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Im zunehmenden Maße versuchen neben den großen DGB-Gewerkschaften kleinere Spartengewerkschaften für ihre Branche separate Tarifverträge herbeizuführen. Werden diese mit dem Mittel des Arbeitskampfes durchgesetzt, werden Arbeitgeber und auch die Öffentlichkeit nicht selten lang anhaltenden Streiks ausgesetzt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Arbeitgeber damit während einer langen Zeitspanne daran gehindert werden, ihre unternehmerische Tätigkeit auszuüben, womit regelmäßig auch erhebliche Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit, insbesondere im Bereich des Beförderungswesens verbunden waren. Diese Veränderungen der Tarifvertragsparteien verschieben die Arbeitskampfparität und gefährden die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Das Arbeitskampfrecht wird vor neue Herausforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund kann eine zeitliche Koordination von Tarifverhandlungen und Arbeitskämpfen konkurrierender Gewerkschaften die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie unter Berücksichtigung des Gewerkschafts- sowie Tarifpluralismus gewährleisten, wodurch eine Konkordanz zwischen Ordnung und Vielfalt im Tarif- und Arbeitskampfwesen hergestellt wird.