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Das Fach Rechtsmedizin unterlag in den letzten Jahren gewissen Fehlentwicklungen. Ganze Institute zu schließen und die Versorgung der Gebiete mit rechtsmedizinischen Dienstleistungen aus der Ferne zu betreiben, ist als nicht tragbar einzustufen. Als theoretischer Hintergrund für diese Arbeit wurde sich der betriebswirtschaftlichen Krisentheorie bedient. Das Ziel dieser Arbeit bestand darin, ursächliche Faktoren für die derzeitige Entwicklung des Faches und des Institutes für Rechtsmedizin Greifswald aufzuzeigen. Die betriebswirtschaftliche Krise des Institutes für Rechtsmedizin Greifswald hat folgende Ursachen: Die abgegrenzten Versorgungsgebiete und damit die Festsetzung der Institute zu regionalen Monopolen, haben sich als nicht optimal herausgestellt. Aufgrund eines annähernd gleichen Qualitätsstandards müssen die Institute unabhängig von ihrer Versorgungsgröße eine festgelegte Anzahl an Personal und an Geräten vorhalten. Das führt dazu, dass die kleineren Institute aufgrund ihrer Versorgungsgebiete nur unwirtschaftlich arbeiten können. Private Anbieter im Dienstleistungsbereich der Forensischen Labore dringen in die monopolisierten Märkte der jeweiligen Standorte ein und bieten ihre Dienstleistungen kostengünstig an. Sie können durch die beschriebene Markterweiterung Economies of Scale erzielen. Ein weiterer Krisenfaktor ist in der Zusammensetzung der Kundenstruktur zu sehen. Bisher werden von der Rechtsmedizin in hohem Maß nur öffentliche Auftraggeber bedient. Der Markt mit Privatkunden kann als nahezu unerschlossen definiert werden. In einem nächsten Schritt wurde auf die Dienstleistungserstellung unter Berücksichtigung des Distanzreibungseffektes eingegangen. Die Laborbereiche haben sich als standortungebunden herausgestellt. Die Inanspruchnahme der Leistungen der Labore ist weitestgehend unabhängig vom Standort. Hingegen ist der Bereich der Forensischen Medizin als standortgebunden zu betrachten, da der Kunde in den Dienstleistungserstellungsprozess direkt eingebunden werden muss. Auf die standortgebundenen Dienstleistungen wirkt der Distanzreibungseffekt, da mit der Entfernung vom Institut die Inanspruchnahme der Dienstleistungen abnimmt. Als Empfehlung aus den Erkenntnissen des Distanzreibungseffektes ist zu sagen, dass zusätzliche Außenstellen gegründetwerden sollten, vor allem in Flächenländern wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg- Vorpommern oder Brandenburg. In diesen Ländern stehen große Versorgungsräume einer geringen Anzahl an Einwohnern gegenüber. Aufgrund der großen Distanzen müssen die Rechtsmediziner direkt vor Ort erreichbar sein und ihre Dienstleistungen den verschiedenen Kundenkreisen anbieten. Hier sei der Aufbau von Opferambulanzen (körperliche Untersuchungen) und Besichtigungen von Leichen (Leichenschau) erwähnt. Die weiteren Punkte kritische Personalausstattung, Vergütungsstruktur, Leasingkosten und Cherry Picking sollen an dieser Stelle nur erwähnt werden. Die Krisensymptome äußern sich im Anstieg der Fixkosten, der Abnahme der Aufträge und einem negativen Betriebsergebnis der Forensischen Labore. Anhand der identifizierten Krisenursachen konnten im Anschluss auf Grundlage der generischen Wettbewerbsstrategien sogenannte Krisenbewältigungsstrategien entwickelt werden. Die wichtigsten Modelle bestehen in der gezielten Gründung von Außenstellen in rechtsmedizinisch unterversorgten Regionen, der Erlaubnis von Fusionen mit anderen Universitäts- bzw. Landesinstituten und der Gründung von strategischen Allianzen. Die verschiedenen Modelle bergen jeweils Vor- und Nachteile gegenüber dem Status Quo. Als Ergebnis ist jedoch festzuhalten, dass der Erhalt der universitären Institute Vorrang vor deren Schließung haben sollte. Nur so kann die Vielfalt in der Forschung und das hohe Niveau in der Lehre, der Facharztweiterbildung und der Dienstleistungserbringung der deutschen Rechtsmedizin erhalten bleiben. Es besteht jedoch der Bedarf, sich mit den vorgestellten betriebswirtschaftlichen Modellen auseinanderzusetzen, damit in Zukunft eine effiziente Dienstleistungserbringung unter Ausnutzung der eingesetzten Faktoren möglich ist. Aus diesem Grund sind die Nachteile, die sich durch die Modelle für die Rechtsmedizin gegenüber dem Status Quo im Einzelnen ergeben, zu prüfen.
