleißfaktoren konnten aber nur in der Kernfraktion identifiziert werden. Vergleiche von Zellextrakten nach Infektion mit PrV-Wildtyp oder einer US3-negativen Mutante zeigten Veränderungen in den Expressionsniveaus der viralen Proteine pUL29, pUL39 und pUL42. Dabei besaßen pUL29 und pUL39 eine erhöhte und pUL42 eine verminderte relative Abundanz in Abwesenheit des pUS3. Die Proteine pUL29 und pUL42 traten in mehreren Ladungsvarianten auf, wobei das pUL42 zusätzlich eine Größenvariante aufwies. Im dritten Teil dieser Arbeit wurde ein SILAC-gestütztes Verfahren zur Quantifizierung der Expression von Fremdgenen in viralen Vektoren etabliert.
Zielsetzung: Die Bereitstellung von Wasser mit Trinkwasserqualität ohne Gehalt an Trinkwasserpathogenen ist für immunsupprimierte Patienten von entscheidendem Einfluss auf die Mortalität und Letalität. Deshalb wurde in einer prospektiven Studie die Effizienz eines neu entwickelten aufbereitbaren Point-of-use Filters (Germlyser®, Aquafree GmbH, Hamburg) geprüft. Methode: Die Studie umfasste 4 Versuchsserien. In Versuchsserie 1 wurden die Filter nach einer Filterstandzeit von 7 d manuell, in Versuchsserie 2 maschinell in einem RDG aufbereitet. Nach der Aufbereitung wurden die Filter auf Leckage geprüft und in sterilen Behältern zwischengelagert. In Versuchsserie 3 wurde die Standzeit der Filter auf bzw. 4 Wochen verlängert und analog wie in Versuchsserie 2 aufbereitet. Versuchsserie 4 unterschied sich von Versuchsserie 3 durch den Einsatz eines im Gehäuse veränderten Filters und die auf 8 Wochen verlängerte Standzeit. Insgesamt wurden 12 Zapfeinrichtungen und 6 Brauseköpfe beprobt. In Versuchsserie 2 wurden 78 Proben von 6 Zapfeinrichtungen aus den Badezimmern der Patientenzimmer gezogen. Die Proben wurden jeweils direkt vor dem Filterwechsel gewonnen. Während Versuchsserie 1 mit wöchentlichem Filterwechsel über 3 Wochen durchgeführt wurde, beinhaltete Versuchsserie 2 13 Probennahmen mit jeweils wöchentlichem Filterwechsel im Verlauf von 7 Wochen, danach monatlich über 6 Monate. In Versuchsserie 3 wurden die Proben bei monatlichem Filterwechsel wöchentlich über 3 Monate gesammelt und in Versuchsserie 4 bei Filterwechsel nach 2 Monaten nach 2, 4 und 8 Wochen. Zur Probennahme wurde die erste auslaufende Wasserportion ohne vorheriges Abflammen des Wasserauslasses in einem sterilen Probennahmegefäß aufgefangen. Untersucht wurde auf Gesamtkoloniezahl bei 22 und 36 °C, coliforme Bakterien, P. aeruginosa, Fäkalstreptokokken, Legionella spp. und Schimmelpilze entsprechend Anlage 1 Nr. 5 der TrinkwV (1990), DIN EN 12780, der Empfehlung des Umweltbundesamts (2000) sowie gemäß Daeschlein et al. (2008). Ergebnisse: Während die manuelle Aufbereitung zur Verkeimung der Filter führte, gewährleistete die maschinelle Aufbereitung die sichere Dekontamination der Filter. Das gefilterte Wasser erfüllte die Anforderungen der Deutschen TrinkwV ebenso wie der die WHO Leitlinie, d. h. kein Nachweis von Wasserpathogenen und Koloniezahl < 100/ml. Die Wiederaufbereitungsintervalle konnten von 1 bis auf 8 Wochen ausgedehnt werden.
