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Im Laufe der Jahre haben viele wissenschaftliche Studien bewiesen, dass bei der Bearbeitung von Wurzeloberflächen die Handinstrumenten und die maschinell betriebenen Instrumente gleich gute Resultate erzielen. Die Ergebnisse dieser und weiterer Studien zeigten, dass die Erfahrung der Behandler eine wichtige Rolle bei der Bearbeitung von Wurzeloberflächen spielt, um zufrieden stellende Ergebnisse zu erreichen. Die Behandler mit unterschiedlicher klinischer Erfahrung erreichten auch signifikant unterschiedliche Ergebnisse in der Güte der Wurzeloberflächenbehandlung. Die Unterschiede zwischen den Behandlern traten bei der erreichten Effektivität, dem Abtrag und der Bearbeitungszeit auf. Obwohl die Studenten am wenigsten erfahren waren, haben sie die wenigste Bearbeitungszeit in Anspruch genommen. Bei der Bearbeitung von Wurzeloberflächen lässt sich ein Abtrag der Zahnhartsubstanz nicht vermeiden. Dieser Abtrag der Zahnhartsubstanz kann durch die richtige Anwendung der Schall- bzw. Ultraschallgeräten reduziert werden. Die Zahnstellung spielt eine große Rolle bei der Erreichbarkeit und Effektivität der eingesetzten Instrumente bzw. Spitzen. In dieser Arbeit hat das Vorhandensein großer Interdentalräume die Effektivität der Wurzeloberflächenbearbeitung positiv beeinflusst. Die approximalen Flächen, die Furkationen und die apikalen Drittel der Wurzeloberflächen bereiten die größten Probleme bei der Erreichbarkeit und Bearbeitung von Wurzeloberflächen. Mit den geraden Spitzen haben die Behandler aller drei Gruppen die besten Ergebnisse bezüglich der Effektivität der Wurzeloberflächenbearbeitung und des Abtrags der Zahnhartsubstanz erreicht. Mit der Kombination aus den geraden und den gebogenen Spitzen wurde besser gearbeitet, als nur mit den gebogenen Spitzen, aber schlechter als nur mit den geraden Spitzen. Die gebogenen Spitzen versprechen mehr als was sie halten. Die schlechtesten durchschnittlichen Ergebnisse traten bei der Anwendung von den gebogenen Spitzen. Es konnte keine Korrelation zwischen der Effektivität der Wurzeloberflächenbearbeitung und dem Abtrag von Zahnhartsubstanz nachgewiesen werden.