Kernziel der Studie war die Überprüfung konventionell im teiljustierbaren Artikulator hergestellter Arbeiten mit Hilfe der FGP(Functinally generated Path) - Methode nach Anton Griesbeck. Es wurden 29 Fälle aus dem klinischen Studentenkurs der Zahnmedizinischen Fakultät der Universität Greifswald untersucht. In 26 von 29 Fällen gelang mit dem FGP – Verfahren die Überprüfung und Korrektur vertikaler Interferenzen von Zahnersatz aus dem teiljustierbaren Artikulator, so dass dieser interferenzfrei eingegliedert werden konnte. Der Präzisionsvertikulator bietet mit Metallanschlag und Feinmessuhr eine gute Alternative zum teiljustierbaren Artikulator. Die untergeordnete Untersuchung von Materialwahl/Interferenzstärke und Geschlecht/Interferenzstärke zeigte keinen signifikanten Zusammenhang. Die Vermutung, dass sich im teiljustierbaren Artikulator vor allem distal Suprakontakte lokalisieren konnte nicht bestätigt werden. Die Ausrichtung der Suprakontakte zeigte sich in Ober- und Unterkiefer entlang der tragenden Höcker.
Ein in Zahnarztpraxen präsentes Problem ist die mikrobielle Kontamination des Wassers durch Biofilmbildung in den wasserführenden Leitungen der ZE. Die Studie basiert auf dem Aspekt, dass die derzeitigen Dekontaminationsanlagen mit Zudosierung von Oxygenal keine sichere Wirkung in Bezug auf die Einhaltung der Trinkwasser Verordnung garantieren können. Deshalb wurde ein neues Verfahren auf der Basis von anodischer Oxidation unter Praxisbedingungen geprüft. Der Einfluss einer regelmäßigen permanenten Desinfektion mit zusätzlicher sog. Stoßdesinfektion wurde bei mehreren kontaminierten ZE (Behandlung 1, 2 und 3) und dem Auslass im Patienten-WC mit dem neuen Produkt POTOCLEAN® über 7 Monate geprüft. Regelmäßig wurden die mikrobielle Kontamination, Chlor- und Redoxwerte gemessen. An ZE 1 und 2 (ca. 13 Jahre alt) ergab sich Folgendes: Durch die mehrstündigen Stoßdesinfektionen (3 Termine) ließ sich die GKZ für eine kurze Zeitperiode (<7 d) senken; diese Wirkung persistierte lediglich bis zur folgenden Messung nach einer Woche. Daraufhin stiegen die Werte trotz permanenter Niedrigdosierung (1 mg/l) von POTOCLEAN® wieder an. Durch die starke Chlorzehrung bei vergleichsweise geringen zugeführten Chlormengen wurden niedrige Gesamtchlor-Werte bei den Routinemessungen erfasst. Das Redoxpotential zeigt ähnliche Tendenz, da auch der elektrochemische Wert durch die nur geringe Natriumhypochloritwirksamkeit niedrig gehalten wurde. Während bzw. kurz nach den Stoßdesinfektionen fand insgesamt ein Anstieg der Werte statt, der durch die höhere Menge POTOCLEAN® bedingt ist. Sobald sich aber die Mikroorganismen bei den folgenden geringen POTOCLEAN® Mengen regenerieren, sinken die Gesamtchlor- und Redoxwerte wieder, da die Chlorzehrung steigt. ZE 3 stellt durch ihren vorteilhaften Bau (Vermeidung von Wasserstagnation etc.) und die allgemein geringere (auch altersbedingte) mikrobielle Kontamination ein durch Desinfektionsmittel wesentlich einfacher zu behandelndes Objekt dar. Spätestens nach der ersten Stoßdesinfektion lagen alle mikrobiellen Werte nachhaltig bei 0. Wichtige Einflussfaktoren waren das Alter und die damit in Zusammenhang stehende Konstruktion von zwei der drei ZE (Behandlung 1 und 2) bzw. von dem Wasserhahn des Patienten-WC und die damit verbundene Biofilmausprägung zu Beginn des Projekts.