Mehrfachdelinquenz unter Alkoholeinfluß im Straßenverkehr sowie bei anderen kriminellen Delikten
(2010)
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit Straftatbeständen im Wiederholungsfall unter Alkoholeinfluß in Vorpommern und dem südlichen Mecklenburg. Das entscheidende Einschlusskriterium für diese Untersuchung war mindestens eine wiederholte rechtswidrige Auffälligkeit unter Alkoholeinfluss. Im Zeitraum 1998 bis 2002 konnten aus ca. 30.000 Polizeiprotokollen insgesamt 4.617 Wiederholungsdelikte ermittelt werden. Davon entfielen 3.215 auf den Straßenverkehr, begangen durch 1.587 Einzeltäter. Das entspricht fast 70 % aller begangenen Wiederholungstaten unter Alkoholeinfluss. Auf andere kriminelle Delikte entfielen 945 Erfassungen, wobei ca. zwei Drittel allein Körperverletzungen waren. Mit ca. 98 % Beteiligung sind Männer die am häufigsten als Mehrfachdelinquenten auftretende Gruppe. <p> Die Altersstruktur der Täter erstreckt sich über einen Altersbereich von 13 bis 85 Jahren. Im Vergleich mit anderen Jahrgängen sind Täter im Alter von 18 - 25 Jahren auffallend häufig vertreten, die auch überproportional an schweren Verkehrsunfällen beteiligt sind. Die festgestellten Blutalkoholkonzentrationen in Kombination mit einer Straftat bleiben über die einzelnen Jahre des Erhebungszeitraumes hinweg konstant im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit bei einem Mittelwert von 1,85 mg/g. Die Blutalkoholkonzentrationen der Rückfalltäter steigen mit zunehmendem Alter. Mit dem Anstieg der Blutalkoholkonzentration steigt auch die Deliktschwere. Ca. 38% der Rückfalltaten im Straßenverkehrsbereich wurde mit einer Blutalkohlkonzentration über 2,0 mg/g von ca. 35% der Delinquenten begangen. Dabei ist der Anteil derjenigen alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmenden allein Unfälle verursachenden Täter gering (11,2 %). Wiederholungstäter werden überwiegend durch Zufall wiederholt aktenkundig. Das Hauptproblem im Untersuchungsgebiet ist der junge, wiederholt im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmende Mann, der so für über 30% der Unfälle unter Alkoholeinfluß verantwortlich ist. Über die anderen kriminellen Delikte im Wiederholungsfall ist das Datenmaterial zu gering, um allgemeingültige Aussagen treffen zu können, doch auch hier gilt obige Feststellung, daß vornehmlich junge, hochalkoholisierte Menschen zu Wiederholungstätern werden.
Die Behandlung des trockenen Auges erfolgt hauptsächlich symptomatisch mit Tränenersatzmitteln. Eine Vielzahl an Benetzungsmitteln mit unterschiedlichen Wirk- und Zusatzstoffen zum Ausgleich des Tränenmangels und zum Schutz der Schleimhaut wurde entwickelt. In einem standardisierten Zellkulturmodell wurde die protektive Wirkung verschiedener Präparate untersucht. Als Indikator zur Erfassung vitaler Zellen wurde Alamar blue genutzt. Nach Inkubation der Zellkulturen mit den Benetzungsmitteln wurden vier Austrocknungszeiten unter einem konstanten Luftstrom eingehalten. Anschließend wurde der Redoxindikator appliziert und nach vier Stunden Inkubation wurde die Absorption von Alamar blue mit dem ELISA-Reader bestimmt. Mit zunehmender Austrocknungszeit kam es bei allen Benetzungsmitteln zum Verlust vitaler Zellen in den geprüften Zellkulturen. Das Präparat mit einer Kombination der Wirkstoffe PVA und PVP zeigte einen signifikant besseren Schutzeffekt auf die Zellkulturen. Die mit Benzalkoniumchlorid konservierten Mittel führten zum höchsten Verlust vitaler Zellen. Hier konnten Präparate mit dem Konservierungsmittel Oxyd bessere Ergebnisse erzielen.