Die hier vorliegende Dissertation befasst sich mit der Frage, ob es möglich ist eine diffuse Makulopathie, wie sie im Rahmen einer diabetischen Retinopathie auftreten kann, mit einer panretinalen Photokoagulation zu therapieren. Mit Hilfe einer ausführlichen Literaturrecherche wurden im ersten Teil der Arbeit mehrere Veröffentlichungen, welche sich mit panretinaler Lasertherapie befassen, untereinander verglichen. Ziel war es für die verschiedenen Laserparameter Konfigurationen zu finden, mit denen die Resorption eines bestehenden Makulaödems gefördert wird. Die größten Unterschiede, welche sich innerhalb der betrachteten Arbeiten bezüglich einer Ödemzunahme zeigten, bezogen sich auf die Reihenfolge der Lasersitzungen. Um eine Ödemreduktion zu erzielen wird empfohlen, primär die mittlere Netzhautperipherie zu koagulieren um danach am hinteren Augenpol fortzufahren, wobei ein Abstand von mehr als zwei Papillendurchmesser zur Fovea von Bedeutung ist. So kann die eingangs hypoxische Netzhaut durch Gefäßanpassungen die Laser-induzierte inflammatorische Situation besser abfangen. Berücksichtigt werden sollte dabei, dass durch eine panretinale Laserkoagulation keine fokalen Netzhautveränderungen im Bereich der Makula beeinflusst werden können. Eine vorherige Netzhautdickenbestimmung mit Hilfe einer Optical Coherence Tomography erlaubt es diffuse Ödeme mit einer schlechten Prognose zu differenzieren. Da sich die in der Literaturrecherche gefundenen Parameter kaum von denen in der Augenklinik Greifswald unterscheiden, wurden im weiteren Verlauf der Studie die Daten von Diabetespatienten mit einem diffusen Makulaödem untersucht, welche von Juni 2008 bis Mai 2012 in der Laserabteilung der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde in Greifswald behandelt wurden. Die Ergebnisse dieser Auswertung führen einerseits zu der Empfehlung Patienten mit einer nicht-proliferativen diabetischen Retinopathie und einer diffusen Makulopathie vor einer panretinalen Photokoagulation einer GRID-Laserkoagulation zur Netzhautdickenreduktion zuzuführen. Andererseits wird eine prospektive Patientenstudie empfohlen, die weitere Untersuchungsparameter berücksichtigt um eine bessere Kontrolle der gefunden Ausschlusskriterien zu gewährleisten.