Molekulare Mechanismen der Adaptation sowie Impfstudien zur Bekämpfung von aviären Influenza-A-Viren
(2010)
Wildvögel stellen die natürlichen Wirte und das Hauptreservoir für Influenza-A-Viren dar. Einige Influenza-Stämme konnten sich zudem an verschiedene Säugetierarten wie Mensch, Schwein oder Pferd anpassen. Die molekularen Mechanismen der Adaptation von Influenza-A-Viren an einen neuen Wirt sind komplex. Sie werden u. a. auf eine modifizierte Interaktion viraler Proteine mit Wirtszellproteinen zurückgeführt, die in Verbindung mit dem Auftreten von Punktmutationen in viralen Proteinen, vor allem den Polymeraseproteinen, steht und zu einer optimierten Replikation von Influenza-A-Viren im neuen Wirt führen kann. Im Rahmen dieser Doktorarbeit wurden molekulare Werkzeuge entwickelt, die der Identifizierung wirtsspezifischer Interaktionspartner der viralen Ribonukleoprotein-Komplexe (vRNP) dienen können. Dazu wurden mittels reverser Genetik rekombinante Influenza-A-Viren unterschiedlichen Wirtsspektrums mit einem Strep-tag als Markierung am C-Terminus der Polymerase-Untereinheit PB2 generiert. Zu den verwendeten Viren zählten das humane A/HongKong/1/68 (H3N2), die beiden speziesübergreifenden Viren A/swan/Germany/R65/06 (H5N1) (‚R65‘) sowie A/seal/Massachusetts/1/80 (H7N7) und das aviäre A/duck/Ukraine/1/63 (H3N8). Durch Immunfluoreszenz- und Western-Blot-Analysen wurde die stabile Expression des Strep-PB2-Fusionsproteins in infizierten Zellen bestätigt. Es wurde zudem gezeigt, dass die markierten Viren auf Säuger- und Vogelzellen vergleichbar mit den entsprechenden unmarkierten Viren replizieren. Anhand des Strep-getaggten PB2-Proteins des R65-Virus wurden erfolgreich virale RNP-Komple xe aus infizierten Säuger- und Vogel-Zellen mittels Affinitätschromatographie aufgereinigt und deren vier Protein-Bestandteile PB2, PB1, PA und NP durch MALDI-tof-Massenspektrometrie identifiziert. Die Palette getaggter Viren bildet die Grundlage für weiterführende Studien zur Untersuchung Virus-Wirt-spezifischer Wechselwirkungen, die für den Wirtswechsel und die Adaptation von Influenza-A-Viren entscheidend sein können. Die Entstehung des pandemischen Influenza-Virus A/HongKong/1/68 (H3N2) (‚Hk68‘) geht auf ein Reassortment zwischen dem zuvor zirkulierenden humanen H2N2-Virus und einem aviären H3-Stamm zurück. Hierbei wurden die Segmente des humanen Virus, die für das Rezeptor-bindende Protein Haemagglutinin (HA) und die Polymerase-Untereinheit PB1 kodieren, gegen die entsprechenden Segmente des aviären H3-Virus ausgetauscht. Bei einem Sequenzvergleich zwischen dem Hk68-PB1 und dem PB1 des dem unbekannten aviären Donor nahestehenden Isolates A/duck/Ukraine/1/63 (H3N8) (‚dUk‘) wurden lediglich sechs Unterschiede in der Aminosäuresequenz identifiziert, die möglicherweise Folge der Adaptation des Hk68-Virus an den humanen Wirt sind. Nach dem Einfügen der einzelnen Mutationen in das dUk-PB1 wurden homologe RNP-Komplexe (PB2, PB1 und PA sowie NP von Hk68) und heterologe RNP-Komplexe (PB2, PA, NP von Hk68 und PB1 bzw. PB1-Punktmutante von dUk) in transfizierten Säugerzellen rekonstituiert. Mit Hil fe eines Luciferase-Reportertests konnte gezeigt werden, dass der heterologe Hk68/dUk-PB1-Komplex im Vergleich zum homologen Hk68-Komplex eine um 50% erniedrigte Polymerase-Aktivität aufweist. Dieser negative Effekt konnte durch das Einfügen der Mutation PB1 I12V in das dUk-PB1, aber nicht durch eine der anderen fünf Punktmutationen, vollständig aufgehoben werden. Folglich könnte es sich bei dieser Mutation um eine adaptive Mutation handeln. Untersuchungen an in vitro rekonstituierten RNP-Komplexen anderer Viren konnten diese Theorie unterstützen. Wachstumskinetiken des homologen Hk68- und dUk-Virus sowie von ihnen abgeleiteter PB1-Reassortanten und PB1-Mutanten deuteten ebenfalls auf einen Einfluss von Aminosäureposition 12 im PB1-Protein auf die Virusreplikation hin. Mit Hilfe eines ELISAs durchgeführte Bindungsstudien zwischen den PA-Proteinen verschiedener Influenza-A-Viren und PB1-Peptiden mit Valin oder Isoleucin an Position 12 legten zudem eine Zu- bzw. Abnahme der Af finität zwischen PA und PB1 als Ursache für die veränderte Polymeraseaktivität nahe. Hochpathogene aviäre Influenza-A-Viren (HPAIV) vom