Aktuelle Daten beweisen, dass ein Schlaganfall Immunalterationen induziert. Auf der einen Seite beinhaltet dies eine lokale Inflammation, die zu einem sekundären Wachstum der zerebralen Läsion führt und auf der anderen Seite eine systemische Immunsuppression, die das Risiko einer postischämischen Infektion steigert. Granulozyten und Monozyten als erste Barriere des Immunsystems sind von diesen Immunalterationen betroffen. Wie in der vorliegenden Arbeit gezeigt, sind antimikrobielle Funktionen, wie der oxidative Burst und die NETs-Bildung, signifikant supprimiert. Das diese defekten Abwehrmechnismen mit einer gesteigerten Empfindlichkeit gegenüber Schlaganfall assoziierten Infektionen (SAI) verbunden sind, ist wahrscheinlich. Aufgrund des geringen Einflusses einer präventiven Antibiotikatherapie auf das neurologische Outcome von Schlaganfallpatienten, scheint es notwendig zu sein, nicht nur SAI, sondern insbesondere die Immunalterationen zu therapieren. Stresshormone sind in der Induktion der Immunalterationen vielfach diskutiert. Eine inhibitorische Wirkung auf die Phagozytenfunktion konnte in den hier dargestellten in vitro Experimenten dargestellt werden. Eine eindeutige protektive Wirkung durch Betablocker konnte bisher nicht gezeigt werden. Auch unklar bleibt die Rolle des parasympathischen Nervensystems im Rahmen einer SAI bei Schlaganfallpatienten. Regulatorische T-Zellen hemmen über verschiedene Mechanismen proinflammatorische Immunantworten. Hintergrund der hier dargelegten Daten war es, den Einfluss der Treg auf die systemische Immunsuppression nach Schlaganfall zu begreifen. Aufgrund der reduzierten Treg mit verminderter Suppressionsaktivität ist es unwahrscheinlich, dass diese eine tragende Funktion in der Immunsuppression spielen. Unklar ist jedoch, ob Treg eine protektive oder eine, durch nicht-immunologische Phänomene vermittelte, schädigende Rolle in der Infarktregion spielen. Grundlage für immunmodulatorische Therapien sollte die Abwägung von pro- und antiinflammatorischen Reaktionen nach Schlaganfall sein.
Ziel der Arbeit war es die Bedeutung des Übergewichts und der Adipositas für die Entstehung von Parodontalerkrankungen unter Berücksichtigung bekannter Risikofaktoren abzuschätzen. Im Rahmen einer bevölkerungsrepräsentativen, randomisierten Querschnittsstudie (SHIP-0) in Nord- und Ostvorpommern wurden 4310 Männer und Frauen im Alter von 20 bis 79 Jahren untersucht. Das Körpergewicht, die Körpergröße, der Taillen- und Hüftumfang, die Entzündungsparameter high-sensitive-CRP, Fibrinogen-Cl und Leukozytenzahl sowie der Plaque- und Blutungsindex, die Taschentiefe, der Attachmenverlust und die Zahnzahl wurden erhoben. Unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechts wurden anhand der anthropometrischen Parameter spezifischer BMI- und WHR-Quartile gebildet, welche zur Charakterisierung der Konstitution dienten. Die Ergebnisse zeigten eine signifikante Abbhängigkeit der Parodontitisparameter Plaque- , Blutungs-Index, Taschentiefe, Attachmenverlust und Zahnzahl von den Konstitutionsparametern. Ein Anstieg des Parodontitisrisikos vom 1. zum 4. spezifischen BMI- bzw. WHR-Quartil in Form einer Dosis-Wirkungsbeziehung konnte nachgewiesen werden. Das höchste Parodontitisrisiko besaßen adipöse Probanden. Die höchsten Entzündungsmarker wiesen adipöse, parodontal erkrankte SHIP-Teilnehmer auf. Erhöhte Spiegel von Entzündungsmarkern korrelierten mit vergrößerten Attachmentverlusten. Entzündungsmarker modifizieren die Beziehung zwischen der Konstitution und dem Parodontitisrisiko. Die parodontale Destruktion wird vermutlich durch eine subklinische chronische Inflammation hervorgerufen. Diese wird durch Adipokine unterhalten, welche infolge eines gesteigerten Fettgewebsmetabolismus verstärkt sezerniert werden.
Schmerzen im unteren Rücken sind ein häufiger Beratungsanlass in Hausarztpraxen.
Trotz evidenz- und konsensbasierter Empfehlungen der NVL unspezifischer
Kreuzschmerz ist die ärztliche Leitlinienadhärenz gering und wird teilweise mit
anderslautenden Patientenerwartungen begründet. Ziel dieser Studie war es zu
untersuchen, inwiefern die Patientenerwartungen den Empfehlungen der NVL
Kreuzschmerz entsprechen und ob diese mit Patienteneigenschaften, der
Kreuzschmerzvorgeschichte und Behandlungserfahrungen assoziiert sind. Es
handelt sich um eine Querschnittsstudie mit 1018 Patienten aus 13
allgemeinmedizinischen Arztpraxen. Mit Hilfe eines auf den Kernempfehlungen der
NVL Kreuzschmerz basierenden Fragebogens wurden demografische Daten, die
Kreuzschmerzanamnese sowie Erwartungen und Überzeugungen hinsichtlich des
Managements der Kreuzschmerzen erfasst. Um den Non-respose-Bias zu
berücksichtigen, wurden Inverse Wahrscheinlichkeitsgewichte verwendet. Es wurden
deskriptive Analysen und univariate sowie multivariate logistische
Regressionsmodelle durchgeführt. In die Analysen inkludiert wurden insgesamt 977
Patienten mit einem Durchschnittsalter von 57 Jahren und einem Frauenanteil von
60%. Von den Teilnehmern waren 66% bereit auf weitere Untersuchungen zu
verzichten, 44% erwarteten trotz fehlender Indikation eine Bildgebung, 70%
erwarteten Massagen, 44% erwarteten Injektionen, 67% waren bereit, ihre
Alltagsaktivitäten beizubehalten. Die Akzeptanz von psychosozialen Faktoren und
deren Behandlung bewegte sich zwischen 31% und 43%. Patienten mit starken
Zweifeln hinsichtlich der effektiven Therapierbarkeit ihrer Kreuzschmerzen durch
Ärzte erwarteten trotz dessen die Ausschöpfung sämtlicher diagnostischer und
therapeutischer Optionen einschließlich der psychotherapeutischen Interventionen.
Die Erwartungshaltung der Patienten zum Management ihrer Kreuzschmerzen
stimmt teilweise mit den Empfehlungen der aktuellen Leitlinien überein und wird
scheinbar von früheren Behandlungserfahrungen, dem Gesundheitszustand und
Bildungsniveau beeinflusst. Weitere Untersuchungen sind erforderlich, um den
Einfluss dieser Faktoren auf eine individuellere Therapie und Patientenzufriedenheit
zu bewerten.