Subtyp H5 oder H7 verursachen enorme wirtschaftliche Schäden und stellen eine potentielle Bedrohung für den Menschen dar. Die Entwicklung effektiver Impfstoffe ist deshalb in vielfacher Hinsicht sinnvoll. In der vorliegenden Arbeit wurde mittels reverser Genetik eine Elastase-abhängige Mutante des HPAIV A/swan/Germany/R65/06 (H5N1), genannt R65-E, als potentielle lebend-attenuierte Vakzine erzeugt. Dazu wurde die polybasische Spaltstelle im HA des hochpathogenen Virus gegen eine Spaltstelle für die in vivo kaum verfügbare Protease Elastase ersetzt. In vitro wurde mit Hilfe von Plaquetests, Wachstumskinetiken und Western-Blot-Analysen die strikte Abhängigkeit der R65-E-Replikation und der R65-E-HA-Spaltung von Elastase nachgewiesen. Im Gegensatz zum R65-Wildtyp war die R65-E-Mutante in vivo aufgrund der Abwesenheit von Elastase auf einen Replikationszyklus beschränkt und somit hochgradig attenuiert. Insgesamt erwies sich die R65-E-Mutante im Huhn jedoch als wenig immunogen. So kam es 7 Tage nach okulonasaler Infektion von Eintagsküken lediglich zu einer schwachen zellulären Immunantwort basierend auf CD8+ zytotoxischen T-Zellen in der Milz. Eine Antikörper-Antwort wurde nach o kulonasaler oder in ovo Infektion nur bei jeweils einem von zehn bzw. einem von sieben Tieren induziert. Das Vorhandensein H5-spezifischer Antikörper korrelierte hierbei mit einem Schutz der Tiere gegen eine Belastungsinfektion mit dem homologen HPAIV R65. Gleichermaßen ging die Abwesenheit H5-spezifischer Antikörper bei den übrigen Versuchstieren mit einem letalen Verlauf der homologen R65-Belastungsinfektion einher. Ein partieller Schutz gegen eine heterosubtypische Belastungsinfektion mit dem HPAIV R65-H9R66mutR65 sowie eine reduzierte Virusausscheidung bei einigen Tieren der Boostergruppe, die drei Wochen nach okulonasaler Infektion eine zweite Dosis R65-E erhalten hatten, deuteten auf eine R65-E-induzierte zellvermittelte Schutzwirkung hin. Es ist zu vermuten, dass die R65-E-Mutante in vivo überattenuiert war und aus diesem Grund keine protektive Immunabwehr induzieren konnte. R65-E eignet sich daher nicht als lebend-attenuierte Geflügelvakzine.
Schwere Sepsis und septischer Schock bleiben die führende Todesursache auf deutschen Intensivstationen. Mehrere Autoren haben gezeigt, dass die protokollgesteuerte Therapie der Sepsis einen signifikanten Überlebensvorteil bringt. Problematisch bleibt die Implementierung des Standards in die tägliche Routine. Das Ziel dieser Arbeit ist es nachzuweisen, dass die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter auf mehreren Ebenen die Compliance mit dem 6-Stundensepsisbundle signifikant verbessert was folglich zur Senkung der Letalität führt. Als Intervention wurde ein kontinuierliches systematisches Weiterbildungsprogramm für Ärzte und Schwestern mit dem Schwerpunkt frühzeitige Erkennung und leitliniengemäße Behandlung der Sepsis nach den Empfehlungen der Surviving Sepsis Campaign eingeführt. Weiter wurden zum Thema Sepsis Plakate ausgehängt, Kitteltaschenkarten mit Diagnosekriterien und Therapieleitlinien verteilt und Intranetseiten neu eingerichtet. Patienten der Intensivstationen der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin wurden im Zeitraum von Januar 2006 bis Juni 2009 täglich auf SIRS Kriterien gescreent und bei Erfüllung der Sepsiskriterien in die Studie eingeschlossen. Mittels der SSC-Software wurde die Erfüllung der Kriterien des 6h-Bundles vor und nach der Intervention untersucht und die Krankenhausletalität berechnet. Insgesamt wurden 277 Patienten eingeschlossen. Davon 132 in die präinterventionelle und 145 in die postinterventionelle Kohorte. Folgende Änderungen der einzelnen Parameter wurden festgestellt. Häufigkeit der Blutkulturentnahme vor Antibiotikagabe 18,9% vs. 46,9%, Antibiotische Compliance 70,5% vs. 86,2%, Scv02>70% 19,1% vs. 45,9% sind im signifikanten Ausmaß gestiegen. Die Krankenhausletalität ist von 58,3% auf 40% statistisch signifikant gesunken. Anhand der Ergebnisse der vorliegenden Arbeit kann zusammenfassend postuliert werden, dass kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter die Compliance mit Sepsisprotokollen verbessert und mit einer Senkung der Krankenhausletalität assoziiert ist.