Der Ansatz von „Space Syntax“ - einem nunmehr etablierten Werkzeug weltweiter Analyse- und Planungspraxis - geht in seinen Theorien und Methoden von der Annahme aus, dass durch Architektur definierte räumliche Anordnungen als Produkte gemeinschaftlichen Handelns aufzufassen und insofern sowohl Bedingung als auch Ausdruck sozioökonomischer Verhältnisse seien. Die Strukturen räumlicher Anordnungen als Modell analytisch zu fassen und als Ausdruck sozioökonomischer Verhältnisse zu beschreiben, ist der Anspruch dieses metatheoretischen Ansatzes, der Architektur, Soziologie und Anthropologie zusammenführt. Obgleich die Grundlagen in den 70er Jahren am University College in London entwickelt und 1984 von Bill Hillier und Julienne Hanson in dem Werk "The social logic of space" zur Diskussion gestellt wurden, beschränkt sich die bisherige Kritik zumeist auf anwendungsbezogene Aspekte. Der Fokus der vorliegenden kritischen Studie konzentriert sich auf die theoretischen Grundlagen von „Space Syntax“ im Allgemeinen. Sie untersucht sowohl die Analysemethoden des Ansatzes als auch die daran gebundene Konzeption der Wechselwirkungen zwischen Raum und Gesellschaft. So ergibt sich eine Bestandsaufnahme, die die Grenzen und Möglichkeiten einer sozialen Logik des Raumes wissenschaftstheoretisch auslotet. Da die Wechselwirkungen zwischen Raumauffassung und Gesellschaftsverständnis von vornherein durch die Methoden der Analysen selbst determiniert sind, werden zunächst die soziologischen und anthropologischen Implikationen der Analysemethoden identifiziert, um nachfolgend zu erörtern, inwieweit sie in den entsprechenden theoretischen Grundlegungen von „Space Syntax“ kohärent berücksichtigt werden. Es zeigt sich, dass die Analysemethoden auf zwei verschiedenen, indes nicht hinreichend distinkt verwendeten Raumauffassungen beruhen und einen eingeschränkten Architekturbegriff bedingen. Zudem erweisen sich die Abstraktionsregeln des Übergangs vom „erlebten“ Raum zum „mathematischen“ Raum insbesondere bei externen räumlichen Konfigurationen als unzureichend. Die Ergebnisse bezüglich der Wechselwirkungen zwischen Raum und Gesellschaft deuten insgesamt darauf hin, dass die theoretischen Bezugnahmen nicht hinreichen, um eine allgemeine soziale Logik des Raumes zu rechtfertigen. Insbesondere die unzulässige räumliche Interpretation der Durkheim–schen Unterscheidung zwischen mechanischer und organischer Solidarität sowie die Tatsache, dass die Deutung der Ergebnisse keinem allgemeinen normativen Horizont im Sinne einer klar identifizierbaren Konzeption von Gesellschaft unterliegt, dieser vielmehr von den jeweiligen Untersuchungsgegenständen und Agenten abhängt, verweist auf eine grundlegende methodisch-strukturelle Problemlage. Um dieser zu begegnen, wäre es möglich, zunächst den Anspruch der universellen Anwendbarkeit aufzugeben und sich auf ausgesuchte Anwendungsbereiche zu beschränken, die den soziologischen und anthropologischen Implikationen weitestgehend entsprechen, und des Weiteren die theoretischen Grundlagen so zu erweitern, dass sich die speziellen Situationen der Untersuchungsgegenstände hinsichtlich konkreter Wechselwirkungen zwischen Raum und Gesellschaft adäquat berücksichtigen lassen.
Hintergrund: Die Selbsttonometrie als eine die augenärztliche Betreuung ergänzende Messung des Augeninnendrucks mit Hilfe eines automatischen Tonometers durch den Glaukompatienten selbst wird zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. So lange das Messgerätesystem im Kontaktverfahren mit der Augenoberfläche arbeiten muss, gehört die Applikation eines Oberflächenanästhetikums durch den Glaukompatienten im häuslichen Bereich zu den Vorraussetzungen eines erfolgreichen Messvorgangs. Bislang sind diesbezüglich keine schwerwiegenden Probleme im Rahmen dieser kontrollierten Selbstmedikation bekannt geworden. Trotzdem gehen Kostenträger im Gesundheitswesen unverändert von einer hohen Gefährdung der Patientengesundheit durch die Applikation von Lokalanästhetika während der Selbsttonometrie aus. Da klinische Studien der Versorgungsforschung hierzu fehlen, haben wir daher die topische Verträglichkeit eines Lokalanästhetikums im Rahmen der Selbsttonometrie mit einem modifizierten Tonometer Ocuton S evaluiert. Material und Methoden: Es beteiligten sich 100 Glaukompatienten jeweils 1 Jahr an einer prospektiven klinischen Studie der Versorgungsforschung. Das Telemonitorung umfasste dabei über mindestens 6 Monate die regelmäßige Selbsttonometrie. Hierzu wurden von den Probanden jeweils vor der Augendruckmessung mit einem modifizierten Selbsttonometer Ocuton S Proparakain-POS® 0,5% Augentropfen (Proxymetacain-HCl) appliziert. Mittels eines standardisierten Fragebogens wurden die Angaben zur lokalen Verträglichkeit des Lokalanästhetikums analysiert. Die Intensität der subjektiven Symptome Tränenfluss, Druckgefühl, Brennen, Fremdkörpergefühl, Schleimbildung, Juckreiz und Schmerzen wurde jeweils auf einer visuellen Analogskala erfasst. Ergebnisse: Die Angaben von 83 Glaukompatienten über die lokale Verträglichkeit von Proxymetacain-HCl-Augentropfen konnten einer abschließenden Auswertung unterzogen werden. Aus verschiedenen Gründen waren von 17 Probanden keine Informationen zu gewinnen. Ursachen hierfür waren Ablehnung des Ausfüllens der Standardfragebögen, Abbruch der Teilnahme sowie bei zwei Probanden das Auftreten einer allergischen Reaktion und Umstellung auf ein anderes Lokalanästhetikum. Bei allen anderen Probanden erfolgte die Applikation ohne wesentliche lokale oder gar systemische Begleitsymptome oder Nebenwirkungen. Unmittelbar nach der Tropfung trat bei 36,1% der Probanden eine geringe Bindehauthyperämie auf. Diese bildete sich bei 20,4% der Patienten innerhalb 1 h zurück. 91,5% der befragten Glaukompatienten beurteilten die Einzelsymptome auf der visuellen Analogskala im Bereich von keiner bis mittlerer Intensität. Am schwerwiegendsten kamen laut subjektiver Bewertung die Symptome „Brennen“ mit einem Maximalwert von 94 sowie „Tränenfluss“ mit 96 zur Ausprägung. Für das Symptom Schleimbildung wurde die geringste Intensität ermittelt. Mit 72,3% lag die Beurteilung dieses Symptoms auf der visuellen Analogskala zwischen 0 und 10. Die weiteren Begleiterscheinungen Juckreiz, Druck- und Fremdkörpergefühl unterschieden sich in der subjektiven Einschätzung kaum. Schlussfolgerung: Die Selbstmedikation mit Lokalanästhetika kann im Rahmen der Selbsttonometrie bei ungeschädigter Augenoberfläche durch den Glaukompatienten vorgenommen werden, ohne das ein erhöhtes Gefahrenpotenzial vorliegt. Die Anwendung setzt allerdings voraus, dass die Routinekontrollen beim Augenarzt im Umfang der Empfehlungen durch die Fachgesellschaften wahrgenommen werden. Betreuungskonzepte, welche die Selbsttonometrie in die augenärztliche Regelversorgung integrieren und den komplexen Anforderungen an ein modernes Glaukommanagement genügen, sollten deshalb vermehrt Anwendung finden.
Monodithiolenkomplexe des Wolframs und des Molybdäns des Typs [M(CO)2(dt)(PP)] (M= Mo, W; dt= Dithiolen; PP= Bisphosphan) waren bisher nur wenig zugänglich und entsprechend kaum untersucht. Im Rahmen dieser Arbeit wurden diverse Variationen an Dithiolen- und Phosphan-Liganden eingeführt und die erhaltenen Komplexe umfassend charakterisiert. Ein besonderer Fokus wurde hierfür auf die redoxbasierte Reaktivität dieser spannenden Komplexklasse gelegt, sodass eine Aktivierung von molekularem Stickstoff im Rahmen einer Kleinmolekülaktivierung ermöglicht werden sollte. Während der Untersuchungen konnte ein erstes Beispiel für die Generierung eines Dithiolen-Sulfonium-Liganden basierend auf einer Reaktivität gegenüber dem Kleinmolekül Dichlormethan erhalten werden.