Endotheliale Adhäsionsmoleküle sind maßgeblich an der Immunreaktion des Organismus beteiligt.Es ist bekannt, dass eine mit Omega-3-Fettsäuren angereicherte Ernährung einen anti-inflammatorischen Effekt durch Beeinflussung der Adhäsionsmolekülexpression auf den Organismus auszuüben vermag. Die vorliegende Studie war als doppelblinde, placebo-kontrollierte und randomisierte klinische Studie im Paralleldesign angelegt. Über den 18-monatigen Studienzeitraum wurden von 156 Patienten mit respektive ohne SIRS während der ersten Woche auf einer medizinischen Intensivstation Blutproben entnommen. Es wurde der Einfluss einer modifizierten parenteralen Lipidlösung zugunsten eines höheren Omega-3-Fettsäureanteils auf die Expressionshöhe bestimmter zellulärer Adhäsionsmoleküle analysiert. Hierzu erfolgte die tägliche Analyse der löslichen E- und P-Selektine sowie sICAM-1, sICAM-3 und sVCAM1.
Zusammenfassung Zwischen 1998 und 2006 wurden in der Orthopädischen Klinik des Universitätsklinikums Greifswald 149 Patienten durch Spondylodese operativ behandelt, von denen 40 Patienten – mittels PLIF-Technik operiert – in die Studie aufgenommen wurden. Eine Gruppierung erfolgte nach MSS (L4/L5; L5/S1) und BSS (L3-L5; L4-S1) bzw. Fusionen ohne und mit S1-Einschluss. Das mittlere Follow up lag bei 5.7 Jahren, das Durchschnittsalter bei 56,4 Jahren. Subjektiv kam es bei MSS und BSS zu einer signifikanten Abnahme der Rückenschmerzen, Gleiches galt vor dem Hintergrund einer lumbosakralen Fusion. Beinschmerzen und Gesamtbeeinträchtigung konnten mit Ausnahme der Gruppen, die diese Beschwerden von vornherein als sehr niedrig einstuften, ebenfalls signifikant reduziert werden. Postoperativ erhobene ODI ließen eine signifikante Verbesserung der Funktionalität bei MSS und BSS auch unter Berücksichtigung lumbosakraler Fusionen erkennen, ohne dass eine bestimmte Gruppe bevorzugt war. Mit gesamtdurchschnittlich 75% bestand in allen Gruppen eine signifikante Tendenz zur Weiterempfehlung des Eingriffs. Ergebnisse der durchgeführten Funktionstests waren in 92,5% der Fälle negativ und in allen Gruppen vergleichbar. Klinisch gemessene Bewegungsausmaße der Wirbelsäule in Ventralflexion, Dorsalextension und Lateralflexion waren ebenso wie Abmessungen des Finger-Boden-Abstandes sowohl zwischen MSS und BSS als auch zwischen Fusionen mit und ohne S1-Einschluss vergleichbar, jedoch stets signifikant niedriger verglichen mit der Kontrolle. Im Rahmen der quantitativen Messung des Bewegungsumfanges konnten weder radiologisch noch bewegungsanalytisch Vorteile der MSS gegenüber BSS objektiviert werden, auch konnten keine relevanten Unterschiede in den Subgruppen festgestellt werden. Eine lumbosakrale Fusion zeigte keine signifikante Mehreinschränkung des Bewegungsumfanges als Fusionen ohne S1-Einschluss. Bewegungsanalytisch konnten weder MSS bzw. BSS noch Fusionen ohne bzw. mit S1-Einschluss eine völlige Normalisierung des Bewegungsprofils im Vergleich zur Kontrolle erreichen, da die Vergleichsgruppe in allen Fällen signifikant höhere Werte erreichte. Nach PEARSON’scher Korrelationsanalyse lag keine Korrelation zwischen den klinisch und radiologisch ermittelten Bewegungsumfängen für Ventralflexion und Dorsalextension vor. Demgegenüber korrelierten klinisch und bewegungsanalytisch untersuchte Lateralflexion signifikant. Zusammenfassend zeigt unsere Studie keine relevanten Vorteile einer MSS gegenüber einer BSS hinsichtlich mittelfristiger klinischer, radiologischer und bewegungsanalytischer Parameter. Ebenso führt der Einschluss des Os sacrum in die Fusion, nach unseren Erkenntnissen, nicht zwangsläufig zu schlechteren Ergebnissen. Die gute Korrelation klinischer und bewegungsanalytischer Daten, bei Einsatz der instrumentellen Bewegungsanalyse, rechtfertigt eine weitere Anwendung im klinischen Alltag, um weitere objektive Daten bei der Beurteilung von Fusionsoperationen zu erheben.
Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen sind mit einer uterinen-vaskulären Maladaptation und/oder einem Ungleichgewicht vasokonstriktorischer und vasodilatatorischer Mediatoren im maternalen Kompartiment assoziiert. Eine generalisierte periphere Vasokonstriktion wird peripartal beschrieben. In einer prospektiven Querschnittstudie war zu klären, ob und welche funktionellen Alterationen der peripheren Mikrozirkulation mittels Laser-Doppler bereits im 2. Trimenon der Gravidität bei Frauen mit hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen erfassbar sind. Bei 312 unausgewählten Frauen der Querschnittsstudie wurden in der 21. SSW mittels farbkodierter Doppler-Sonographie in den Strömungsprofilen der Aa. uterinae die Resistance-Indices und Notch-Phänomene ermittelt. Nach dem Auftreten der Notch-Phänomene teilten wir die Schwangeren in 3 Gruppen: Gruppe A: kein Notch (n=280); Gruppe B: unilateraler Notch (n=24); Gruppe C: bilateraler Notch (n=8). Mittels Laser-Doppler erfolgte standardisiert die Beurteilung der kutanen Mikrozirkulation am volaren Unterarm. Unter Ruhebedingungen und während der reaktiven Hyperämie wurden Parameter der Basalzirkulation (integraler Blutfluss, Erythrozytengeschwindigkeit und Erythrozytenkonzentration), Vasomotion und funktionellen Reservekapazität der Endstrombahn erfasst. Von den 312 im 2. Trimenon untersuchten Frauen konnten in 254 Fällen die Verläufe der weiteren Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts verfolgt werden. In der prospektiven Studie erfolgte die Gruppenzuordnung nach dem späteren Auftreten hypertensiver Schwangerschaftserkrankungen: Gruppe 1: normoton (n=228); Gruppe 2: Gestationshypertonie (n=20); Gruppe 3: Präeklampsie/Pfropfpräeklampsie (n=6). In die Auswertung gingen Parameter des maternalen und perinatalen Auskommens ein. Die statistische Bearbeitung erfolgte mit dem Programm SPSS 11.5; Mann- Whitney-Test, bivariate Korrelationsanalyse nach Spearman, p<0,05. In der Querschnittsuntersuchung wiesen Schwangere der Gruppe C kutan geringere integrale Blutflusswerte (p<0,05) und tendenzielle Einschränkungen der Erythrozytengeschwindigkeiten unter Ruhebedingungen auf als Frauen der Gruppen A und B. Zwischen den Gruppen A und B fanden sich keine Unterschiede der kutanen Mikrozirkulation. In der prospektiven Studie waren unter Ruhebedingungen und während reaktiver Hyperämie tendenzielle, nicht aber signifikante Einschränkungen der Blutflussmessgrößen in Gruppen 2 und 3 nachweisbar. Im Gesamtkollektiv ergaben sich signifikante Korrelationen dieser Parameter zu den BMI und den diastolischen Blutdruckwerten im 2. Trimenon. Beziehungen zum maternalen und perinatalen Auskommen ergaben sich nicht. In Gruppe 2 gab es signifikant mehr VLBW-Kinder, in Gruppe 3 zusätzlich mehr SGA-Kinder, Frühgeborene, neonatale Verlegungen und Sectionaes. Da signifikante Alterationen des Ruheblutflusses und der funktionellen Reservekapazität im 2. Trimenon der Gravidität vor Manifestation der hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen mittels Laser-Doppler dabei nicht erfasst wurden, ist der Einsatz der Methode im Rahmen eines Screenings bzw. zur Verlaufskontrolle einer präventiven Therapie nicht sinnvoll.